Wurde ich zurecht abgeschleppt?
Moin,
Ich war in Dresden und wurde dort abgeschleppt ich versuche mal die Situation zu schildern und würde gern eure Meinung hören, ob das Abschleppen und/oder der Strafzettel rechtens ist.
Ich wollte in der Maternistr. parken die zu der Zeit eine Baustelle auf Höhe der Jugendherberge hatte. Ich fuhr die MAternistraße und kam aus Richtung der Rosenstraße, hatte das Sackgassenschild (wegen der Baustelle) gesehen und auf der linken Seite Autos parken sehen.
Ich habe ca. 20-30 meter vor der Baustelle umgedreht und mich hinter die parkenden Autos gestellt. Dort stand ein Parkplatzschild "mit Parkschein" die Front des Autos war genau auf Höhe dieses Schildes. Also habe ich einen Parkschein gelöst und hab das Auto stehen lassen. (Fr. ca 17 Uhr)
Am nächsten Morgen war das Auto weg. Ich bin die Straße einmal rauf und runter gelaufen und habe dann ein absolutes Halteverbot Schild gesehen, welches direkt vor der Baustelle stand und scheinbar das Halten und Parken auf der Seite verboten hat bis zu dem Schild Parken "mit Parkschein". Ich hätte also bis zur Baustelle vorfahren müssen um das Schild zu sehen.
Bei der Polizei angerufen, Auto wurde versetzt. Auto hab ich wieder aber nun kommt bald die Rechnung denke ich. Der Strafzettel ist schon da.
Was meint ihr war es rechtens mein Auto abzuschleppen? (Ich habe für mich ersichtlich auch nichts blockiert!)
Ich habe natürlich alles genau fotografiert hinterher wennn ihr mich nicht versteht reich ich gerne ein paar Bilder nach.
Gruß
Janes
PS: Am selben Tag noch stand da ein anderes Auto welches auch am nächsten Tag noch da stand..... nur mit Knöllchen.....
Beste Antwort im Thema
so heute war es soweit ich war beim anwalt. ich habe ihn alles geschildert und die bilder gezeigt, er meinte das wir gute chancen hätten da was zu machen, er setzt diese woche ein schreiben auf und schickt es zum "übeltäter" mit einer frist von 2 wochen zu reagieren. jetzt heißt es wohl abwarten und teechen schlürfen, ich gebe bescheid sobald ich was neues erfahre 😉
121 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Beachte das groß geschriebene "E"! 🙂Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Was ist jetzt denn los ? Kann ich lesen oder kann ich lesen ? Seite braucht einen Moment zum Aufbau , also nicht so schnell klicki klicki machen.
Stimmt, halt sich reingeschlichen, das kleine
E, sollte aber nicht dort sein, sorry, sehr aufmerksam 😁
Was für Eine absolutE HilfE für den TE 🙂
Hallo Gemeinde 🙂 will jetzt nicht extra ein neues Thema anfangen, der Name passt ganz gut zu meinen.
Ich wurde heute abgeschleppt, was für nen Schock wenn das Auto auf einmal weg ist!!
Folgender Sachverhalt dazu....
Ich stellte mein Auto heute morgen auf ein Parkplatz der ausgewiesen war mit "nur in gekennzeichneten Stellplätze 2h parken erlaubt" oder so ähnlich.
Nach nicht einmal 60min war mein Auto weg.
Polizei angerufen ...blablabla... es stellte sich heraus das ein Gartencenter der Eigentümer wäre und es somit ein Privatgrundstück ist. Es ist aber nirgendwo ersichtlich das man da nur als Kunde parken darf etc. Der Parkplatz ist auch nicht direkt vor dem Gartencenter. Das einzigste Schild dort ist nur das mit dem Hinweis 2h parken. Reicht das schon aus damit es als privatgrundstück zählt? Der Gartencenter öffnet um 9uhr und ich wurde 8:50Uhr abgeschleppt. Ich weiß das man z.b. auf Parkplätzen von Supermärkten auch abgeschleppt werden darf wenn man dort außerhalb der Öffnungszeiten steht.
Aber wie gesagt es war für mich nicht ersichtlich das der Parkplatz zum Markt gehört keine Schilder etc. Was mich auch wundert ist das mein Auto laut Rechnung aus der Weimarischenstrasse abgeschleppt wurde obwohl es im sorbenweg stand?? Ich hoffe mir kann jemand irgendwie helfen ob sich ein Anwalt lohnt oder nicht.
Wenn es nicht korrekt ausgeschildert ist und der Parkplatz nicht unmittelbar an das Betriebsgelände des Gartencenter angeschlossen ist, würde ich mich widersetzen.
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Auf dem Bild sieht man das Schild. links auf dem Bild wo die ersten Autos stehen, steht auch ein rotes Auto, daneben stande meiner. Den Gartencenter sieht man auf dem Bild rechts, die Halle mit dem Blechdach.
Zitat:
@spowling schrieb am 25. Februar 2016 um 21:25:15 Uhr:
Ich hoffe mir kann jemand irgendwie helfen ob sich ein Anwalt lohnt oder nicht.
So eine Ferndiagnose ist nicht möglich und hilft dir auch nicht weiter. Du solltest erst einmal Bilder vom Ort machen um ein weiteres vorgehen zu protokollieren. Ob du mit einem Anwalt Erfolg hast oder ob der Anwalt dich weitere 500 € kostet musst du entscheiden.
Edit:
Hattest du eine Parkscheibe sichtbar im Fahrzeug gelegt ?
Das Bild sieht eher wie eine Straße aus und nicht wie ein Parkplatz eines Gartencenters.
Kannst du mal ein Kreuz machen wo auf dem Bild das Fahrzeug stand?
Bild ist schon gepostet
Wäre schon sinnvoll von der Straße bis zu deinem Stellplatz ein kleines Filmchen zu drehen. Darauf sollte man am besten alle Schilder und markierte Parkflächen natürlich deutlich erkennen können.....😉
EDIT
Ob eine Parkscheibe drin lag wird ja bestimmt ein Foto vom Auftraggeber gemacht worden sein.....
Ja natürlich hatte ich eine drinn^^ auf dem Bild sieht man einige Autos stehen Mercedes Bus etc und ein rotes Auto und links daneben Stande ich
Ich glaube du wurdest zu unrecht abgeschleppt. Der Parkplatz ist von einem öffentlichen nicht zu unterscheiden.
Wenn von euch jemand die nerven dazu hat....Geht mal bitte auf maps und sucht in 99099 Erfurt den Sorbenweg, auf den Sorbenweg kommt man nur von der Weimarischen Strasse und dort die erste abbiegung nach links sind die besagten Parkplätze wo das erste Foto entstanden ist mit dem Schild.
Ja hab ich schon gegogelt, leider gibts kein Street View die Stelle müsste am T Stück der Straße sein. Das Parkschild ist eines aus der StVO und zeigt mir das es ein öffentlicher Parkplatz sein müsste. Steht dein Fahrzeug dort öfter, hattest du es vielleicht abends schon einmal dort abgestellt und jemand hat es sich gemerkt. Irgendwer müsste ja auf dein Auto aufmerksam geworden sein.
Falls du eine RSV hast würde ich das versuchen mittels Anwalt sich die Kosten vom Auftraggeber ich schätze mal der Marktleiter einzufordern.
https://www.google.de/.../...1!1s0x47a472b614ed505d:0x3486fd5fb0a5d23e
Also nach der abbiegung (t-Stück) zu den Parkplätzen ist vorher eine Spur wo nur Busse stehen dürfen danach fangen die besagten Parkplätze an, ca 70m von den t-stück entfernt. Mein Auto Stande dort schon öfters aber nie über Nacht und wenn dann immer nur ab 8Uhr früh für maximal 1,5h Also immer im Zeitraum von den 2h.
Das sieht ganz klar nach einem öffentlicher Parkplatz aus.
Es ist ja auch ein ganz normales Schild, darauf steht nichts, was den Parkstreifen auf dem zweiten Bild als Privatparkplatz erkennen lässt.
Wenn es ein Privatparkplatz wäre, dürfte da auch kein StVO-Schild stehen.
Wenn die Parkscheibe korrekt eingestellt im Auto lag, braucht es meiner Ansicht nach keinen Anwalt.
Ich sehe gute Chancen, die Abschleppkosten erstattet zu bekommen.
Zitat:
@spowling schrieb am 25. Februar 2016 um 21:50:10 Uhr:
Ja natürlich hatte ich eine drinn^^ [...]
Hattest Du die Parkuhr auch korrekt auf 8:00 bzw. 8:30 eingestellt?