X5 VR-Leasing
Hallo,
ich habe aktuell ein kleines Problem, vllt kennt sich jemand damit aus.
Mein Leasingvertrag bei VR-Leasing läuft nächsten Monat aus. Da ich mit dem Auto noch voll zufrieden bin, wollte ich diesen zum Restwert übernehmen. Nun sagt VR-Leasing der aktuelle Marktwert liegt über dem Restwert, daher bekomme ich das Auto nur zu einem Wert von ca. 5% über dem Restwert.
Daraufhin habe ich das Angebot abgelehnt, da ich nicht einsehe, VR-Leasing das Geld in den …. Zu stecken.
Soweit war das Thema für mich erledigt, bis ich einen Anruf bekommen habe:
„Sie können das Angebot nicht ablehnen und müssen das KFZ zum angegebenen Preis übernehmen, auch wenn dieser über dem Restwert liegt“
Ich als Unwissender wenn es um Rechtsfragen geht bin der Meinung, dass das absolut nicht in Ordnung ist.
Kann zufällig jemand was dazu sagen?
Vielen Dank und einen wunderschönen Tag
Beste Antwort im Thema
Nachdem ich nun mehrere Gespräche mit VR-Leasing geführt habe und deutlichst auf meinen Vertrag hingewiesen habe,
habe ich nun ein Angebot erhalten, dass dem des vereinbarten Restwert entspricht.
Ich wundere mich immer wieder darüber, dass man überall damit rechnen muss über den Tisch gezogen zu werden!!! Ob absichtlich oder nicht!
Vielen Dank für die Antworten und ein schönes Wochenende!!
14 Antworten
Ich denke, dass das in deinem Leasingvertrag geregelt sein sollte.
Kaum vorstellen kann ich mir, dass VR-Leasing Verträge macht, die dich zur Übernahme nach der Laufzeit verpflichten. Und selbst wenn, dann sollte der Betrag (Restwert) schon im Vertrag festgeschrieben sein.
Da aber das Fahrzeug Eigentum der VR-Leasing ist, können die gerne 5% Aufschlag verlangen, wenn die den Wagen verkaufen, nur abnehmen muss du ihn nicht, wenn das nicht vereinbart wurde.
PS. Das ist keine Rechtsberatung - lies einfach noch einmal im Vertrag nach, was zur Rückgabe vereinbart wurde...
Es kann auch sein, dass im Leasingvertrag festgelegt ist, dass eine Differenz von Marktwert (lt. Schwackeliste o.ä.) zu Leasing-Restwert erstattet wird (kommt wohl eher selten vor) oder nachbezahlt werden muss bei Rückgabe des Autos.
Ich vermute, daß Letzteres gerade bei großen SUV heutzutage häufiger vorkommt, weil SUV leider ein schlechteres Image haben als noch vor wenigen Jahren - wegen der vielen Spiegel-Online-Leser.
Ich werde das wohl im Herbst erleben - den neuen Leasingvertrag werde ich dann wenn möglich auf eine bestimmte Jahreskilometerleistung abschliessen - das ist kalkulierbarer.
Es ist doch die - seltene - Situation, dass der Marktwert (angeblich) höher als der Restwert ist. Normal ist die Situation andersherum... . Schliesslich wurden die Leasingraten mit dem niedrigeren Restwert kalkuliert, waren also teurer - der TE müsste also 2x bezahlen.
Der Leasinggeber könnte in einer solchen Situation doch von jedem beliebigen Marktwert schwätzen und hätte den dann sicher, wenn es den Abnahmezwang gäbe...😕. So etwas kann doch nicht sein.
Alles sehr merkwürdig. Aber der TE liest wohl noch die Leasingbedingungen, da er sich nicht mehr meldet.
Amen
Vielen Dank für die Antworten!!
Ich sehe das genauso, ich würde ja doppelt bezahlen.
Ich habe vor 4 Jahren den Vertrag so abgeschlossen, dass am Ende ein realistischer Restwert rauskommt. Dafür habe ich natürlich eine höhere Leasingrate bezahlt. Gerade deshalb ergibt es für mich keinen Sinn.
Naja werde heute nochmal mit VR-Leasing telefonieren und mal nach der Rechtsgrundlage fragen. Denn in meinem Vertrag steht:
"Kommt eine Vertragsverlängerung nicht zustande, ist der LN auf verlangen des LG verpflichtet das Fahrzeug in dem Zustand, in dem es sich bei Vertragsende befindet, zu dem vereinbarten Restwert zu erwerben.“
Für mich ist das eigentlich eindeutig.
Es steht nirgends etwas von Marktwert!!
Viele Grüße
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Hallo,
ich habe ein Problem mit dem Begriff "Leasing" in diesem Zusammenhang.
Leasing bedeutet, ich "miete" ein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum für eine bestimmte Rate.
Nach Ablauf der "Mietzeit" kann ich in Einvernehmen mit dem "Vermieter" den Vertrag zu neuen Konditionen verlängern oder den Wagen zu einem bereits festgeschriebenen oder noch zu verhandelndem Wert "kaufen".
Die Betonung liegt auf "kann".
Finanzierung bedeutet, ich kaufe ein Auto, welches über einen Kredit finanziert wird. Ich zahle monatliche Raten einer bestimmten Höhe über eine bestimmte Laufzeit, am Ende der Laufzeit muss ich den Wagen zum vorher festgelegten Preis übernehmen, sprich kaufen. Die Betonung liegt auf muss.
Von daher, wenn in deinem Vertrag festgelegt ist, dass du den Wagen übernehmen musst, so ist dieses für mich eine Finanzierung und kein Leasing. Dieses ist steuerlich auch etwas anders geregelt.
Soweit mir bekannt ist, habe ich bei einem Leasingvertrag auch keinen Anspruch auf Vertragsverlängerung oder Übernahme des Fahrzeuges. Dieses kann nur unter Zustimmung des Leasinggebers geschehen.
Gruß
Haeken
Also es ist ein LEASING-Vertrag (privat genutztes Fahrzeug) mit der Klausel, dass ich das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragslaufzeit auf verlangen des LG übernehmen muss.
Damit bin ich auch einverstanden. Nur kann ich nicht ganz nachvollziehen, dass ich es zu einem höheren Preis als den vereinbarten Restwert übernehmen MUSS.
Ich wäre auch damit einverstanden ,wenn ich das Fahrzeug für einen höheren Preis als den vereinbarten Restwert abkaufen KANN.
Viele Grüße
Damit bin ich auch einverstanden. Nur kann ich nicht ganz nachvollziehen, dass ich es zu einem höheren Preis als den vereinbarten Restwert übernehmen MUSS.
Ich wäre auch damit einverstanden ,wenn ich das Fahrzeug für einen höheren Preis als den vereinbarten Restwert abkaufen KANN.
Servus,
was willst du damit eigentlich sagen??😕
Gruß
Matze
Gängige Leasingverträge gibt es entweder als Kilometerleasing oder Restwertleasing.
Beim Kilometerleasing übernimmt das Restwertrisiko komplett der Leasinggeber. Der Leasingnehmer weiß schon vorher exakt, was er bezahlen wird. Eventuell zuviel oder zuwenig gefahrene Kilometer werden am Ende abgerechnet, auch diese Kosten für Mehr-/Minderkilometer stehen von Anfang an fest.
Beim Restwertleasing trägt der Leasingnehmer das Restwertrisiko. Der Leasinggeber hat bei Leasingende Anspruch auf einen vorher festgelegten Restwert. Wieviel Kilometer der Leasingnehmer auf das Fahrzeug fährt, ist dann egal. Wenn es bei Leasingende zuwenig wert ist, muss der Leasingnehmer drauflegen. Wenn es mehr wert ist, kann der Leasingnehmer vom besseren Restwert profitieren.
Das sollte aus dem Leasingvertrag hervorgehen, kannst du den vielleicht mal hier einstellen? Private oder sensible Daten bitte vorher schwärzen.
Wenn du das Fahrzeug (auf Verlagnen des Leasinggebers) übernehmen musst, dann max. zum vereinbarten Restwert. Und der steht im Vertrag. Einen Mehrpreis musst du keinesfalls Zahlen wenn die Leasinggesellschaft dir das Fahrzeug andient.
Für weitere Fragen kannst du dich gerne an mich wenden.
Nachdem ich nun mehrere Gespräche mit VR-Leasing geführt habe und deutlichst auf meinen Vertrag hingewiesen habe,
habe ich nun ein Angebot erhalten, dass dem des vereinbarten Restwert entspricht.
Ich wundere mich immer wieder darüber, dass man überall damit rechnen muss über den Tisch gezogen zu werden!!! Ob absichtlich oder nicht!
Vielen Dank für die Antworten und ein schönes Wochenende!!
Hi!
ich merke das auch immer öfter. Man muß sich alles schriftlich geben lassen und dreimal lesen. Erinnert mich an zwei unlängst erlebte Fälle:
Vor einigen Jahren habe ich einen Bausparvertrag abgeschlossen. Von den 1% Abschlußgebühren habe ich erst erfahren als ich den ersten Kontoauszug in der Hand hatte. Als ich jetzt das Darlehen in Anspruch nehme wollte, tauchte auf dem Vertrag plötzlich ein "Agio" in Höhe von 2% der Darlehanssume auf. Das hat mir kein Mensch gesagt. Im Kleingedruckten stand es aber drin.
Als letzte Woche die Gasrechnung kam, war ich plötzlich das ganze letzte Jahr nicht mehr in "meinem Tarif", sondern in der "Ersatzversorgung", die ~10% teurer ist. Ein Anruf konnte die Sache nicht klären. "Da müssen Sie herkommen und uns zeigen, das es anders ist". Warum ich plötzlich nach 5 Jahren in der Ersatzversorgung sein soll, konnten die mir nicht erklären. Vielleicht sehe ich aus als wenn ich gern mehr zahle. Ich bin dann dahin, hab denen ihr eigenes Schreiben gezeigt und "Da hat ein ITler wohl was verstellt" als Antwort bekommen. Eine Entschuldgung blieb aus.
Ich unterstelle solche Dinge passieren vorsätzlich. Man kann es ja probieren.
Zitat:
Original geschrieben von Eckhaard
...
Vielleicht sehe ich aus als wenn ich gern mehr zahle.
...
Komisch - solche Dinge passieren mir auch in letzter Zeit immer öfter - wir werden doch wohl keine im Kindsbett getrennten Zwillinge sein 😰😁
Gruß aus EN
Und am meisten ärgere ich mich über die verschwendete Zeit! Die kann mir niemand zurück geben.
Und Zeit ist heutzutage ein sehr kostbares Gut!!
und was lernen wir aus dem Ganzen ????
Verträge im Vorfeld genau zu hinterfragen und vorallem genau lesen
eine schöne Woche @ all