Zentralverriegelung und Airbag

BMW 5er E39

Kurze Frage:

Ich habe den Seitenairbag auf der Fahrertür ausgebaut und bin ein paar Tage ohne Airbag rum gefahren.
Die Zentralverriegelung auf der Fahrertür ging nach Ausbau des Airbags auch nicht mehr.
Heute habe ich Airbag wieder eingebaut, leider geht Symbol nicht aus und Zentralverriegelung geht immer auch nicht.

Alle anderen Türen lassen sich schließen.

Kann es sein, dass bei aktivierter Airbagleuchte die Fahrertür nicht mehr schließt? Im Falle eines Unfalls muss sich die Tür ja von aussen öffnen lassen? Und muss ich zum zurück setzen der Airbaglampe in eine Werkstatt oder gibts da irgendwelche nette Werkzeuge in eBay um das selber zu erledigen? Funktioniert danach die Zentralverriegelung wieder?

12 Antworten

Hallo,
nach dem du den Airbag ausgebaut hast und Zündschloss(Kl.) betätigt hast wurde sofort ein Fehler eintrag im SGAirbag detektiert, weil laut Datensatz er da sein müsste. Versuch bei Batterie minus Klemme für 10sek zu trennen, wenn es nicht Funktioniert muss du zu Werkstatt und den Fehler Löschen.
mfg

Super, besten Dank.
Das werde ich morgen testen.

Airbags baut man nur mit abgeklemmter Batterie aus. Und nein Airbag-Fehlereinträge löschen sich nicht alleine.

Stimmt genau. Die Airbaglampe muss mit einem Diagnosegerät (Inpa,DIS) gelöscht werden. Und wenn du das löschen lässt dann lass gleich die Zentralverriegelung mit auslesen.

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Zitat:

Original geschrieben von yalee


Airbags baut man nur mit abgeklemmter Batterie aus. Und nein Airbag-Fehlereinträge löschen sich nicht alleine.

Wer sagt dass ich den Airbag ausgebaut habe während die Batterie dran war?

Aber versuch mal den FH wieder instand zu setzen ohne Zündung ... viel Spaß.

Es war leider zwingend notwendig, nachdem der Airbag draussen war, die Batterie wieder anzuklemmen um die Führungskeile zu justieren :/

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbagsystem erlischt die Zulassung der Airbags und damit auch die des Autos und in Folge dessen auch der Versicherungsschutz.

Naja... die Zulassung der Airbags erlischt. Natürlich wird dir auch kein Händler ein neuen verkaufen, weil er sich damit in Bedrängnis bringt. Der Airbagschein is auch mehr Papier als alles andere 😉

Das wage ich aber mal zu bezweifeln dass dadurch der Versicherungsschutz erlischt. Dazu gehören afaik verbauliche Änderungen am Fahrzeug die den ansonsten vermeidbaren Unfall "provoziert" haben.

Den rest kannte ich tatsächllich nicht, interessiert mich aber auch nicht die Bohne. Wenn es solche Auflagen gibt darf so eine Verbindung nicht lösbar bzw. nur mit speziellem Werkzeug gehen.

Schützt wahrscheinlich jetzt nicht vor einer Strafe, aber solche Gesetze sind bei so einer Umsetzung relativ sinnfrei. Da sind ja selbst bei OBD2 härtere Auflagen und da sind wir weit davon entfernt das Leib und Leben durch Sprengstoff gefährdet sein könnten.

btw. das Abklemmen Minuspol hat nichts gebracht, muss nun halt den Fehler löschen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von chili palmer


Das wage ich aber mal zu bezweifeln dass dadurch der Versicherungsschutz erlischt. Dazu gehören afaik verbauliche Änderungen am Fahrzeug die den ansonsten vermeidbaren Unfall "provoziert" haben.

In diesem Fall reicht schon ein Systemeingriff durch Laien.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von chili palmer


Das wage ich aber mal zu bezweifeln dass dadurch der Versicherungsschutz erlischt. Dazu gehören afaik verbauliche Änderungen am Fahrzeug die den ansonsten vermeidbaren Unfall "provoziert" haben.
In diesem Fall reicht schon ein Systemeingriff durch Laien.

Und ich hab das genau so in Erinnerung wie das auf pagenstecher steht:

http://www.pagenstecher.de/.../Erloeschen-der-Betriebserlau.html

Der Halter hat einen Vertrag mit der Versicherung. Natürlich gibt es da kleingedrucktes aber ganz so einfach erlischt der Schutz eben auch nicht.

Mal angenommen ich kaufe als völliger Laie ein Auto und der Vorbesitzer hat bauliche Veränderungen vorgenommen und mir nicht angezeigt (also es steht nichts dergeleichen im Kaufvertrag, es ist aber sicherer wenn man so einen Passus im Kaufvertrag angibt um sich als Käufer etwas abzusichern). TÜV hat das Auto auch noch so dass zunächst keiner etwas merkt. Nun passiert ein Unfall und bei genauerem hinsehen stellt ein Gutachter fest dass bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, nämlich dass ein Sportfahrwerk eingebaut wurde.

Das ganze ist übrigens einer Bekannten mit ihrem Peugeot passiert und die Versicherung hat den Schaden übernommen.

Es geht ja hier nicht primär um Schäden am Eigentum Dritter, sondern um Schäden, die man sich selbst zufügt, wenn einem der Airbag unkontrolliert und im falschen Augenblick um die Ohren fliegt. Da ist nämlich nicht nur die Fahrzeugversicherung mit im Boot, sondern auch die (eventuell vorhandene) Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft.

Wie auch immer ich kanns jetzt auch nicht ungeschehen machen und der Hinweis mit Sprengstoff ist auf jeden Fall nützlich gewesen ... fürs nächste mal dann halt 😉

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