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WWK: Problem

Themenstarteram 2. Juli 2008 um 17:24

Hi all,

die WWK Allgemeine hat Ende 2007/Anfang 2008 eine Rabattaktion gehabt, an der ich teilgenommen habe. In meinem Versicherungsantrag wurde an zwei Stellen schriftlich festgehalten, dass ich 40% Rabatt auf den Monatbetrag erhalte und meine Rate somit 44,00 EUR beträgt.

Nach montelangem Warten und zwischenzeitlichem Nachhaken, wie der Stand der Bearbeitung ist, habe ich am 15.06.08!! meine Versicherungspolice erhalten. Zu meinem Erstaunen wrd darin meine monaltiche Prämie nicht auf 44,00 EUR, sondern 65,75 EUR beziffert. In den vergangenen 6 Monaten wurden auch keine Beiträge von meinem Konto abgezogen. Am 16.06.08 habe ich schriftlich gegen diese Preisabweichung eingereicht. Das sind immerhin mehr als 20,00 EUR / Monat als im Antrag festgehalten.

Mit dem Erhalt der Police habe ich, so AGB, 14 Tage Zeit gehabt, die Versicherung zu widerrufen. Dies habe ich auch schriftlich per Einschreiben zum 30.06.08 mit Rückschein getan. Der Rückschein ist auch zurückgekommen, allerdings hat sich die WWK bis heute weder zu meinem Widerspruch der Abweichung, noch zum Widerruf geäussert. Da ich nun nicht weiss, ob meine Kündigung zum 30.06.08 akzeptiert wurde, habe ich am 30.06.08 online eine andere Versicherung abgeschlossen, Beginn 01.07.08, da mir auf Anruf bei der WWK niemand Auskunft geben konnte, wie Stand der Dinge ist.

Heute wurden mir dann die fälligen 6 Monate von meinem Konto abgezogen, natürlich auf Basis der 65,75 EUR.Ich werde diese zurückbuchen und auf Basis der 44,00 EUR die fälligen Beiträge überweisen.

Wie seht ihr das? Ist mein Vorgehen rechtens oder wie würdet ihr euch verhalten?

VGStef

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pepko

Hallo stef1975,

 

als erstes: bei solche Sachen benutze ich lieber Email, oder Fax mit ausgedrücktem Protokol, als Einschreiben. Wenn man per Einschreiben was sendet, der Empfänger kann zwar sagen, ja, ich habe was empfangen, aber das war keine Kündigung, sondern nur ein gewöhnliches Brief. Danach hast du kein Beweiss, einfach gar nichts und Faxprotokol ist sriftliche beweiss mit Datum, Uhrzeit, Versender und Empfänger und wird von Gericht absolut anerkannt und Einschreiben - nur Beweiss, dass ein Briefunschlag von dir an Versicherung eingegangen.

 

als zweites: hast Verkehrsrechtschutzversicherung?

wenn ja, dan nichts wie hin - zum Rechtsanwalt, mit allen deinen Unterlagen.

 

Sowas machen keine vernünftige Versicherungen!!!

Sei dir mal da nicht so sicher....

 

Auch ein Faxprotokoll und eine E-Mail kann man manipulieren.  "Absolut anerkannt"  wird von den  Gerichten so etwas definitiv nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an und auf die bei der Beweisaufnahme vom Richter gewonnenen Eindrücke und Feststellungen....

 

Gruss

 

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von Harry999

bis zum schiessen dieses threads,

...um dem noch eins draufzusetzen

Wird jetzt scharf geschossen? :D

PS: Man muß ja nicht alles so Bierernst nehmen.

am 3. Juli 2008 um 9:03

Hi liebe VFUs,

eeeeexakt, bierernst simmer nicht immer.

Männers - ihr wisst dass ich kein Freund der kurzen Leine bin aber:

Bei allem OT bitte nie den TE vergessen - das war grad am Anfang nicht der Fall.

Ich weiß ihr habt geholfen - aber reine OT-Posts sollten bitte nicht >40 % des Threads ausmachen... ;)

In diesem Sinne - schöne Restwoche :)

Euer Moderator des Vertrauens *gg*

PS: Insider wissen, was ein VFU ist ;)

Einer noch (sorry Schreddi) ;)

 

Mann könnte doch einen OT- Rechner erfinden  :)

 

Bei einer bestimmen Anzahl von OT Postings schließt sich der Tread automatisch :D

 

Duck und weg..... :p

 

Ich höre jetzt auf versprochen, ehrlich....:cool:

am 3. Juli 2008 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von pepko

Hallo stef1975,

als erstes: bei solche Sachen benutze ich lieber Email, oder Fax mit ausgedrücktem Protokol, als Einschreiben. Wenn man per Einschreiben was sendet, der Empfänger kann zwar sagen, ja, ich habe was empfangen, aber das war keine Kündigung, sondern nur ein gewöhnliches Brief. Danach hast du kein Beweiss, einfach gar nichts und Faxprotokol ist sriftliche beweiss mit Datum, Uhrzeit, Versender und Empfänger und wird von Gericht absolut anerkannt und Einschreiben - nur Beweiss, dass ein Briefunschlag von dir an Versicherung eingegangen.

als zweites: hast Verkehrsrechtschutzversicherung?

wenn ja, dan nichts wie hin - zum Rechtsanwalt, mit allen deinen Unterlagen.

Sowas machen keine vernünftige Versicherungen!!!

Dazu noch was. Ein Fax-Protokoll ist nichts wert. Es belegt lediglich, dass etwas gesendet wurde, nicht jedoch den Zugang beim Empfänger.

Ein SMTP-Protokoll (E-Mail) ist besser, da man da den Nachweis der "Annahme" durch den Server hat. Genau wie ein Einschreiben mit Rückschein den Zugang beim Empfänger beweißt.

Und wenn der Empfänger behauptet er habe etwas mit anderem Inhalt bekommen, hat er dies vorzulegen. Schließlich ist der geschäftliche Schriftwechsel eine Weile aufzuheben ;)

Wir sehen also: Einschreiben mit Rückschein ist absolut save. Habs noch nie erlebt, dass es damit Ärger gab.

Ich glaube auch nicht, dass die WWK den Widerruf bewusst liegen lässt. Die sind einfach überlastet, das ist normal bei so einer Preisschlacht.

am 3. Juli 2008 um 18:04

Zitat:

Original geschrieben von stef1975

Hi all,

die WWK Allgemeine hat Ende 2007/Anfang 2008 eine Rabattaktion gehabt, an der ich teilgenommen habe. In meinem Versicherungsantrag wurde an zwei Stellen schriftlich festgehalten, dass ich 40% Rabatt auf den Monatbetrag erhalte und meine Rate somit 44,00 EUR beträgt.

Nach montelangem Warten und zwischenzeitlichem Nachhaken, wie der Stand der Bearbeitung ist, habe ich am 15.06.08!! meine Versicherungspolice erhalten. Zu meinem Erstaunen wrd darin meine monaltiche Prämie nicht auf 44,00 EUR, sondern 65,75 EUR beziffert. In den vergangenen 6 Monaten wurden auch keine Beiträge von meinem Konto abgezogen. Am 16.06.08 habe ich schriftlich gegen diese Preisabweichung eingereicht. Das sind immerhin mehr als 20,00 EUR / Monat als im Antrag festgehalten.

Mit dem Erhalt der Police habe ich, so AGB, 14 Tage Zeit gehabt, die Versicherung zu widerrufen. Dies habe ich auch schriftlich per Einschreiben zum 30.06.08 mit Rückschein getan. Der Rückschein ist auch zurückgekommen, allerdings hat sich die WWK bis heute weder zu meinem Widerspruch der Abweichung, noch zum Widerruf geäussert. Da ich nun nicht weiss, ob meine Kündigung zum 30.06.08 akzeptiert wurde, habe ich am 30.06.08 online eine andere Versicherung abgeschlossen, Beginn 01.07.08, da mir auf Anruf bei der WWK niemand Auskunft geben konnte, wie Stand der Dinge ist.

Heute wurden mir dann die fälligen 6 Monate von meinem Konto abgezogen, natürlich auf Basis der 65,75 EUR.Ich werde diese zurückbuchen und auf Basis der 44,00 EUR die fälligen Beiträge überweisen.

Wie seht ihr das? Ist mein Vorgehen rechtens oder wie würdet ihr euch verhalten?

VGStef

Hi,

also da hat man dir sogar noch 20% "beschissen" da die Rabattaktion 60% maximal beinhaltet hatte.

Die Gesellschaft ca. 95000 neue KFZ Verträge war restlos überfordert und hatte auch nicht mit so einem andrang gerechnet.

Also, du hast dir zum 1.7 eine neue Deckungskarte einer Onlineversicherung geholt, der WWK steht der Beitrag von 1.1.-1.7. zu da du ja dort warst.

Würdest du weiterhin bei der WWK bleiben, wenn du die 40% nachträglich ordnungsgemäß eingebucht bekommen würdest? (Wenn ja, kann ich dir helfen, und versuchen sogar die 60% rückwirkend zum 01.01. hinzubekommen. )

Dazu bräuchte ich dann aber einen Antrag, wo ich ersehen kann welches KFZ usw. damit ich dann damit arbeiten kann.

Eine neue Deckungskarte mit 1.7. der WWK müsste dann auch vorgelegt werden und die Kündigung zurückgezogen.

Die machen das eigentlich schon, aber sind halt wie gesagt restlos überfordert gewesen und deshalb kommen die auch net so richtig rum.

 

am 3. Juli 2008 um 21:09

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

Zitat:

Original geschrieben von pepko

Hallo stef1975,

als erstes: bei solche Sachen benutze ich lieber Email, oder Fax mit ausgedrücktem Protokol, als Einschreiben. Wenn man per Einschreiben was sendet, der Empfänger kann zwar sagen, ja, ich habe was empfangen, aber das war keine Kündigung, sondern nur ein gewöhnliches Brief. Danach hast du kein Beweiss, einfach gar nichts und Faxprotokol ist sriftliche beweiss mit Datum, Uhrzeit, Versender und Empfänger und wird von Gericht absolut anerkannt und Einschreiben - nur Beweiss, dass ein Briefunschlag von dir an Versicherung eingegangen.

als zweites: hast Verkehrsrechtschutzversicherung?

wenn ja, dan nichts wie hin - zum Rechtsanwalt, mit allen deinen Unterlagen.

Sowas machen keine vernünftige Versicherungen!!!

Dazu noch was. Ein Fax-Protokoll ist nichts wert. Es belegt lediglich, dass etwas gesendet wurde, nicht jedoch den Zugang beim Empfänger.

Ein SMTP-Protokoll (E-Mail) ist besser, da man da den Nachweis der "Annahme" durch den Server hat. Genau wie ein Einschreiben mit Rückschein den Zugang beim Empfänger beweißt.

Und wenn der Empfänger behauptet er habe etwas mit anderem Inhalt bekommen, hat er dies vorzulegen. Schließlich ist der geschäftliche Schriftwechsel eine Weile aufzuheben ;)

Wir sehen also: Einschreiben mit Rückschein ist absolut save. Habs noch nie erlebt, dass es damit Ärger gab.

Ich glaube auch nicht, dass die WWK den Widerruf bewusst liegen lässt. Die sind einfach überlastet, das ist normal bei so einer Preisschlacht.

Natürlich steht in Fax-Sendeprotokol daß ein Dokument wurde an Fax-Nummer xxxxx versendet und eingegangen ist, sonst wird es gar nicht gedrückt!

mfg

pepko

am 5. Juli 2008 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von pepko

 

Natürlich steht in Fax-Sendeprotokol daß ein Dokument wurde an Fax-Nummer xxxxx versendet und eingegangen ist, sonst wird es gar nicht gedrückt!

mfg

pepko

Das Protokoll wird gedruckt, wenn das Faxgerät die Daten gesendet hat. Es ist keine Empfangsquittung.

Die rechtliche Qualität stellt sich meines Wissens so dar:

- normaler Postversand -> keine Beweiskraft

- Einwurfeinschreiben -> Anscheinsbeweis für Zustellung

- Einschreiben mit Rückschein -> Zustellungsbeweis

Ein Fax-Sendeprotokoll mit o.k.-Vermerk gilt nicht mal als Anscheinsbeweis, da es vom Faxgerät des Senders ausgestellt wird (und damit leicht manipulierbar ist) und eben nicht bestätigt, dass der Inhalt beim Empfänger korrekt gedruckt wurde sondern nur, dass irgendwas irgendwohin (es ist dabei unerheblich welche Nummer gewählt wurde) gesendet wurde.

Der BGH sieht das auch so wenn ich mich recht entsinne. Hab jetzt aber keine Zeit das raus zu suchen.

Hmm, beim Faxversand wird die Kennung des empfangenden Gerätes zurückübermittelt und damit der Empfänger und der korrekte Empfang sichergestellt. Auch ist das OK auf der Sendebestätigung nur dann drauf wenn das Empfangene Gerät OK gemeldet hat. Dieses ist nicht leichter zu "Fälschen" als jedes andere Dokument auch und hat meist bei solchen Dingen auch vor Gericht bestand. Moderne Faxgeräte drucken auch einen Teil der 1. Seite auf die Bestätigung (nicht Journal!) Die Mail hingegen ist jederzeit veränderbar(auch von 3.)

Was es da jetzt für Aktuelle Rechtsprechung dazu gibt weiß ich auch nicht ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von patriceTT

Zitat:

Original geschrieben von stef1975

Hi all,

bla bla WWK bla.

Wie seht ihr das? Ist mein Vorgehen rechtens oder wie würdet ihr euch verhalten?

VGStef

Hi,

also da hat man dir sogar noch 20% "beschissen" da die Rabattaktion 60% maximal beinhaltet hatte.

Die Gesellschaft ca. 95000 neue KFZ Verträge war restlos überfordert und hatte auch nicht mit so einem andrang gerechnet.

Wollt ich auch grad schreiben. :)

Ich bin sehr zufrieden mit der WWK.. vor allem mit 60% Rabatt, des is schon Hammer!

War dann damit 37% unter dem HUK Angebot. :)

Allerdings hab ich meine Unterlagen auch erst sehr sehr spaet gekriegt.. die waren einfach voll ueberfordert, hat mein Versicherungsmensch auch gesagt..

am 5. Juli 2008 um 18:18

hier was über Email als Bewies:

http://www.online-werberecht.de/emailbeweis.html

und hier habe was ähnliches gefunden über Fax:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Fax-_-juristisches-Beweismittel?...

jetzt haben wir alle was gelernt :)

am 6. Juli 2008 um 13:05

Das triffts nicht, es geht nicht um das Fax an sich sondern um den Beweis der Zustellung.

Zitat su der verlinkten Seite

"Die gefaxten Rechnungen beweisen daher, wenn ihr Zugang unstreitig ist, nicht, die Akzeptanz Ihrer Forderungen durch den Vertragspartner."

Das ist eben der Punkt: Wenn ihr Zugang unstrittig ist.

am 6. Juli 2008 um 18:41

Es war mir auch klar das es nicht zu 100% zum Thema passte, aber anderes habe ich leider auch nicht gefunden.:confused:

Am besten, wie ich schon sagte, Papiere einsacken und ab zum Rechtsanwalt, ist immer die beste Lösung.

am 7. Juli 2008 um 15:03

wundere mich über die diskusion,

ihr könnte ja gerne nen beweis dafür haben, dass ihr was weggeschickt habt. ihr müßt aber auch beweisen, was ihr weggeschickt habt. bei einschreiben (egal mit oder ohne rückschein) und auch bei faxprotokoll habts ihr lediglich nen hinweis, dass irgendetwas beim empfänger angekommen ist - mehr nicht.

dann müßten schon besondere umstände des einzelfalls vorliegen, dass das bei gericht klappen würde...

z. b. abgabe des briefs bei der post mit zeugem, der auch den inhalt des schreibens bezeugen kann.

und wegen geschäftspost aufheben ist auch so ne sache. wenn die sagen sie haben nie etwas bekommen, dann mußt du beweisen, was du verschickt hast UND dass es zugegangen ist.

gruß

luke

am 7. Juli 2008 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von lukeTC

wundere mich über die diskusion,

ihr könnte ja gerne nen beweis dafür haben, dass ihr was weggeschickt habt. ihr müßt aber auch beweisen, was ihr weggeschickt habt. bei einschreiben (egal mit oder ohne rückschein) und auch bei faxprotokoll habts ihr lediglich nen hinweis, dass irgendetwas beim empfänger angekommen ist - mehr nicht.

dann müßten schon besondere umstände des einzelfalls vorliegen, dass das bei gericht klappen würde...

z. b. abgabe des briefs bei der post mit zeugem, der auch den inhalt des schreibens bezeugen kann.

und wegen geschäftspost aufheben ist auch so ne sache. wenn die sagen sie haben nie etwas bekommen, dann mußt du beweisen, was du verschickt hast UND dass es zugegangen ist.

gruß

luke

Wenn ich einen Zustellnachweis (Rückschein) habe, kann ich beweisen dass "etwas" zugestellt wurde. Da der Geschäftspartner verpflichtet ist seinen Schriftwechsel aufzuheben, kann er meine Aussage "Ich habe eine Kündigung verschickt" nur glaubhaft widerlegen, wenn er ein Poststück vorlegt, dass am Zustellungstag meines Schreibens einging und keine Kündigung ist.

Da ich aber eine Kündigung verschickt habe und nicht irgendetwas anderes, wird der Geschäftspartner nichts anderes als meine Kündigung in seinen Unterlagen finden und dementsprechend bei Gericht nichts anderes vorlegen können. Nun alles klar? :)

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

 

Wenn ich einen Zustellnachweis (Rückschein) habe, kann ich beweisen dass "etwas" zugestellt wurde. Da der Geschäftspartner verpflichtet ist seinen Schriftwechsel aufzuheben, kann er meine Aussage "Ich habe eine Kündigung verschickt" nur glaubhaft widerlegen, wenn er ein Poststück vorlegt, dass am Zustellungstag meines Schreibens einging und keine Kündigung ist.

 

Da ich aber eine Kündigung verschickt habe und nicht irgendetwas anderes, wird der Geschäftspartner nichts anderes als meine Kündigung in seinen Unterlagen finden und dementsprechend bei Gericht nichts anderes vorlegen können. Nun alles klar? :)

So -und nicht anders- sieht das aus..... (spreche da auch aus Erfahrung) :D

 

Gruss Delle

 

@lukeTC

hast du so etwas schon einmal "in Echt" durchgespielt?

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