Yamaha MT07 Neukauf vs. Gebraucht?
Aus gegebenem Anlass möchte ich meine Transalp 600 verkaufen und mir was neueres, kleineres, handlicheres und kraftvolleres anschaffen. Die Transalp war mein erstes Motorrad und ist auch echt super aber irgendwie nicht so wirklich das richtige für mich.
Ich habe die Auswahl schon eingegrenzt...da ich momentan ca. 5000€ zur Verfügung habe und die Transalp verkaufen möchte bin ich preislich bei ca. 6000-7000€ (je nachdem wieviel mir die Transalp + Zubehör noch einbringt). Als Modelle habe ich mich eigentlich schon fast entschieden. Es wird die Yamaha MT07 oder die Suzuki SV650x. Montag fahre ich die Yamaha probe und werde auch versuchen einen Probetermin für die Suzuki zu ergattern, bisher wurde mir nur eine Probefahrt auf der SV650 angeboten...ist zwar selber Motor etc. aber allein wegen der Stummel will ich schonmal die 650x probe fahren...
Preislich liegt die SV650x bei ca. 6800€ Neukauf. Nennenswerte Gebrauchtangebote gibt es wegen des Alters noch nicht. Die MT07 wurde mir bereits für 6800€ angeboten...neu inkl. "Verbesserungen" (Optik ist meiner Meinung nach schon leicht verbessert aber geringe Unterschiede und die Federung...keine Ahnung ob das merklich besser ist) aus 2018.
Lohnt sich hier überhaupt ein Gebrauchtkauf? Die MT07 ist in meiner Reichweite gebraucht ab ca. 5500€ zu kriegen. Also das ältere Modell, mit Kilometern, fraglichen Gründen warum es so baldig wieder verkauf wird, keine Garantie und ohne Facelift für 1300€ weniger. Lohnt sich das? Oder sollte man sich da lieber die 2018er MT07 anschaffen? Hier hätte man halt Garantie 2 Jahre, ich kann mir die Farbe aussuchen und evtl. noch das ein oder andere Zubehör rausholen.
Beste Antwort im Thema
Wenn Du es kannst und Lust drauf hast, kaufe neu. Ein neues Bike in der Hand zu haben ist schon ein tolles Gefühl.
Wie Du schon sagst, sind die jungen Gebrauchten eigentlich zu teuer um sich für ein Gebrauchtes zu entscheiden.
59 Antworten
Ich habe heute (und gestern auch schon) auf Mobile.de und Honda.de mal nach Überführungskosten gesucht - und keine gefunden. Honda unterscheidet zwar eine unverbindliche Preisempfehlung ab Werk und eine inkl. Überführung, also ab Händler, aber es ist eben nur die unverbindliche Preisempfehlung, die wohl von keinem Kunden gezahlt wird.
Natürlich wird es noch immer Motorradhändler geben, die mit optisch geschönten Preisen auf Dummenfang gehen, aber die scheinen so selten zu sein, dass man da von den Ausnahmen die die Regel bestätigen sprechen muss.
Beim letzten Neuwagenkauf 2016 habe ich allerdings noch in den Verkaufsräumen von mehreren Automobil-Vertragshändlern die "Rechne-doch-selbst-Preise" gesehen, auf denen statt z. B. "20.000 €" auf dem Preisschild dick und fett "19.200 €" und klein darunter "zzgl. 800 € Überführungskosten" steht. Die Gesamtsumme "20.000 €" ist dann wenn überhaupt noch kleiner gedruckt. Nach meiner Überzeugung ist das eine unerlaubte Bauernfängerei, auch wenn es evtl. gesetzlich zulässig sein sollte, weil die Gesamtsumme irgendwo auf dem Schild steht.
Nun zu Deinem Media Markt Fernseher: Das ist doch meine Rede, der Händler muss diverse Kosten in seinem geforderten Endpreis unterbringen. Das beginnt beim Einkaufspreis und den Lieferkosten und geht über die Ladenmiete, die Personalkosten, die Steuern bis zur Marge. Wie der Händler kalkuliert und was er wofür ausgibt ist mir als Kunde schnuppe, ich möchte wissen, was mich die Ware kostet. Alles andere ist mir egal. Und das ist beim Auto nicht anders. Dieser Überführungsquatsch dient dazu die Preise zu verschleiern und Preisvergleiche zu erschweren, mehr nicht. Selbst wenn die Vertragshändler mit dieser krummen Tour beim BGH durchgekommen sein mögen.
Gruß Michael
P.S.: Ich bin gerade über Deine Audi-Gebrauchtkaufhinweise https://www.motor-talk.de/.../...modelle-und-motoren-t5073174.html?... gestolpert. Top! Und zu großen Teilen 1:1 auf den Motorradkauf übertragbar. Leicht an den Mopedkauf angepasst wäre das eine sehr gute Standardantwort für die unsicheren Anfänger, siehe https://www.motor-talk.de/.../...-gleiche-anfaengerfrage-t6528126.html und in anderen Threads. Ich habe Dir dafür einfach mal hier einen Daumen gegeben.
Moin!
Danke, eventuell übernehme ich es hier mal als neuen Thread, mal schauen. 🙂
Hinsichtlich des Themas:
Einfach mal Auszugsweise:
Triumph: "Alle Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen der TRIUMPH Motorrad Deutschland GmbH, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Motorrädern zzgl. Überführungs- und Nebenkosten 450,- EUR. "
BMW: "*Ausstattung gemäß Serienumfang, unverbindliche Preisempfehlung ab Werk ohne Überführungskosten inkl. 19% MwSt."
Ducati: "Listenpreis inkl. MwSt. zzgl. Liefernebenkosten (i.H.v. 305 €, bzw. Diavel und Multistrada i.H.v. 345 €). "
....
Um es kurz zu machen: Die Maschine muss irgendwie von der Fabrik zum Händler kommen. Das kostet Geld. Diese Kosten werden *immer*, wie *alle* anderen Kosten die dem Unternehmen entstehen - bis hin zum Porsche des Geschäftsführers und den Nutten für den Betriebsrat - auf den Kunden umgelegt. Wäre das nicht der Fall, würde die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag erwirtschaften und über kurz oder lang Insolvenz anmelden können.
Ob das nun als Einzelposten auf de Rechnung steht oder einfach nur über Zuschlagssätze auf den Einkaufspreis aufgeschlagen wird, spielt keine Rolle. Zahlen musst du es - ob du willst oder nicht und egal wie gut du gehandelt hast. 😉
Die Kosten werden aber auch fällig, wenn man das Fahrzeug ab Werk abholt. Es ist auch egal, wie weit der Händler vom Werk entfernt ist. Es ist schlicht Abzocke.
Moin!
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 13. Januar 2019 um 18:58:24 Uhr:
Die Kosten werden aber auch fällig, wenn man das Fahrzeug ab Werk abholt. Es ist auch egal, wie weit der Händler vom Werk entfernt ist. Es ist schlicht Abzocke.
Was würde sich denn ändern, wenn man es - vielleicht zutreffender - "Abholbearbeitungsgebühr" nennen würde? Wobei ich sogar dabei bin: Wenn man mal die reine Abholung, also ohne Bespassungsprogramm dass die OEM so anbieten, um die Abholung "zu einem unvergesslichen Tag zu machen" nimmt, lässt sich natürlich damit argumentieren, dass die Erhebung "unrecht" sein könnte, da die Bereitstellung ja im engsten Sinne Teil der Primärpflichten aus dem Kaufvertrag sind und somit dem eigenen Geschäftserfüllungsinteresse dienen.
Da bleibt nur eine Lösung: Dagegen klage und feststellen lassen 😉 Soweit ich weiß hat es auf der Seite noch niemand durch die Instanzen getrieben, aber da es nicht "mein" Rechtsgebiet ist, schaue ich mir dazu auch nicht jeden Tag die relevante, aktuelle Rechtsprechung an.
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Ob Abzocke oder nicht. Soulbs hat es schon richtig erwähnt. Die Kosten zur Lieferung werden auf den Käufer umgelegt. Egal wie diese dann ausgewiesen werden.
Wie auch immer. Was ich zum Anfang sagen wollte. Kann bei erheblichen günstigen Neuwagen Preisen, welche vom Händler ausgewiesen werden, irgendwo der Hund begraben sein.
Das z.b. sieht dann durch extra Berechnung der Überführungskosten aus und der Verhandlungssperre bei der Erstinsperktion. Von daher würde ich pauschal immer diese Kosten mit einkalkulieren.
Eine "nagelneue" mt07 weit unter Listenpreis inkl. Überführungskosten inkl. Erstinsperktion. Einfach so schon in mobile ausgewiesen. Sollte doch paar Warnlämpchen anspringen lassen. Oder nicht?
Es wurde ja schon erwähnt daß es sich um ein altes Modell handelt. Und wohlmöglich kommen die Zusatzkosten dann extra oben drauf.
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 12. Januar 2019 um 12:34:56 Uhr:
Die zum Glück sehr selten sind. Und diese Betrugsmasche, nicht den vollen Preis zu nennen sondern einen Teil abzuspalten und als angebliche, in der Höhe natürlich ohnehin nicht anfallende "Überführungskosten" extra zu berechnen ist nur noch bei den Automobilvertragshändlern üblich.
...
Aber wie gesagt, im Zweiradbereich kenne ich keine Überführungskosten, die sind wohl ähnlich gängig wie die Überführungskosten für den Käse aus der Wursttheke im Supermarkt...Gruß Michael
Moin moin aus dem hohen Norden.
Sorry Michael, aber da muss ich dir ganz klar widersprechen: Bin grade dabei, mir ein paar Angebote für eine neue MT-07 einzusammeln. Auf Basis der entsprechenden Inserate, z.B. bei mobile.de. Und beim überwiegenden Teil der Händler kommt zu dem im Inserat ausgewiesenen Preis dann plötzlich noch die Überführungsgebühr (durchschnittlich 250 - 300 Euro) hinzu. Bei einem Mopped, das z.B. für 6.790 Euro inseriert ist, sind 250 Euro Aufschlag immerhin eine Steigerung von 3,7 %.
Ich hab sogar Inserate gefunden, das wird das Fahrzeug für knapp 6.600 angeboten. Und erst auf Nachfrage erfährt man dann, dass dieser Preis nur inkl. eines Führerscheinbonus gil. Diesen widerrum erhält man nur, wenn man seinen A2 innerhalb des letzten halben Jahres gemacht hat.
Ich finde sowas unseriös. Ich hätte gern zumindest den Preis, der im Inserat steht. Und wenn dann "VHB" dabei steht, möchte ich -in vernünftigem Rahmen- darüber verhandeln.
Jens
Zitat:
@Demaxo schrieb am 12. Mai 2020 um 14:39:19 Uhr:
Ich finde sowas unseriös. Ich hätte gern zumindest den Preis, der im Inserat steht.
Meine Rede. Auch wenn ich diese Masche der Preisverschleierung eigentlich nur aus dem Automobilbereich kenne sehe ich das ganz genauso, das ist unseriös.
Gruß Michael
... aber üblich.
Nur bei Vertragshändlern. Bei freien Importeuren und EU-Fahrzeughändlern nicht. Wer auch bei Vertragshändlern einen ehrlichen Endpreis haben will, der muss halt ein Auto mit Tageszulassung kaufen - Tageszulassungen sind formal gesehen schließlich Gebrauchtwagen...
Gruß Michael
Ich gehe davon aus, dass jeder lesen kann, der einen Kaufvertrag/Bestellung unterschreibt. Da steht das alles. Wirklich.
Es geht ja mehr um die Frage, warum in einer Anzeige nicht der Endpreis angegeben wird, anstatt einen um ca. 200-300 € (Motorrad) oder 600 -1000,- € (Auto) günstigeren Preis zu suggerieren.
Und es ist trotzdem unseriös. Die Salamitaktik beim Preis soll den tatsächlichen Preis verschleiern und Preisvergleiche zumindest behindern. Wenn man den Vertrag in den Händen hat, war die Preisverschleierung - gerne um die eine oder andere Lüge ergänzt(*) - in vielen Fällen schon erfolgreich.
Gruß Michael
(*) Zum Beispiel die, dass bei den EU-Fahrzeugen natürlich auch noch Überführungskosten zu zahlen seien.
Maßgeblich ist doch das, was unterm Strich steht. Da sind die Nebenkosten drin, da wird Rabatt abgezogen, da wird Zubehör aufgeführt, wofür man je nach Verhandlungsgeschick mal mehr und mal weniger bezahlt und schlussendlich kommt auch noch die erste Inspektion kostenfrei - oder nur Teile- auf die Rechnung.
Wenn man darauf besteht, dass die Überführungskosten gestrichen werden, gibt es halt keinen Rabatt oder die Inspektion fällt raus. Wie immer, man kann es machen - oder man kann es sein lassen.
Was spricht denn dagegen, in der Anzeige den tatsächlich verlangten Preis anzugeben? Dann kann ich mir als Kunde überlegen, ob sich eine Kontaktaufnahme überhaupt lohnt.
Wenn ich letztlich mit viel Verhandelei nur den Preis erreiche, der sowieso in der Anzeige stand, dann ist das für mich verschwendete Zeit.
Du bist ja der Jurist … kannst ja mal in der Preisangabenverordnung nachlesen, ob alles richtig ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/BJNR105800985.html