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Scheinwerfer von BJ 95 auf Xenon

Themenstarteram 25. Oktober 2005 um 20:44

Ahoi!

Ich würde gerne meine Standardscheinwerfer (kein Klarglas/Scheinwerfer+Blinker getrennt) umrüsten auf Klarglasscheinwerfer mit H7 Birnenfassungen. Bei Ebay gibt es jetzt zudem auch noch für meinen Geschmack recht günstig ein komplettes Xenon-Kit mit Vorschaltgeräten usw. eben auch für diese H7 Fassung. Ich hab keinerlei Erfahrung mit Xenon und würde gerne wissen, ob so eine Umrüstung von H7 Glühbirne auf Xenonbirne problematisch ist. Der Sockel bzw. die Fassung sollte ja passen, die ist genormt, was mich aber etwas nachdenklich stimmt, sind Kabelquerschnitt und Hitzeentwicklung der Xenonbirne (werden die richtig heiß?). Gibts hierzu evtl. schon Links auf irgendwelche Seiten oder Erfahrungswerte???

Danke derweil!

KayCee

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11 Antworten
am 25. Oktober 2005 um 20:51

Hat das Fahrzeug noch eine Betriebserlaubniss ?

Falls es noch eine hat und Du baust solchen Müll ein, hat es nicht mehr lange eine Betriebserlaubniss !

Ist Dein Gatren so groß, das Du dann mit Deinem Auto darin rumfahren kannst ?

Denn auf öffentlichen Straßen hast Du mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubniss nichts mehr zu suchen !

Themenstarteram 25. Oktober 2005 um 20:58

Wäre auch nett wenn Du Deine Antwort etwas genauer formulieren könntest.

Was ist daran bitteschön Müll? Wo liegt das Problem wenn sagen wir mal der Klarglasscheinwerfer und auch das Xenon-Kit ein E-Prüfzeichen haben.

Mein Tread war durchaus Ernst gemeint und hoffe deshalb auch auf hilfreiche Antworten.

Gruß,

KayCee

am 25. Oktober 2005 um 21:22

Entweder Du hast Xenon-Scheinwerfer, dann gehören da auch Xenon-Lampen rein,

Oder Du hast Scheinwerfer für H7 Glühlampen, dann gehören dort H7 Glühlampen rein!

Es gibt KEINE Xenon-Lampen mit Zulassung für Deutschland, die in einem H7 - Scheinwerfer betrieben werden dürfen !

Desweiteren ist bei Xenon-Scheinwerfern ALWR UND SRA Pflicht !

Richtig, Du wirst eine Automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage nachrüsten müssen. Wenn gleichzeitig die Scheinwerfer wie auch das Xenon-Set ein E-Prüfzeichen haben, seh ich kein rechtliches Problem.

Was Du beachten solltest ist, dass die normalen H7-DE-Scheinwerfer nicht für Xenon ausgelegt sind (Reflektoren etc.). Hier kann es mit den Xenon-Brennern zu starker Eigenblendung kommen. Muss nicht sein, kann aber.

Vielleicht findet sich ja ncoh jemand, der sowas schon gemacht hat. Ich kann Dir da auch das Forum der A4-Freunde empfehlen.

Hier ein Link zu ner Xenon-Umrüstung:

Xenon-Umbau im A4-Freunde-FAQ

Ciao, Ralf

Themenstarteram 26. Oktober 2005 um 10:49

Irgendwie leuchten mir Eure Meinungen schon ein. Daß ich ne Leuchtweitenregulierung brauche und auch eine Scheinwerferreinigungsanlage nachrüsten muß, wußte ich zwar nicht, sollte aber nicht das allergrößte Problem sein.

Ich hab mal etwas recherchiert und hab ein Xenon-Kit gefunden, welches scheinbar ein TüV-Zertifikat vom TüV Rheinland beinhaltet.

Guckst Du!

Aber warum sollten die Xenon nur bestimmten Reflektoren freigegeben sein? Das Xenon-Licht leuchtet räumlich auch nicht anders aus als eine normale Lampe.

Vielleicht findet sich ja noch jemand der sich so ein Kit schon gekauft hat und auch schon verbaut hat.

schöner Link, nur wär ich da vorsichtig!

Wenn jemand schon nur Brenner bis 12000 K Lichttemperatur anbietet, wo in Deutschland doch (wenn ich mich nicht ganz irre) max 6000 K erlaubt sind ....

Das mit den Reflektoren ist ganz einfach.

Ein Scheinwerfer, in dem eine Normale H7 Lampe (um die 1.500 Lumen) oder gar H4/H1 Lampe (um die 1.000 Lumen) steckt, soll auf einmal einen Xenon-Brenner mit ca. 3.500 Lumen.

Die Blendung, die bei einer Lichtausbeute von 1.000-1.500 Lumen entsteht, ist viel geringer als die bei einer Lichtausbeute von 3.500 Lumen ...

... sowohl die Eigen- wie auch die Fremdblendung.

... deshalb sollte bei Xenon-Scheinwerfern die Abschirmung höher sein.

Wie das im Detail aussieht, kann ich Dir aber nicht sagen.

Ich befürchte halt, dass du mit dem Xenon-Set zwar sehr helle Scheinwerfer hast, aber nicht mehr siehst, weil Du Dich selber sehr blendest.

Auch ist es sehr nervig immer vom Gegenverkehr angeblendet zu werden, weil der nichts mehr sieht und meint Du hast aufgeblendet.

Wenn nachrüsten, dann greif zu den Valeo Xenon's

Ciao, Ralf

ups, doppelt, sorry

Themenstarteram 26. Oktober 2005 um 20:46

Ich werd in der Sache trotzdem mal ein paar Quellen anzapfen, vielleicht bring ich zu dem Thema noch mehr raus.

Interessant ist es alle mal.

Mir geht es schon in erster Linie um eine bessere Ausleutung, insbesondere nachts bei nasser Fahrbahn. Aber zur Verkehrsgefährdung will ich dann bei dieser Maßnahme auch nicht mutieren. Da mach ich dann doch lieber nur das Upgrade auf Klarglas zwecks des äußeren Erscheinungsbildes. Angel Eyes mit Xenon wären halt doch toll gewesen, wobei ich jetzt nicht ein Fahrer bin der zu jeder Gelegenheit nur mit Standlicht und Nebelscheinwerfern rumcruist. Allerdings würde Xenon den Wiederverkaufswert des Wagens doch sehr erhöhen

Themenstarteram 27. Oktober 2005 um 10:47

Hab heut bei Ebay eine Auktion mit folgendem Text gefunden:

"An Alle Xenon Umrüster oder die, die es vorhaben. Finger weg von H4 Xenon Umrüstsätzen weil es nicht funktioniert Ihr habt nachher keine Auf,- Abblendfunktion mehr (weiß ich aus eigener erfahrung)

Solltet Ihr Hallogenscheinerfer H1;H2;H3;H4; H7 mit Xenonbrennern betreiben ,lasst euch nicht vom Motorsport Club GRÜN -WEIS (Polizei ) oder Tüv erwischen !!!!

Duch betreiben der Hallogen Scheinwerfer mit Xenon brennern egal welcher art erlischt die Betriebserlaubnis eures Fahrzeugs

Auch die xenon Nachrüstsets mit E13 Zulassung (Luxemburg) sind in Deutschland nicht erlaubt Für Deutschland Gilt nur Die E1 zulassung

Man kann ganz leicht festtellen ob Ihr unerlaubte Umbauten betreibt ,dazu muß man nur auf den scheinwerfer schauen auf Hallogen steht entweder HC ;HR ;HCR ; HC/R

auf Xenon scheinwerfern steht DC ; DR ; DC/R Es Gibt Jedoch mittel und wege in Manche Fahrzeuge Xenon scheinwerfer einzubauen

Da gibt es zb. von der Firma Hella Tunningmodule die speziell für den Betieb von Xenon geprüft sind ,jedoch nur mit ALWR (lAutomatische Leuchtweitenregelung) und SWR (scheiwerferreinigungsanlage )

Habe zB meine Klarglasscheinwerfer mit Diesen Modulen Umgerüstet und habe es beim Tüv eingetragen bekommen (Passat 35i mit Klarglasscheinwerfern der Firma IN PRO und Hella Xenonlinsen )"

 

Ich bleib jedenfalls in der Sache weiter am Ball, evtl werd ich mal nen Besuch beim TÜV machen und evtl. mir die genauen Paragraphen herauskopieren.

Zitat:

Original geschrieben von Kay-Cee

Ich bleib jedenfalls in der Sache weiter am Ball, evtl werd ich mal nen Besuch beim TÜV machen und evtl. mir die genauen Paragraphen herauskopieren.

Nach was für ner Lücke suchst du?

http://www.kba.de/.../pm_33_2002.htm

Btw: In vielen Fällen hilft den meisten Leuten auch ne Brille. ;)

Themenstarteram 27. Oktober 2005 um 21:25

hi Pimpi!

Speziell hab ich nicht nach einer (Gesetzes-)Lücke gesucht.

Aber Riesendank für Deinen Link, der sehr viel Licht hinter dieses Thema gebracht hat. Jetzt weiß ich, woran ich bin und weiß nun, daß es nur eine Lösung geben kann:

Wenn Xenon, dann nur Original oder eben mit entsprechender Zulassung.

Thema erledigt, dann werdens halt "nur" die Klarglasscheinwerfer.

Daumen nach oben!

Gruß,

Kay-Cee

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