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Xenon Nachrüst Kits nun doch zulässig ? ? ?

Themenstarteram 16. Juni 2010 um 19:19

Hallo zusammen,

ich möchte hier noch einmal neu das Thema Xenon Nachrüst Kits aufrollen.

Ich habe mich schon länger mit dem Thema beschäftigt und komme immer wieder davon ab, weil diese Kits in Deutschland nicht zulässig sind.

Nun hab ich mich mit der Frage beschäftigt WARUM?

Gut... jetzt kommt die Standartaussage SWR (Scheinwerferreinigungsanlage) und ALR (automatische Leuchtweitenregulierung).

Ich möchte das aber nicht einfach nachplappern (damit soll sich jetzt niemand hier auf den Schlips getreten fühlen!), sondern ich habe das dann genauer bei KBA (Kraftfahrzeugbundesamt) rechachiert, bzw. versucht das Thema zu durchleuchten.

Erstmal warnt das KBA vor vielen Betrügern und Händlern, die verschleiern das Kits nicht zulässig sind und dann heißt es, dass die SWR nachgerüstet werden muss, da die Scheinwerfer einer Hitze Entwicklung unterliegen und bei Dauerbetrieb (der im Übrigen vom KBA empfohlen und gewünscht ist, egal ob Halogen, oder Xenon), Brandgefahr besteht. Weiterhin heißt es, die ALR muss nachgerüstet werden, weil die Nachrüst Kits nicht eine Scheinwerfereinstellung mehr zulassen.

Und jetzt kommt der große Hammer... STAND 2002 ! ! !

Jetzt kommt die Frage, NA UND...

Über allen STVO Reglungen gibt es ein Gesetz, dass besagt, egal was wo geschrieben ist, es zählt im Zweifel immer " DER AKTUELLE STAND DER TECHNIK"

Das Thema HID volldigitalisierte XENON Kits, etc. wird natürlicherweise dort nicht angesprochen.

Heißt im Umkehrschluss, diese gesetzlichen Reglungen sind heute nicht mehr zulässig!

Oder wie seht ihr das?

Übrigens, bitte jetzt nicht mit TÜV, etc. kommen, diese Gesellschaften unterliegen alle dem KBA! Übrigens auch die Polizei.

Allerdings würde ich dort besser sachlich, als agressiv rechthaberisch Argumentieren :)

Ich hoffe, ich konnte meinen Stand der Dinge mal deutlich machen und hoffe, dass mich ggf. Leute hier belehren (sachlich mit vernünftigen Argumenten bitte nur!), bzw. mir ggf. Recht geben, dann wäre nur die Frage, wie bekommt man das KBA endlich dazu, die Verordnung zu aktualisieren!?

Ich bekomme leider keine Antwort dazu, bzw. telefonisch verweigert mir man dort die Auskunft!

Vielen Dank für viele kreative Antworten.

Gruß

der Captain

Beste Antwort im Thema
am 16. Juni 2010 um 22:59

gefährliches halbwissen!!!

am "stand der technik" hat sich, in diesem fall, auch nichts geändert. diese verordnung könnte auch von 1988 sein und hätte noch genauso ihre gültigkeit.

diese nachrüst-kits sind und bleiben ilegal! wenn du das richtig machen willst, dann wird der spass so kostspielig, dass du deinen hobel auch verkaufen könntest und dich nach einem identischen, mit xenon, umschauen kannst.

wie MagirusDeutzUlm schon geschrieben hat, kann man nicht die xenonbrenner in die halogenscheinwerfer basteln! ...schließlich liefert der lichtbogen eines gasentladungsbrenners 2,5-mal so viel licht wie eine halogenlampe. dafür ist der reflektor des halogenscheinwerfers nicht vorgesehen! wäre genauso, also könnte sich ein 5-liter-wassereimer plötzlich mit 12 liter sekt befüllen.

wer das gegenteil behauptet hat keine ahnung! :cool:

 

Zitat:

Original von AutoBild.de

Illegales Xenonlicht blendet wie Fernlicht

...Schneller klappt der Einbau eines jener dubiosen Xenon-Umbausätze, mit denen Zubehörfirmen vor allem über das Internet einen schnellen Euro machen wollen. Einfach die Halogenlampe herausziehen, einen Xenonbrenner hineinstecken und irgendwo das Vorschaltgerät anschrauben – fertig. So was ist natürlich nicht erlaubt. Denn ein Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung in Verbindung mit einem bestimmten Lampentyp. Bei dem Umbau erlischt sie, folglich auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz. Unter Umständen haftet dann der Fahrzeughalter – und zwar in unbegrenzter Höhe.

Das Risiko, dass etwas passiert, ist hoch. Denn bei Versuchen wurde festgestellt, dass die Blendwirkung solcher Xenon-getunten Normalscheinwerfer 100-fach höher liegt – das entspricht vollem Fernlicht. Fährt der Gegenverkehr deshalb in den Graben oder passiert womöglich Schlimmeres, wird es eng für den Freund illegalen Xenonlichts. Zumal auch das Kraftfahrtbundesamt inzwischen diese Problematik erkannt und die Polizei darauf hingewiesen hat.

Also: Finger weg von solchem Bastelschrott, wenn Licht nicht zum Sicherheitsrisiko werden soll.

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nein, hid-kits sind NICHT legal....

aus dem einfachen grund, das ein HALOGENscheinwerfer für die verwendung von HALOGENleuchtmitteln bestimmt, geprüft und zugelassen worden ist......

baust du nun in diesen HALOGENscheinwerfer, einen XENONbrenner ein (der selbst widerrum auch KEINE zulassung hat!), wird der scheinwerfer mit leuchtmitteln betrieben für die er nicht zulässig ist, zusätzlich verfügt das leuchtmittel selbst über keine zulassung......

und da hat sich seit 2002 auch nix drann geändert!

Themenstarteram 16. Juni 2010 um 22:25

das ist nicht ganz richtig...

Stand 2002 war, dass es keine alternativen Leuchtmittel gab für Halogenscheinwerfer. Wenn der Xenon Kit Hersteller, bzw. Lieferant, dies hat prüfen lassen, so ist dies genehmigungsfrei.

Wie eben festgehalten, wenn es entweder Prüfzeichen auf den Leuchtmitteln und nicht nur auf den Steuergeräten gibt, oder wenn die Leuchtmittel für den Halogenscheinwerfer zugelassen wurde.

Die KFZ Hersteller haben alle samt auch nur Fadenglühbirnen getestet und eintragen lassen. Somit wären normalerweise noch nicht mal Gasentladungsglühlampen nutzbar!

Es sei denn, der Hersteller hat sie prüfen lassen.

Im heutigen zeitalter der Technik, sollte dies doch eigentlich kein Problem mehr sein, oder?

am 16. Juni 2010 um 22:59

gefährliches halbwissen!!!

am "stand der technik" hat sich, in diesem fall, auch nichts geändert. diese verordnung könnte auch von 1988 sein und hätte noch genauso ihre gültigkeit.

diese nachrüst-kits sind und bleiben ilegal! wenn du das richtig machen willst, dann wird der spass so kostspielig, dass du deinen hobel auch verkaufen könntest und dich nach einem identischen, mit xenon, umschauen kannst.

wie MagirusDeutzUlm schon geschrieben hat, kann man nicht die xenonbrenner in die halogenscheinwerfer basteln! ...schließlich liefert der lichtbogen eines gasentladungsbrenners 2,5-mal so viel licht wie eine halogenlampe. dafür ist der reflektor des halogenscheinwerfers nicht vorgesehen! wäre genauso, also könnte sich ein 5-liter-wassereimer plötzlich mit 12 liter sekt befüllen.

wer das gegenteil behauptet hat keine ahnung! :cool:

 

Zitat:

Original von AutoBild.de

Illegales Xenonlicht blendet wie Fernlicht

...Schneller klappt der Einbau eines jener dubiosen Xenon-Umbausätze, mit denen Zubehörfirmen vor allem über das Internet einen schnellen Euro machen wollen. Einfach die Halogenlampe herausziehen, einen Xenonbrenner hineinstecken und irgendwo das Vorschaltgerät anschrauben – fertig. So was ist natürlich nicht erlaubt. Denn ein Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung in Verbindung mit einem bestimmten Lampentyp. Bei dem Umbau erlischt sie, folglich auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit der Versicherungsschutz. Unter Umständen haftet dann der Fahrzeughalter – und zwar in unbegrenzter Höhe.

Das Risiko, dass etwas passiert, ist hoch. Denn bei Versuchen wurde festgestellt, dass die Blendwirkung solcher Xenon-getunten Normalscheinwerfer 100-fach höher liegt – das entspricht vollem Fernlicht. Fährt der Gegenverkehr deshalb in den Graben oder passiert womöglich Schlimmeres, wird es eng für den Freund illegalen Xenonlichts. Zumal auch das Kraftfahrtbundesamt inzwischen diese Problematik erkannt und die Polizei darauf hingewiesen hat.

Also: Finger weg von solchem Bastelschrott, wenn Licht nicht zum Sicherheitsrisiko werden soll.

Zitat:

Original geschrieben von T-Captain

das ist nicht ganz richtig...

dies ist so zu 100% stvzo und fzv konform!

Zitat:

Stand 2002 war,

...das es bereits xenon-hid-kits in der einschlägigen "fachpresse" zu kaufen gab!

Zitat:

Wenn der Xenon Kit Hersteller, bzw. Lieferant, dies hat prüfen lassen, so ist dies genehmigungsfrei.

bisher hat aber KEIN hersteller bzw . lieferrant ein xenon-hit-kit prüfen lassen!

würde auch nichts nutzen, da der scheinwerfer weiterhin NUR für halogenleuchtmittel zulässig wäre!

Zitat:

Die KFZ Hersteller haben alle samt auch nur Fadenglühbirnen getestet und eintragen lassen. Somit wären normalerweise noch nicht mal Gasentladungsglühlampen nutzbar!

was willst du uns mit diesem satz sagen?! :confused:

damit bestätigst du genau das, was ich weiter oben bereits geschrieben habe! ein scheinwerfer ist NUR für die leuchtmittel zugelassen, mit denen er geprüft wurde....und wenn ein scheinwerfer nur für halogenlampen zugelassen wurde, ist es nunmal NICHT zulässig gasentladungsleuchtmittel reinzufrickeln!

so isses!

die Stvzo hat sich in diesem Punkt nicht verändert.

SWA, aLWR ist vorgeschrieben.

Die bauartgenehmigung für den Scheinwerfer erlischt, wenn man da nen brenner einbaut!

sieht übrigens gleich jeder Polizist...Halogenscheinwerfer haben die Bezeichnung "HC" und Xenonscheinwerfer "DC" eingraviert.

Wie immer bei diesem Thema...man dreht sich im Kreis!

vielleicht haste ja glück und wirst nicht erwischt...aber spätestens der (einigermaßen) aufmerksame Prüfer bzw. Sachverständiger wird das bemängeln!

Themenstarteram 17. Juni 2010 um 10:51

es gibt natürlich schon einige Gsentladungsleuchten (nicht Xenon, sondern Xenon Look), die zugelassen sind. Das KBA sagt aber ganz klar, dass nur "Standart" Halogenglülampen mit einem Faden genutzt werden können, da diese geprüft sind.

Die Gasentladungslampen, bzw. genauer beschrieben, mit Gas gefüllten Lampen, so die Info vom KBA wären nicht zulässig.

Gleichwohl bestätigen mehrere andere Ämter (TÜV, Polzei, Ordnungsamt, etc.), dass solange wie Prüfzeichen vorhanden sind, die Lampen auch ok sind.. ohne dies in irgendeiner Form zu hinterfragen! (nicht das ich überall nachgefragt habe, sondern ich habe Verwandschaft in den Ämtern :) )

Mal laut nachgedacht... wenn ein Prüfzeichen auf den Xenon Lampen ist, wäre das völlig ok, da kein Mensch der Welt dies Hinterfragen oder Infrage stellen würde.

Das ist Deutschland!

Im übrigen gibt es angeblich Länder, in denen die Xenon Brenner Kits zulässig sind, sprich geprüft und zulässig sind. Soviel zum Thema blenden im Halogen Reflektor...

Wird ähnlich laufen, wie mit dem Tagfahrlich in Österreich...

erst nach Gerichtsverhandelungen wg Blendung mit dem Tagfahrlich, wird es abgeschafft...

Ich muss weiterhin korregieren, es gab im Jahre 2002 schon HID Kits, aber keine volldigitalen Kits (soweit ich weiß) und die Leistung, sprich Hitzeentwicklung war auch bedeutend höher als heute, oder)

Und der Stand der Technik muss mit jeder neuen Technik angepasst werden, bzw. zumindest um diese Technik erweiteret werden.

So fordert es das Gesetz...

Themenstarteram 17. Juni 2010 um 10:55

übrigens schreiben viele Leuchte "STVZO"...

soetwas gibt es in Deutschland nicht...

es gibt nur eine "STVO"

STVZO wäre eine Straßenverkehrszulassungsordung, oder dergleich... und das würde nur das Straßenverkehrsamt betreffen....

und Infos wie "die Polizei sagt, oder macht...."

Das KBA zählt, nix anderes!

Die Polizei vertritt das Gesetz, sprich auch das KBA, keine eigenen Gesetze....

das wären Söldner :)

Zitat:

Original geschrieben von T-Captain

es gibt natürlich schon einige Gsentladungsleuchten (nicht Xenon, sondern Xenon Look), die zugelassen sind.

xenon-look ist KEINE gasentladungsleuchte, sondern eine ganz normale halogenleuchte.....

und NEIN, es gibt KEIN "richtiges" xenon-hid-kit mit zulassung!

Zitat:

Mal laut nachgedacht... wenn ein Prüfzeichen auf den Xenon Lampen ist, wäre das völlig ok, da kein Mensch der Welt dies Hinterfragen oder Infrage stellen würde.

da man anhand der verwendungskürzel auf dem scheinwerfer binnen sekundenbruchteilen feststellen kann, um was es sich handelt, wäre ich mir da nicht so sicher!

Zitat:

Im übrigen gibt es angeblich Länder, in denen die Xenon Brenner Kits zulässig sind, sprich geprüft und zulässig sind.

dann nenn uns doch mal ein land in dem die xenon-hid-kits geprüft und zulässig sind?! in der eu wirste da jedenfalls nicht fündig!

Zitat:

und die Leistung, sprich Hitzeentwicklung war auch bedeutend höher als heute, oder

nö...auch damals waren 35w leistungsaufnahme im betrieb üblich!

Zitat:

übrigens schreiben viele Leuchte "STVZO"...soetwas gibt es in Deutschland nicht...

willst du uns eigentlich verarschen?! :confused:

im übrigen heißt es StVZO.....und JA, die gibt es tatsächlich....und dort steht drinn, was wie/wo verbaut sein darf!

Mal so am Rande: KBA = KraftfahrtbundesAMT. Die erlassen keine Gesetze!!! Die verwalten nur bzw. vollziehen geltendes Recht. RIESEN Unterschied.

Themenstarteram 17. Juni 2010 um 16:36

das KBA reguliert in Deutschland und kümmert sich um den ges. Bereich Straßenverkehrsgesetze...

Der Ansprechpartner ist für den Privatmann das KBA, soweit ich weiß...

nun zu der STVZO und STVO...

in der STVZO wird nur die Zulassung in der Zulassungsstelle gesetzlich geregelt, NICHTS und rein gar nichts mehr nach der Zulassung auf öffentlichen Straßen. Dort gilt ausschließlich und das klar in der STVO geschrieben der Geltungsbereich der STVO, sprich wenn ein PKW sich in dem Bereich bewegt, dann unterliegt es deren Vorschriften.

Was im Scheinwerfer steht ist eigentlich auch weiter überflüssig, wenn es eine Gasentladungslampe für den Halogenreflektor geben sollte/wird. Das besagt ja schließlich nur, dass der Scheinwerfer (erstmal das Licht außen vor) zugelassen ist.

Weiterhin hab ich ja im weiteren verlaufe meine Aussage konkretiert, die Leuchten sind "nur" mit einer Gasfüllung versehen, um den Effekt zu simulieren.

Laut der heute getroffenen Aussagt des Beamten wäre es strittig, ob die Leuchte nun unter Gasentladung fällt, oder unter Halogen, weil in der Entsorgung (bei Defekt) wäre es sogar STRAFBAR, wenn die Leuchte nicht unter Sondermüll gemäß Gasentsorgung entsorgt würde.

Seiner Meinung nach zu urteilen, dürfte dann, wenn man es so genau nehmen würde, auch die Gas befüllte Leuchte ihre Zulassung verliergen, egal was drauf geschrieben wäre...

Aber da sind wir wieder bei dem Punkt, wenn einmal eine Zulassung da ist, ist es erstmal egal was ist, außer und das ist wieder mal typisch für Deutschland... es passiert etwas, oder jemand klagt, dann wird erst geprüft.

Regeln mal kurz außen vor, warum sollte ich eine SWR haben wenn ich Xenon Scheinwerer fahre? Und weiterhin warum sollte ich eine ALR besitzen müssen, brauch ich doch schließlich bei Halogen auch nicht???

Und dort kann ich genau so blenden, wenn die Scheinwerfer falsch eingestellt sind (am Scheinwerfer und innen am Rädchen) wie mit Xenon.

Wenn jemand einen triftigen Grund nennt, würden die Gesetzte sinn machen, aber...

(bitte jetzt nicht Argumentieren, die blenden aber mehr, deswegen ALR! Entweder blende ich, oder nicht, das mehr ist fölliger Quatsch! Ich kann 1000 mehr und mehr Unfälle nennen, wo Blendung mit Halogen die Unfallursache war...wie gesagt, ich hab einen guten Draht zur Verwandschaft :) )

@T-Captain:

glaubst du den mist, den du uns hier auftischst eigentlich selbst?!

dafür, das du dich angeblich schon länger mit dem Thema beschäftigst, bist du ziemlich schlecht, um ehrlich zu sein, garnicht informiert! :rolleyes:

Zitat:

in der STVZO wird nur die Zulassung in der Zulassungsstelle gesetzlich geregelt, NICHTS und rein gar nichts mehr nach der Zulassung auf öffentlichen Straßen. Dort gilt ausschließlich und das klar in der STVO geschrieben der Geltungsbereich der STVO, sprich wenn ein PKW sich in dem Bereich bewegt, dann unterliegt es deren Vorschriften.

ein fahrzeug, das im geltungsbereich der stvo bewegt wird, unterliegt (auch nach der zulassung bzw. erteilung der be) den vorschriften der stvzo!

im übrigen, wie ich bereits schoneinmal geschrieben habe, wird das "t" bei StVO bzw. StVZO klein geschrieben!

Zitat:

Weiterhin hab ich ja im weiteren verlaufe meine Aussage konkretiert, die Leuchten sind "nur" mit einer Gasfüllung versehen, um den Effekt zu simulieren.

auch "normale" halogenlampen sind mit einer gasfüllung versehen!

Zitat:

Laut der heute getroffenen Aussagt des Beamten wäre es strittig, ob die Leuchte nun unter Gasentladung fällt, oder unter Halogen

dann sollte der beamte sich mal mit den funktioniellen unterschieden zwischen gasentladungs- und glühfadentechnik vertraut machen... :rolleyes:

Zitat:

Regeln mal kurz außen vor, warum sollte ich eine SWR haben wenn ich Xenon Scheinwerer fahre?

u.a. wegen der blendung durch streulicht, ferner deswegen weil die abwärme der xenonbrenner üblicherweise nicht ausreicht, um in winter die scheinwerfer von eis/schnee zu befreien.....

Themenstarteram 17. Juni 2010 um 18:17

naja, was heißt glaubst du den Mist...

zum Einen, hab ich klar geschrieben, dass dies nur eine Disskusion ist, zum anderen wäre dann die Frage was Mist ist...

im Winter den Scheinwerfer von Schnee zu befreien.

Wer hat denn solche einen Mist in die Welt gesetzt...

Also fällt demnach der Schnee mehr auf einen Xenon Scheinwerfer, als auf einen Halogenscheinwerfer, oder wie?

Dem entsprechend entnehme ich, wenn das so wichtig ist, dass alle PKWs im Winter eine Scheinwerferreinigungsanlage besitzen müssen???

Weiterhin ist es falsch zu behaupten, dass alle Glühfadenlampen eine Gasfüllung haben.

Die meisten Lampen haben noch immer KEINE Gasfüllung.

Die mit Füllung haben verschiedene Füllungen und dementsprechend auch verschiedene Lichtfarben.

(z.B. Xenon Gasfüllung)

Übrigens ist es falsch zu behaupten, dass alle PKW´s der STVZO unterliegen, das betrifft nur in Deutschland zugelassene Standart PKW´s.

Historienfahrzeuge, ausländische Fahrzeuge etc. unterliegen nicht der ZO, sie müssen lediglich die Länderspezifische Zulassung (deine genannte BE) besitzen.

Eine BE kann ich aber OHNE die ZO bekommen, denn solange ich im Geltungsbereich der STVO bewege und keinem anderen Gesetz wiederspreche, kann ich per Einzelabnahme die BE erhalten (z.B. TÜV, GETÜV)

Themenstarteram 17. Juni 2010 um 18:54

die Frage wäre noch...mein Passat z.B. hat den DE Ablendlicht Bereich, keinen Standart Reflektor...

Ist das bei jedem so, bzw. hat dieser die gleichen Auflagen, bzw. unterliegt den gleichen Bestimmungen?

am 17. Juni 2010 um 18:56

Hallo T-Captain, ich bin bei Dir auf ganzer Linie.

Der Herr Magirus kann nur die STVO auswendig, für mehr reicht es leider nicht.

In den meisten Ländern auf diesem schönen blauen Planeten kümmert man sich einen feuten um HID Kits, zB USA oder Gb, von Asien mal ganz zu schweigen.

Seltsamerweise gibt es dort keine Berichte über Massenhysterie durch verbaute HID Kits, seltsam, jaja.

Das einzigste Land, was sich wirklich extrem anstellt ist Deutschland. Es ist hier auch fast das einzige mit diesen Extra Würsten wie SRA und ALR für Xenon. Selbst in den USA ist es nicht vorgeschrieben. Und die haben da drüben wirklich strenge Unfallvorschriften und Schadenersatzregelungen. Davon träumt in Deutschland so manches Unfallopfer. Würde ein Mercedes Testfahrer so einen Mist wie hier bauen, käme wohl Mercedes nicht unter 10 Mio $ da raus an Schadenersatz. Wäre es ein Problem, Xenon ohne ALR und SRA zu fahren, in den USA wäre es wohl zuerst dazu gekommen.

Im übrigen, was wird heißer, 55W ( Halogen ) oder 35W ( Xenon ) in einem Scheinwerfergehäuse, na wer weiß es?

Im übrigen, hat selbst Mercedes zu frühen Xenon Zeiten noch KEINE Linsen Optiken verwendet!!!

Apropo Blendung, schlecht eingestellte Halogen Scheinwerfer sind Nachts kein Mist ( natürlich sind sie dies für den geblendeten ), Herr Magirus. Aber manche schlafen ja auch mit Einbruch der Dunkelheit tief und fest?!? Woher kommt sonst dieser Gedankenfurz, herr Magirus?

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