Xenon!! was macht die Polizei?

VW Golf 4 (1J)

Hi,

wie prüft die Polizei die Xenon Scheinwerfer sprich ob sie ne ALWR haben und ne SRA haben?

OK SRA is easy könnten die Verlangen. Was ist mit dem Rest? Wird so was nachgetragen im KFZ-Schein/Brief wie eine Fahrwerk bzw. Felgen???

92 Antworten

@ horst genau so isses.
Hatte ich nämlich bei meinem alten Golf 4 auch gemacht.
Hatte SWRA aber keine LWR. Polizei hatte mich auch mal angehalten wegen Blauen Standichtbirnen ( weiß sind nicht erlaubt ) *G* Und er wollte das ich Sie vor Ort rausmache. Weil die normalen hatte ich dabei. Sagte Ihm aber das es wegen den Xenons schwieriger wird. " Da kam nur ach sind sowas Xenon's ? " Mehr auch nicht. Also total unwissend.

Naja nu is eh alles original ab Werk . Aber manches wird hier heißer gewaschen als nötig.

so isses !

So wie er ihr sagt. Ich war beim TÜV. Eingetragen ist es. Somit es es für mich erledigt. Hab sogar noch ein TÜV Gutachten bekommen, das alles den geltenden Vorschriften entspricht.

das kann man doch weiterspinnen.
Da steht drin alles nach Vorschrift, aber wenns nicht so ist ....

muss ja nicht das Licht sein.... Bremsen, Fahrwerk
man kann sich "Eintragungen" schließlich auch kaufen 🙂

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Ich glaub man kann das Thema jetzt hiermit beenden, oder?Es steht im Schein.
TÜV Gutachten das alles den geltenden Vorschriften entspricht habe ich auch.
Also ist meine Pflicht erledigt und somit kann man dieses Thema beenden!

Die Eintragung ist eben kein Freibrief! Im Endeffekt musst du selber wissen, was du im Falle eines Falles machst... .
Mir wäre es zu gefährlich Die ALWR hat schon ihren Sinn. Und das man dein Auto auch mit Eintrag aus dem Verkehr ziehen kann, ist auch klar.
Ich hab für sowas kein Verständnis, entweder richtig oder eben garnicht.

Ich habe selten so viel sachlichen Unsinn hier gelesen!

Die Eintragung ist illegal und der TÜV-Mensch gehört in den Knast. Es gibt seit Jahren verbindliche Richtlinien,was noch eingetragen werden darf und was nicht.

Eine nachträgliche Xenon-Nachrüstung gehört zu den Letztern und ist nicht mehr machbar,es sei denn, es werden bis in kleinste Detail die Originalteile verbaut,die auch an einem identischen Serienfahrzeug mit serieller Gasentladungstechnik verbaut wurden.

Das ist in Deinem Fall nicht so,da Du weder die Steuerelektonik,die automatische LWR noch die Scheinwerferreinigungsanlage verbaut wurde.
Die oft bei Ebay angebotenen Hella-Gutachten wurden schon vor drei Jahren zurückgezogen und damit erreichte Eintragungen für ungültig erklärt. Ein Bestandsschutz für bestehende Eintragungen gibt es nicht.

Die Prüforganisationen (Dekra,TÜV,GTÜ) wurden angewiesen,bei Hauptuntersuchungen verstärkt auf solche Umbauten zu achten und als erheblichen Mangel zu kennzeichnen.

Zumal dürfte dieser Passus den Meisten auch bekannt sein:

Der Halter ist für den betriebssicheren Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich!Das schließt eine ordnungsgemäße Beleuchtung mit ein!

Da Du den Xenon-Umbau vermutlich in voller Absicht gemacht hast,handelst Du grob fahrlässig,was auch im Schadensfalle für Deine Versicherung sehr interessant sein dürfte.

Übrigens: Die Eintragung war für den TÜV-Prüfer vermutlich leicht verdientes Geld,denn einfacher als mit dem Unwissen und Geltungsbedürfnis anderer kann man wohl kein Geld verdienen..........!

Martin

Gut, danke für die Ausführung. SRA habe ich ja, durch Winterpaket wie ich erklärt habe. Der Rest ist halt so. Eingetragen ist es. Was will ich mehr. Ich hab meine Pflicht getan. Es gibt hier im Forum mit Sicherheit viele die Ohne Eintragung herum fahren. Ich habe auf jeden Fall alles getan und bin auch stolz auf mein Xenon!!

Zitat:

Original geschrieben von thomas_neo


Gut, danke für die Ausführung. SRA habe ich ja, durch Winterpaket wie ich erklärt habe. Der Rest ist halt so. Eingetragen ist es. Was will ich mehr. Ich hab meine Pflicht getan. Es gibt hier im Forum mit Sicherheit viele die Ohne Eintragung herum fahren. Ich habe auf jeden Fall alles getan und bin auch stolz auf mein Xenon!!

Du hast nicht verstanden,was ich oben geschrieben habe.....!

.....manche wollen auch nicht verstehen 🙂

Mir ist doch klar das es nicht ganz legetim ist, aber was willst Du? Es passt doch so. Da gibt es viel krassere Fälle.

Zitat:

Original geschrieben von thomas_neo


Mir ist doch klar das es nicht ganz legetim ist, aber was willst Du? Es passt doch so. Da gibt es viel krassere Fälle.

Ja anscheinend passt es ja nicht so. Klar gibts krassere Fälle aber hier gehts halt nun mal um die Xenon.

Und wenn ich was am Auto mach, dann mach ich es zu 100% und nicht nur halbe, schwammige Sachen.

Hier gehts halt um einen Pkw und nicht um ein irgendein 08/15 Teil das keinen interessiert.

Ok, was möchtest du hören?

Zitat:

Da Du den Xenon-Umbau vermutlich in voller Absicht gemacht hast,handelst Du grob fahrlässig,was auch im Schadensfalle für Deine Versicherung sehr interessant sein dürfte.

UNSINN

Und wie will die Versicherung das beweisen ??

" Ich habe die Scheinwerfer bei.... gekauft und dachte die darf man so einbauen. " Zur Sicherheit bin ich zum Tüf und habe sie abnehmen lassen "

So und jetzt erklär mir mal was die Versicherung da gegen halten will. Nämlich nix. Er hat alles aus seiner Sicht mögliche gemacht.

Vorallem wo ist der SINN ? Alte Fahrzeuge dürfen Ohne ALWR, SWR neue nicht.. sehr SINNIG.

Zitat:

Und wenn ich was am Auto mach, dann mach ich es zu 100% und nicht nur halbe, schwammige Sachen.

Das ist Einstellungssache. Und jeder machts anders.

@teddy_02 Danke...

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