Wundersame Ölvermehrung

Volvo XC60 D

War heute morgen bei meiner Werkstatt. Wollte eigentlich nur meine Sommerreifen haben. Jetzt kriege ich auch gleich einen Ölwechsel und ein Software-Update…

Der Meister sagt, mein D5 hätte zu viel Öl, das könnte zu Motorschäden führen. Jetzt sei ein Ölwechsel nötig und eine neue Software. Muss erwähnt werden, dass ich seit jetzt genau vier Wochen aus der Neuwagengarantie bin und die Anschlussgarantie hier nicht greift?

Die wundersame Ölvermehrung habe mit dem Rußfilter zu tun, mit viel Kurzstrecken, kaltem Motor und, und, und. Verstehe nur Bahnhof. Bin kein Techniker. Fahre seit fast 20 Jahren Diesel, aber das ist mir alles neu. Sollte man also bei rund 15.000 km-Jahresleistung und mindestens einem Drittel Stadtanteil nur noch Benziner fahren? Gibt es da ein attraktives Preis-/Leistungsangebot im Volvo-Programm?

Komisch auch: Es gibt ein Software-Update, das Volvo für solche Fälle empfiehlt. Wenn da also ein Problem bekannt ist und es eine Empfehlung von Volvo gibt, warum darf ich dann die Kosten tragen?

Bin gespannt, was ich hier zu hören krieg!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von v123


laut Ölcheck.de dürfen beim Diesel nicht mehr als 5 bis 7
Prozent Diesel im Öl sein.

Überlege die 41 EUR auszugeben um zu prüfen mit
wieviel Diesel im Öl Volvo uns rumfahren lässt.
Macht jemand mit ?

Soo, ich habs getan. Wollte ja wissen ob ich mir zuviel Sorgen mache oder die Werkstatt / Volvo doch Recht haben und alles gar nicht sooo schlimm ist und ein Ölwechsel nicht nötig ist...

Ergebnis :

Dieselkraftstoff % 11.66

Biodiesel % 4.86

= zusammen 16,52 % Diesel im Öl !

Viskosität bei 40°C mm²/s 37.96
Viskosität bei 100°C mm²/s 7.46

"......Der Kraftstoff-Anteil ist stark erhöht. Dadurch ist die Viskosität
erheblich gesunken und die Schmierfähigkeit des Öles hat sich verringert. Klären Sie die Ursache für den hohen Kraftstoffeintrag und
beseitigen Sie den Fehler!....."


Und was sagt die Werkstatt und Volvo dazu : "kein ölwechsel nötig" Komischerweise will mir das aber keiner schriftlich bestätigen. Warum wohl ? Anfrage bei Volvo per email brachte bis jetzt (nach einer Woche) keine Antwort ausser der Eingangsbestätigung.
Probleme Aussitzen ist dort offensichtlich Geschäftspolitik. Notfalls mit Lügen "kein Ölwechsel nötig" "Modelljahr 2010 nicht betroffen" und vertuschen "wir geben Ihnen nichts schriftlich ist ein interne Antwort von volvo" unterstützt.

So eine Drecksfirma 😠
nie wieder Volvo !

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Hallo alle zusammen. Hatte das selbe Problem mit dem steigenden Ölstand. War 5 mal zum Öl-. und Filterwechsel, alles gratis. Seit dem ersten Softwareupdate, kann ich keinen Anstieg mehr feststellen. Inzwischen ist nochmal ein Update gemacht worden. Den geringeren Verbrauch um 0,4l kann ich bestätigen.
Ich weiß garnicht warum alle auf Volvo schimpfen. Das Problem ist bei den anderen Nobelmarken das selbe. Es bringt nichts die Marke zu wechseln, wenn B.., M......., A... usw. das gleiche Problem haben.
Der ADAC hat dazu spezielle Tests vieler Marken gemacht.

http://www.anzeigenkurier.de/index.php?...

Viele Grüße.

Zitat:

Original geschrieben von V70 - ALI


Hallo alle zusammen. Hatte das selbe Problem mit dem steigenden Ölstand. War 5 mal zum Öl-. und Filterwechsel, alles gratis. Seit dem ersten Softwareupdate, kann ich keinen Anstieg mehr feststellen. Inzwischen ist nochmal ein Update gemacht worden. Den geringeren Verbrauch um 0,4l kann ich bestätigen.
Ich weiß garnicht warum alle auf Volvo schimpfen. Das Problem ist bei den anderen Nobelmarken das selbe. Es bringt nichts die Marke zu wechseln, wenn B.., M......., A... usw. das gleiche Problem haben.
Der ADAC hat dazu spezielle Tests vieler Marken gemacht.

http://www.anzeigenkurier.de/index.php?...

Viele Grüße.

Dass auch andere das Problem haben, ist bekannt. Dass es deshalb sinnlos ist, nur auf Volvo zu schimpfen, ist logisch. Was mich persönlich ärgert, ist die mangelnde Kommunikation mit dem Kunden.

Ich kann nach dem Update vom 14. April immer noch keine Ölvermehrung feststellen. Bin seitdem gut 4000 km gefahren, ohne dass es mehr – oder weniger – Öl wurde. Dass der Verbrauch indes geringer geworden ist, habe ich auch erfreut zur Kenntnis genommen.

Das nennt man wohl ausgleichende Gerechtigkeit: Mehr Öl, dafür weniger Verbrauch... 😉

Zitat:

Original geschrieben von 206driver


Doch, sie wissen woran es liegt, aber dieses Problem lässt sich nur mit gravierenden konstruktiven Maßnahmen ändern und das ist nachträglich nicht möglich.

Recht hast Du!

Zitat:

Original geschrieben von olaf badensson



Zitat:

Original geschrieben von 206driver


Doch, sie wissen woran es liegt, aber dieses Problem lässt sich nur mit gravierenden konstruktiven Maßnahmen ändern und das ist nachträglich nicht möglich.
Recht hast Du!

D.h.?

Alle verkauften Volvos mit Dieselmotoren gehen über kurz oder lang in dei Luft?

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Zitat:

Original geschrieben von zeitlos



Zitat:

Original geschrieben von olaf badensson


Recht hast Du!

D.h.?
Alle verkauften Volvos mit Dieselmotoren gehen über kurz oder lang in dei Luft?

Sofern nicht zeitnah zum über MAX ansteigenden Ölstand ein Ölwechsel durchgeführt wird, betrifft das alle dieselgetriebenen Fahrzeuge mit DPF ... nicht nur die von VOLVO.

Bei den einen ist es halt etwas ausgeprägter, bei den anderen nicht. Da vertraue ich dann den Low-End Maschinen von Volvo, dass sie sowieso nicht sehr stark beansprucht werden und dementsprechend auch nicht sooo anfällig für Motorschäden. Einer 2l Luftpumpe mit 200PS traue ich da weit weniger, als dem Hubraumriesen D5 in der 180-200PS Klasse.

Ich habe jetzt nicht alle 23 Seiten durchgelesen.
Mag sein, dass dieser Hinweis schon einmal gegeben wurde.

Wer sein Fahrzeug wegen des Ölverdünnungseffekts tauschen oder zurück geben möchte, kann sich NICHT MEHR auf dieses OLG - Urteil Az. 3 U 236/07 berufen.

Der BGH hat das o.g. Urteil mit eigenem Urteil Az. VIII ZR 160/08 aufgehoben.

Gruß,
Maxe

In dem Urteil lese ich nur etwas vom "Freifahren", nichts von Ölverdünnung. Freifahren ist in Grenzen "normal", da technisch bedingt in heutigen DPF, Ölverdünnung jedoch nicht.

Amen

Es geht darum, dass die generell auftretende „Schwäche bei Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter"
( eine davon ist die Ölverdünnung ) einem Käufer nicht mehr unbekannt sein kann, er bei Vertragsrücktritt den Neuwagenpreis erhält.

Unangetastet bleibt die Möglichkeit, dem Verkäufer eine 3-malige Möglichkeit zur
Beseitigung des Fehlers zu geben.
Tritt der Fehler danach auch noch auf, kann der Käufer Wandlung / Rückgabe zum Gebrauchtwagenpreis verlangen.

Gruß,
Maxe

Zitat:

Original geschrieben von emx


Ich habe jetzt nicht alle 23 Seiten durchgelesen.
Mag sein, dass dieser Hinweis schon einmal gegeben wurde.

Wer sein Fahrzeug wegen des Ölverdünnungseffekts tauschen oder zurück geben möchte, kann sich NICHT MEHR auf dieses OLG - Urteil Az. 3 U 236/07 berufen.

Der BGH hat das o.g. Urteil mit eigenem Urteil Az. VIII ZR 160/08 aufgehoben.

Gruß,
Maxe

Hier geht es ja um Stadtverkehr und Kurzstrecken. Ich fahre mit meinem d5 60 km zur Arbeit und wieder 60 km zurück. Und mein Öl vermehrt sich immer wieder, sogar mit neuer Software und neuem Öl.

Der Kunde ist halt immer der Dumme.

Ob mit DPF ausgerüstete Dieselmotoren als Kurz- oder Langstreckenfahrzeug genutzt werden, ist in Bezug auf Ölverdünnung nur marginal unterschiedlich, effektiv kommt es IMMER zu einem Dieseleintrag in das Motoröl.

Der DPF soll kurz vor MAX-Füllstand ausgebrannt werden, indem eine erhöhte Abgastemperatur erzeugt wird.
Dies geschieht durch Diesel - Nacheinspritzung.

Der Diesel gelangt im Nachspritzmoment nach dem oberen Totpunkt während des Schubbetriebes in das Motoröl, weil sich nur in dieser Betriebsart unverbrannter Dieselnebel an den Kolbenwänden niederschlägt.

Die Haupteinspritzung von Diesel wird während des Schubbetriebes bewusst abgeschaltet oder auf Standgaslevel minimiert.

Wenn bei einem Hersteller der Ölverdünnungseffekt geringer ausfällt, kann das eigentlich nur an der etwas intelligenteren Einspritzmanagement - Software liegen, etwa während des Schubbetriebes die zusätzliche Einspritzung zu unterlassen.

Mein Mitgefühl gilt allen geschädigten Premiumpreis-Bezahlern !

Gruß,
Maxe

Zitat gem. Auszug aus dem Urteil des BGH:

"Soweit das Fahrzeug keinen speziellen, außergewöhnlichen Mangel aufweist, muss der Käufer es daher behalten."

Die Ölverdünnung mit Diesel ist in meinen Augen ein außergewöhnlicher Mangel.

Desweiteren geht es in dem Urteil ganz konkret um die Verstopfung des Partikelfilters und nicht Ansatzweise um die Ölverdünnung. Die Tatsache, dass man dem Partikelfilter Gelegenheit zum Freibrennen gebenn muss, findet man zumindest in den meisten Betriebsanleitungen. Hier hatte der Käufer vermutlich die Pflicht und die Gelegenheit, sich um die allgemeinen Fahrbedingungen des zu erwerbenden Fahrzeugs vorher zu informieren.

Im Übrigen sind abgedruckte Gerichtsurteile immer mit Vorsicht zu genießen, zumal wenn lediglich eine Zusammenfassung des Wesentlichen geboten wird. Entscheidend ist immer der Einzelfall in den Einzelheiten. Bei einem nur ähnlich gelagerten Fall, kann ein Richter bereits ganz anders entscheiden.

Gruß, Michael

Zitat:

Original geschrieben von emx


Es geht darum, dass die generell auftretende „Schwäche bei Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter"
( eine davon ist die Ölverdünnung ) einem Käufer nicht mehr unbekannt sein kann, er bei Vertragsrücktritt den Neuwagenpreis erhält.

Unangetastet bleibt die Möglichkeit, dem Verkäufer eine 3-malige Möglichkeit zur
Beseitigung des Fehlers zu geben.
Tritt der Fehler danach auch noch auf, kann der Käufer Wandlung / Rückgabe zum Gebrauchtwagenpreis verlangen.

Gruß,
Maxe

Vergiss das Urteil einfach. Von Ölverdünnung wissen selbst die meisten Werkstätten nichts, es tritt nur bei Volvo, Ford und Mazda auf und ist daher nicht "Stand der Technik". Es geht in dem Urteil darum, dass man die KurzstreckenDPF Problematik "Freifahren"(mit Hinweis sogar in der BA) technisch nicht umgehen kann.

Und es geht darum, dass die Nummer mit Wandlung wegen des Freifahrens eben nicht geht. Es wurde in dem OLG Stuttgart Urteil nicht zum Neuwagenpreis gewandelt sondern abzgl. Nutzung.

Wandeln zum GW-Preis geht immer - das nennt sich "Verkauf".

Googelt nicht immer diese irrelevanten Urteile.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von emx


Ob mit DPF ausgerüstete Dieselmotoren als Kurz- oder Langstreckenfahrzeug genutzt werden, ist in Bezug auf Ölverdünnung nur marginal unterschiedlich, effektiv kommt es IMMER zu einem Dieseleintrag in das Motoröl.

Das stimmt aber nicht mit den Berichten in der Presse (u.a. ADAC-Untersuchungen) und den Informationen in diesem Forum überein. Ich halte es für eine einsame Meinung. Bis dato ist es als ein Thema der Kurzstrecke angesehen. Deshalb haben die betroffenen Hersteller idR. auch Hinweise in ihrer BA, die sie im Zweifel vor der Wnadlung schützen sollen.

Zitat:

Der DPF soll kurz vor MAX-Füllstand ausgebrannt werden, indem eine erhöhte Abgastemperatur erzeugt wird.
Dies geschieht durch Diesel - Nacheinspritzung. Der Diesel gelangt im Nachspritzmoment nach dem oberen Totpunkt während des Schubbetriebes in das Motoröl, weil sich nur in dieser Betriebsart unverbrannter Dieselnebel an den Kolbenwänden niederschlägt.

Ersteres stimmt, zweiteres weiß ich nicht.

Zitat:

Die Haupteinspritzung von Diesel wird während des Schubbetriebes bewusst abgeschaltet oder auf Standgaslevel minimiert.

Seit 20 Jahren!

Zitat:

Wenn bei einem Hersteller der Ölverdünnungseffekt geringer ausfällt, kann das eigentlich nur an der etwas intelligenteren Einspritzmanagement - Software liegen, etwa während des Schubbetriebes die zusätzliche Einspritzung zu unterlassen.

Siehe dazu auch Beiträge im Bereich "5er vs. V70": Es ist bei den üblichen verdächtigen "Premiumherstellern" (Audi, BMW, Mercedes) kein Problem. Das kann man u.a. daraus erkennen, dass es in den durchaus großen Foren (A6, 5er, E-Klasse) keine Einträge gibt. Dazu steht selbstredend der viel zitierte ADAC Aufsatz, der eine Reihenuntersuchung bei Kurzstreckenfahrzeugen anführt und dies Markenübergreifend als Problem sieht. Da die Marken nicht genannt wurden kann es entweder ein diffuses Bild sein oder die juristische Lösung, nicht einer konkreten Auswahl von Herstellern zu deutlich auf den Fuß zu treten. Als ADAC-Kritiker mag ich mich da ein bisschen mehr auf die breite Masse (MT-Foren) verlassen und sehe als mehr als ein Problem von wenigen Herstellern (Volvo, Ford,....).

Zitat:

Mein Mitgefühl gilt allen geschädigten Premiumpreis-Bezahlern !

Meins auch.

Lieber Maxe, danke für Deine gute Urteilsrecherche, auch wenn ich das BGH-Urteil nur für tw. richtig interpretiert halte. Aber die Aussagen zur Technik kann ich, so weit ich das Problem bislang durchleuchtet habe, nicht teilen. Hinsichtlich der Probleme der anderen Hersteller und dem "Stand der Technik" bist Du meines Erachtens auf der falschen Fährte.

Gruß

Stefan
(Und jetzt helfen wir wieder den Ölvermehrten)

Wenn der Ölstand genau Max ist und dann das Softwarupdate aufgespiel wird erscheint nach ca. 3 Tagen die Meldung "Motorwartung Erforderlich". Es muss also der Ölstand immer mit abgesenkt werden.

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