Xenon ohne Reinigungsanlage ok?

Audi RS4 B5/8D

Hallo.

hab mir einen A4 B5 BJ 1996 gekauft. Das Auto hat Xenon, aber keine Schweinwerferreinigungsanlage und eine manuelle Leichtweitenregulierung.

Lt. Dem Verkäufer ist das ok, weil BJ 1996 !

Das Auto hat auch ganz normal Tüv bekommen, vor 2 Tagen.

Muss ich mir jetzt sorgen wegen den Freunden in grün machen?

48 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von nitro66


hab gerade das hier in einem anderen Forum gefunden:

Bis 1.04.2000 galt in §§ 19,21,29 StVO bei nachträglichem Einbau von Xenon SW entfallen die Auflagen LWR und SRA.
Für den Umbau muß eine ABG vorliegen und die vorgeschriebene Schaltung muß eingehalten werden. Nach inkrafttreten des neuen § 50 StVO (Xenon nur noch mit SRA)kam es zu diesem Prozeß in dem richterlich festgestellt wurde, das bisher keine autom. LWR und SRA aufgeführt war und somit nicht gefordert werden kann.
Deshalb kann der §50 StVO nur fürFahrzeuge angewendewt werden, die nach dem 1.06.2000 erstmals in den Verkehr kommen bzw. bereits im Verkehr sind und nach dem 01.04.2000 mit Xenon ausgestattet wurden.

Was gibts denn da nicht zu verstehen ? Du mußt nur behaupten das dein Auto vor 2000 umgerüstet wurde. Brauchst aber natürlich die originalen (nichts gebasteltes) Xenonscheinwerfer (> die dann auch gleich die ABE beinhalten)

... so sehe ich  das. 

ABG = ABE ???

@te: spekulationen dich nicht weiter....
guck mal bitte ob auf dem frontscheinwerfer ein "e-zeichen" ist und poste bitte mal sämtliche nummern und buchstaben die im direkten umfeld um das "e" auf dem scheinwerfer sind....ansonsten kann man dir hier nciht weiter helfen bevor du uns nicht diese dinge nennst..

Zitat:

Original geschrieben von seppaudi



Zitat:

Original geschrieben von nitro66


hab gerade das hier in einem anderen Forum gefunden:

Bis 1.04.2000 galt in §§ 19,21,29 StVO bei nachträglichem Einbau von Xenon SW entfallen die Auflagen LWR und SRA.
Für den Umbau muß eine ABG vorliegen und die vorgeschriebene Schaltung muß eingehalten werden. Nach inkrafttreten des neuen § 50 StVO (Xenon nur noch mit SRA)kam es zu diesem Prozeß in dem richterlich festgestellt wurde, das bisher keine autom. LWR und SRA aufgeführt war und somit nicht gefordert werden kann.
Deshalb kann der §50 StVO nur fürFahrzeuge angewendewt werden, die nach dem 1.06.2000 erstmals in den Verkehr kommen bzw. bereits im Verkehr sind und nach dem 01.04.2000 mit Xenon ausgestattet wurden.

Was gibts denn da nicht zu verstehen ? Du mußt nur behaupten das dein Auto vor 2000 umgerüstet wurde. Brauchst aber natürlich die originalen (nichts gebasteltes) Xenonscheinwerfer (> die dann auch gleich die ABE beinhalten)

... so sehe ich  das. 

ABG = ABE ???

Also man muss behaupten, dass man seid 8 jahren illegal durch die gegend fährt - schlechter tip 😉 .

Gruß
BB

Wieso illegal ? Weißt du wann er umgebaut wurde ? 

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Vor 04.2000 wars doch gar net illegal. die Frage ist doch nur ob behaupten reicht oder es einen Nachweis braucht.

also ich schau mir morgen mal die scheinwerfer an und poste sämtliche nummern. evtl. mit Bild.

danke für eure Hilfe. echt super.

Warum illegal? Die Scheinwerfer müssen eingetragen werden - egal ob ALWR oder SWRA erforderlich sind. das Fahrzeug wurde niemals mit Xenon ausgeliefert also muss die Umrüstung eingetragen sein!

Gruß
BB

Ja wenn es keine mit ABE oderso gibt ist klar. Hat sich nur bisher eher danach angehört als würde es sowas auch geben.

also vorne im Scheinwerfer steht:

VALEO PL E9 30 5202 5203 04HR

könnt Ihr damit was anfangen?

hab jetzt nochmal mit dem Verkäufer gesprochen. Der war jetzt schon 2x mit dem Auto beim TÜV und wollte die Scheinwerfer eintragen lassen und jedesmal die selbe Aussage:

Das ist original Audi Scheinwerfer (vom Facelift), die müssen nicht eingetragen werden. Das Facelift hatte am Anfang auch keine Seinwerferwaschanlage.

Das einzige was fehlt ist die Autom.Leuchtweitenregulierung. Das hat der TÜV aber noch nie nachgeprüft.

tja was würdet ihr jetzt machen

Zitat:

Original geschrieben von nitro66


könnt Ihr damit was anfangen?

"hr" steht drauf???

herzlichen glühstrumpf!
die abkürzung "hr" bedeut nämlich "Halogen-Abblendlicht" und da hast du xenon drinn? guck mal bitte nach bzw. mach mal ein foto der "xenon-brenner" und der halterung......

hier mal ein Bild des Scheinwerfers

So jetzt muss ich mich auch noch mal einklinken.Ich fahre einen 3/99 facelift was meines wissen einer der ersten war , und der hat definitiv SWRA ,und ALWR. 

Alle A4 mit serienmäßigen Xenon haben SWRA und dyn. LWR . Nur war SWRA und dyn. LWR  bis x.x. 2000 gesetzlich keine Pflicht. Ab Modelljahr 99 (also auch noch welche die 98 ausgeliefert wurden) gab es im A4/S4 schon originales Xenon . Ich hatte in meinen "alten" A4 (Bj. 95) auch Xenon nachgerüstet (ohne SWRA und dyn. LWR) > hat den Dekraprüfer auch nie interessiert. Warum muß das Xenon eingetragen sein ? > wenn es dieses auch Original gab ! Mein jetziger hat serienmäßiges Xenon und das steht auch nicht in der Zulassung.

Weil du etwas am Fahrzeug veränderst.
Oder sagen wir es mal anders: Es gab den 1,9T von audi im A4 mit 150 und 180 PS. Wenn du dir einen chip verbaust und den wagen auf 180PS bringst ist das einzutragen.

Und beim Licht handelt es sich ja um ein sicherheitsrelevantes Bauteil. Auch schreibst du selber, dass das xenon nicht so verbaut war wie im OEM wagen - also liegt ja ein unterschied zum prginal vor.

Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren - wenn man wirklich nur orig. Xenon Lampen und brenner verbauen muss hat unser blauer A4 ( Bj97) auch bald xenon.

Gruß
BB

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