Z4 Coupe?

BMW Z4 E85

Hi,

weiss jemand, ob BMW vor hat auch ein Z4 Coupe zu bauen?

Angeblich sind nur 5% aller gebauten Z3 Coupes. Hat das Coupe nicht das Zeug dazu unter den Voraussetzungen ein Klassiker zu werden?

Spiele mit dem Gedanken mit ein Coupe zu kaufen.

Gruß aus HH,

testsieger

21 Antworten

Kommt von Privat.

Jedoch hat mein Anwalt schon gesagt, das macht in diesem Fall keinen Unterschied.

Im Vertrag wurde davon natürlich nichts erwähnt, da er mir es nicht mal gesagt hat.
Er hat zu der Sache nicht mehr gesagt, als dass er sich mit seinem Anwalt in Verbindung setzt, ob er den Wagen überhaupt zurücknehmen muss. Seither hab ich nichts mehr gehört und werde den Fall am Montag meinem Anwalt übergeben, da ich keine Lust habe mich mit so einem Deppen rumzuärgern. Geht ja doch um etwas Geld.

Zudem wird er auch noch eine Anzeige wegen Betrug bekommen, da er wohl von dem ganzen gewusst hat, wenn er nicht mal etwas abstreitet.

Also ich hab auch schon die ein oder andere Vorlesung zum Thema Recht BGB/HGB über mich ergehen lassen müssen.

Der hat in dem Punkt keine Chance. Hätte, auch wenn er es Dir gesagt hätte im Kaufvertrag verewigt werden müssen.
Schön das er seinen Anwalt einschalten will. Kostet den nur noch mehr Geld.

Ich wollte nur wissen, ob der Wagen vom BMW Händler kommt oder von privat, weil sich Dein BMW Händler dann von der AG auf was gefasst hätte machen müssen. War nur Interessenhalber.

Die Anzeige wegen Betrug solltest Du in jedem Fall abschiessen. Das hat der verdient.

Der Kerl hat da sowas von keine Chance. Du wirst da sicherlich als Winner rausgehen. Hat Dein Anwalt ja schon gesagt.

Da ist die Rechtslage mehr als klar.
Selbst wenn er von dem Unfall selber keine Ahnung gehabt hätte, kannst Du den Kauf rückgängig machen und derjenige der Dir den Wagen verkauft hat muss sich wieder mit dem Vorbesitzer rumplagen. Du musst so gestellt werden, dass Dir kein Nachteil entsteht. Also wie vor dem Kauf.

Wirst sicherlich ein Gutachten präsentieren müssen.
Er hats ja nicht abgestritten. Wird sicherlich darauf hinauslaufen, dass er behaupten wird, dass Du den Wagen abgeschossen hast. Und der Wagen beim Verkauf "unfallfrei" war. Aber das liesse sich durch einen Gutachter sehr schnell und einfach nachweisen.

Gruss

Hey,

danke für die Antwort.

Freut mich zu hören, dass ich gewinnen werde.

Dass er einen Unfall hatte, hat er ja nicht verschwiegen. Nur hat es gehießen, dass er einen leichten Front- und Heckschaden hat, der komplett repariert wurde. Von Rahmenschaden war da nie die Rede und schon erst recht nicht von den ganzen anderen Dingen. Im Vertrag steht auch nur "Hatte Vorschaden vorne und hinten wie detailliert besprochen". Zeugen habe ich, dass er nur sagte, es wurde Frontschürze, Scheinwerfer und Heckschürze getauscht.

Wie das mit der Rückgabe ist, weiß ich noch nicht genau, da ich als zusätzliches Zahlungsmittel meinen "alten" BMW drangegeben habe, da er ihm gut gefallen hat. Jedoch will ich ja jetzt nicht meinen Wagen, sonder das Geld für den M haben, denn was soll ich mit meinem, hat ja dann 2 Briefeinträge mehr. Kann ich ja fast nicht mehr verkaufen.

Weißt du, ob ich verpflichtet bin, dass ich meinen dann auch wieder zurücknehme, obwohl der natürlich Unfallfrei ist und keine Mängel aufweist?

Kann er sich darauf stützen, dass im Vertrag steht, "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung"??

Gruss

Kann er schon wird in dem Fall aber egal sein weil dem Käufer,ob privat oder vom Händler,jegliche Vorschäden am Fahrzeug,mitgeteilt werden müssen!
Da gilt dasselbe wie mit dem km-Stand zurückdrehen!
Da dürftest du keine Probleme haben!
Dein Anwalt wird alles regeln!

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Mit dem Satz "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" ist nur gemeint, dass er Dir nicht jeden Shit bezahlen muss. Also wenn z.B.: die Wasserpumpe kaputt geht. Dann braucht er dafür nicht zu zahlen. Das ist damit gemeint. Aber das der Wagen mehr oder stärkere Schäden hatte als vertraglich fixiert, wird Ihm das Genick brechen. Da hat er leider keine Chance. Wobei "leider" relativ zu werten ist.

Wenn Du auch noch Zeugen hast mit denen Du weder verwandt noch verschwägert oder verheiratet bist, sieht das für Dich schon wieder besser aus.

Schade ist nur, dass im Vertrag vermerkt wurde, dass ein Schaden repariert wurde. Aber da der Schaden wesentlich stärker ist als gedacht, ist dem Verkäufer wieder als Nachteil anzuwerten. Damit hat er einen Schaden schon quasi quitiert, der nicht repariert wurde. Zumindest nicht so, dass man den Wagen weiter fahren kann.

Er kann sich also auch nicht mehr darauf stützen, dass der Wagen beim Verkauf "unfallfrei" war und Du den Wagen geschrottet hast.

Sieht also alles nicht so schlecht für Dich aus. Allerdings wird der Kauf rückabgewickelt. Also Du bekommst Deinen Wagen wieder und das Geld, dass Du draufgezahlt hast.

Allerdings wird es einen Ausgleich geben, da Dein Wagen durch die Mehreinträge im Schein an Wert verloren hat.

Gruss

Danke für die Antwort.

Wird aber jetzt etwas komplizierter.
Wir haben ihm eine Frist gegeben, jedoch hat er sie ignoriert. Jetzt reicht mein Anwalt Klage ein. Also wird sich alles in die Länge ziehen.
Versuch jetzt mal, dass ich den Wagen verkaufe und notfalls ein Gutachten machen lasse, um den Verlustbetrag einzustreiten. Ansonsten hab ich ja jetzt ewig totes Kapital rumstehen.

Leider bekomm ich meinen nicht mehr zurück. Hab erfahren, dass er den schon wieder los ist. Hat er für einen Porsche in Zahlung geben müssen.

Mal sehen, was jetzt wird.

scharf

geiler innenraum echt cool

Andreas1311

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