XC90 Hybrid Firmenwagen Leasing 0,5 oder 1 %?

Volvo XC90 2 (L)

Hallo zusammen,
Ich habe mir einen Volvo XC 90 T8 hybrid im Firmenwagen Leasing bestellt. Jetzt kam eine Auftragsbestätigung in der drin stand dass aufgrund der ausgewählten Sonderausstattung eine reine elektrische Reichweite von nur 37 km angegeben wird. Ebenso auch ein Höherer Schadstoffausstoß von 58 g/Kilometer.
Somit kann keine Garantie übernommen werden um 0,5 % Geldwerten Vorteil zu versteuern.

Kann es jetzt sein das ich 1 % versteuern muss?
Da die gesetzliche Vorgaben von mindestens 40 km rein elektrisch nicht erfüllt werden!

Grüße Alex

26 Antworten

Zitat:

@pat19230 schrieb am 10. Juli 2020 um 13:40:30 Uhr:


Auch bei Fahrtenbuch wird nur die Hälfte versteuert bei förderfähigen Autos.

Häh? Wie meinst du das?

Die Abschreibungskosten (bei Kauf) oder Leasingraten werden bei E-Autos auch bei Fahrtenbuchmethode nur hälftig angesetzt. Einfach mal googlen oder Steuerberater konsultieren.

Das bedeutet, dass du bei der Fahrtenbuchmethode mit dem E-Auto verdammt viel weniger an Steuern für den geldwerten Vorteils bezahlst, als mit einem Verbrenner mit 1% Pauschalmodell. 😉😉

Kürzer: Man spart immer die Hälfte, egal ob Pauschalverteuerung oder Fahrtenbuch.

Deswegen benutze ich auch nicht „0,5%“ sondern „halbierte Dienstwagensteuer“. In dem einen Fall wird nämlich der brutto Listenpreis halbiert. In dem anderen Fall werden die Kosten nur zur Hälfte angesetzt.

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Zitat:

@StefanLi schrieb am 10. Juli 2020 um 14:14:32 Uhr:


Das bedeutet, dass du bei der Fahrtenbuchmethode mit dem E-Auto verdammt viel weniger an Steuern für den geldwerten Vorteils bezahlst, als mit einem Verbrenner mit 1% Pauschalmodell. 😉😉

Das ist eindeutig zu pauschal in Richtung Fahrtenbuchmethode formuliert. Bei mir wäre dies nicht der Fall. Verdammt viel weniger zahle ich nur mit der pauschalen Versteuerung. Verdammt viel mehr würde ich auch mit dem E Auto beim Wechsel zum Fahrtenbuch zahlen.

Und man muss auch die Grenzen für die Methodik beachten. Bei Pauschalversteuerung muss der Anteil von Geschäftsfahrten über 50% liegen. Hat man mehr als die Hälfte Privatfahrten, muss man rein theoretisch Fahrtenbuch führen. Die FAs fragen das teilweise auch ab.

Vielleicht reden wir aneinander vorbei. Ich kann beim Fahrtenbuch keine 0,5 Regelung nutzen, entweder pauschal oder Fahrtenbuch!

Ja aber eben auch hälftig bei E-Auto. Insofern liegt der zu versteuernde Teil von Privatfahrten auch nur bei 0,5 im Vergleich zum Verbrenner beim Fahrtenbuch.

Zitat:

@ScorpHH schrieb am 10. Juli 2020 um 15:08:21 Uhr:


Vielleicht reden wir aneinander vorbei. Ich kann beim Fahrtenbuch keine 0,5 Regelung nutzen, entweder pauschal oder Fahrtenbuch!

Pauschalmethode: BLP * 1% oder wenn umweltfreundlich, z.B. PIHV 0,5% oder einige E-Auto 0,25%
Fahrtenbuchmethode: Ist-Kosten aufteilen nach privat und geschäftlich, dann versteuern. Bei den Autos mit 0,5% oder 0,25% dürfen die Kosten der Anschaffung (AHK oder Leasingaufwand) auf 50% oder 25% reduziert werden.

Bei einem günstigen E-Auto ist der Unterschied recht gering, bei einem teureren PIHV kann das heftig werden! Mal ein realistisches Beispiel (Fahrzeug 80 T€ BLP):

1. Pauschalversteuerung 1%: private Steuerlast p.a. 10.500 €
2. Fahrtenbuch ohne Förderung: private Steuerlast p.a. 7.750 € (30% Privatfahrten)
3. Pauschalversteuerung 50% (von 1%): private Steuerlast p.a. 8.620 €
4. Fahrtenbuch mit Förderung 50% (von AHK): private Steuerlast p.a. 7.200 € (30% Privatfahrten)
5. E-Auto unter 40 T€ und Fahrtenbuch optimiert: private Steuerlast p.a. 1.850 € (30% Privatfahrten)

Wobei ich die Differenz zwischen 2. und 4. noch für zu gering halte. Da sollte eher 2-3.000€ rauskommen.

Zitat:

@StefanLi schrieb am 10. Juli 2020 um 16:13:32 Uhr:


Pauschalmethode: BLP * 1% oder wenn umweltfreundlich, z.B. PIHV 0,5% oder einige E-Auto 0,25%

Nee, so eben nicht. Das ist zu stark vereinfacht!

Pauschalmethode:
- Verbrenner: BLP * 1% + BLP * 0,03% * KM-Arbeitsweg
- PHEV: BLP/2 * 1% + BLP/2 * 0,03% * KM-Arbeitsweg
- E-Auto unter 60k BLP: BLP/4 * 1% + BLP/4 * 0,03% * KM-Arbeitsweg

Das macht bei längeren Arbeitswegen noch mal einen ganz enormen großen Unterschied aus.

Es geht auch nur so denn dann wird sowohl bei der Fahrtenbuch Methode wie auch bei der pauschalen Methode eben der Arbeitsweg berücksichtigt. Bei der Fahrtenbuch Methode dann über die realen Kosten, hier über den halbierten beziehungsweise geviertelten brutto Listenpreis bei der 0,03%-Regelung.

Zitat:

Nee, so eben nicht. Das ist zu stark vereinfacht!

Pauschalmethode:
- Verbrenner: BLP * 1% + BLP * 0,03% * KM-Arbeitsweg
- PHEV: BLP/2 * 1% + BLP/2 * 0,03% * KM-Arbeitsweg
- E-Auto unter 60k BLP: BLP/4 * 1% + BLP/4 * 0,03% * KM-Arbeitsweg

Das macht bei längeren Arbeitswegen noch mal einen ganz enormen großen Unterschied aus.

Ja, so ist das richtig.

Es gibt bei der Pauschalmethode allerdings noch die Variante der Günstigerprüfung: Wenn die tatsächlich verursachten Kosten unter dem bei der Pauschalmethode errechneten Wert liegen, kann man diesen in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Das kann bei Leasingfahrzeugen von Großkunden einen enormen Unterschied machen.

So lagen die tatsächlichen Kosten (Leasingrate plus Wartung plus Kraftstoff plus Winterreifen/Reifenwechsel etc.) bei meinen Fahrzeugen stets bei 60-65% des Wertes der Pauschalmethode. So gabs bisher jedes Jahr eine kräftige Einkommensteuer-Rückerstattung. (In der Lohnsteuer kann man es leider nicht bereits ansetzen.)

Wenn dann demnächst mein Wechsel auf den T8 kommt, bin ich mal gespannt - denn der Leasingfaktor ist nochmal deutlich niedriger als was ich vorher hatte. Und wenn Volvo im ersten Jahr noch den Strom zahlt, kommt zumindest nicht viel an Kraftstoffkosten hinzu. Evtl. komme ich dann bei den tatsächlichen Kosten mache der 50% raus, die die Pauschalmethode für PHEV vorsieht. Daher mache ich mir um das COC erstmal weniger Sorgen.

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