Zahnriemendefekt Audi A4 bei 91000km

Audi A4 B5/8D

Mein Audi A4, 1,9 tdi (2 1/4 Jahre alt) hat bei 91000 km einen Zahnriemendefekt.
Wechselintervall lt. Audi 90000km.
Wahrscheinlich ist der Motor hinüber.
Audi lehnt jegliche Kulanz ab da der Intevall um 1000 km überschritten wurde.
Wer kann mir Tipps geben um mit audi eine gütliche Lösung zu finden.

Gruß

Astrid

14 Antworten

Ich glaube kaum das die sich da drauf einlassen, drück dir aber die daumen.

Du hast den Wechselintervall überschritten und dann sagen die auch nur "Sein Problem"....

Wichtig ist jetzt, sind alle vorherigen Inspektionen inner Vertragswerkstatt gemacht worden und zwar RECHTZEITIG ?

Wenn nein, dann zahlen die zu 99% nichts !

Falls ja, vieleicht nen kleinen Teil mit Glück, denke aber das mehr als 30-50% keinesfalls drin sein werden !

Aller wahrscheinlichkeit wirste den Schaden selbst zahlen dürfen....

Aber halt uns auf dem laufenden was draus geworden ist....

Die 1000km werden dir wahrscheinlich Probleme machen. Bei solch einer kleinen Übertretung des Intervalls hätte man, um sicher zu gehen, am Besten den Tacho ausbauen sollen und den neu justieren lassen sollen! Wäre die günstigste Alternative gewesen. Ist zwar nicht wirklich legal, aber meiner Meinung nach die Beste Möglichkeit um den Schaden ersetzt zu bekommen, zumal es ja nun wirklich nur 1000km wären.

Zahnriemen

Nimm Dir einen Anwalt.1000 km Überschreitung darf kein Grund sein, dir eine Kulanz zu verweigern.

Ausserdem war sicher die Spannrolle oder was anderes nicht in Ordnung.Unter normalen Umständen hält so ein Riemen locker 100000 und mehr.

Immer nach dem Motto, es ist egal,was wir machen, schuld sind immer die anderen....

Manchmal stell ich mir die Frage ob ihr auch die Müllabfuhr verklagt,wenn die eure Tonne nicht leert weil ihr die nicht rausgestellt habt.

Es gibt eben Grenzen und Regeln und wer die nicht einhält, der muss eben selbst zahlen....

Wenn die Bahn um 17 Uhr fährt, und du um 17.01 da ankommst, erwartest du auch nicht das sie noch auf dich wartet....

Im grunde ist es zwar verständlich, aber meine Güte, wenn die reinschreiben das Ding gehört bei 90tkm getauscht,dann eben da und nicht bei 91 oder 95 oder 100tkm.

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Vagtuning

Genau so welche wie du entscheiden über solche Kleinigkeiten. Natürlich ist es klar, dass man den Zahnriemen nicht erst 5000km nach dem Intervall wechseln sollte, aber eine Überschreitung von 1000km ist durch geschäftliche Termine oft garnicht vermeidbar!

Moment mal, wir leben in einer Welt,wo man bei jedem Händler Leihwagen bekommen kann, und ich wüsste keinen Ort in Deutschland, von dem aus der Weg zum nächsten Händler 1000km betragen würde. Und wenn man 88tkm runter hat, dann kann sich jeder doch wohl gerade um einen Termin kümmern.

Wenn ein Fensterheber kaputtgeht, oder ein Steuergerät das eigentlich ein Utoleben lang halten soll, dann bin ich für 100 % Kulanz, egal wie alt der Wagen ist, aber doch bitte keine Verschleissteile.

Wenn die bremse runter ist, und dir das bei der letzten Inspektion gesagt wurde, und du weiterfährst, und dann auf einmal die bremsen versagen oder du ins Leere trittst, dann kann doch Audi für den Schaden nichts dafür.

Es wurde gesagt, die bremse ist runter, und genau das gleiche ist hier der Fall.

Wo der Wagen gekauft wurde, spätestens aber nach einer Inspektion wurde sicherlich mal drauf hingewiesen das der Zahnriemen bei 90tkm fällig ist....wie kann man da sagen, ja ich habe gepennt, jetzt soll aber der hersteller dafür zahlen ???

In diesem Fall wäre ich auch für eine Beteiligung, aber dann bitte freiwillig....

Und wenn ich dann sowas lese wie "geich zum Anwalt", dann stellen sich mir die Nackenhaare hoch....

Wenn man zum Händler geht und nicht auf laut macht sondern einfach mal sagt : "ja das ist mein fehler" , und dann freundlich fragt ob sich was machen lässt,dann wird der Händler auch sicher helfen das was bei rumkommt.....bisher hab ich keinen Kulanzantrag erlebt, wo man sich als Werkstatt und sei es bei "erweiterter Kulanz" hintergeklemmt hat, das nichts übernommen wurde !

Zitat:

Original geschrieben von leksbo


Natürlich ist es klar, dass man den Zahnriemen nicht erst 5000km nach dem Intervall wechseln sollte, aber eine Überschreitung von 1000km ist durch geschäftliche Termine oft garnicht vermeidbar!

Sicherlich, aber mit welcher Begründung auf Kosten des Autoherstellers....?

Der Witz an der Sache ist ja, das der Händler mich bei meinem letzten Besuch draufhingewiesen hat.
(bei 88000km) Auf meine Nachfrage warum Sie den Zahnriemen nicht direkt mitgemacht haben wurde mir jedoch von dem Mechaniker geantwortet das dies beim nächsten Service mitgemacht wird
(hört sich doch an als wäre eine Überschreitung nichts schlimmes).
Schriftlich hab ich das jedoch nicht.

Das ist schlecht....weil eigentlich hätte dich der Händler ohne Unterschrift das du weisst das der zahnriemen fällig ist nicht fahren lassen sollen.

Wird bei uns immer so gemacht, wenn der Kunde damit fahren möchte dann, muss er unterschreiben das der bei 90tkm fällig ist und er es bewusst in Kauf nimmt.

@Astrid2!

Ich verstehe dich nicht-der Händler hat es auch noch gesagt! Also du wusstest, dass der Zahnriemen ersetzt werden muss!
Andererseits muss ich sagen, sollte der Riemen auch etwas länger als nur genau 90000km halten-und das macht der auch. Aber übertreiben oder es darauf ankommen lassen würde ich es nicht. Was dabei herauskommen kann-sieht man ja.
Und ich sehe daran "gar keinen Witz an der Sache"!
"Warum der nicht gleich mitgemacht wurde..."-das kostet einiges an €-und das macht man nicht einfach so. Erstrecht nicht, wenn der Kunde es nicht genehmigt hat-sind immerhin ca. 400€, über die man da reden muss.

Ist sicher einiges schiefgelaufen. Bei der Annahme oder Auslieferung...

Tschau.

Meiner Meinung nach handelt der Händler schon fahlässig wenn er mich bei 88000km nochmal aus der Werkstatt lässt, zumal es sich hier um einen Schaden von 8-9000 EUr handelt!

@ Astrid
Versuch doch mal dein glück bei AutoBild, die können doch in solchen grenzfällen doch immer mal was bewegen.

redaktion@autobild.de

Ich befürchte, das sieht schlecht aus, es sein denn, Du hast schon den fünften Neuwagen bei Audi gekauft. Ich habe gerade letzte Woche ein Urteil gelesen, in dem ein Autofahrer ebenfalls einen Zahnriemenriss bei nur wenigen 100km über dem Wechselintervall komplett selbst zahlen musste. Die Richter haben argumentiert, dass die Intervalle das absolute Maximum darstellen und möglichst vorher, bzw spätestens bei dem KM-Stand gewechselt werden muss.
Nett fragen kann man mal, aber ich muss da leider Pessimismus verbreiten.

Hallo Astrid,

wenn der Mechaniker in dieser Situation sagt, der Wechsel würde beim nächsten Wechsel mitgemacht, wird einem als Kunden damit implizit gesagt, dass dies dann auch ausreicht. Schliesslich weiss der Mechaniker, dass bis zum nächsten Service die 90 Tkm überschritten werden. Und als Kunde darf man getrost davon ausgehen, dass sich ein Mechaniker damit besser auskennt als man selber.

Wenn der Mechaniker also tatsächlich gesagt hat, dies würde beim nächsten Wechsel mitgemacht, hat er Dir damit die Verantwortung abgenommen. Somit haftet sein Autohaus/Werkstatt (und nicht Audi!) auch für den infolge dieser Aussage eingetretenen Schaden. Ausserdem hätte die Werkstatt während der Annahme zum Kundendienst bereits bemerken müssen, dass bei diesem km-Stand der Wechsel ansteht und Dich darauf aufmerksam machen müssen. Hierin besteht ein weiteres Versäumnis der Werkstatt.

Im Grunde geht es also hier hauptsächlich darum, diese Aussage und das Versäumnis bei der Serviceannahme zu beweisen. Hier wäre notfalls sinnvoll, auf Schadensersatz gegen die Werkstatt zu klagen. Um diese Aussagen/Versäumnisse zu bestreiten, müssten die Angestellten der Werkstatt dann unter Eid lügen, dass macht niemand so leicht.
Nimm Dir einen Anwalt!

Viel Glück,
Jörg

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