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Werkstattrechnung bezahlen, obwohl Schaden nicht behoben wurde?

Themenstarteram 22. Mai 2014 um 13:33

Hallo,

folgendes Szenario:

Wegen Steinschlag hat meine freie Werkstatt eine neue Windschutzscheibe eingesetzt. Obwohl ich einen Vertrag mit 150 Euro Selbstbeteiligung habe, wollte die Werkstatt es so deichseln, dass meine Versicherung die Kosten komplett übernimmt ohne meine Zuzahlung. Habe die Rechnung noch nicht weiter geleitet, kann also noch nichts über deren Reaktion sagen.

Aber hier das Problem:

Seit dem die neue Scheibe eingebaut ist, pfeifft es heftig ab ca. 70 km/h. In der Waschanlage war ich noch nicht, will ich gleich mal testen ob Wasser eindringt. Habe natürlich den Wagen nochmal in die Werkstatt gebracht und die haben nachgebessert (Türen einstellen, Türrahmen anpassen). Die Türen schliessen jetzt schwerer aber es pfeifft noch immer. Hat also nichts gebracht.

Heute flattert eine Rechnung über 130 Euro ins Haus!

Jetzt die Frage: Muss ich die bezahlen, obwohl das Problem nicht gelöst wurde?

MfG

Beste Antwort im Thema
am 22. Mai 2014 um 13:52

Es ist schon interessant , das ein austauschen der Windschutzscheibe

ein Pfeiffen an der Tür bzw. der Türscheibe verursachen soll .

Oder arbeiten selber " Pfeiffen " in der Werkstatt ?

redactros

 

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Na, hoffentlich liest die Werkstatt hier mit.

:D

Drück doch mal mit den Fingern von innen auf die Ecken der Windschutzscheibe und beobachte von draußen ob sich die Windschutzscheibe stark bewegt.

Meiner Meinung nach ist die Rechnung ungerechtfertigt, aber die Arbeit ist getan, somit wird es schwierig... evtl nochmal mit dem Meister reden.

HTC

am 22. Mai 2014 um 13:52

Es ist schon interessant , das ein austauschen der Windschutzscheibe

ein Pfeiffen an der Tür bzw. der Türscheibe verursachen soll .

Oder arbeiten selber " Pfeiffen " in der Werkstatt ?

redactros

 

Zitat:

Original geschrieben von redactros

Es ist schon interessant , das ein austauschen der Windschutzscheibe

ein Pfeiffen an der Tür bzw. der Türscheibe verursachen soll .

hat den der TE überhaupt explizit gesagt das es von der Windschutzscheibe kommt bzw. kommen müßte da seit dem Tausch aufgetreten ist oder ist er nur in die Werkstatt gefahren und hat gemeint das beim Fahren Windgeräusche zu vernehmen sind? Bei letzterem werden natürlich eher die Seitenscheiben und Türen in Augenschein genommen

Zitat:

Original geschrieben von avalon74

Obwohl ich einen Vertrag mit 150 Euro Selbstbeteiligung habe, wollte die Werkstatt es so deichseln, dass meine Versicherung die Kosten komplett übernimmt ohne meine Zuzahlung.

Ich verrate es nicht weiter, wir sind hier ja unter uns. :D

Zitat:

Jetzt die Frage: Muss ich die bezahlen, obwohl das Problem nicht gelöst wurde?

Kommt darauf an ob du "Pfeiffen abstellen" oder "Türen nachstellen" in Auftrag gegeben hast.

Gruß Metalhead

am 22. Mai 2014 um 15:42

Hast du die Versicherung mit Werkstattbindung?

Die Rechnung für die Scheibe ... der Versicherung "unterjubeln"? Und du fährst weiter in DIESE Werkstatt?

Welche Qualitäten hat sie, außer wohl sehr überzeugend zu sein?

Zur Erklärung: Hättest du eine Versicherung mit Werkstattbindung, sagt dir die Versicherung in welche Werkstatt du fahren sollst um die Scheibe zu wechseln. Du zahlst die 150 Euro und gut ist.

Nun bist du aber in eine Werkstatt deiner Wahl gefahren, die haben die Scheibe gewechselt und anscheinend Murks gemacht.

Um diesen Murks zu kaschieren, haben sie dir geraten die Rechnung an die Versicherung zu schicken. Mit welcher Begründung? Denn, die 150 EURO SB musst so oder so zahlen. Es sei denn, du hast jemanden, dem du den Schaden nachweislich in die Schuhe schieben kannst. Oder du versuchst einen Versicherungsbetrug, der aber 200% in die Hose geht und für dich noch teurer wird.

Nun kannst du eins machen - so würde ich jedenfalls agieren - du suchst die zuständige Kfz Schiedsstelle auf. Schilderst dort dein Anliegen. Nun kann man dir dort helfen, weil die Werkstatt ein Innungsbetrieb ist. Oder, dein Begehren wird freundlich abgelehnt, weil die Werkstatt in keinem Verband ist.

Da das Windgeräusch NACH dem Tausch der Scheibe auftrat, hast du ein Nachbesserungsbegehren. Das heißt: Auf die Reparatur hast du eine Gewährleistung von einem halben Jahr. Somit hat die Werkstatt noch 2 Nachbesserungsversuche. Schlagen die fehl, kannst du eine andere Werkstatt aufsuchen, die den Mangel behebt und die Kosten der anderen Werkstatt in Rechnung stellt.

Da wir hier aber kein Rechtsforum sind und keine juristischen Ratschläge erteilen dürfen, würde ich dir den Weg zum Anwalt empfehlen um die juristische Seite ausloten zu lassen.

Die Rechnung kannst du UNTER VORBEHALT bezahlen um weiteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Alles in allem würde ich die Kosten dafür weit über den 150 Euro SB ansiedeln. Somit zeigt sich mal wieder, wenn man zu geizig ist 150 EURO SB zu zahlen, kommen hinterher weit höhere Kosten auf einen zu.

Folge um Himmels Willen NICHT dem Rat dieser Werkstatt und reiche die Rechnung der Versicherung ein. Damit machst du alles nur noch schlimmer und verlierst u.U. deinen Versicherungsschutz. Und eine neue Versicherung zu finden, dürfte ungemein schwierig werden, weil sich die Versicherungen untereinander austauschen.

Bei allem VIEL GLÜCK!

Das Phänomen Pfeifen nach Tausch der Windschutzscheibe hatte ich auch mal. Die Mechs hatten eine kleine Stelle am Rahmen unsauber (Kleber war nach unten vom Rahmen gerutscht, deshalb kam Luft rein) verklebt, was ein Pfeifen bei niedrigen und ein Wummern bei höheren Geschwindigkeiten verursachte. Abhilfe nur durch Ausbau der Scheibe und Neuverklebung.

Hi,

zahlen mußt du wahrscheinlich,kannst dies aber unter Vorbehalt tun.

Wenn die Scheibe nicht sauber verklebt ist,ist das ein Mangel der im Rahmen der Gewährleistung von der Werkstatt zu beheben ist.

Das umgehen der SB ist,egal wie man es macht Versicherungsbetrug!!!!

Gruß Tobias

am 23. Mai 2014 um 8:28

Ich frage mich nur warum die an den Türen rumgewerkelt haben, wenn der Fehler doch offenbar von der Windschutzscheibe kommt. Ist doch völlig unlogisch bzw. Geldmacherei, wenn das Pfeifen von der neuen Windschutzscheibe verursacht wird (wenn es vorher nicht da war).

Insofern würde ich die Arbeiten getrennt sehen.

Auf der einen Seite hast du eine völlig unnötige Reparatur (und eine Rechnung über 130 € dafür), auf der anderen Seite hast du immer noch einen Mangel, der nicht behoben wurde.

am 23. Mai 2014 um 9:41

Hast du denn mit der Werkstatt einen Dienst- oder Werkvertrag geschlossen? I.d.R. sind das nämlich Dienstverträge, und demnach müsstest du trotzdem zahlen...

Die Sache mit der Selbstbeteiligung ist tatsächlich Versicherungsbetrug. Wusste ich auch nicht bis ich eines Besseren belehrt wurde, lies hier http://www.motor-talk.de/.../frontscheibe-kosten-t3869296.html?...

Ich bin zwar kein Rechtsgelehrter und kann insofern auch nicht entsprechend beraten, aber ... ich würde zur Werkstatt zurückgehen und um eine Rechnung für die SB bitten. Den Rest rechnet die Werkstatt direkt mit Deiner Versicherung ab, insofern erhältst Du keine Rechnung zur Weiterleitung. Die Rechnung über 130 EUR, die dreister Weise für den Nachbesserungsversuch erstellt wurde, würde ich zurückweisen. Und zu einer für Dich kostenfreien Nachbesserung auffordern. Ist das erfolglos bzw verweigert sich die Werkstatt, würde ich zur zuständigen Schiedsstelle gehen http://www.kfz-schiedsstellen.de/recht-schutz/suchen-finden.html . Die Waschanlage würde ich bis zur Mangelbehebung meiden. Tritt Wasser ein und verursacht Folgeschäden, wirst Du dies kaum der Werkstatt anlasten können.

meint der HHH1961

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier

Ich frage mich nur warum die an den Türen rumgewerkelt haben, wenn der Fehler doch offenbar von der Windschutzscheibe kommt. Ist doch völlig unlogisch bzw. Geldmacherei, wenn das Pfeifen von der neuen Windschutzscheibe verursacht wird (wenn es vorher nicht da war).

natürlich hätte die werkstatt auch drauf kommen können das es von der scheibe kommen könnte da diese erst getauscht wurde. die meisten windgeräusche kommen aber nunmal von spiegeln oder nicht mehr sauber schließenden türen und werden das fehlverhalten wird oft verbessert / behoben indem Türen und Fensterrahmen angepasst / gerichtet werden. Und noch hat sich der TE nicht geäußert was er expliziet in Auftrag gegeben hat.

am 23. Mai 2014 um 11:17

Im Januar wurde an meinem Wagen die Scheibe getauscht. Da ich die Versicherung mit Werkstattbindung habe, wurden mir von der Versicherung Vorschläge gemacht in welche Werkstatt ich fahren könnte. Über die Qualifikation kann ich nichts sagen. Die Scheibe ist sauber eingebaut, es gibt keine Kritik an der Scheibe an sich oder eventuelle Mängel. Keine Windgeräusche etc.

Da die Windgeräusche erst NACH wechseln der Scheibe auftraten, kann es nicht an Spiegeln oder Türen liegen.

Das die Werkstatt nichts desto trotz an den Türen rum gewerkelt hat, zeigt MIR die Inkompetenz und Disqualifikation der Werkstatt.

Der Rat mit der Rechnung und Einsparung der SB - die ich übrigens gleich in der Werkstatt zahlte - hätte bei mir sämtliche Alarmglocken schrillen lassen.

Wenn ich mir nun das folgende Szenario vorstelle, wird der TE wenig bis gar keine Chancen haben OHNE juristischen Beistand weiter zu kommen. Die Werkstatt wird Gründe für ihre "notwendigen" Arbeiten nach dem Scheibenwechsel aufführen, die der TE nicht widerlegen kann, weil er sich bereits auf das Spiel eingelassen hat.

Ich sage mal voraus, dass der TE, unbeeindruckt von den Ratschlägen hier, weiter in totaler Hilflosigkeit den nächsten Fehler begeht und am Ende eine dicke Rechnung vorliegen hat, die die SB bei weitem übersteigt.

Dabei wäre sofortiger STOPP aller(!) Aktivitäten das Beste. Dann in Ruhe die nächsten Schritte überlegen und sich rechtlichen Beistand holen, der u.U. sogar kostenlos ist, erst mal!

Bevor ich mich nun noch weiter aus dem Fenster lehne und mich aufrege ... mache ich lieber etwas anderes. Vielleicht erlebe ich ja doch noch, dass der TE ein wenig schlauer ist und sich die Tipps zu Herzen nimmt.

am 23. Mai 2014 um 14:32

Hallo zusammen,

wenn ich es hoffentlich richtig sehe, dann ist noch nichts verloren.

 

Der TE schreibt, dass er die Rechnung für den Scheibenaustausch noch der Versicherung weiterreichen müsse.

Das lässt die Vermutung zu, dass er keine Abtretungserklärung unterschrieben hat und den Schaden selbst der Versicherung einreicht.

In diesem Fall würde er von der Versicherung den Rechnungsbetrag abzüglich der SB erhalten und somit wäre versicherungstechnisch alles in Ordnung, wenn er dann den kompletten Rechnungsbetrag der Werkstatt überweist.

Ob am Rechnungsendbetrag gemauschelt wurde und die Versicherung hier noch Abstriche machen könnte würde ich für den TE gerne überprüfen. Also Rechnung scannen (Halter und Fahrzeugdaten schwärzen) und hier posten.

 

Die wahrscheinlich fälschlicherweise ausgeführten Arbeiten zu den Windgeräuschen würde ich, wie bereits weiter oben aufgeführt durch die Schiedstelle der Innung prüfen lassen.

In diesem Zuge kann man dann auch gleich noch die weitere Verfahrensweise zu den noch bestehenden Reklamationsarbeiten erörtern.

 

Was wir MT-User jetzt brauchen sind die weiteren Informationen zu unseren Vermutungen, die uns der TE zur Verfügung stellen muss.

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