XC90 T8 oder D5- Qual der Wahl

Volvo XC90 2 (L)

Habe die Qual der Wahl:
XC90 D5 oder T8
20tkm/anno, eher weniger, viele kurze Strecken, 8-40 km, kostenlos Laden in der Firma, vermutlich 50% die Kurzstrecken, die 30-40 km lange Strecken haben 70% Autobahn dabei
Frage an die Elchgemeinde: macht das Sinn mit einem T8? Oder doch besser D5?
Ist der T8 beim Leasing Restwert schlechter als der D5?
Wie sieht es mit Versicherung im Vergleich?

Gerne Eure Empfehlungen.

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@stelen schrieb am 29. Oktober 2019 um 10:46:26 Uhr:



Zitat:

@eva4400 schrieb am 29. Oktober 2019 um 07:51:11 Uhr:


Und was verfährst Du in Deinen 200.000 km 🙂

Sorry das musste sein.

Deine und die Antwort davor zeigen das Kernproblem recht deutlich.

Ich kann derzeit an meinem Fahrprofil nichts ändern, Alternative wäre meine Firmen zu schliessen, was irgendwie auch keine Option ist.

Ich kann aber durch Nutzung des Zuheizers nur dann wenn es unbedingt nötig ist (heute früh waren -1° da ging er aber natürlich wieder nicht, da zu wenig Sprit im Tank) im Rahmen meiner Möglichkeiten versuchen keinen Sprit fürs Heizen zu verplempern.

Klar kann man sich das jetzt mit einem "das bischen macht eh nix" Selbstbetrug schönreden. Da das ja 500 Mio andere Autofahrer auch tun ist man halt auch kein Böser. Würden diese 500Mio allerdings alle anfangen eher die Jacke anzuziehen, als Standheizungen anzuwerfen wäre es auch einmal kein halber Liter mehr, sondern 250Mio Liter und das ist dann schon eine andere Hausnummer.

@stelen
Ich kann diese Doppelmoral leider weder verstehen noch gutheissen. Du machst hier Standheizungsbenutzern den Vorwurf "Komfort vor Umwelt" und gleichzeitig fährst Du aus reinen persönlichen Komfortgründen ein für dein Fahrprofil völlig ungeeignetes Fahrzeug. Jeder der einen T8 fährt weiss, dass nur der Mix aus Kurzstrecken elektrisch in Kombination mit Langstrecken gemischt Sinn macht. Du fährst jedoch fast ausschliesslich Autobahn wo ein B5 ökologisch und auch ökonomisch sinnvoller ist.
Du hast auch schon mehrfach gepostet, dass Du quasi eine "schwere chronische Dieselallergie" hast und Dich aus persönlichen Komfortgründen für den Hybrid entschieden hast.

Ich finde es zudem sehr anmassend hier dauernd den Ökozeigefinger zu wedeln wenn man parallel nach einem RAM Ausschau hält oder von seiner Frau postet, dass diese gerne "Pedal to the Metal" fährt. Auch der Vorwurf an manchen aktiven T8 Fahrer, er meine es nicht so ernst wenn er sich nicht die Mühe macht extern zu laden, ist in Deinem speziellen Fall mit >70tkm/a durchaus witzig. Bei Deinem Fahrprofil ist der Versuch die eine oder andere Nacht im Hotel extern zu laden das grösste Feigenblatt das man finden kann.

Ich kann nur alle aktuellen und zukünftigen T8 Fahrer weiter ermutigen, das eigene Fahrverhalten und das Fahrprofil genau zu betrachten, und sich trotzdem gelegentlich den Komfort einer Standheizung zu gönnen.

Der Hybrid macht bei richtigem Fahrprofil wirklich Sinn. Ich habe mir zu dem T8 nun noch einen MINI Hybrid zugelegt, der nach 2000km den ersten Tank noch zu 3/4 gefüllt hat. Wenn es so weitergeht werde ich im März wieder tanken 😁

Übrigens habe ich auch wieder einen T8 als Nachfolger bestellt (kommt pünktlich im Dez.), weil er bei meinem Fahrprofil und Anforderungen noch immer alternativlos ist.

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Zitat:

@StefanLi schrieb am 12. August 2018 um 22:04:07 Uhr:


Die 0,5 Besteuerung ist ein Entwurf der das Kabinett durchlaufen hat. Er muss noch durch B-Tag und -Rat. In der jetzigen Form halbiert es für einige Zeit die Höhe der Privatbesteuerung für alle E- und PIH-Fahrzeuge. Nachbesserungen und Details werden nach meiner Einschätzung noch kommen.

@hungerberg Was ist das für eine Bruttomethode, bei der es keine Besteuerung gibt?

Edit/Nachtrag: auch beim D5 geht der Verbrauch ab 160 km/h auf zweistellig. 😉

Auch die Änderung des Wohnungseigentümergesetzes ist in der letzten Legislaturperiode im Bundestag verabschiedet worden, da stand drin, dass man das Recht bekommt bei Gemeinschaftseigentum (z.B. Tiefgarage einer Wohnungseigentümergemeinschaft) eine Ladesteckdose zu installieren. Dieses Gesetz wurde vom Bundesrat nicht beschlossen und in die Ausschüsse verwiesen - in dem Orbit kreist es noch heute......

...und es wundert mich schon lange nicht mehr, dass Elektromobilität in diesem Land nicht in Schwung kommt. Von den Herstellern wird viel angekündigt, es ist aber wenig zu kaufen (zur Zeit sind z.B. Golf und Passat GTE nicht bestellbar). Die Preise sind hoch (auch im Gebrauchtmarkt). Und der politische Abbau von Hindernissen kommt nicht voran.

Und dann sehe ich eine einsame Ladesäule an einem Rastplatz an der A7 in Niedersachsen in der letzten Ecke des Parkplatzes (der deutsche Ausbau der Ladeinfrastruktur)- und kurze Zeit später auf einem Parkplatz in Dänemark neu eingerichtete 4 Ladespuren mit 10 Säulen.

Machen wir uns nichts vor - auch Volvo verbaut im Moment nur den T8 Antriebsstrang (zumindest in verschiedenen Modellen) - T5 Twin Engin, Vollelektriker und Mildhybride sind angekündigt, aber nirgends am Horizont in irgendwelchen Preislisten zu erkennen.

Gruß Thomas

Zitat:

@Mikaman1 schrieb am 13. August 2018 um 05:26:41 Uhr:


Das ist Quatsch....
Du musst den geldwerten Vorteil versteuern . Dies ist im Moment 1% vom BLP. Außer du führst ein Fahrtenbuch !!!

Mikaman1

eventuell reden wir aneinander vorbei oder ich verstehe es falsch. Ich war bis dato davon ausgegangen, dass ich nur die 1%BLP versteuern muss, wenn ich den Wagen als Firmenwagen über das Leasing bekomm. Wenn die Firma eine Bruttopauschale anbietet, sind in dem Falle Finanzierung, Unterhalt, Sprit etc darin enthalten.
Zusätzlich kann ich betriebliche Fahrten mittels Nachweis über ein Fahrtenbuch steuerluch geltend machen.

Ist meine Annahme falsch?

Zitat:

@Chaot81 schrieb am 11. August 2018 um 10:41:05 Uhr:


Ich stehe vor einer ähnlichen Wahl aber zwischen den Diesel der Deutschen Anbietern ABM. Werde aber auch nächste Woche mal einen Tesla Model C fahren. Vorteil ist einfach die 0,5% Besteuerung bei E und Hybrid.
Fahre zu 70% Kurzstrecke

Das Gesetz ist noch nicht abgesegnet.
Aktuell ist es ein Enwurf im Rahmen des neuen Steuergesetzes soll wenn dann ab Neuzulassung 01.01.2019 gelten. Die Bundesländer müssen dem noch zustimmen.
Ist definitiv ein Argument, aber noch nicht Fakt.

VG

@hungerberg sobald du einen Wagen von der Firma gestellt bekommst und diesen auch (!!!!!) für private Fahrten nutzt ( ob dein Arbeitgeber den Wagen kauft oder least ist egal ) bist du verpflichtet entweder 1% vom Bruttolistenpreis zu versteuern oder ein Fahrtenbuch zu führen. Über die genaue Handhabung des Fahrtenbuchs können dir hier eventuell andere was mitteilen ( darf nicht änderbar sein usw. ) !! Die Fahrtenbuch Variante war mir immer viel zu aufwendig & ich habe bei einer Prüfung keine Lust auf Diskussionen mit dem Prüfer vom Finanzamt !!!

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Ja dann haben wir das gleiche Verständnis, da ich den Wagen aber anschaffe entfällt die Versteuerung

Kurzer Fragenkatalog:

1 Gehört das Fahrzeug der Firma (egal ob per Leasing, Mietkauf oder Anschaffung): J/N --> Wenn "N" dann (7)
2 Darfst Du Privatfahrten mit dem Auto unternehmen J/N --> Wenn "N" dann (8)
3 Du musst den Geldwerten Vorteil der Privatfahrt versteuern. Es gibt 2 Methoden:
4 Führst DU ein Fahrtenbuch: J/N --> Wenn "J" dann. (6)
5 Du nutzt die pauschale Versteuerung. DU musst 1% auf den BLP und 0,03% pro Entfernungs-km der Einkommensteuer unterwerfen. --> (8)
6 Fahrtenbuch: Du (die Firma) muss alle Kosten für das Auto schön einzeln erfassen. Du musst ein Fahrtenbuch führen und den Anteil der Privatfahrten an den Gesamtfahrten ermitteln. Dann musst Du diesen Anteil als Anteil den den Kosten des Fahrzeugs bei der Einkommensteuer tragen. --> (8)
7 Das Auto gehört Dir. Du stellst Dein Wagen für Dienstfahrten dem Arbeitgeber zur Verfügung und darfst 0,30 €/km Deinem Arbeitgeber steuerwirksam in Rechnung stellen. Du kannst auch mehr in Rechnung stellen, nur das wird dann steuerlich ein wenig kniffeliger und wird IMHO selten genutzt).
8 Ende

Nachsatz zum Verständnis: Davon unabhängig ist, ob Dir Dein Arbeitgeber mehr Gehalt zahlt, weil Du Dein zur Verfügung stellst (Fall in Zeile 7) oder ob Du was abgezogen bekommst, weil Du ein oppulentes Firmenauto bekommst (Zeilen 1-6).

Sollte Dir das nicht klar sein frage, je nach Größe des Unternehmens in der Personalabteilung, beim Chef oder beim Steuerberater (Deiner oder der von der Firma) nach, wie das geht. Sonst kannst DU auf ein Problem zulaufen, dass dir Geld kostet!

Zitat:

@StefanLi schrieb am 13. August 2018 um 09:01:20 Uhr:


Kurzer Fragenkatalog:

1 Gehört das Fahrzeug der Firma (egal ob per Leasing, Mietkauf oder Anschaffung): J/N --> Wenn "N" dann (7)
2 Darfst Du Privatfahrten mit dem Auto unternehmen J/N --> Wenn "N" dann (8)
3 Du musst den Geldwerten Vorteil der Privatfahrt versteuern. Es gibt 2 Methoden:
4 Führst DU ein Fahrtenbuch: J/N --> Wenn "J" dann. (6)
5 Du nutzt die pauschale Versteuerung. DU musst 1% auf den BLP und 0,03% pro Entfernungs-km der Einkommensteuer unterwerfen. --> (8)
6 Fahrtenbuch: Du (die Firma) muss alle Kosten für das Auto schön einzeln erfassen. Du musst ein Fahrtenbuch führen und den Anteil der Privatfahrten an den Gesamtfahrten ermitteln. Dann musst Du diesen Anteil als Anteil den den Kosten des Fahrzeugs bei der Einkommensteuer tragen. --> (8)
7 Das Auto gehört Dir. Du stellst Dein Wagen für Dienstfahrten dem Arbeitgeber zur Verfügung und darfst 0,30 €/km Deinem Arbeitgeber steuerwirksam in Rechnung stellen. Du kannst auch mehr in Rechnung stellen, nur das wird dann steuerlich ein wenig kniffeliger und wird IMHO selten genutzt).
8 Ende

Nachsatz zum Verständnis: Davon unabhängig ist, ob Dir Dein Arbeitgeber mehr Gehalt zahlt, weil Du Dein zur Verfügung stellst (Fall in Zeile 7) oder ob Du was abgezogen bekommst, weil Du ein oppulentes Firmenauto bekommst (Zeilen 1-6).

Sollte Dir das nicht klar sein frage, je nach Größe des Unternehmens in der Personalabteilung, beim Chef oder beim Steuerberater (Deiner oder der von der Firma) nach, wie das geht. Sonst kannst DU auf ein Problem zulaufen, dass dir Geld kostet!

Genau so ist mein Verständnis. Bin bei Frage 1) bei N, daher dann 7)

Das scheint des Öfteren vorzukommen, dass der Arbeitgeber Privatfahrzeuge an seine Mitarbeiter vermittelt bzw. die (pauschalierten) Kosten direkt als Gehaltsersatz abgezogen werden. Meine Schwägerin nutzt auch so ein Modell bei einer größeren Firma. Das hat natürlich nichts mit Dienstwagen zu tun und der Vorteil liegt in wahrscheinlich besseren Preisen, die man als Privatperson so nicht bekommt, der einfacheren und teilweise pauschalen Abrechnung usw.

Es erspart dem Arbeitgeber auch eine Menge drumherum. Man muss sich nur überlegen, ob man die Dienstfahrt für 0,30€/km anbietet, ich bin da eher bei 0,50 - 0,60 €. Wenn ich dann 20.000 km im Jahr mit 0,20 €/km Verlust mache, müsste mir mein AG aber schon ein paar €uronen oben drauf legen, oder?

@StefanLi
Das Stichwort heißt Vollkostenrechnung. Damit errechnest Du die tatsächlichen Kosten des Fahrzeuges / km. Dann kannst Du diesen Wert, sagen wir 70ct/km auf Deine Dienstfahrten umrechnen, dann die vom Arbeitgeber bezahlten 30ct/km abziehen. Den Rest kannst Du steuerlich geltend machen. Bekannt?

@tomZed Ja klar, aber steuerlich geltend machen ist idR. weniger als erhalten. Da bleibt oft eine große Differenz. Und man verliert in der Anschaffung und bei den laufenden Kosten den MwSt.-Abzug, der in der Gesamtrechnung beim Arbeitgeber funktioniert, ergo Vollkosten privat prinzipiell 19% höher.

Ich würde das nur machen, wenn es Probleme mit der Anrechenbarkeit w/zu geringem Firmenanteil gibt (wird aber IMHO meist nicht geprüft) oder wenn ich einen sehr hohen Anteil Firmenfahrten habe, kein Fahrtenbuch führe (warum???) und deshalb mit der Pauschalversteuerung sehr teuer unterwegs bin, am schlimmsten dann noch mit großer Entfernung zum Wohnort-Arbeitsplatz und einem teuren Auto.

@StefanLi ... natürlich ist das alles nicht schwarz/weiß. Bin ich bei Dir. Der Firmenanteil wird aber durchaus geprüft, da spreche ich aus Erfahrung. Daher muss nun ein Fahrtenbuch geführt werden.
Eine 1%-Regel und die 0,05-% können aber massiv nerven, das stimmt.

Ich nutze seit 2 Jahren das VIMCAR-Modul und hatte bisher keine Probleme mit dem FA. Zudem fahre ich bei 40000 km/Jahr „nur“ 12 % privat. Das lohnt dann.

Top danke

Fahrtenbücher an der OBD-Schnittstelle gehen häufig bei PIH und E-Autos nicht, da die Schnittstelle nur für reine Verbrenner standardisiert ist. Vimcar - ich nutze das auch sehr erfolgreich - geht im T8 nicht, im D5 schon.

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