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xenon auch ohne swr?

Themenstarteram 12. März 2006 um 21:33

http://cgi.ebay.de/...mZ8044034711QQcategoryZ66453QQrdZ1QQcmdZViewItem

wenn man sich mal die seite anguckt entdeckt man folgendes:"Im Bereich der STVO nicht zulässig, doch kann mit einer Einzelabnahme Xenon eingetragen werden"

von daher drängt sich mit jetzt die frage auf, ob ich nich einfach die bixenon scheinwerfer einbauen kann, und dann mal zum tüv/dekra fahren und die eintragen lassen, obwohl ich weder swr noch automatische lwr habe?

oder kann man nur halogenscheinwerfer mit diesen xeonons eintragen lassen?

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31 Antworten

ohne SWR kein xenon...

das ist vom gesetzgeber so vorgeschrieben... da nutzt es nichts so viel geld auszugeben... am ende bekommste eh keine freigabe vom tüv...

Themenstarteram 12. März 2006 um 21:38

würde swr denn reichen für eine einzelabnahme?

swr ist ja im gegensatz zu der auto. lwr recht einfach nachzurüsten.

Zitat:

Original geschrieben von fx123

würde swr denn reichen für eine einzelabnahme?

swr ist ja im gegensatz zu der auto. lwr recht einfach nachzurüsten.

Nein. Eine ALWR ist zwingend vorgeschrieben.

Themenstarteram 12. März 2006 um 21:56

hab gerad mal weiter geguckt...das würde doch dann reichen?!

http://cgi.ebay.de/...mZ8046150056QQcategoryZ28643QQrdZ1QQcmdZViewItem

was würde die nachrüstung von swr denn kosten??? bzw. die teile dafür. das umbauen wird ja nicht so das problem sein

Viel Spass, den Prüfer will ich kennenlernen der sowas einträgt. :rolleyes:

Den GANZEN Scheinwerfer tauschen geht. Aber Halogenscheinwerfer einfach mit einer Xenonlampe nachrüsten wird nichts. Auch mit SWR und LWR nicht.

Tip: Bevor du Geld ausgibst frag doch einfach beim Tüv nach ob und unter welchen Bedingungen die das eintragen würden ;)

Gruß Meik

Themenstarteram 12. März 2006 um 22:22

ich will ja die halogen scheinwerfer komplett rausschmeißen und dafür die bixenon vom mopf rein. dann disese nachrüst alwr von hella, und dann muss ich halt nur noch swr haben.

was letzteres kostet interessiert mich halt.

... an alle Xenon - Wechsel - Woller:

 

Hallo,

... hab' schon mal gefragt ... beim TÜV / DEKRA:

Das Vorhandensein von Xenon - Scheinwerfern setzt zwingend auch ein Vorhandensein einer Schwerferreinigungsanlage sowie einer automatischen Leuchtweitenregelung voraus!!!

Werden "normale" Halogenscheinwerfer gegen Xenon - Scheinwerfer ausgetauscht, so erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis und eine TÜV - Eintragung wird fällig. Um diese ggfs. erhalten zu können sind obige Voraussetzungen zu erfüllen!

Eine "Gesamtumbauaktion" via DC kostet ca. 3000,- €. Bei Verwendung von "ebay - Teilen" u.ä. dürften aber immer noch min. 1000,- € hinzukommen.

Bei einem potentiellen Wechsel ist eh' vom Austausch der "kompleten" Schweinwerfereinheiten auszugehen. Irgend etwas "xenoniges" läßt sich nicht in die Halogen-Einheiten einbauen!

Um Xenon LEGAL eingetragen zu bekommen ist nötig:

1)

Am originalen Scheinwerfer dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Einfach eine Fassung mit Xenon-Brenner in den Halogen-Reflektor einbauen ist nicht zulässig da dadurch die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt.

2)

Man braucht eine automatische LWR (zu der auch die Achssensorik gehört)

3)

Man braucht eine SW-Reinigungsanlage

4)

Man muss sicherstellen, dass das Xenon-Abblendlicht auch bei eingeschaltetem Fernlicht weiterbrennt.

 

Alle 4 Punkte müssen berücksichtigt werden, sonst ist der Umbau illegal. Dass einige TUV-Menschen das dann trotzdem eintragen ist jedenfalls nichts rechtens.

 

Vielleicht helfen Euch diese Links auch weiter:

STVZO §49

STVZO §50 Abs. 10

KBA warnt, Erlöschen der Bauartgenehmigung.

Stellungnahme HELLA

Für mich ist dieses Xenongebastel (wenn es nicht 100% fachmännisch durchgeführt und legal eingetragen ist) einfach unglaublich. Den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber ist das rücksichtslos. Das sollte man nicht unterstützen.

viele Grüße

Damit ist alles gesagt ;)

Wir haben fertig :)

Themenstarteram 13. März 2006 um 12:53

ich wollt ja nie irgendwas basteln, sondenr wenn dann den kompletten scheinwerfer tauschen.

aber wie stehen denn die chancen für eine einzelabnamhe mit alwr aber ohne swr? denn autos die vor einem gewisen baujahr zugelassen worden sind, brauchen ja keine swr, wär es dann nich auch möglich xenon ohne swr bei einem w203 eingetragen zu kriegen???

Himmel Herrgott, du nicht können lesen was sagen "he2lmuth"????????

Auch "Einzelabnahmen" können keine aktuellen Gestzes-, Vorschriften- oder sonstige Lagen ändern; klaro? (... weil wir sein in dueutschland und nix bei tükrije oder asseibadschann !!!)

Themenstarteram 13. März 2006 um 13:11

NEIN :D

Zitat:

Original geschrieben von fx123

ich wollt ja nie irgendwas basteln, sondenr wenn dann den kompletten scheinwerfer tauschen.

aber wie stehen denn die chancen für eine einzelabnamhe mit alwr aber ohne swr? denn autos die vor einem gewisen baujahr zugelassen worden sind, brauchen ja keine swr, wär es dann nich auch möglich xenon ohne swr bei einem w203 eingetragen zu kriegen???

Diese Ausnahmeregelung greift bei genau ZWEI Fahrzeugen (BMW E32 und alter Audi A8).

ciao

Themenstarteram 13. März 2006 um 13:38

und wieso gerad bei den 2???

edit:

"Bis 1.04.2000 galt in §§ 19,21,29 StVO bei nachträglichem Einbau von Xenon SW entfallen die Auflagen LWR und SRA.

Für den Umbau muß eine ABE vorliegen und die vorgeschriebene Schaltung muß eingehalten werden. Nach inkrafttreten des neuen § 50 StVO (Xenon nur noch mit SRA)kam es zu diesem Prozeß in dem richterlich festgestellt wurde, das bisher keine autom. LWR und SRA aufgeführt war und somit nicht gefordert werden kann.

Deshalb kann der §50 StVO nur fürFahrzeuge angewendewt werden, die nach dem 1.06.2000 erstmals in den Verkehr kommen bzw. bereits im Verkehr sind und nach dem 01.04.2000 mit Xenon ausgestattet wurden."

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