Xenonnachrüstung ist doch legal möglich
Hi liebe Golf Fans!!!!
Zum bedauern muss ich auch mal feststellen das manche Leute(auch Admins) absolut keine Ahnung von Technik haben.
Ich hatte in meinem Golf 2 Edition One GTD(war mal nen 16V und hatte zum schluss Vollaussatttung) echtes BI-Xenonlicht von Hella(was zum nachrüsten gedacht war) eine Scheinwerferreinigungsanlage und auch eine Automatische Leuchtweitenregulierung.
Die Scheinwerferreinigunsanlage war orginal VW und die Bi-Xenonscheinwerfer waren wie auch die Leuchtweitenregulierung von Hella.
Wenn man alles neu Kaufen würde kommt es ca auf 1500€( ich hatte Glück bei Ebay und es kam zusammen auf ca 600€) wo dann eventuell der Einbau hinzukommt, wenn man nicht so das geschick hat. Das einzigste was man machen muss, ist eine Halterung für die Universal BI-Xenonscheinwerfer zu bauen, wo die Xenons eine festen Sitz haben und nicht wackeln. Dann wenn alles richtig funktioniert ist der Tü-Prüfer auch zufrieden. Und das alles ist eintragungsfrei weil die ganzen Teile eine E1-Prüfung haben, aber wenn man es vom Tüv eintragen lässt schadet es auch nicht.
Wenn jemand die Teilenummern für die Bi-Xenonscheinwerfer und die Automatische Leuchtweitenregulierung braucht, der soll mir einfach mal mailen. Die Reinigungsanlage gibts auch von Hella oder halt bei VW.
128 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Von wem stammt dieser Umbau?
Keine Ahnung! Hab ich über Google gefunden 🙂
Hallo,
da du unteranderem in diesem Thread auch mich angesprochen hast, möchte ich dir mal die Sachlage kurtz erklären!
Das die Nachrüstung von XENON technisch möglich ist, wird und wurde nie bestritten! Nur wie sieht das Ganze mit der legalität aus? Da kommen dann die Probleme!
Du darfst XENON-Brenner nur in dafür entwickelten Scheinwerfern nutzen, nicht XENON-Brenner in Scheinwerfer einsetzen die für Halogenlicht gefertigt wurden! Sobald du dein BI-XENON in einen Scheinwerfer baust, der nicht original auch BI-XENON beinhaltete, ist dein Umbau schon illegal! Wobei ich dir dann auch gleich sagen möchte, dass dein Umbau den du gemacht hast damit auch nicht legal ist! Im übrigen ist XENON-Licht nicht eintragungsfrei, sondern muss immer abgenommen werden! (bei Autos, die original nicht über dieses licht verfügten)
Wenn man XENON-Licht legal nachrüsten will, muss man auf eine Front umbauen, von einem Auto, dass original über XENON-Licht verfügt, dann noch eine ALWR, sowie SRA! dann, nur dann besteht eine Möglichkeit dieses auch eingetragen zu bekommen!
Ähnliche Themen
mich würde interessieren wie das mit fernlicht aussieht den das ist in diesen scheinwerfern net drin und übrigens hat dieses set nur eine ece zulassung
interessant, hab ich mal ein wenig bei hella gesucht. das einzige was mich stört sind die kleinen scheinwerfer. wenn die was größer wären wäre das ganze ja mal ne überlegung wert 🙂
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Hallo,
da du unteranderem in diesem Thread auch mich angesprochen hast, möchte ich dir mal die Sachlage kurtz erklären!
Das die Nachrüstung von XENON technisch möglich ist, wird und wurde nie bestritten! Nur wie sieht das Ganze mit der legalität aus? Da kommen dann die Probleme!
Du darfst XENON-Brenner nur in dafür entwickelten Scheinwerfern nutzen, nicht XENON-Brenner in Scheinwerfer einsetzen die für Halogenlicht gefertigt wurden! Sobald du dein BI-XENON in einen Scheinwerfer baust, der nicht original auch BI-XENON beinhaltete, ist dein Umbau schon illegal! Wobei ich dir dann auch gleich sagen möchte, dass dein Umbau den du gemacht hast damit auch nicht legal ist! Im übrigen ist XENON-Licht nicht eintragungsfrei, sondern muss immer abgenommen werden! (bei Autos, die original nicht über dieses licht verfügten)
Wenn man XENON-Licht legal nachrüsten will, muss man auf eine Front umbauen, von einem Auto, dass original über XENON-Licht verfügt, dann noch eine ALWR, sowie SRA! dann, nur dann besteht eine Möglichkeit dieses auch eingetragen zu bekommen!
Also wenn du mal meinen Text richtig gelesen hättest habe ich alles LEGAL in meinem 2er drin gehabt. Ich habe einen SWRA(orginal VW drin gehabt) einen ALWR die zum nachrüsten gedacht ist und die XENONSCHEINWERFER sind auch UNIVERSALE zum nachrüsten. Das das alles natürlich alles ordnungsgemäß eingebaut werden muss ist klar(zb dürfen die Scheinfwerfer nicht wackeln) aber wenn man alles richtig macht bekommt man vom Tüv seinen segen. Und die Scheinwerfer werden NICHT in einen anderen Scheinwerfer eingebaut sondern müssen durch eine Halterung die man selbst bauen muss mit dem Fahrzeug verbunden werden, und diese Halterung überprüft ja dann der Tüv(bzw der einwandfreie Funktion)
Und mann muss übrigens nicht auf eine andere front umbauen, hab das den oberguru beim LTI gefragt
mann kann sogar xenon in nicht dafür vorgesehen scheinwerfer einbauen, kann man beim lti testen lassen ob es den regeln entspricht und dann kann man die sogar nehmen. blos mir waren die 1536€ prüfkosten für die scheinwerfer zuviel
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
mich würde interessieren wie das mit fernlicht aussieht den das ist in diesen scheinwerfern net drin und übrigens hat dieses set nur eine ece zulassung
bei bi-xenon ist das fernlicht mit integriert. durch umschalten einer blende kann man das wählen. und oben aufgeführter scheinwerfer ist laut hella ein bi-xenon scheinwerfer
(edit) @thommen
die xenons sind ja schon fertige scheinwerfer, die brauchen nur noch ne blende drum rum und dann is der scheinwerfer mit der halterung ok, lwr gibts bei hella zu kaufen und sra gabs bei vw zu kaufen.
warte mal ich muss mal selber schaun....es gibt ne ece ausführung und ne e1 ausführung....das fernlicht wird über ne blende im scheinwerfer geschaltet....achja man braucht auch noch blinker mit standlichtfunktion, weil die scheinwerfer keine haben
also die xenonnummer ist richtig. das ist die e1 variante
infos zu den sachen gibts im hella online katalog
wäre da net besser so ein nachrüstset in solche scheinwerfer einzubauen? die sind ja bis auf die linseteile auch nur halter und diese abnehmen lassen
Nein weil ein Nachrüstset die ABE der Scheinwerfer(und vom Auto samt Versicherungsschutz) zum erlischen bringt. Scheinwerfer dürfen nur mit ihrem dafür vorgesehen Leuchtmitteln(bei dem Klarglas sind es H1) betrieben werden.
Wird einen andere Lichtquelle(Xenon) eingebaut dann erlischt die Betriebserlaubnis.
Außer du baust das Xenon ein und schickst die Scheinwerfer zum Lichtechnischen Institut in Karlsruhe und bezahlst 1536€ für die Prüfung der Scheinwerfer, dann kannst du sie auch nehmen und hast dann eine gültige ABE.
Und außerdem hast du dann nur normales Xenon und kein Bi-xenon.
Diese Teile die ich verwendet habe sind wirklich mom der einzigste legale Weg um einigermaßen kostengünstig Xenon im Golf zu haben.
ich hab ja gesagt das man die prüfen muss sieht aber besser aus wie einfah nur das xenonteilin ne schablone setzen