Xenon Nachrüstkit
hallo erstmal...
habe folgendes problem.
ich habe mir ein xenon nachrüstkit gekauft für den passat...
sieht echt gut aus. wie richtiges xenon halt.
wir hid genannt, und ich habe mal ne frage, der linke scheinwerfer flackert am anfang so für 3 bis 4 sekunden und dann geht es weg.
woran kann das liegen, lampen sind nagelneu
kann es sein das ich andere sicherungen reinsetzen muss anstatt der serien 10 A sicherungen...oder liegt es an etwas anderem ???
Beste Antwort im Thema
Wenn der Brenner flacktert kann das meines Wissens nur folgende Ursachen haben:
Beim Start zündet nicht beim ersten Mal oder flacktert im betrieb odewr beides:
- Brenner alt (stirbt bald)
- Steuergerät defekt (stirbt auch bald)
- Billigbrenner mit zu hoher Stromaufnahme verwendet: Folgen: Brenner altert extrem schnell, Steuergerät stirbt schnell wegen zu hoher Last auf der Hochspannungsseite
Also:
Ist der Brenner alt: Brenner tauschen - probeweise auch mal von li nach re/ umgekehrt - dann sieht man, ob der Brenner was hat...
Ist es ein Billigbrenner: wechseln, ehe die Steuergeräte platt sind
Stellt sich das Stg als defekt heraus: schnell tauschen, es ruiniert sonst den Brenner.
Zum problem der Nachrüstkits:
Es sind ALLE illegal.
Einzig legale Möglichkeiten:
- Originalteile komplett einbauen inkl. ALWR und SRA - dann kein TÜV erforderlich, da durch Typgenehmigung e*... abgedeckt
- Zugelassenes Kit aus Scheinwerfern, Leuchtmitteln, ALWR und SRA inkl. Lichttechnischem Gutachten - dann TÜV erforderlich (ich habe noch nie gehört, dass es das gibt; die ganzen Golf-3-Geschichten sind Mist.)
Jeder Scheinwerfer ist grundsätzlich nur in Verbindung mit dem damit geprüften/ genehmigten Leuchtmittel zum Einsatz im öff. Straßenverkehr zulässig. In einen für Halogen gebauten Scheinwerfer kann kein Xenon-HID-Kit dieser Welt eingebaut werden und es wäre in DE legal auf der Straße.
Außerdem sind bei den Angeboten meist nicht nur Sch...steuergeräte dabei sondern auch Brenner ohne E1-Zeichen, also meist Billig-Nachbauten. Im Übrigen scheint auch die Hochspannungsisolation bei den Teilen nicht immer sooo super zu sein...
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Berndkalb
@DerOnkel2002:
Das müsste so passen, dann noch ALWR und SWR, dann zum Tüv und alles ist o.k
Xenon ist lt KBA nur an Autos erlaubt wo es das bereits ab Werk gab
hi warum zum tüv
wenn ich orginal xenon sw nachrüste mit allem drum und dran (alwr und swr)
das schreiben vom kab bezieht sich auf die xenonkids bei ebay usw.
Zitat:
Original geschrieben von TDISafak
hallo erstmal...
habe folgendes problem.
ich habe mir ein xenon nachrüstkit gekauft für den passat...
sieht echt gut aus. wie richtiges xenon halt.
wir hid genannt, und ich habe mal ne frage, der linke scheinwerfer flackert am anfang so für 3 bis 4 sekunden und dann geht es weg.
woran kann das liegen, lampen sind nagelneu
kann es sein das ich andere sicherungen reinsetzen muss anstatt der serien 10 A sicherungen...oder liegt es an etwas anderem ???
Die rechtliche Frage mal ausser acht gelassen und nur technisch betrachtet:
Das Problem des Flackerns in den ersten paar Sekunden nach dem Einschalten kann scheinbar auch Brenner-abhängig sein da ich es erst nach einem Brenner-Tausch hatte.
Dazu kam ein (sehr) geringes Flackern im Betrieb einseitig. Habe dann dies bei ebay gefunden, weiß aber weder, ob's helfen würde, noch was das Teil genau macht:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180326469605Die rechtliche Frage mal ausser acht gelassen und nur technisch betrachtet:
Das Problem des Flackerns in den ersten paar Sekunden nach dem Einschalten kann scheinbar auch Brenner-abhängig sein da ich es erst nach einem Brenner-Tausch hatte.
Dazu kam ein (sehr) geringes Flackern im Betrieb einseitig. Habe dann dies bei ebay gefunden, weiß aber weder, ob's helfen würde, noch was das Teil genau macht:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180326469605Das ist doch nur ein Modul zur beseitigung der Brenner bzw. Glühbirnenüberwachung, das heißt das Modul gaukelt deinem Auto vor das die richtigen Birnen und nich Xenon verbaut sind und somit keine Fehler angeigt werden, das Flackern kann von deinem Vorschaltgerät kommen, hab bzw. hatte das auch mal, nur bei mir hat er dann auf der rechten Seite startschwierigkeiten, kann also den brenner nicht zünden...
Wenn der Brenner flacktert kann das meines Wissens nur folgende Ursachen haben:
Beim Start zündet nicht beim ersten Mal oder flacktert im betrieb odewr beides:
- Brenner alt (stirbt bald)
- Steuergerät defekt (stirbt auch bald)
- Billigbrenner mit zu hoher Stromaufnahme verwendet: Folgen: Brenner altert extrem schnell, Steuergerät stirbt schnell wegen zu hoher Last auf der Hochspannungsseite
Also:
Ist der Brenner alt: Brenner tauschen - probeweise auch mal von li nach re/ umgekehrt - dann sieht man, ob der Brenner was hat...
Ist es ein Billigbrenner: wechseln, ehe die Steuergeräte platt sind
Stellt sich das Stg als defekt heraus: schnell tauschen, es ruiniert sonst den Brenner.
Zum problem der Nachrüstkits:
Es sind ALLE illegal.
Einzig legale Möglichkeiten:
- Originalteile komplett einbauen inkl. ALWR und SRA - dann kein TÜV erforderlich, da durch Typgenehmigung e*... abgedeckt
- Zugelassenes Kit aus Scheinwerfern, Leuchtmitteln, ALWR und SRA inkl. Lichttechnischem Gutachten - dann TÜV erforderlich (ich habe noch nie gehört, dass es das gibt; die ganzen Golf-3-Geschichten sind Mist.)
Jeder Scheinwerfer ist grundsätzlich nur in Verbindung mit dem damit geprüften/ genehmigten Leuchtmittel zum Einsatz im öff. Straßenverkehr zulässig. In einen für Halogen gebauten Scheinwerfer kann kein Xenon-HID-Kit dieser Welt eingebaut werden und es wäre in DE legal auf der Straße.
Außerdem sind bei den Angeboten meist nicht nur Sch...steuergeräte dabei sondern auch Brenner ohne E1-Zeichen, also meist Billig-Nachbauten. Im Übrigen scheint auch die Hochspannungsisolation bei den Teilen nicht immer sooo super zu sein...
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ich möchte auch mal was dazu sagen, ich persönlich finde xenon auch sehr schick hätte auch gern welches weil es besser zu den den tfl passen würde, aber die umrüstung ist mir zu teuer wenn ich es legal haben möchte.
ich habe das gefühl das viele denke, das es eine bagatelle ist, mit diesem licht zu fahren jungs und mädels es ist schon so oft hier erwähnt worden, es ist ein straftatbestand, denn fahren mit einem nach stvzo nicht für den offentlichen verkehr zugelassen kraftfahrzeug ist eine straftat hinzu kommt fahren ohne versicherungsschutz was auch nochmal mit bußgeld fahrverbot und 6 pkt. belegt ist
Zitat:
Original geschrieben von crazydriver1980
weil es besser zu den den tfl passen würde
hä?
wieso würde xenon besser zu den tfl's passen?
so wie es auf deinem avatar zu sehen ist, ist die tfl-schaltung NICHT zulässig!
Zitat:
hinzu kommt fahren ohne versicherungsschutz
bitte kein halbwissen vebreiten!
das fahrzeug IST versichert, solange die beiträge der hapftpflicht gezahlt werden!
Zitat:
bitte kein halbwissen vebreiten!
das fahrzeug IST versichert, solange die beiträge der hapftpflicht gezahlt werden!
Hi,
glücklicherweise ist es in Deutschland so das der Versicherungsschutz für die Opfer auf jeden fall besteht. In Falle eine Unfalls kann die Versicherung das an das Opfer bezahlte Geld jedoch vom Versicherungsnehmer zurück fordern. Je nach schweregrad Anteilig oder komplett.
Mal als Beispiel:
Bei dichtem Nebel wird die Sicht des Fahrers durch das starke Streulicht das illegale Xenon Kits produzieren eingeschränkt. Wenn der Fahrer jetzt einen Fußänger erwischt kann nicht ausgeschlossen werden das dieser Unfall durch das illegale Xenon begünstigt wurde.
Die Versicherung wird dem Opfer zweifellos die Behandlungskosten/Schmerzensgeld und lebenslange Rente zahlen. Das Geld in diesem Fall aber wohl komplett vom Versicherungsnehmer zurückfordern. Das heißt lebenslang jeden Monat Schulden abzahlen weil man mit dem tollen Xenon Licht unterwegs war.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Je nach schweregrad Anteilig oder komplett.
schrieb ich nicht eben etwas vonwegen
"Bitte KEIN halbwissen verbreiten!"die regressforderung der haftpflicht ist auf MAXIMAL 5.000€
(in besonders schwerwiegenden fällen max. 10.000€)begrenzt!
Zitat:
Wenn der Fahrer jetzt einen Fußänger erwischt kann nicht ausgeschlossen werden das dieser Unfall durch das illegale Xenon begünstigt wurde.
"begünstigt" ist unrelevant! der unfall muss DIREKT mit dem veränderten bauteil zusammenhängen!
Zitat:
Das heißt lebenslang...
....siehe oben! max 5000€!
So ein Käse, das gibt 3 Punkte und 75€ Strafe...Zitat:
Original geschrieben von crazydriver1980
denn fahren mit einem nach stvzo nicht für den offentlichen verkehr zugelassen kraftfahrzeug ist eine straftat hinzu kommt fahren ohne versicherungsschutz was auch nochmal mit bußgeld fahrverbot und 6 pkt. belegt ist
ENDLICH!
Isses mal so erklärt wie es ist.
Man kann seinen Versicherungschutz nicht verlieren, trotzdem isses kein Spass mit den ganzen Xenon Dingern in Halogen SW.
Da hast du recht Mone, aber was soll man dagegen machen, Anzeigen? Da kommt man von der PI gar nicht mehr weg...
ich lass mich gerne belehren, aber meine tfl schaltung ist ZULÄSSIG da die tfl in verbindung mit dem ablendlicht auf 30% leistung abgedimmt werden was somit die standlichtfunktion der s6 tfl ist
Zitat:
Original geschrieben von crazydriver1980
ich lass mich gerne belehren, aber meine tfl schaltung ist ZULÄSSIG da die tfl in verbindung mit dem ablendlicht auf 30% leistung abgedimmt werden was somit die standlichtfunktion der s6 tfl ist
besitzen deine tfl eine zulassung als tfl UND standlicht?
Für mich sehen die aus wie originale S6 TFL und dann
JA, die haben eine Zulassung als Stand- UND Abblendlicht!
TFL und Abblendlicht
Das hab ich bei meinen auch genauso vom TÜV abnehmen und eintragen lassen, damit man bei einer evtl Kontrolle nicht die entsprechenden E-Nummern auf den TFL suchen muß. Man kann sie zwar so noch lesen, aber das muß ja nicht sein.