Zahnriemen bei 82.000km ? Was meint ihr?
Hallo zusammen,
habe einen A4 8E Bj.:2001, 2.0Liter 131PS mit 82.000km Laufleistung.
Mitllerweile ist der Wagen ja 10 Jahre alt, wobei die Laufleistung "nur" 82.000 beträgt.
Sollte der Zahnriemen trotzdem ausgewechselt werden (altersbedingt?) oder kann ich noch ruhig einbisschen mit dem alten fahren?
Was meint ihr? Erfahrungen?
Danke schon mal in Voraus.
VG leonkiel
Beste Antwort im Thema
Hallo leonkiel,
Du fährst recht wenig und hast damit vermutlich wenige Kosten mit Deinem A4 bisher gehabt. Wenn Dir der Riemen reißt, kannste den Karren bei dem Alter in die Tonne klopfen, weil die Reparatur in den Bereich des Zeiwertes geht. Es ist zwar für die Rechnung Kosten/KM ungünstig, aber ich würde es trotzdem machen lassen, weil - und da beißt die Maus keinen Faden ab - die Weichmacher in Kunstoffen flüchtig sind und der ZR auch im Stand altert. Man schmeißt ja auch 10 Jahre alte Reifen besser weg, weil sie aufgrund des Alters zu Holzreifen mutieren. So kannst Du den guten A4 noch mit gutem Gefühl Gewissen weitere 10 Jahre fahren. Die Fettfüllung in den Lagern von Spannrollen und Wapu wird mit dem Alter auch nicht unbedingt geschmeidiger.
Gewisse Sparfüchse unter uns würden Dir aber genau diese Argumente gegen den Wechsel nennen:
- Du fährst wenig, also lass den Wechsel
- Du treibst die Kosten/KM nur unnötig in die Höhe
- .....
Aber diese Jokers ....äääääh..... Sparfüchse zahlen Dir auch keinen neuen Motor.
Eile hast Du ja nicht, kannst also noch 2-3 Monate auf diese Wartung sparen. Vielleicht kriegst Du ja Urlaubsgeld o. Ä..
Gruß
Rainer
60 Antworten
@Rowdy
Scheiss auf die Wechselvorschrift, wie ausreichend erwähnt kann man Kulanz leider vergessen. Andere Hersteller haben die gleichen Zulieferer und begrenzen das Intervall typisch auf 4-6 Jahre, dafür kostet der Wechsel wie bei Opel (4 Jahre der Ecotec-Motoren) typisch 1/3 bis 1/4 dessen, was bei Audi aufgerufen wird.
Wenn Audi hofft, dass der Riemen recht sicher 10 Jahre hält, so sollte man nach 8 Jahren und einigen geplanten Jahren Haltedauer trotzdem über einen Wechsel nachdenken. Der neue Riemen hält dann offiziell bis 18 Jahre, maximale Sicherheit keine spontan dumme Überraschung zu erleben. Älter wie 18 ist bei "uns" kaum ein Wagen.
Hat den jemand eine Schritt für Schritt Anleitung mit Bildern für den Selbstwechsel des Riemens? Für andere Varianten hab ich das schon gesehen und fand es für mich als zu aufwendig..... interessieren würd es mich dennoch.
Hey Gary,
ich habe nicht gesagt, dass er den ZR 10 Jahre fahren soll. Das habe ich mit dem Satz "...., wenn man auf Nummer sicher gehen will...." ausdrücken wollen. Ich würde auch nicht so lange warten. Ich wollte nur den verteufelten "Mannes hinterm Schreibtisch" verteidigen. Der Auskunftgebende hat lediglich in die Servicetabelle geschaut und genau die Vorgaben von Audi mitgeteilt. Deswegen kann man ja nicht verallgemeinernd sagen "die hinterm Schreibtisch haben keine Ahnung".
Sicher würde ich den ZR auch nicht 10 Jahre fahren, denn man hat ja schon genug Bilder von ZR gesehen, die nach 5-6 Jahren bereits reichlich porös waren. Und noch weniger würde ich die Meinung unseres ehrenwerten ehemaligen Mitforumisten 252003 aka Joker unterschreiben, dass man die Intervalle locker verdoppeln kann, ohne das etwas passiert.
Gruß
Rainer
oder man kauft sich den 2.0tdi 125kw'ler, da muss man sich über Zahnriemenwechsel absolut keine Gedanken machen, da in regelmäßigen Intervallen der ganze Motor gewechselt wird.
*Duck und wech*
MFG
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Ich fände es echt nett, wenn jemand zu meinem Fahrzeug (Audi A4 Avant 2.0 / 2007 hergestellt) eine Anleitung zum Wechsel des Riemens hätte. Wie gesagt, ich glaube nicht, das selbst hinzubekommen, weil echt aufwendig; möchte aber mitreden und die durchgeführte Arbeit vor Bezahlung kontrollieren können.
Ein Beispiel vom Golf TDI hier.
Danke vorab.
Zitat:
Original geschrieben von osboha
möchte aber mitreden und die durchgeführte Arbeit vor Bezahlung kontrollieren können.
Beim :-) kannste einen KVA machen lassen, die haben das alles im PC Stehen, und das was der Ausspuckt kommt auch meistens mit der Endabrechnung hin.
Preise sind meist schon Fix, wie z.b. Zahnriemen Aus und Eingebaut, Front Demontage, etc.
Hallo zusammen,
also ich hab vorgestern am meinem 3.0 V6 Benziner Bj 2003 und 99.000km den Zahnriemen mit allem drum und dran machen lassen. Nicht bei Audi, € 1.400,- waren mir dann doch zu teuer.
Die alten Verschleißteile wie Zahnriemen und Umlenkrollen sahen noch sehr gut aus, keinerlei Verschleiß soweit optisch beurteilbar. Aber wie schon aus anderen Beträgen ersichtlich, man kann hier nicht wirklich eine Empfehlung geben, wann gewechselt werden sollte. Das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab wie (welcher Motor, Fahrstreckenprofil etc.), und entscheiden muss letztendlich jeder selbst.
Zitat:
Original geschrieben von sailor701
wenn der Zahnriemen vorher reißt ist das persönliches Pech (falls keine Garantie / Gewährleistung)mehr existiert.
Dies hat aber relativ wenig bis gar nichts mit dem Hesteller Audi zu tun.
Glaub mir andere Hersteller sehen das gleich.MFG
Ja,
fallskeine Garantie vorhanden. Wenn Audi den ZR wechselt, dann sichern die doch 120.000 km zu oder nicht? Allerdings wird einem das in dem Laden auch nichts nutzen, denn irgendeinen Grund, die Kosten dann doch auf den Kunden abzuwälzen, finden die dort immer. So funktioniert das Werkstattsystem bei VW und Audi halt. Muss man sich mit abfinden, frei nach dem Motto: "Lass die Kunden bluten bis sie woanders hingehen, der nächste Kunde kommt bestimmt und weiß nichts von der Abzockementalität"!
Zitat Rowdy: " Das habe ich mit dem Satz "...., wenn man auf Nummer sicher gehen will...." ausdrücken wollen. Ich würde auch nicht so lange warten. Ich wollte nur den verteufelten "Mannes hinterm Schreibtisch" verteidigen."
:-)
Lass dich doch nicht gleich anmachen davon :-)
Am Anfang war ich auch noch gutgläubig- bis ich die WAPU draussen hatte.Laut UNterlagen von freundlichen hätte das TEil noch X+? Jahre halten müssen.
Leider sah der Hersteller des Kunststoffschaufelrades dieses etwas anders? Why not
der Riemen mag wohl den angegebenen Intervall durchhalten, aber ob die anderen Bauteile das auch tun ist eben die Frage.
Mittlerweile schon der 2te Riemen drauf :-9 mit neuer Wapu leider sind die km so schnell alle zwischen den Intervallen , die ich mir vorgebe.
Meiner ist übrigens auch Werkstattgepflegt. in meiner :-)
@Ghosting
Teile etwas ü350-400Teuro ca
Aufwand mit Käffchen oder auch 2-3 ca.4-6h je nach dem ob du das entprechende Werkzeug hast oder individual schraubst.
Ich weis nicht worüber Ihr Euch hier die Köpfe heiß redet. 😕 Jeder von Euch hat doch ein Serviceheft...da stehts deutlich drin ?
Bei meinem 2.0 tdi 125 kw EZ 9/2006 Laufleistung aktuell 85 tsd. z.b. steht Zahnriemenwechsel spätestens nach 10 Jahren oder 120 tsd km. Wo ist da das Problem ?
Meiner wird nach Serviceplan durch Audi gewartet und nix anderes. Warum sollte ich den jetzt z.b. vor Werksvorschrift Wechseln lassen ? Fliegt der mir vor dem Interwall weg ist dass Audi`s Problem und nicht meines....stellen die sich z.b. quer wird sich meine Rechtschutzversicherung freuen. Es steht dick und fett im Servicebuch. Was anderes natürlich, wenn die WaPu defekt gehen sollte und sowieso alles runter muss...dann würde ich den auch gleich mit wechseln lassen...ganz klar. Aber vorher einfach so ? sorry...würde mir nicht im Traum einfallen.
Zitat:
Fliegt der mir vor dem Intervall weg ist dass Audi`s Problem und nicht meines....
Na du hast noch Träume...
Zitat:
Original geschrieben von GaryK
Na du hast noch Träume...Zitat:
Fliegt der mir vor dem Interwall weg ist dass Audi`s Problem und nicht meines....
Nö, nur eine gute Rechtschutzversicherung 😁 und dazu auch noch Richter. Ich halte mich an die Serviceinterwalle und Vorgaben vom Hersteller. Wenn das Teil vor dem festgelegten Wechselinterwall reißen sollte...ist es schlicht und ergreifend der Produkthaftung des Herstellers zuzuordnen. So ist das Gesetz...eigentlich ganz einfach.
Kaufst du dir einen Yoghurt und der ist vor Ablauf des MHD`s schimmelig...wirfst du den auch nicht weg...oder ? Der Händler ist verpflichtet den Umzutauschen bzw. Dir das Geld zu erstatten.
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes-Diesel
Ich halte mich an die Serviceinterwalle und Vorgaben vom Hersteller. Wenn das Teil vor dem festgelegten Wechselinterwall reißen sollte...ist es schlicht und ergreifend der Produkthaftung des Herstellers zuzuordnen.
Das gilt auch für Verschleißteile wie den Zahnriemen?
Damit wäre jeder Zahnriemenriss mit Folgeschaden ja entsprechend schadenersatzpflichtig. (sofer die Intervalle eingehalten wurden)
Habe nur noch nie was darüber gelesen, dass da jemand entsprechend ausgezahlt wurde.
Und hier meine ich keine Fälle während der Gewährleistungs- / Garantiezeit nach dem Wechsel.
Zitat:
Original geschrieben von 1.9tdipd
Das gilt auch für Verschleißteile wie den Zahnriemen?Damit wäre jeder Zahnriemenriss mit Folgeschaden ja entsprechend schadenersatzpflichtig. (sofer die Intervalle eingehalten wurden)
Habe nur noch nie was darüber gelesen, dass da jemand entsprechend ausgezahlt wurde.
Und hier meine ich keine Fälle während der Gewährleistungs- / Garantiezeit nach dem Wechsel.
Wenn der Hersteller in seinem Intervall einen Austausch des ZR nach 10 Jahren oder 120 tsd. km angibt, mir das Ding bei 80 tsd. um die Ohren fliegt, der Motor in die "Grütze" geht....zahlt er. Das ist mal fakt. Der vom Hersteller vorgeschriebene Wechselintervall wurde ja noch nicht überschritten. Als Verbraucher vertraue ich ja auf die Angaben des Herstellers.
Ob ein Zahnriemen als Verschleißteil anzusehen ist... müsste ich in der Rechtsprechung nachsehen. Für mich sind Verschleißteile die einer befristeten, unabhängig der Laufleistung und abhängig vom Fahrverhalten abgenutze Bauteile wie z.b. Bremsen, Kupplung ect.p.p.
Da hier z.b. vom Halter / Fahrer kein Einfluss darauf genommen werden kann, sehe ich das etwas anders.
Was allerdings passieren kann, gehen wir hier mal von dem super Gau aus, dass der Motor irreparabel, z.b. ein Austausch Aggregat eingebaut wird, erhält das Fahrzeug logischer weise eine Wertsteigerung. Hier wäre eine Beteiligung des Halters / Fahrers als rechtens zu beziffern. Heist auf deutsch, eine Beteiligung an den Kosten. Eine volle Kostenübernahme des Halters / Fahres sehe ich als nicht gegeben.
Edit: Wichtig hierbei, dass das Fahrzeug regelmäßigen Wartungsintervallen unterzogen, nach Werksvorgaben gewartet wurde. Hier ziele ich auf die evtl. Schadensbegrenzung sofern ein Materialfehler absehbar, der Schaden evtl. hätte vermieden werden können.
Gewährleistung ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und hat nichts mit der Garantie zu tun. I.d.Regel wird so ein Schaden (vorzeitiger Ausfall des ZR) über die Hersteller Gewährleistung abgewickelt. Wenn hier z.b. nicht die Beweislastumkehr wäre...würde es auch keine Gewährleistung seitens der Hersteller geben.
Zitat:
Original geschrieben von GaryK
Na du hast noch Träume...Zitat:
Fliegt der mir vor dem Intervall weg ist dass Audi`s Problem und nicht meines....
Ist doch schön wenn man noch Träume hat.
In der Traumwelt wird Audi auf jeden Fall zahlen 😎