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Xenon nachträglich verbauen?

Themenstarteram 2. Juli 2008 um 11:34

Hallo hab jetzt auch nen g4 als alltags kiste.

Der Wagen ist nen 1,4 L Edition. Hat alles was ich will nur kein Xenon. Nun hab ich ja gesehen das einige modelle das ab serie haben, kann man das nachrüsten? Was ist zu beachten?

Beste Antwort im Thema
am 2. Juli 2008 um 17:35

und das bild 2. (nahansicht)

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am 2. Juli 2008 um 20:13

Zitat:

Original geschrieben von zonki101

Zitat:

Original geschrieben von stefanfred198787

@ Tillamook

Du hast einerseits recht. Die SWRA und die ALWR wurden erst ab glaube ich 12/1999 pflicht. Problem ist allerdings selbst wenn dein Wagen vorher gebaut wurde, rüstest du die Teile ja jetzt nach. Sprich für dich wäre es Pflicht die SWRA und die ALWR mit ein zu bauen. Die einzigste Lücke ist die, dem TÜV Prüfer glaubhaft zu versichern dass die Scheinwerfer kurz nach der Erstzulassung eingebaut worden sind. Somit würdest du dir das Geld sparen können. (Bei mir hats geklappt :) )

Es gab vor 2000 weder einen Passat noch einen Golf mit Xenon.

Wenn dir dein Tüv Prüfer das glaubt, ok.

Aber so eine Abnahme ist das Papier nicht wert auf dem sie steht,vorallem weil sie auf wissentlich falschen Angaben beruht.

Es wird immer Unbelehrbare geben, die denken sie können da und dort was rausreissen.

Spätestens der Gutachter bringt solche Leute dann hart auf den Boden der Tatsachen..., denn die werden mittlerweile hart auf sowas gedrillt...

MfG

wing

am 3. Juli 2008 um 7:00

Ach wisst ihr, nachdem selbst der übereifrige TÜV Prüfer, bei dem ich am Montag war, nichts gesagt hat (der hat extra noch mal nachgehackt) und ich dass alles schriftlich hab, seh ich mich auf der sicheren Seite.

 

In meinem Fahrzeugbrief ist eingetragen dass ich keine ALWR brauche und zeig mir einen Polizisten oder einen Gutachter der diese Entscheidung anfechtet ...

 

Is ja aber auch wurscht. Wollte nur zeigen dass es doch hier und da noch Lücken gibt. Solche Gutachter können schließlich nicht alles wissen. Das es Sinnvoll wäre eine ALWR zu haben würde ich auch niemals abstreiten, hab mir selber auch schon überlegt ob ich es nicht nachrüste, da ich es ganz lustig finde wenn die Scheinwerfer sich beim Starten erstmal einstellen ;)

 

Naja, mal schaun ... is schließlich auch nicht so teuer. Waren glaub ich nur 150!? Kann des sein?

 

 

Denke mit 150€ setzt du eine Starfe ziemlich weit unten an.

Hier gabs mal ein Beispiel und da waren es gleich über 1000€ incl. Stilllegung des Fahrzeugs usw, das gilt für Fahrer und den Halter.

Denk immer daran, wenn es hart auf hart kommt zieht der Tüv seine eintragung zurück und die sind aus der Sache raus, der Rest bleibt bei dir hängen.

Ich will dir keine Vorschriften machen, aber das sollte immer im Hinterkopf sein.

Jeder ist als Halter für das Fahrzeug verantwortlich und nicht der Tüv.

am 3. Juli 2008 um 7:17

Sorry, hast mich falsch verstanden.

 

Die 150 € bezogen sich auf das Nachrüsten der ALWR.

 

Das die Strafe ziemlich hoch ist, ist klar. 

Achso, sorry dann hab ich das falsch verstanden.

Meiner Meinung nach ist die ALWR im Golf eh keine gute Lösung , aber sie ist halt Pflicht und nur darum hab ich sie eingebaut.

Sicher ist Sicher :)

am 3. Juli 2008 um 12:31

Zitat:

Original geschrieben von stefanfred198787

und ich dass alles schriftlich hab, seh ich mich auf der sicheren Seite.

eingetragen bedeuted nicht gleich legal! auch wenn sich dieses gerücht gerne in der tuner-szene erzählt wird.... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von stefanfred198787

und zeig mir einen Polizisten oder einen Gutachter der diese Entscheidung anfechtet ...

das kann jeder noch so kleine dorfsherrif der seine ebamtenlaufbahn gerade angefangen hat ohne probleme anfechten!

Zitat:

Original geschrieben von stefanfred198787

Wollte nur zeigen dass es doch hier und da noch Lücken gibt.

es gibt definitiv KEINE lücken! die stvzo/fzv sind da ziemlich eindeutig gehalten.....

Zitat:

Original geschrieben von stefanfred198787

Solche Gutachter können schließlich nicht alles wissen.

und genau deshalb ist deine eintragung auch das papier nicht wert auf dem sie steht!

dennw enn du da mal an den richtigen gutachter kommst, der sich damit auskennt, kratzt der dir die plaketten schneller ab, als du den zündschlüssel rumgedreht hast!

für die strafe, die du im falle einer kontrolle/unfall zu erwarten hast (da du ein fahrzueg ohne be führst!) kannst du im ürbrigen deinen "ich kenn da einen beim tüv" NICHT in regress nehmen!

Zitat:

Original geschrieben von zonki101

Denk immer daran, wenn es hart auf hart kommt zieht der Tüv seine eintragung zurück und die sind aus der Sache raus

diese eintragung brauch nicht zurückgezogen werden! da sie gegen die stvzo verstößt hat sie keinerlei rechtliche bedeutung!

Zitat:

Original geschrieben von zonki101

Jeder ist als Halter für das Fahrzeug verantwortlich und nicht der Tüv.

bingo!

und genau deshalb sollte man sich mit irgendwelchen fadenscheinigen eintragungen auch nicht in "sicherheit" wiegen...

 

 

 

 

am 3. Juli 2008 um 17:01

Zitat:

Original geschrieben von stefanfred198787

Sorry, hast mich falsch verstanden.

Die 150 € bezogen sich auf das Nachrüsten der ALWR.

Das die Strafe ziemlich hoch ist, ist klar.

Also ich gebe immer wieder das Beispiel mit meinem BMW Fahrer, der hat 6800euro am Hals incl. meiner Anwaltskosten...

Hatte auch "eingetragene" lasierte Rückleuchten...

MfG

wing

wieso soll es vor 2000 keinen mit xenon gegeben haben?

am 3. Juli 2008 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von passat 1.8t

wieso soll es vor 2000 keinen mit xenon gegeben haben?

Weil es halt keines gab zumindest im Golf. Da die begründung beim Golf seitens VW aufgrund der fehlenen Rechtslage (SWRA + ALWR) fehlt, wurde es im Golf erst danach verbaut.

Und ich glaube kaum, das VW da eine Ausnahme gemacht hat...beim Passat ;)

MfG

wing

ich hatte in meinem passat aber original xenon ab werk. bj 12.99. aber ich fand das licht grottig. nach 20m reist das licht schlagartig ab. keine weitenausleuchtung. zugegeben hell war es. aber ich kenn auch noch eine alternative. philips xenon effect hab ich jetzt im golf v verbaut und die kommen sehr nah an xenon ran. schön blau und schön hell. da sparst du dir die ganze umrüstung.

am 3. Juli 2008 um 18:14

Zitat:

Original geschrieben von passat 1.8t

ich hatte in meinem passat aber original xenon ab werk. bj 12.99. aber ich fand das licht grottig. nach 20m reist das licht schlagartig ab. keine weitenausleuchtung. zugegeben hell war es. aber ich kenn auch noch eine alternative. philips xenon effect hab ich jetzt im golf v verbaut und die kommen sehr nah an xenon ran. schön blau und schön hell. da sparst du dir die ganze umrüstung.

12/99 ist ja Modelljahr 2000 ;)

MfG

wing

bislang wurde aber nur von bj. geschrieben. aber o.k. willst du alles selber einbauen oder einbauen lassen.

am 3. Juli 2008 um 18:52

Zitat:

Original geschrieben von passat 1.8t

bislang wurde aber nur von bj. geschrieben. aber o.k. willst du alles selber einbauen oder einbauen lassen.

Baujahr ist immer so schwammig in Autokreisen. Der Modellwechsel ist immer in der Mitte des Jahres bei VW und ganau zu diesen finden die Zyklsichen Änderung (neue Ausstattung, Verschlimmbesserung von Fehlern :D usw statt).

Nur bei extremen Konstruktionsfehlern macht man das auch "unterjährig"

MfG

wing

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