Yamaha MT07 Neukauf vs. Gebraucht?

Aus gegebenem Anlass möchte ich meine Transalp 600 verkaufen und mir was neueres, kleineres, handlicheres und kraftvolleres anschaffen. Die Transalp war mein erstes Motorrad und ist auch echt super aber irgendwie nicht so wirklich das richtige für mich.

Ich habe die Auswahl schon eingegrenzt...da ich momentan ca. 5000€ zur Verfügung habe und die Transalp verkaufen möchte bin ich preislich bei ca. 6000-7000€ (je nachdem wieviel mir die Transalp + Zubehör noch einbringt). Als Modelle habe ich mich eigentlich schon fast entschieden. Es wird die Yamaha MT07 oder die Suzuki SV650x. Montag fahre ich die Yamaha probe und werde auch versuchen einen Probetermin für die Suzuki zu ergattern, bisher wurde mir nur eine Probefahrt auf der SV650 angeboten...ist zwar selber Motor etc. aber allein wegen der Stummel will ich schonmal die 650x probe fahren...

Preislich liegt die SV650x bei ca. 6800€ Neukauf. Nennenswerte Gebrauchtangebote gibt es wegen des Alters noch nicht. Die MT07 wurde mir bereits für 6800€ angeboten...neu inkl. "Verbesserungen" (Optik ist meiner Meinung nach schon leicht verbessert aber geringe Unterschiede und die Federung...keine Ahnung ob das merklich besser ist) aus 2018.
Lohnt sich hier überhaupt ein Gebrauchtkauf? Die MT07 ist in meiner Reichweite gebraucht ab ca. 5500€ zu kriegen. Also das ältere Modell, mit Kilometern, fraglichen Gründen warum es so baldig wieder verkauf wird, keine Garantie und ohne Facelift für 1300€ weniger. Lohnt sich das? Oder sollte man sich da lieber die 2018er MT07 anschaffen? Hier hätte man halt Garantie 2 Jahre, ich kann mir die Farbe aussuchen und evtl. noch das ein oder andere Zubehör rausholen.

Beste Antwort im Thema

Wenn Du es kannst und Lust drauf hast, kaufe neu. Ein neues Bike in der Hand zu haben ist schon ein tolles Gefühl.

Wie Du schon sagst, sind die jungen Gebrauchten eigentlich zu teuer um sich für ein Gebrauchtes zu entscheiden.

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Zitat:

@Papstpower schrieb am 7. Januar 2019 um 11:17:22 Uhr:


Und eine mt07 ist anders als ne nc. Schon allein vom Publikum...

Aber 187km sind auch keine 1700...!

Eine NC kann man nur mit einer NC vergleichen und eine MT 07 mit einer MT 07, das setze ich mal voraus. Dennoch muss jeder selber seine preislichen Schmerzgrenzen für ein neues oder ein gebrauchtes Moped vom Modell XYZ festlegen.

Bei 187 km tippe ich mal auf einen Vorführer, der die meiste Zeit im Schaufenster verbracht hat. Kann das sein?

Gruß Michael

Ne, eine "kollegin" (was ich vorher nicht wusste) die aus gesundheitlichen gründen leider nicht mehr fahren darf. Der Ehemann hat keinen motorradschein, und die Tochter (cbr125) will später kein Automatik fahren.

Braucht man ja nicht, man kann ja auch beim DCT schalten wenn man möchte. Nur auf den Luxus des Kuppelns muss man leider verzichten... Was ich sogar ein bißchen ernst meine, denn ich möchte kein Moped ohne manuelle Kupplung fahren. Ich habe da einfach Angst. Wenn man seit Jahrzehnten darauf konditioniert ist bei rutschendem Hinterrad auszukuppeln, dann macht einem ein Doppelkupplungsgetriebe Angst.

Gruß Michael

Auf matsch und schnee?

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Besser nicht, denn dann könntest Du dem Salz sei Dank der NC beim Gammeln zusehen. Aber grundsätzlich ganz klar ein Straßenzustand, bei dem ich auf die Möglichkeit des Auskuppelns nicht verzichten möchte. Ob das gerechtfertigt ist oder nicht asse ich mal offen, aber vom Gefühl her möchte ich auf rutschigem Untergrund eine manuelle Kupplung haben, ohne würde ich mich nicht wohlfühlen.

Gruß Michael

Ich hab es bis jetzt nicht vermisst. Ende November bin ich auf 5mm schneematsch gekommen. Da bin ich dann im sportmodus nach hause...

Zum Thema mt07. Ich fahre ja selbst die xsr. 700 (mit in Retro Style). Ich würde auch empfehlen hier zu neueren Modellen zu greifen. Da diese besseres Fahrwerk haben und andere Verbesserungen mit sich bringen.

Wenn die gebrauchte Maschine das neuere Modell ist im Vergleich zu dem "Neukauf Händler", bei dem wohl Abverkauf ist. So würde ich auch zur gebrauchte Maschine greifen. Zumal Erstinspektion und Überführungskosten auf dem Händlerverkauf als Zusatzkosten kommen. Dann kommt es natürlich noch darauf an wo der vermeintliche Händler ist, also wie weit weg. Das wäre mir das ältere Modell nicht Wert.

Ich würde davon ausgehen, dass bei ausgewiesenen preis keine zusatzkosten kommen...

Es gilt aber abzuwäagen, was jmd persönlich ausreichend günstig empfindet... Das 1700km in meinen augen nicht...

Zitat:

@Papstpower schrieb am 11. Jan. 2019 um 08:31:51 Uhr:


Ich würde davon ausgehen, dass bei ausgewiesenen preis keine zusatzkosten kommen...

Eben doch. Zumindest bei den Händlern, welche ich bei der Angebotseinholung für "Neukauf" war. Erfahrungsgemäß lässt der Händler bei niedrigen Preisen sich kaum auf handeln bezüglich Überführungskosten oder Eine ein. Daher sollte man diese Kosten mit in der Kalkulation einfließen.

Erst- oder Übergabeinspektionen werden nur von unseriösen Pferdehändlern gesondert berechnet. Die zum Glück sehr selten sind. Und diese Betrugsmasche, nicht den vollen Preis zu nennen sondern einen Teil abzuspalten und als angebliche, in der Höhe natürlich ohnehin nicht anfallende "Überführungskosten" extra zu berechnen ist nur noch bei den Automobilvertragshändlern üblich. Obwohl es auch da immer mehr seriöse Händler gibt, die wie freie und EU-Händler den tatsächlichen Preis auch in der Werbung oder eben in Portalen wie Mobile.de & Co. nennen.

Ich habe übrigens seit meinem ersten Fahrzeugneukauf 1984 noch nie (!) Überführungskosten bezahlt. Auch bei keinem Neuwagenkauf und auch nicht bei einem Vertragshändler. Das geht ganz einfach: Man sagt dem Verkäufer bereits zu Beginn der Verhandlung, dass man nur über den Endpreis zu sprechen bereit ist. Ich erwarte als Kunde einen Preis von z. B. 20.000 €, weil ich den zahlen muss. Wenn der Händler das Bedürfnis hat, das intern in 19.200 und 800 € aufzusplitten kann er das ja machen, aber er soll mich damit in Ruhe lassen, denn ich will wissen was das Kaufobjekt kostet und fertig.

Aber wie gesagt, im Zweiradbereich kenne ich keine Überführungskosten, die sind wohl ähnlich gängig wie die Überführungskosten für den Käse aus der Wursttheke im Supermarkt...

Gruß Michael

Mag bei dir so sein. Ich habe andere Erfahrungen gemacht. Da man aber ja nicht nur von sich und seiner kleinen Blase ausgehen kann in der man lebt. Könnte es bei dem jenigen, welcher sich für den Gebrauchtkauf entschieden hat, ähnliche Situation gewesen sein, so wie die bei mir es war.

Zudem irgendwie bei mobile das billigste Angebot raussuchen und dafür eine halbe Weltreise in Angriff zu nehmen. Das ist auch nicht jedermanns Sache. Ich lege z.b. großen Wert auf regionaler Ebene. Da fährst halt kurz mal hin, wenn was nicht passt.

Und zuletzt kommt es ja noch auf das Verhandlungsgeschick des einzelnen an. ;-)

Die regionale ebene ist rein subjektiv...

Ich bestelle kein motorrad was nicht im laden steht. Ich kaufe was vor oft im laden steht. Da kommen mir keine boni für den Händler auf den tisch. Wir wollen im Herbst 2 autos kaufen. Der erste Händler hat dicke backen gemacht, als ich ihm seine rechnung gekürzt habe... Ob ich nun zu ihm fahre oder 5km weiter in die andere richtung... Beim richtigen rabatt mach ich das!
Ach so, kaufen und warten sind 2 unterschiedlich zu betrachtende dinge...!

Moin!

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 12. Januar 2019 um 12:34:56 Uhr:


Ich habe übrigens seit meinem ersten Fahrzeugneukauf 1984 noch nie (!) Überführungskosten bezahlt. Auch bei keinem Neuwagenkauf und auch nicht bei einem Vertragshändler. Das geht ganz einfach: Man sagt dem Verkäufer bereits zu Beginn der Verhandlung, dass man nur über den Endpreis zu sprechen bereit ist. Ich erwarte als Kunde einen Preis von z. B. 20.000 €, weil ich den zahlen muss. Wenn der Händler das Bedürfnis hat, das intern in 19.200 und 800 € aufzusplitten kann er das ja machen, aber er soll mich damit in Ruhe lassen, denn ich will wissen was das Kaufobjekt kostet und fertig.

Dass dich das Splitting nicht interessiert, bedeutet nicht, dass du keine Überführungkosten gezahlt hast - auch 1984 schon. Man könnte genau so gut behaupten, noch nie etwas für ein Auto gezahlt zu haben - nur die Überführungskosten waren exorbitant hoch.

Letztlich sind die Überführungskosten (oder: Transportkosten) für den Händler ein Teil seines Einkaufspreises und den muss er sich über den Kunden wieder reinholen, da er sonst defizitär arbeiten würde. Ob er dir die Freude macht für den Posten 0,00 Euro auf die Rechnung zu schreiben, dafür aber eine andere Position entsprechend zu erhöhen ist egal.

Schlussendlich ist es natürlich korrekt: Das Entscheidende steht unter'm Strich und damit fällt dann die Entscheidung.

Wie viele Millionen verschiedene Waren gibt es? Es werden sehr, sehr viele sein... Und bei wie vielen dieser Waren gibt es die extra berechneten Transportkosten? Mir fällt da nur eine Warenart ein: Autos. Bliebe die Frage, bei welchen Waren es fairer zwischen Händlern und Kunden läuft: Bei den Millionen Waren oder den Autos?

Bei jeder x-beliebigen Ware sind die Händler verpflichtet, den tatsächlichen Preis in der Werbung und an der Ware zu nennen, nur den Autohändlern erlaubt man die Kunden mit faktisch falschen Preisen zu täuschen und zu locken. Meiner Ansicht nach ist ein Verbot dieser Kundentäuschung überfällig.

Gruß Michael

Moin!

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 13. Januar 2019 um 15:35:11 Uhr:


Wie viele Millionen verschiedene Waren gibt es? Es werden sehr, sehr viele sein... Und bei wie vielen dieser Waren gibt es die extra berechneten Transportkosten? Mir fällt da nur eine Warenart ein: Autos. Bliebe die Frage, bei welchen Waren es fairer zwischen Händlern und Kunden läuft: Bei den Millionen Waren oder den Autos?

Bei jeder x-beliebigen Ware sind die Händler verpflichtet, den tatsächlichen Preis in der Werbung und an der Ware zu nennen, nur den Autohändlern erlaubt man die Kunden mit faktisch falschen Preisen zu täuschen und zu locken. Meiner Ansicht nach ist ein Verbot dieser Kundentäuschung überfällig.

Nein, das gibt es auch bei Motorrädern, dazu braucht man sich nur mal die Händler- und OEM-Seiten anzuschauen ("zzgl. Überführunggebühr"😉. Du hast aber in der Sache Recht, dass nur in diesen Branchen ein Aufsehen drum gemacht wird, sofern die Ware beim Händler abgeholt wird. Lieferkosten bei Anlieferung beim Kunden sind hingegen unstreitig.

Letztlich hat sich aber auch der EuGH schon damit auseinander gesetzt, das Wesen dieser Kosten aber nicht in Frage gestellt, sondern nur festgestellt, dass diese - wenn separat erhoben - Teil des ausgewiesenen Kaufpreises sein müssen und nicht zusätzlich z.B. in einer Fußnote genannt sein dürfen.

Damit ist - und das juristisch zu Recht - der Information des Käufers genüge getan: Er kennt für ein Produkt den zu zahlenden Endpreis und kann sich überlegen, ob ihm dieser passt. Damit sind wir bei dem, was du schon schriebst und ich bestätigte: Letztlich ist das Entscheidende doch, ob dir Artikel XY z.B. 20.000 Euro wert ist; unabhängig vom internen Splitting. Wobei das in der Folge dann doch wieder wichtig sein kann, wenn es z.B. um Rechtsstreitigkeiten geht, die sich auf den Wert der Ware beziehen.

Was man aber auch nicht vergessen darf: Auch wenn du bei MediaMarkt einen TV kaufst, zahlst du letztlich eben jene Überführungskosten, die MediaMarkt mal für die Anlieferung bei sich im Markt gezahlt hat. Dort wird es aber nicht sep. ausgewiesen, sondern geht über die allgemeinen EK-Zuschläge in den Endpreis ein.

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