Wurde ich zurecht abgeschleppt?

Moin,

Ich war in Dresden und wurde dort abgeschleppt ich versuche mal die Situation zu schildern und würde gern eure Meinung hören, ob das Abschleppen und/oder der Strafzettel rechtens ist.

Ich wollte in der Maternistr. parken die zu der Zeit eine Baustelle auf Höhe der Jugendherberge hatte. Ich fuhr die MAternistraße und kam aus Richtung der Rosenstraße, hatte das Sackgassenschild (wegen der Baustelle) gesehen und auf der linken Seite Autos parken sehen.

Ich habe ca. 20-30 meter vor der Baustelle umgedreht und mich hinter die parkenden Autos gestellt. Dort stand ein Parkplatzschild "mit Parkschein" die Front des Autos war genau auf Höhe dieses Schildes. Also habe ich einen Parkschein gelöst und hab das Auto stehen lassen. (Fr. ca 17 Uhr)

Am nächsten Morgen war das Auto weg. Ich bin die Straße einmal rauf und runter gelaufen und habe dann ein absolutes Halteverbot Schild gesehen, welches direkt vor der Baustelle stand und scheinbar das Halten und Parken auf der Seite verboten hat bis zu dem Schild Parken "mit Parkschein". Ich hätte also bis zur Baustelle vorfahren müssen um das Schild zu sehen.

Bei der Polizei angerufen, Auto wurde versetzt. Auto hab ich wieder aber nun kommt bald die Rechnung denke ich. Der Strafzettel ist schon da.

Was meint ihr war es rechtens mein Auto abzuschleppen? (Ich habe für mich ersichtlich auch nichts blockiert!)

Ich habe natürlich alles genau fotografiert hinterher wennn ihr mich nicht versteht reich ich gerne ein paar Bilder nach.

Gruß

Janes

PS: Am selben Tag noch stand da ein anderes Auto welches auch am nächsten Tag noch da stand..... nur mit Knöllchen.....

Beste Antwort im Thema

so heute war es soweit ich war beim anwalt. ich habe ihn alles geschildert und die bilder gezeigt, er meinte das wir gute chancen hätten da was zu machen, er setzt diese woche ein schreiben auf und schickt es zum "übeltäter" mit einer frist von 2 wochen zu reagieren. jetzt heißt es wohl abwarten und teechen schlürfen, ich gebe bescheid sobald ich was neues erfahre 😉

121 weitere Antworten
121 Antworten

Zitat:

@bobbysix schrieb am 26. Februar 2016 um 17:24:55 Uhr:


Kann doch sein dass irgendwo dies steht. Auf dem Foto sieht man nur auf der rechten Seite das Schild mit der Parkscheibe. Der TE stand aber links, wo auch ein Schild existiert, siehe Foto von der Schule. Man sieht das Schild ja da nur von hinten.

Auf dem P Schild steht Parken mit Parkscheibe auf den gekennzeichneten Flächen für 2 h.

Ein anderes Schild habe ich nicht gesehen wo soll denn noch ein Schild existieren?

Oder anders gefragt:
Für welche Parkplätze soll das gezeigte Schild denn gelten, wenn nicht für die, auf denen abgeschleppt wurde.
Auch bei google maps sehe ich dort keine anderen Parkplätze, für die dieses Schild gelten könnte.

Ich nehme dieses Wort ja nicht gerne in den Mund - aber diese Aktion sieht mir nach gezielter Abzocke aus.

Es gibt Unternehmen die ihre Parkplätze sozusagen verpachten an Abschleppdienste, die dann eiskalt alles und jeden Abschleppen der auch nur annähernd falsch parkt oder kurzfristig die Dauer überschreitet.

Vielleicht gehören diese Parkplätze dazu, welche Firma steht denn in dem Schreiben? Einfach danach goggeln, vielleicht weiß man hinterher mehr.

Hab mal ein Beitrag dazu verlinkt.

http://mobil.rundschau-online.de/.../...-grenze,23794592,27713112.html

@bobbysix du bist hier wohl 24h aktiv? Oder warum dieser sinnfreie Kommentar? Neben solchen Personen gibt es auch welche die fest im Leben stehen und noch andere Dinge zu tun haben außer jede Minute auf F5 zu drücken! Das Schild was man nur von hinten sieht ist nur ein Hinweis das dort nur Busse parken dürfen, hatte das mit der busspur aber schon erwähnt wenn du Aufmerksam gelesen hättest. Und wenn man ein Schild von hinten sieht weißt das eigentlich darauf hin (das was auch immer darauf stehen sollte) erst HINTER dem Schild gilt also quasi in dem Bereich den man sieht bis zum Rücken des Schildes ?????? am Montag werde ich mich um die Sache mit Anwalt etc. Kümmern.

Es sind auch keine Parkplätze die zur schule gehören...

Ähnliche Themen

Es gibt nur die Rechnung von den Autohaus was mich abgeschleppt hat, Parkzeiten wurden eingehalten 🙂

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 26. Februar 2016 um 18:46:16 Uhr:



Zitat:

@bobbysix schrieb am 26. Februar 2016 um 17:24:55 Uhr:


Kann doch sein dass irgendwo dies steht. Auf dem Foto sieht man nur auf der rechten Seite das Schild mit der Parkscheibe. Der TE stand aber links, wo auch ein Schild existiert, siehe Foto von der Schule. Man sieht das Schild ja da nur von hinten.

Auf dem P Schild steht Parken mit Parkscheibe auf den gekennzeichneten Flächen für 2 h.

Ein anderes Schild habe ich nicht gesehen wo soll denn noch ein Schild existieren?

http://www.fswiso.de/wop/standorte/erfurt/
😉

Das mit keine Reaktion bezog ich auf

Zitat:

Was hat man um 8 Uhr auf dem Gelände zu suchen, wenn die Geschäfte erst um 9 oder sogar erst 10 Uhr öffnen????

Also ich vermute mal dass man Dein Auto schon öfters so früh gesehen hat und es denen klar war, dass Du so früh dort nichts zu suchen hast, folglich schleppen sie dich auf dem Privatgelände halt ab......

Und das keine weiteren Bilder öder Filme kommen. 😉

Da der Abstellplatz ja nach deiner Aussage zum Gartencenter gehört und wenn Du dort vor den Öffnungszeiten z.B. als Reinigungskraft, Regalauffüller, o.ä. rechtmäßig den Parkplatz nutzt, hätte Dich wohl keiner abgeschleppt und wenn doch, wäre als erstes ein Gespräch mit dem Auftraggeber sinnvoll und alles weitere zu klären.

Aber über den Grund, die genaue Häufigkeit des Parkens, evtl. erhaltene Verwarnungen, etc. auf dem Privatgelände schweigst Du ja. Daher kann man von einer unrechtmäßigen Nutzung ausgehen und dann wird halt abgeschleppt. Du würdest jeden anderen doch auch abschleppen lassen, der z.B. Unberechtigt auf Deinem Grundstück steht und (rechtmässige) Schilder wirst Du auch nicht auf den Grundstück verteilt haben, oder?

Zitat:

Es gibt nur die Rechnung von den Autohaus was mich abgeschleppt hat, Parkzeiten wurden eingehalten

Das stand auf der Rechnung???

Zitat:

@bobbysix schrieb am 26. Februar 2016 um 21:39:08 Uhr:



Aber über den Grund, die genaue Häufigkeit des Parkens, evtl. erhaltene Verwarnungen, etc. auf dem Privatgelände schweigst Du ja. Daher kann man von einer unrechtmäßigen Nutzung ausgehen und dann wird halt abgeschleppt.

Nochmal:
Da steht ein StVO konformes Schild, welches das Parken regelt. Wo dieses Schild steht, müssen sich demzufolge öffentlich benutzbare Parkplätze befinden.

Wenn die Parkbuchten auf der linken Straßenseite nicht deutlich als private Plätze gekennzeichnet sind, kann man davon ausgehen, dass es sich dabei um öffentliche Parkplätze handelt, da diese die nächst gelegenen in diesem Straßenabschnitt sind.

Wie soll man denn ansonsten private Parkplätze als solche identifizieren?

Ich bleibe dabei: Der TE hat gute Chancen, die Abschleppgebühr wieder zurück zu erhalten. Ein guter Anwalt kann da vielleicht noch eine Nutzungsausfallsentschädigung rausholen.

Sehe ich genauso was auf dem anderen Schild ( das man nur von hinten sieht) könnte der TE ja mal photographieren.

Auf der Rechnung steht nichts weiter was relevant wäre, nur wo das Auto stand, Datum, Name, Kennzeichen, die Firma mit Firmenlogo mit grüner und roter Farbe......

Und mit "Parkzeiten wurden eingehalten" bezog sich auf die Frage ob ich sie eingehalten hätte.

Der Grund warum ich dort stehe geht doch keinen was an? Wenn ich vor den Öffnungszeiten dort stehe sagt das ja schon aus das ich auch nicht dort einkaufen bin?!
Würde ich für diese Firma arbeiten wie du so schön schreibst oder dergleichen, meinst du nicht auch das ich mich evtl schon längst damit auseinander gesetzt hätte?! Oder zumindest in meiner Einleitung sowas schon erwähnt hätte?! Das selbe mit den Verwarnungen?! (Es gab keine)
Ich verschweige doch nichts wenn nichts da steht! was du wahrscheinlich gerne lesen würdest.

Lese doch einfach mal alles von Anfang an in ruhe und gewissenhaft durch, da beantworten sich bestimmt ein paar Fragen von ganz alleine 😉

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 26. Februar 2016 um 22:23:17 Uhr:


Sehe ich genauso was auf dem anderen Schild ( das man nur von hinten sieht) könnte der TE ja mal photographieren.

@Pepperduster, das interessiert doch nicht, weil @spowling

vor

dem Schild geparkt hat. Außerdem hat er bereits geschrieben: Parkplatz nur für Busse bzw. "Busspur".

@bobbysix, Du steigerst dich unnötig in etwas hinein. Bei häufigem Parken auf Privatgelände kann man von einer unberechtigten Nutzung ausgehen? Das ist doch nicht Dein Ernst?

Ja wie gesagt das Schild von hinten ist nicht relevant. Auf dem "Gelände" Gibt es auch keine Parkordnung oder Hinweise das es privat oder dergleichen ist, selbst weiter hinten nicht wo die anderen Parkplätze sind.

Für mich ist das in Erfurt eine öffentliche Straße bzw. ein öffentlicher Parkplatz. Alles frei zugänglich und nicht einmal nachts durch Schrankenbäume gesichert. Daß das Gewerbegebiet Privatgelände ist, spielt doch keine Rolle.

Ein Beispiel kann ich auch aus Berlin benennen, den Innovationspark Wuhlheide.
Nordzufahrt
Westzufahrt

Street View macht vor den Toren Halt, weil es Privatgelände ist. Dennoch ist es für Jedermann frei zugänglich. Es gilt die StVO, man kann dort parken, eine öffentliche Buslinie fährt dort durch, man kann es als Schleichweg mißbrauchen, es wird auch ab und zu geblitzt...

Ich wollte das nur noch mal für diejenigen anmerken, die der Meinung sind, daß der Hausherr besondere Willkür-Rechte auf seinem Grundstück besitzt.

Wenn ein und das selbe Auto immer wieder auf den ersten Parkplätzen 1 h vor der Öffnungszeit steht und man evtl. Sogar noch nachweisen kann, dass der Fahrer das Grundstück verlässt, dann ist ein unrechtmäßiges Benutzen eindeutig und man kann abgeschleppt werden. Ihm ist doch klar, dass er abgeschleppt werden kann. Da wir das komplette Gelände nicht kennen und auch kein Video/Fotos mit der kompletten Abfahrt des Geländes haben, kann hier noch so manches auftauchen und die Situation verändern.

Um mal eins klarzustellen, man lässt nicht einfach aus Willkür abschleppen (ein Marktleiter hat besseres zu tun😉! Eher wird aus Willkür falsch geparkt.....) Sondern wenn man einen Grund sieht und dem TE ist auch bewusst, dass er eigentlich auf dem Parkplatz nichts zu suchen hat und auch abgeschleppt werden darf. Und das nur um 2 € fürs Parkhaus zu sparen.

So wie viele wissen, dass sie nicht die zHG überschreiten dürfen, aber nach dem sie geblitzt wurden nun eine Lücke suchen der Strafe zu entgehen......

Hier mal ein Real der abschleppen lässt.....
http://www.nw.de/.../8248310_Endstation-fuer-Dauerparker.html

@TE
Warum setzt Du Dich nicht einfach mit dem Auftraggeber des Abschleppens mal in Verbindung und ihn nach dem Grund fragen. Dann kannst Dir ein Bild machen, ob es sich rentiert weiteres einzuleiten. Wenn Du im Adac bist, dann anschließend mal eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Auch ein Grund ist das Auto nicht ordnungsgemäß verschlossen abzustellen (offene Fenster, nicht abgeschlossen)

Mir ist eben nicht klar das ich abgeschleppt werden kann, Sonst würde ich mich doch dort nicht hinstellen? Ich habe mich mit den Schulleiter der Schule unterhalten der sagte zu mir das die Parkplätze die direkt vor dem Markt sind auch zu dem Markt gehören der Rest (wo auch ich Stande) nicht. Gestern wurde auch wieder dort wo ich Stande abgeschleppt, was aber sehr seltsam ist es wurden ausschließlich nur Autos an den hacken genommen die NICHT ein Nummernschild hatten was zu Erfurt gehört! Das waren alles Autos wo die Besitzer in der Schule waren zur einer Tagung Also quasi standen die dort das erste Mal und das nach 9Uhr alle anderen Autos blieben stehen!!!!
Fotos von dem Gelände muss ich nochmal alles machen wenn ich nächsten Woche wieder in Erfurt bin.
Achso an dem Tag wo ich abgeschleppt wurde war ich schon in den Markt und hatte gefragt warum die mich abgeschleppt hätten: Antwort war das ich gestern dort schon Stande und wiederholt zu lange!!

Was ja überhaupt nicht stimmt! Was auch bezeugt werden kann. Als ich sagte das ich ja noch nicht mal eine Stunde stande, es wurde dann immer nur damit argumentiert ich Stande gestern zu lange. Ich gehe mal fast davon aus das die denken das ich über Nacht dort stande. Was aber alles bezeugt werden kann das es nicht der Fall ist. Hinzu kommt auch das ich nicht exakt auf dem selben Parkplatz ein Tag zu vor Stande.

Deine Antwort
Ähnliche Themen