Xenon ohne Reinigungsanlage ok?
Hallo.
hab mir einen A4 B5 BJ 1996 gekauft. Das Auto hat Xenon, aber keine Schweinwerferreinigungsanlage und eine manuelle Leichtweitenregulierung.
Lt. Dem Verkäufer ist das ok, weil BJ 1996 !
Das Auto hat auch ganz normal Tüv bekommen, vor 2 Tagen.
Muss ich mir jetzt sorgen wegen den Freunden in grün machen?
48 Antworten
Normalerweise sind Xenon's nur mit automatischer LWR und einer Scheinwerferreinigungsanlage erhältlich. Glaub das ist sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Da es definitiv nicht original ist ( in 96 gab es für den a4 kein xenon) würde ich schauen ob das Licht in die Papiere eingetragen ist oder irgendwo eine abe ist ( allerdings glaub ich das nicht) - ansonsten ist es illegal damit durch die gegend zu fahren.
Der neue TÜV hat da keine Aussagekraft.
Gruß
BBhttp://oehinfo.uibk.ac.at/natwi/pharm/vbb/
versteh ich jetzt nicht ganz. bei mobile.de gibts doch mehrere A4 BJ 96 mit xenon.
lt. Verkäufer haben sie extra nachgefragt wegen der Scheinwerferwaschanlage und da hiess es. 1996 war das noch keine gesetzliche Auflage und ist deshalb bei diesem Auto nicht notwenig. ???
hab gerade das hier in einem anderen Forum gefunden:
Bis 1.04.2000 galt in §§ 19,21,29 StVO bei nachträglichem Einbau von Xenon SW entfallen die Auflagen LWR und SRA.
Für den Umbau muß eine ABG vorliegen und die vorgeschriebene Schaltung muß eingehalten werden. Nach inkrafttreten des neuen § 50 StVO (Xenon nur noch mit SRA)kam es zu diesem Prozeß in dem richterlich festgestellt wurde, das bisher keine autom. LWR und SRA aufgeführt war und somit nicht gefordert werden kann.
Deshalb kann der §50 StVO nur fürFahrzeuge angewendewt werden, die nach dem 1.06.2000 erstmals in den Verkehr kommen bzw. bereits im Verkehr sind und nach dem 01.04.2000 mit Xenon ausgestattet wurden.
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Dennoch muss das die nicht serienmäßige beleuchtungseinrichtung in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein. Oft werden aber "nur" Xenon brenner und ein vorschaltegerät in den normalen halogenscheinwerfer verbaut und das ist ( nicht ohne Grund) verboten.
Wenn deine Xenons in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind wird das ganze schon seine Richtigkeit haben, wenn sie nicht eingetragen sind ( und nichtmals irgendwo ein gutachten rumliegt) sind sie auch nicht legal.
Das ist übrigens bei vielen sachen am/im auto so. So ist z.B. ein uneingetragener Chip verboten, der gleiche Chip aber legal wenn er eingetragen ist oder eine LPG Anlage ist ohne eintragung auch verboten.
Gruß
BB
Zitat:
Original geschrieben von nitro66
Deshalb kann der §50 StVO [...] für Fahrzeuge angewendet werden, die [...] nach dem 01.04.2000 mit Xenon ausgestattet wurden.
Was gilt hier als Nachweis für die Einhaltung der "Grenze"?
Datum der Eintragung? Oder eine Rechnung über den Einbau?
Und was ist bei Selbsteinbau + ABE (kA obs das gibt, vielleicht gibt es den Fall ja gar nicht?) ?
Wie weist man denn da nach ob man vor dem Datum eingbaut hat, oder ist das dann einfach grundsätzlich mangels Nachweisbarkeit illegal?
Zitat:
Original geschrieben von nitro66
Bis 1.04.2000 galt in §§ 19,21,29 StVO bei nachträglichem Einbau von Xenon SW entfallen die Auflagen LWR und SRA.
Für den Umbau muß eine ABG vorliegen und die vorgeschriebene Schaltung muß eingehalten werden. Nach inkrafttreten des neuen § 50 StVO (Xenon nur noch mit SRA)kam es zu diesem Prozeß in dem richterlich festgestellt wurde, das bisher keine autom. LWR und SRA aufgeführt war und somit nicht gefordert werden kann.
Deshalb kann der §50 StVO nur fürFahrzeuge angewendewt werden, die nach dem 1.06.2000 erstmals in den Verkehr kommen bzw. bereits im Verkehr sind und nach dem 01.04.2000 mit Xenon ausgestattet wurden.
Da es bei einem 1996er aber kein Xenon ab Werk gab, trifft das aucht nicht zu.
Zitat:
Original geschrieben von pimpi
Da es bei einem 1996er aber kein Xenon ab Werk gab, trifft das aucht nicht zu.Zitat:
Original geschrieben von nitro66
Bis 1.04.2000 galt in §§ 19,21,29 StVO bei nachträglichem Einbau von Xenon SW entfallen die Auflagen LWR und SRA.
Für den Umbau muß eine ABG vorliegen und die vorgeschriebene Schaltung muß eingehalten werden. Nach inkrafttreten des neuen § 50 StVO (Xenon nur noch mit SRA)kam es zu diesem Prozeß in dem richterlich festgestellt wurde, das bisher keine autom. LWR und SRA aufgeführt war und somit nicht gefordert werden kann.
Deshalb kann der §50 StVO nur fürFahrzeuge angewendewt werden, die nach dem 1.06.2000 erstmals in den Verkehr kommen bzw. bereits im Verkehr sind und nach dem 01.04.2000 mit Xenon ausgestattet wurden.
HIer steht doch gross "bei nachträglichem Einbau von Xenon SW"...
also ich versteh jetzt gar nichts mehr. in den Papieren ist definitiv nichts eingetragen und im Serviceheft (Aufklerber) ist auch kein Xenon mit auf der Ausstattungsliste
Dann ist das Xenonlicht auch zu 99,999% nicht legal. Ob du jetzt weiter mit rumfahren möchtest musst du selber wissen.
Gruß
BB
Na auto-LWR und SWRA ^^
Und wenns nicht sein sollte nen "echten" Xenonscheinwerfer kein umgerüsteten Halogen, das gibt dieser Thread ja schon her ^^
Denk ma kann man auch gebraucht aus nem Spenderfahrzeug kaufen. für die SWRA sollte er am besten keine Standheizung haben und es ist einfacher ne Stoßstange mit SWRA zu kaufen dann muss man die löcher nich selber machen. Haken kann natürlich so oder so die Lackfarbe werden, auch die Deckel der SWRA sind lackiert ^^
kA was das alles kostet aber bisl wirds schon und etwas Aufwand ist es sicher auch.
Ich vermute, dass man deine Xenon´s nicht engetragen bekommt. Du kannst ja mal schauen, ob du vorne die normale vorFL Streuscheibe hast oder ob ein linsenscheinwerfer z.B. aus dem vorFL S4 verbaut ist. Sollte dies der Fall sein musst du "nur" noch die SWRA und ALWR nachrüsten. alles in allem denke ich, dass die teile etwa 1000€ kosten ( bei der Bucht kann es deutlich preiswerter sein) + zulassung. hier ist es von vorteil wenn du nur original audi teile verbaust.
Gruß
BB