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xenon auch ohne swr?

Themenstarteram 12. März 2006 um 21:33

http://cgi.ebay.de/...mZ8044034711QQcategoryZ66453QQrdZ1QQcmdZViewItem

wenn man sich mal die seite anguckt entdeckt man folgendes:"Im Bereich der STVO nicht zulässig, doch kann mit einer Einzelabnahme Xenon eingetragen werden"

von daher drängt sich mit jetzt die frage auf, ob ich nich einfach die bixenon scheinwerfer einbauen kann, und dann mal zum tüv/dekra fahren und die eintragen lassen, obwohl ich weder swr noch automatische lwr habe?

oder kann man nur halogenscheinwerfer mit diesen xeonons eintragen lassen?

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31 Antworten
am 13. März 2006 um 14:00

und was für ein Baujahr ist dein w203 :)

Zitat:

Original geschrieben von fx123

"Bis 1.04.2000 galt in §§ 19,21,29 StVO bei nachträglichem Einbau von Xenon SW entfallen die Auflagen LWR und SRA.

Für den Umbau muß eine ABE vorliegen und die vorgeschriebene Schaltung muß eingehalten werden. Nach inkrafttreten des neuen § 50 StVO (Xenon nur noch mit SRA)kam es zu diesem Prozeß in dem richterlich festgestellt wurde, das bisher keine autom. LWR und SRA aufgeführt war und somit nicht gefordert werden kann.

Deshalb kann der §50 StVO nur fürFahrzeuge angewendewt werden, die nach dem 1.06.2000 erstmals in den Verkehr kommen bzw. bereits im Verkehr sind und nach dem 01.04.2000 mit Xenon ausgestattet wurden."

Na eben - den 203 gibt's seit Mai 2000 (und für den Verkehr zugelassen wurde er sicher bereits früher).

Auf eBay steht ja, dass man um € 144 auch eine SWR von Hella bekommt. Wenn du beides fachmännisch nachrüsten lässt, solltest du mit dem TÜV keine Probleme haben.

Lies übrigens den Thread über die PIAA-Lampen - die kosten € 85 pro Set und leuchten ebenfalls gut.

Themenstarteram 13. März 2006 um 14:07

EZ:12.02

was ich nur nicht ganz verstehe, warum unbedingt 06.00?? was ist an den autos davor anders als an denen danach? von daher dachte ich, dass man xenon auch ohne swr mit einer enzelabnahme eingetragen kriegt.

Ich denke nicht, dass jemand hier dir das technisch erklären kann.

Gesetze haben immer einen Stichtag - anders kann man's nicht machen.

Ein Beispiel dazu: Ich fahre am Sonntag in die USA. Dazu musste ich in meinen österreichischen Reisepass eine spezielle Vignette einkleben lassen, die den neuen amerikanischen Passbestimmungen entspricht - weil mein Pass nach dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurde.

Meine Frau hat genau den gleichen Pass, aber vor dem Stichtag ausgestellt - und sie kann ohne Vignette reisen, so lange ihr Pass noch läuft.

Von der Sache her völlig sinnlos - aber so ist es halt.

Zitat:

Original geschrieben von fx123

"Bis 1.04.2000 galt in §§ 19,21,29 StVO bei nachträglichem Einbau von Xenon SW entfallen die Auflagen LWR und SRA.

Für den Umbau muß eine ABE vorliegen und die vorgeschriebene Schaltung muß eingehalten werden. "

Wenn es für diese Fahrzeuge keine ABE für den Xenonumbau ohne SWRA und ALWR gibt, ist dieser Umbau nicht zulässig. Meine Bisherige Info ist, dass es nur für ZWEI Fahrzeuge diese ABE gibt, nämlich BMW E32 und den alten Audi A8.

 

Zitat:

Original geschrieben von fx123

"

Nach inkrafttreten des neuen § 50 StVO (Xenon nur noch mit SRA)kam es zu diesem Prozeß in dem richterlich festgestellt wurde, das bisher keine autom. LWR und SRA aufgeführt war und somit nicht gefordert werden kann.

Deshalb kann der §50 StVO nur fürFahrzeuge angewendewt werden, die nach dem 1.06.2000 erstmals in den Verkehr kommen bzw. bereits im Verkehr sind und nach dem 01.04.2000 mit Xenon ausgestattet wurden."

Nach meinem Kenntnisstand besagt dieses Urteil, dass der §50 nicht rückwirkend auf ältere Fahrzeuge angewendet werden kann. Xenonumrüstungen sind seit dem 01.06.2000 nur noch nach §50 legal. Und heute haben wir den 13.03.2006…

ciao

am 13. März 2006 um 14:54

Es gibt in Deutschland 2 Grundsätze für die Rechtssprechung:

1. Keine Strafe ohne Gesetz. Soll heissen wenn du etwas machst was zum Zeitpunkt des Handels ( Xenonumbau ) nicht verboten war, dann kannst du dafür nicht 20 Jahre später bestraft werden weil die Legislative dann ein Gesetz dagegen verabschiedet.

2. Besitzstandswahrung. Soll heissen wenn du etwas erworben hast was zum Zeitpunkt des Erwerbs legal war dann kann dir das auch keiner mehr nehmen wenn es später illegal wird.

Bestes beispiel hier ist der kleine Waffenschein. Niemand kann dir eine Schreckschusswaffe abnehmen weil du keinen kl. Waffenschein hast solange du sie nur Besitzt und nicht führst.

 

Ich hoffe nun wird dir das ein wenig klarer :)

am 13. März 2006 um 15:04

xenon

 

hallo an alle,

Fahre w203 220 cdi und fahre seit 4 Jahren mit meinen nachträglich selbst eingebaute Xenonscheinwerfer ohne LWR...

und wurde schon mehrmals von den grünen angehalten aber kein einziges mal wurde wegen xenon nachgefragt und fahre weitere 5 jahren so,RISIKO sehr sehr gering .

danke

schönen tag noch

carnal

Themenstarteram 13. März 2006 um 15:18

bist du irgendwann mal an einem unfall beteidigt bist... auf so leute wie dich freuen sich die sachverständigen. du musst dann noch nicht mal schuld sein, wirst aber trotzdem die arschkarte ziehen

@ carnal

Mag sein, aber Deine Betriebserlaubniss ist erloschen.

Zitat:

Original geschrieben von ChefKocher

Es gibt in Deutschland 2 Grundsätze für die Rechtssprechung:

2. Besitzstandswahrung. Soll heissen wenn du etwas erworben hast was zum Zeitpunkt des Erwerbs legal war dann kann dir das auch keiner mehr nehmen wenn es später illegal wird.

Bestes beispiel hier ist der kleine Waffenschein. Niemand kann dir eine Schreckschusswaffe abnehmen weil du keinen kl. Waffenschein hast solange du sie nur Besitzt und nicht führst.

 

Ich hoffe nun wird dir das ein wenig klarer :)

Wo ist die Besitzstandswahrung? Früher durfte ich diese Waffe FÜHREN, heute nur noch mit Waffenschein...

Zitat:

Original geschrieben von ChefKocher

Es gibt in Deutschland 2 Grundsätze für die Rechtssprechung:

1. Keine Strafe ohne Gesetz. Soll heissen wenn du etwas machst was zum Zeitpunkt des Handels ( Xenonumbau ) nicht verboten war, dann kannst du dafür nicht 20 Jahre später bestraft werden weil die Legislative dann ein Gesetz dagegen verabschiedet.

2. Besitzstandswahrung. Soll heissen wenn du etwas erworben hast was zum Zeitpunkt des Erwerbs legal war dann kann dir das auch keiner mehr nehmen wenn es später illegal wird.

Zu 1:

Richtig, da seit de 01.06.2000 die Erfordernisse für den Xenonumbau ganz klar definiert sind, kann man HEUTE so einen Umbau auch NUR nach den seit dem 01.06.2000 geltenden Regeln legal durchführen (auch wenn das Auto älter ist). Wie Du schon sagtest: Es geht hier um den Zeitpunkt des Handelns.

}> Baut man HEUTE auf Xenon um, dann NUR nach den aktuell geltenden Regeln.

@carnal:

Dein Fahrzeug fährt ohne BE durch die Gegend und im Falle eines Unfalls zahlst Du selbst den Tribut. Ich hoffe, Dir ist das klar. Ganz abgesehen von diesem Risiko (welches Du selbst trägst) finde ich es rücksichtslos, die Blendung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf zu nehmen.

Jetzt kommt sicher das Argument, dass die Scheinwerfer richtig eingestellt sind. Dazu kann ich nur sagen, dass dies nur für EINEN EINZIGEN Beladungszustand gilt.

 

ciao

am 13. März 2006 um 19:49

Zitat:

Original geschrieben von he2lmuth

Wo ist die Besitzstandswahrung? Früher durfte ich diese Waffe FÜHREN, heute nur noch mit Waffenschein...

Klar aber eben nur den kleinen :)

Den bekommste aber auf Antrag. Selbst wenn du diesen nicht bekommen solltest, kann dir keiner diese Waffe wegnehmen... Solange du sie daheim sicher aufbewahrst.

Alles richtig was Du schreibst.

Der kl Schein kostet 50.-€, ich habe ihn...(Hundeausbildung ;) )

Wenn ich die Waffe früher führen durfte und heute nicht ohne Schein, so hat das mit Besitzstandswahrung nichts zu tun.

Dies wäre der Fall wenn der Gesetzgeber gesagt hätte: Alle nach dem XXXXXX gekauften Waffen müssen mit Schein geführt werden.

Grüße

Hellmuth

Zitat:

Original geschrieben von ChefKocher

2. Besitzstandswahrung. Soll heissen wenn du etwas erworben hast was zum Zeitpunkt des Erwerbs legal war dann kann dir das auch keiner mehr nehmen wenn es später illegal wird.

Das stimmt (sicher auch in D) nur beschränkt.

Der Staat kann Besitzstand sehr wohl einschränken, wenn es erforderlich ist (z.B. Renten kürzen bzw. nicht erhöhen, was ja inflationsbereinigt auch eine Kürzung bedeutet) - allerdings nicht willkürlich und nicht unverhältnismäßig - d.h. der Besitzstand ist ein wesentliches Rechtsgut, das jedenfalls bei allen Maßnahmen gegen andere wesentliche Rechtgüter abgewogen werden muss.

In Österreich wurde z.B. vor einigen Jahren - anlassbezogen - der Besitz von Pumpguns (Repetierschrotgewehren) verboten, und diese bis dahin legalen Waffen mussten bei der Behörde abgegeben werden (Genaueres weiß ich nicht mehr, da ich keine hatte :D , aber ich denke, die Besitzer wurden finanziell entschädigt).

Hellmuth: Wozu brauchst du für die Hundeausbildung eine Schreckschusswaffe?

Hallo Paquito,

ich bin hobbymäßig Ausbilder und Prüfungsrichter für Jagdhunde (Golden Retriever).

Wir arbeiten quasijagdlich, das heißt wir töten keine Tiere sondern arbeiten mit Dummys aber schon mit 9mm Schuss.

Wir ahmen also den Jagdbetrieb nach.

Einige in unserem Verein sind auch wirklich Jäger und führen den Hund hinter der Flinte...

Ist aber nicht meine Welt ;)

Grüße

Hellmuth

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