Xenon für B4
Wie aufwändig ,welchen kostenspange zieht sich das??Qualität???
33 Antworten
@Angus Young
was war jetzt mit dem ton?
jeder andere schreibt die wörterkombi hier auch.
naja für die jenigen die fragen kanns schon ne anleitung sein.
einigen ist das soweit ich weiß auch total egal obs erlaubt ist oder nicht.
die suchen nur ne bestätigung das es klappt.
na is ja auch egal.
bei dem rest geb ich dir recht.
Zitat:
Original geschrieben von putschiknutsch
so ist aber nach gerichtsurteil geregelt.
erzähl du was ob deiner blendet.
du sitzt ja drinn und kommt nicht den geblendeten entgegen.
die sehen die sache evtl. anders.
Das Gerichtsurteil zeig mir mal 😁
Ich habe keine aLWR, keine wassergeschützten STG, original keine SRA - und trotzdem Xenon 😉
Und ich blende keinen...und ich kenne auch umgebaute Fahrzeuge, die ebenso keinen blenden. Wird dadurch nicht legaler, aber korrekt eingestellt und mit Linsenscheinwerfern ist das Licht auch da, wo es hin soll.
Bei Reflektor-SW bin ich aber ganz Deiner Meinung, die blenden wirklich, was ich schon mehrfach erleben durfte...
Trotzdem solltest Du etwas an Deiner Schreibweise ändern 😉
Soweit ich weiß gibt es von Hella die DE- Scheinwerfer auch für Xenon, denn ich habe mich mal mit jemanden unterhalten auf Treffen der im typ 89 Xenon verbaut hatte und LEGAL und Eingetragen mit ALWR und Scheinwerferreinigungsanlage also muss es Funktionieren. denn Geht nicht gibts nicht!!!! Denn ich hab es mit eingenen Augen gesehen dass es geht!
Hat ja keiner gesagt,dass es nicht geht! In der aktuellen Audi Scene is auch ein S2 drin der Xenon hat. Was aber nicht heißt,dass es legal ist.
Und das es Prüfer gibt,die für die richtige Gebühr alles eintragen soll es ja auch geben 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Christian86Audi
Soweit ich weiß gibt es von Hella die DE- Scheinwerfer auch für Xenon, denn ich habe mich mal mit jemanden unterhalten auf Treffen der im typ 89 Xenon verbaut hatte und LEGAL und Eingetragen mit ALWR und Scheinwerferreinigungsanlage also muss es Funktionieren. denn Geht nicht gibts nicht!!!! Denn ich hab es mit eingenen Augen gesehen dass es geht!
Nein, sowas gab es nie! Und eingetragen mag er es haben, aber nicht legal - jeder gerichtlich bestellte Gutachter würde die Eintragung zunichte machen.
Und ein Polizist kann jede Eintragung anzweifeln - und hierbei wird er immer bestätigt werden.
Ist leider so, dass einige TÜVler davon keine Ahnung haben und die Leute im Glauben lassen, es sei legal...oder eben schwarze Schafe, die gegen Kohle alles eintragen!
ja genau Lexmaul hats auf den punkt getroffen.
eintragung und legalisierung sind 2 paar schuhe.
Ja ja was soll daran nicht legal sein wenn alles den richtlinien entspricht??
ihr schreibt ja immernoch. kein wunder dass da immer gefragt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Christian86Audi
Ja ja was soll daran nicht legal sein wenn alles den richtlinien entspricht??
die montage von gasentladungslampen in auf halogenlampen geprüfte und zugelassene scheinwerfer.....dadurch erlischt die bauartgenehmigung.....ganz davon abgesehen, das es keine "halogenlampe raus -> brenner rein" xenon-lampen mit zulassung gibt...
definitv eintragbar....
ABER dazu wird ein lichttechnisches gutachten benötigt (das kostet ca. 10.000€ OHNE garantie, ob das auch dann ne zulassung bekommt) sowie eine einzelabnahme und alwr & swra...
wenn man will, klappt alles. Auch Xenon im 80´er! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Samuel0815
wenn man will, klappt alles.
streitet ja keiner ab, lediglich dürften den jungen herren aus dem beitrag unsre deustchen zulassungsbestimmungen und strafen recht wenig interessieren...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
streitet ja keiner ab, lediglich dürften den jungen herren aus dem beitrag unsre deustchen zulassungsbestimmungen und strafen recht wenig interessieren...
deshalb wäre ja eine MPU vor antritt der Fahrschule garnicht so übel.
eben wie bei Klasse D mit dem Psychatrischen Gutachten.
dann wäre solche gleich ausgeschlossen aus dem Kreis der Autofahrer.
ich könnt jetzt was sagen, aber ich lass es lieber....
wäre mal nett von den mods die sinlosfragen in die faq einzunehmen....
und alle benutzer solche fragen einfach mit keinen kommentar zu ignorieren und gut. dann hörts auf.
Zitat:
Original geschrieben von putschiknutsch
dann wäre solche gleich ausgeschlossen aus dem Kreis der Autofahrer.
bin da einer meinung mit dir, dass ein idioten-test zur erlangung vom führerschein pflicht werden sollte...
ABER mein post, mit den deustchen zulassungsbestimmungen, bezog sich darauf, dass (sofern ich den text richtig verstanden habe) der junge herr nicht aus der brd, sondern aus cz kommt....und dort nunmal andere gesetze gelten als hier...
Zitat:
Original geschrieben von titan1981
wäre mal nett von den mods die sinlosfragen in die faq einzunehmen....
was bringt denn ein faq?
z.b. im "sicherheit" forum, ist ein thread zum thema "Betrug beim Autokauf bzw. Autoverkauf" als erster gefixed....und trotzdem tauchen regelmäßig neue threads auf zum thema "betrug bei mobile.de" usw. auf....ein forum ist nur so gut wie seine user! hier kann die tollste software installiert sein, die übersichtlichsten menüs....all dies nützt aber leider nichts, wenns wie üblich wieder am "faktor mensch" scheitert...aber das ist ein anderes thema....früher hab ich auch immer auf faq's usw. gepocht...heute hab ichs aus o.g. gründen verworfen....
ja aber auch CZ muss sich langsam aber sicher der EU angleichen.
noch ist so klar geht in Polen auch ohne Probleme da kannste sogar mit 4 unterschiedlichen reifenbreiten und felgen fahren wäre bei uns absolut unmöglich.
aber auch da gibts für neuzulassungen schon gesetzesänderungen um sich langsam der EU anzupassen.