XENON
Ab ende Mai ist Xenon bestellbar! Weiss jemand schon mehr - Preis, ....?
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Hallo
Ich habe gestern ein Licht Vergleichtest gemacht: Polo 6R mit Xenon gegen Opel Vectra 2006 mit Halogenlicht. Der Opel hat Projektorlinsen, aber ich weiß leider nicht was für Halogenlampen (weiß jemand wie ich dass herausfinden konnte?).
Habe versucht die Lichtstärke am besten zu presentieren. Die zwei Fotos die auf einem Bild sind sind varen mit die selben Zeit, ISO und Blende fotografiert.
130 Antworten
Nein so kann man das nicht stehen lassen. Die gesetzliche Gewährleistung verliertst du durch selber am Auto schrauben definitiv nicht. Das kann dir kein Hersteller vorschreiben. Die Garantie über die Gewährleistung hinaus kann dadurch schon verfallen. Das steht dann aber in den Garantiebedingungen. Das setzt natürlich voraus, dass man die Garantieoption auch gekauft hat.
Ich glaube nicht, dass wenn er beim eigenmächtigen Einbau der Scheinwerfer was kaputt macht, VW sagt: "Och, halb so wild! Sie haben ja 2 Jahre gesetzliche Garantie - wir reparieren das schon für Sie!"
gibt es eigentlich eine seite a la seitseid.de für Gewährleistung und Garantie? 😁 😎
Also nach irgendeinem EU Gesetz müssen Lampen bei neuen EU Fahrzeugen selbssändig wechselbar sein. Dazu muss man nicht in eine Werkstatt fahren müssen. Dementsprechend kann die Gewährleistung nicht verfallen. Es ging ja auch nicht um einen Einbau von Scheinwerfern sondern lediglich um einen Lampenwechsel.
Aber selbst wenn du z.B. den Ölwechsel selber durchführst verlierst du nicht die Gewährleistung!
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Zitat:
Original geschrieben von BENBEN-SLO
Hat schon jemand den POLO mit XENON (Bilder, Erfahrungen,...)? Meiner 1.2 TSI DSG mit Xenon ist am 10. bis 13.8. abhollbereit - wahrscheinlich nicht der erste? Gruss!
...nicht der erste, mir kam gerade einer entgegen, mit Abblendlicht und getimmten LED-TFL...
Zitat:
Original geschrieben von bloodhound_sf
Also nach irgendeinem EU Gesetz müssen Lampen bei neuen EU Fahrzeugen selbssändig wechselbar sein. Dazu muss man nicht in eine Werkstatt fahren müssen. Dementsprechend kann die Gewährleistung nicht verfallen. Es ging ja auch nicht um einen Einbau von Scheinwerfern sondern lediglich um einen Lampenwechsel.Aber selbst wenn du z.B. den Ölwechsel selber durchführst verlierst du nicht die Gewährleistung!
Hi..Grüß dich...
ja das ist richtig,die Gewährleistung bleibt aber die Garantie geht verloren.
Garantie und Gewährleistung sind ja so viel ich weiss 2 verschiedene Sachen.
Aber durchblicken tue ich da auch nicht so richtig.
Kaufe mir einfach neues Leuchtmittel und lasse die dort einbauen.Denke da an die MTEC super white.
Zitat:
Original geschrieben von Spydex
Garantie und Gewährleistung sind ja so viel ich weiss 2 verschiedene Sachen.
Aber durchblicken tue ich da auch nicht so richtig.
Nochmal ganz grob: Gewährleistung ist eine rechtsverbindliche Vorschrift, die jeder Verkäufer geben muss. Siehe dazu § 437 BGB. In den folgenden Paragrafen ist auch geregelt wie lange ein Verkäufer Gewährleistung geben muss (§ 438 BGB). Im Falle eines Autos sind es 2 Jahre. Diese Gewährleistung kann
nichtdurch eigenhändiges Schrauben außer Kraft gesetzt werden. Es sei denn man beschädigt etwas selber oder so, das ist logisch 😁
Darüber hinaus kann ein Verkäufer eine
freiwillige Garantiegeben. Diese geht dann meistens über den Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistung hinaus. Ein gutes Beispiel ist hier die Rostgarantie. Rechtlich gesehen könnte ein Neuwagen nach 3 Jahren rosten und man hätte kein Anspruch auf Nacherfüllung (d.h. des Schaden reparieren zu lassen). Da aber nahezu jeder Hersteller eine Garantie auf Rost gibt, kannst du diesen Sachmangel sehr wohl beanstanden.
MfG
bloodhound_sf
ergänzung:
gewährleistung ist immer 2 jahre lang. einschränkungen gibt es nich sachspezifisch sondern nurnoch bei der "beschaffenheit". gebrauchte waren haben soweit ich weiß nurnoch ein jahr gewährleistung.
Nicht ganz richtig (oh man bin ich heute ein Klugscheißer 😁). Die Gewährleistung beträgt nicht immer 2 Jahre.
Zitat:
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
1. in 30 Jahren, wenn der Mangel
a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,
besteht,
2. in fünf Jahren
a) bei einem Bauwerk und
b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und
3. im Übrigen in zwei Jahren.
Mit unseren Autos bewegen wir uns in Absatz 1 Satz 3. Und damit sinds hier 2 Jahre. Ich wollte das nur nochmal schreiben, nicht, dass jemand denkt, dass sein Einfamilenhaus auch nur 2 Jahre hat.
Der wichtigste Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung wurde aber bisher nicht erwähnt: Die Gewährleistung begrenzt sich auf den mangelfreien Zustand einer Ware bei der Übergabe an den Käufer. Tritt innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kaufdatum ein Mangel auf, muss der Verkäufer für den Mangel haften, es sei denn, er kann Beweisen, dass der Mangel bei Übergabe der Ware nicht vorhanden war (auch nicht in versteckter Form). Liegt der Kauf länger als ein halbes Jahr zurück, tritt eine Beweislastumkehr ein, d. h. nun muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Eine Garantie geht in der Haftung weit über die Gewährleistung hinaus. Hier garantiert der Hersteller dafür, dass der Kaufgegenstand über die gesamte Garantiezeit fehlerfrei funktioniert.
85GSX du hast zwar schon Recht, aber nach deiner formulierung müsste der Verkäufer ja nicht z.b. einen kaputten motor ersetzen, wenn bewiesen ist, dass er bei übergabe funktionierte. in wahrheit muss er das aber, sofern der käufer dieses nicht zu verschulden hat.
Wenn das Fahrzeug älter als ein halbes Jahr ist, und der Käufer den Beweis nicht führen kann, muss der Hersteller nach der gesetzlichen Gewährleistung auch nicht dafür einstehen. Kauf dir z.B. mal ein Cross Motorrad ohne Straßenzulassung und versuch mal nach einem Dreivierteljahr einen Motorschaden vom Hersteller ersetzt zu bekommen. Da aber bei uns schon aus Wettbewerbsgründen fast alle technischen Produkte mit zumindest zweijähriger Garantie verkauft werden, tritt der Hersteller bei einem Schaden innerhalb der Garantiezeit meist problemlos ein.
Zitat:
Original geschrieben von 85GSX
Wenn das Fahrzeug älter als ein halbes Jahr ist, und der Käufer den Beweis nicht führen kann, muss der Hersteller nach der gesetzlichen Gewährleistung auch nicht dafür einstehen. Kauf dir z.B. mal ein Cross Motorrad ohne Straßenzulassung und versuch mal nach einem Dreivierteljahr einen Motorschaden vom Hersteller ersetzt zu bekommen. Da aber bei uns schon aus Wettbewerbsgründen fast alle technischen Produkte mit zumindest zweijähriger Garantie verkauft werden, tritt der Hersteller bei einem Schaden innerhalb der Garantiezeit meist problemlos ein.
Genau das ist der springende Grund. Die Gewährleistung würde hier nicht greifen. Aber halt darüber hinaus die Garantie. Danke für die wichtigen Ergänzungen!
mmmhhh ... Jetzt weiss ich alles 😁😁 sehr gut erklärt !!
also wäre es eigentlich blöd,selbst an den Scheinwerfer was zu ändern.
deshalb kauf ich mir andere Leuchtmittel und lass die Dort einbauen.
Da mir Xenon zu teuer ist,mach ich Xenon ähnliche Leuchtmittel z.B. die MTEC Super White.🙂
😁 Nein es wäre blöd es vom Händler machen zu lassen. Weil durch das eigenständige Wechseln die keine Nachteile entstehen, d.h. dass du nicht die Gewährleistung verlierst.
Ich dachte, du hast es verstanden. 😕 😁