Xenon Licht beim Smart?
Hallo an alle,
ich würde gerne meinen smart optisch verschönern und wollte hier mal fragen ob ich meinen Smart mit Halogenlampen ohne probleme mit einem Xenon-Umrüstsatz umrüsten kann? Das dass geht weiß ich, aber fals ich dann zum TÜV muss, könnte es dann sein das der das bemängelt?
Habe hier einige Paragraphen und Absätze zu gefunden, aber ganz genau weiß ich jetzt auch nicht, ob ich das umbauen darf oder nicht.
Das sagt die Dekra:
Eine Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Diese sind im §50 Abs. 10 der StVZO wie folgt benannt: Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mitGasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
einer automatischen Leuchtweitenregulierung
einer Scheinwerferreinigungsanlage
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt
Die Scheinwerfer müssen
für Gasentladungslampen geeignet
in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.
In Zweifelsfällen sollten Sie Kontakt mit den Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen.
Helft mir bitte.
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Da es für den Smart weder Werks-Xenon, noch zugelassenen Nachrüst-Xenon gibt, bleiben nur die Nachrüstvarianten der Serienscheinwerfer übrig. Diese sind aber nunmal illegal und die BE des Fahrzeugs erlischt (und damit auch Haftpflicht und Kasko). Was konstruktiveres gibts dazu einfach nicht zu sagen, denn es kann nicht ernsthaft Sinn und Zweck sein, dem Threadverfasser so einen Pfusch-Umbau nahezulegen.
Nicht ganz richtig, zugelassene (bzw mit Tüv gutachten) Nachrüst-Xenonsätze gibt es (wie oben auch schon mal erwähnt) sind nur halt recht teuer.
Diese hier:
drück michund
drück michAnsonsten kann ich dir nur zustimmen, diese billig Xenon Umbaulösungen wie sie zu hauf bei Ebay angeboten werden, haben auf der Straße nichts zu suchen (Blendung des Gegenverkehrs, erlöschen des Versicherungsschutzes und der Betriebserlaubnis usw). Sowas ist nicht ohne Grund nur für Show-zwecke gedacht und nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Nur mal zum Vergleich, dieses zB.:
drück michwäre die nicht zugelassene Billigversion.
Gruß Ingo
Zitat:
Original geschrieben von Ingo.M
Nicht ganz richtig, zugelassene (bzw mit Tüv gutachten) Nachrüst-Xenonsätze gibt es (wie oben auch schon mal erwähnt) sind nur halt recht teuer.
Diese hier: drück mich und drück mich
Cool, seit wann gibts dieses Kit? Wir haben nämlich erst vor ca. 1/2 Jahr sowas für den Smart eines Arbeitskollegen gesucht und nix gefunden. Das ist natürlich eine legale Möglichkeit, dem Kleinen Xenon zu spendieren.
Danke für den Hinweis 🙂
ausserdem die regel bauteile ohne tuev= keine BE= keine versicherungschutz ist nicht immer gueltig.
siehe hier: quelle MOBILE.de und weitere
Erlischt der Versicherungsschutz grundsätzlich?
....Problematisch ist das Nachrüsten mit Xenon-Leuchten: Zum einen sind nicht zugelassene, also illegale Nachrüstsätze im Umlauf. Zum anderen ersetzen manche Autofahrer ihre alten Halogen-Leuchen einfach durch Xenon-Lampen. Da es dadurch aber zu einer übermäßigen Blendwirkung kommt, erlischt die Betriebserlaubnis ebenfalls. Unproblematisch sind nur Nachrüstsysteme, bei denen die Xenon-Leuchten auf die Scheinwerfer abgestimmt sind.......
.....Bei einem Unfall am helllichten Tag können modifizierte Schein-werfer unproblematisch sein; ein nicht zugelassenes Fahrwerk dagegen kann für ganz unterschiedliche Unfallarten (mit-)verantwortlich sein. Das liegt dann im Ermessen des Gerichts – wenn es soweit kommt.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass ein solches Fahrzeug bei einer Polizeikontrolle auffällt. Es wird dann – auch ohne Unfall – vorübergehend stilllegt, und das meist sofort.
Die Folge: Eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg.
keine will dass sich freiwillig antuen, aber genaue gesehen eine geringe, moeglichkeit besteh, mussnur jeder fuer sich wisssen.
das selbe habe ich zum beispiel mit meine betrieb wo ich eine neue elektro anlage eingabaut habe. und nach eine befragung an meine versicherungmensch, habe ich erfahren koennen dass eine pflicht ueber eine arbeit durch eine fachfirma, sonst droht keine versicherung schutz beim schaeden/brand usw., besteht nicht.
diese regel, die jeder gerne sofort erwaehnt, wurde geaendert bzw. die versicherung gesellschaft hat der beweispflicht dass der brand usw. an der nicht "fachmaennische arbeit" zurueck zu fuehren ist.
also nichts mit: selber gemacht=selber zahlen!!!!!!
ciao Marco
und frohe Ostern an alle!!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von colleumberto
also nichts mit: selber gemacht=selber zahlen!!!!!!
Das sagt doch niemand! Wer lesen kann ist klar im Vorteil 😉
Ein Scheinwerfer der keine Zulassung für Xenonleuchtmittel hat, darf nicht mit Xenonleuchtmitteln betrieben werden. Sonst nix Versicherungsschutz, nix Haftpflichtschutz. PUNKT!
Ob Du am Ende dann doch einen teilweisen Versicherungsschutz hast oder nicht, hängt ganz von dem guten Willen der Versicherung ab. Eine Menge Ärger hast Du aber so oder so.
ciao
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Cool, seit wann gibts dieses Kit? Wir haben nämlich erst vor ca. 1/2 Jahr sowas für den Smart eines Arbeitskollegen gesucht und nix gefunden. Das ist natürlich eine legale Möglichkeit, dem Kleinen Xenon zu spendieren.
Danke für den Hinweis 🙂
Gibt´s schon etwas länger (ich glaub seit 2002/2003), Michalak hat die auch im Programm
drück michsind ja auch schon fast wieder Auslaufmodelle.
Gruß Ingo