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Wurde ich zurecht abgeschleppt?

Moin,
Ich war in Dresden und wurde dort abgeschleppt ich versuche mal die Situation zu schildern und würde gern eure Meinung hören, ob das Abschleppen und/oder der Strafzettel rechtens ist.
Ich wollte in der Maternistr. parken die zu der Zeit eine Baustelle auf Höhe der Jugendherberge hatte. Ich fuhr die MAternistraße und kam aus Richtung der Rosenstraße, hatte das Sackgassenschild (wegen der Baustelle) gesehen und auf der linken Seite Autos parken sehen.
Ich habe ca. 20-30 meter vor der Baustelle umgedreht und mich hinter die parkenden Autos gestellt. Dort stand ein Parkplatzschild "mit Parkschein" die Front des Autos war genau auf Höhe dieses Schildes. Also habe ich einen Parkschein gelöst und hab das Auto stehen lassen. (Fr. ca 17 Uhr)
Am nächsten Morgen war das Auto weg. Ich bin die Straße einmal rauf und runter gelaufen und habe dann ein absolutes Halteverbot Schild gesehen, welches direkt vor der Baustelle stand und scheinbar das Halten und Parken auf der Seite verboten hat bis zu dem Schild Parken "mit Parkschein". Ich hätte also bis zur Baustelle vorfahren müssen um das Schild zu sehen.
Bei der Polizei angerufen, Auto wurde versetzt. Auto hab ich wieder aber nun kommt bald die Rechnung denke ich. Der Strafzettel ist schon da.
Was meint ihr war es rechtens mein Auto abzuschleppen? (Ich habe für mich ersichtlich auch nichts blockiert!)
Ich habe natürlich alles genau fotografiert hinterher wennn ihr mich nicht versteht reich ich gerne ein paar Bilder nach.
Gruß
Janes
PS: Am selben Tag noch stand da ein anderes Auto welches auch am nächsten Tag noch da stand..... nur mit Knöllchen.....

Beste Antwort im Thema

so heute war es soweit ich war beim anwalt. ich habe ihn alles geschildert und die bilder gezeigt, er meinte das wir gute chancen hätten da was zu machen, er setzt diese woche ein schreiben auf und schickt es zum "übeltäter" mit einer frist von 2 wochen zu reagieren. jetzt heißt es wohl abwarten und teechen schlürfen, ich gebe bescheid sobald ich was neues erfahre ;)

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So wie die Schilder (auf Bild 4 vom TE zu sehen) aufgestellt sind, scheint mir das nicht sehr sinnvoll zu sein. So wie ich das sehe, ist der Gültigkeitsbereich vom Halteverbotsschild "ab 7.7.12" nach ca. 1m zu Ende, da dort das Schild "Ende des Behindertenparkens" übernimmt.
Hätte das überflüssige Halteverbotsschild vielleicht da aufgestellt werden sollen, wo der TE seinen Wagen abgestellt hatte?
Gruss, Dieter

Zitat:

Original geschrieben von VSky


@Bootsmann: dass ich laut Beschilderung im UNRECHT bin weiß ich und wohl jeder andere auch, ABER ob es Rechtens ist Schilder so aufzustellen (oder eben nicht aufzustellen) ist die Frage.
Und ob es nicht ein wenig übertrieben ist wegen 2 m außerhalb des Parkbereichs abschleppen zu lassen FALLS nichts blockiert wird!

Es ist NICHT übertrieben! Und Schilder stehen nicht da, weil das Bauamt zu viele davon hat. Ob da nun ein Pfeil nach LINKS zeigt oder nicht. AB dem Schild ist das parken MIT Parkschein erlaubt. VOR dem Schild ist eben ABSOLUTES Halteverbot! PUNKT!

Das ABSOLUTE HALTEVERBOT-Schild was auf dem 4. Bild RECHTS steht, hat mit dem anderen ABSOLUTEN HALTEVERBOT nichts zu tun, weil es nach RECHTS zeigt und NICHT nach LINKS, denn da steht ja schon ein FESTMONTIERTES Schild.

Mir wurde mal in einem Fred vorgeworfen meine eigene StVO zu machen, weil ich mit meinem Behindertenbus in der zweiten Reihe halten musste. DA ging es nicht anders ... Nur HIER konstruieren sich einige Schreiber ihre eigene StVO zusammen und untermauern sie auch noch mit angeblich gültigen Paragraphen. Trotzdem bleibt die Situation EINDEUTIG!

Ich schreibe denn ab Seite 10 weiter ...

:D

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Es ist NICHT übertrieben! Und Schilder stehen nicht da, weil das Bauamt zu viele davon hat. Ob da nun ein Pfeil nach LINKS zeigt oder nicht. AB dem Schild ist das parken MIT Parkschein erlaubt. VOR dem Schild ist eben ABSOLUTES Halteverbot! PUNKT!

Vor dem Schild konnte der TE jedoch nicht erkennen weil er wohl in der Einfahrt gewendet hatte.

Ein absolutes Halteverbot mit einem Pfeil welcher nach rechts zeigt bedeutet nicht das rechts das Halteverbot gilt sondern vor dem Schild. Ein Pfeil welcher nach Links zeigt bedeutet das das Halteverbot ab dem Schild gilt.

Nun kommt die Fachfrage hebt ein Baustellenschild ein bestehendes Schild auf? oder hat der Bauarbeiter nur vergessen das bestehende Schild abzukleben, in beiden Fällen würde der TE nicht im Halteverbot gestanden haben.

Die Schilder haben schon ein Sinn, wenn sie so aufgestellt werden und ohne Genehmigung dürfen auch keine Schilder aufgestellt werden.
Ich war früher in einer Spezial Transport Firma tätig. Hier hatten wir ein Plan wo jedes Schild genau stehen musste. Die Schilder haben wird dann auch so laut Plan aufgestellt. Der Plan wurde bezüglich des Platzes das unsere Schwer-und Spezialtransporte benötigten gefertigt. An Baustellen wurde auch vorzeitig mit Schilder abgesperrt, wenn einer unserer Autokran dort einen Einsatz hatten.
Hatte mir bezüglich dieses Themas ja die Straße mit Google Maps angesehen und dort war noch keine Baustelle vorhanden. Man konnte hier auf dem alten Bilder von Google aber sehen dass im Bereich des Haupteinganges der Jugendherberge Standardmäßig immer Halteverbotsschilder fest verbaut sind. Wahrscheinlich wurde der Gehweg oder der gleichen mit der Baustelle neu gemacht und daher die Halteverbotsschilder nur vorübergehend durch mobile ersetzt.
Das Parken mit Parkschein und der Parkscheinautomat sind ja auf seinen Bilder auch neu, auf dem altem Google Bild sind diese noch nicht vorhanden.
Schilder und Baustellenabgrenzungen werden manchmal auch von unbefugten Personen verstellt. So sah ich einmal wie jemand der einen Parkplatz suchte am ende einer park Reihe einfach die Baustellenabgrenzung(Flatterband mit Fuß) verschob und kleiner machte, damit er sein Auto noch am ende dazu parken konnte.

So wäre es korrekt gewesen, die Städteplaner sollten mal den Mastenwalt lichten die beiden Schilder hätten einen Masten erhalten womit das Parkverbotschild und der Mas auf Bild 4 demontiert werden könnte und jeder sofort erkennt was gemeint ist.

Siehe mein geändertes Bild

Ich steh grad auf dem Schlauch, aber vielleicht kann es mir ja jemand erklären. Was habe ich übersehen?
Wenn ich mich recht erinnere, ist die Situation so (von der Baustelle bis zum Ort des Abschleppens):
- Baustelle
- Schild Anfang Behindertenparken
- Schild Ende Behindertenparken
- nach ca. 1m: Schild Ende Haltverbot (mit Rechtspfeil)
Gilt nach meinem Rechtsverständnis bis "Ende Behindertenparken"
- nach ca. 1m: Halteverbot
Das soll Sinn machen?
Welchen?
Gruss, Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Nun kommt die Fachfrage hebt ein Baustellenschild ein bestehendes Schild auf? oder hat der Bauarbeiter nur vergessen das bestehende Schild abzukleben, in beiden Fällen würde der TE nicht im Halteverbot gestanden haben.

Gute Fragen. Dafür müsste man wissen, welche Version der StVO gilt. Wenn man Herrn Ramsauser glaubt, haben Baustellenschilder feste Schilder nicht auf.

Aber unabhängig davon: Die Baustellenschilder gelten - wegen der Pfeile nach rechts - ohnehin nur bis zum Standort. Das festmontierte Halteverbot gilt ab Standort. Somit gelten die ohnehin unabhängig voneinander.

Von daher sehe ich es so, dass der TE im Halteverbot stand.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Nun kommt die Fachfrage hebt ein Baustellenschild ein bestehendes Schild auf? oder hat der Bauarbeiter nur vergessen das bestehende Schild abzukleben, in beiden Fällen würde der TE nicht im Halteverbot gestanden haben.

Gute Fragen. Dafür müsste man wissen, welche Version der StVO gilt. Wenn man Herrn Ramsauser glaubt, haben Baustellenschilder feste Schilder nicht auf.

Aber unabhängig davon: Die Baustellenschilder gelten - wegen der Pfeile nach rechts - ohnehin nur bis zum Standort. Das festmontierte Halteverbot gilt ab Standort. Somit gelten die ohnehin unabhängig voneinander.

Von daher sehe ich es so, dass der TE im Halteverbot stand.

Man hätte einen Smart dort aber quer abstellen können/dürfen ;);)

aber nicht dort wo der Mercedesfahrer stand. Sondern früher noch vor der Einfahrt in der kleinen Lücke zwischen den Schildern.
Außerdem nix mit Smart quer abstellen - das ist nicht "am rechten Fahrbahnrand" und kann auch kosten oder abgeschleppt werden. ;)

Und das Parkenschild gilt ab Schild wie auf Seite 2 beschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


aber nicht dort wo der Mercedesfahrer stand. Sondern früher noch vor der Einfahrt in der kleinen Lücke zwischen den Schildern.

Zwischen den beiden Halteverbotsschildern quasi ;)

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


So wäre es eindeutig  Parkschild mit Pfeil  ( Bild 1 )

Noch mal: Ja so wäre es 'besser' gewesen. Trotzdem gilt die eingeschränkte Parkerlaubnis erst

ab

dem Schild.

btw.: Wenn man sich nicht sicher ist ... einfach nicht parken

;)

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Manchmal habe ich so meine Zweifel, ob einige hier überhaupt mal eine Fahrschule gesehen haben ... Äscht! Zwar habe ich schon über 45 Jahre den Führerschein, bin aber noch nicht senil genug um die Situation NICHT zu begreifen. ABSOLUTES Halteverbot bis hin zum Schild PARKEN ERLAUBT MIT PARKSCHEIN.
Mir ist es echt schleierhaft, was es da noch zu disktutieren gibt? Abschleppen bzw. versetzen ist in DEM Fall normal! Da hilft auch kein Anwalt weiter. Das der 2. Klient "nur" ein Knöllchen bekommen hat, ist zwar ärgerlich. Nur hat der Glück gehabt ... Wahrscheinlich kam an dem Tag eine andere Politesse oder ein Politeur der mit seinem Leben zufrieden war, wer weiß.
Nur, im Falle des TE ist die Sachlage EINDEUTIG! Punkt!
Nun könnt ihr gerne noch 10 Seiten diskutieren und Paragraphen zitieren. An der Situation wird es nichts ändern!

Es gibt kein "

Absolutes Halteverbot

"

Es gib nur ein Halteverbot, oder ein eingeschränktes Halteverbot !

Wayn wir schon beim Korinthenkacken sind:

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Es gibt kein " Absolutes Halteverbot "
Es gib nur ein Halteverbot, oder ein eingeschränktes Halteverbot !

Es gibt gar kein HaltEverbot. :D
Das E ist falsch.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Wayn wir schon beim Korinthenkacken sind:

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Es gibt kein " Absolutes Halteverbot "
Es gib nur ein Halteverbot, oder ein eingeschränktes Halteverbot !

Es gibt gar kein HaltEverbot. :D
Das E ist falsch.

Was ist jetzt denn los ? Kann ich lesen oder kann ich lesen ? Seite braucht einen Moment zum Aufbau , also nicht so schnell klicki klicki machen.

http://www.sicherestrassen.de/.../Frameaufbau.htm?...

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Wayn wir schon beim Korinthenkacken sind:

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Es gibt gar kein HaltEverbot. :D
Das E ist falsch.


Was ist jetzt denn los ? Kann ich lesen oder kann ich lesen ? Seite braucht einen Moment zum Aufbau , also nicht so schnell klicki klicki machen.
http://www.sicherestrassen.de/.../Frameaufbau.htm?...

Beachte das groß geschriebene "E"!

:)
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