Wohnwagen wiegen, wie steht es im Gesetz?

Hallo,

ich verzweifle im Internet schwätzt jeder was anderes. Ich finde aber kein Gesetz dazu.

Mein Wohnwagen hat zGG 900kg und Achslast 900kg.

Ich war heute beim Wiegen bei einem Reiffeisenmarkt mit reisefertigem Wohnwagen. Ich hab nur das Nötigste rein. Klamotten kommen eh in das Auto. Fahrräder sind noch im Wowa...
Angehängt am Fahrzeug ( Quasi wird die Achslast gewogen) hatte ich 865kg.
Abgehängt mit Stützrad auf der Waage hatte ich 925kg.

Welchen Wert ermittelt die Polizei?

Wir wollen nach Kroatien, was gilt im Ausland? (Österreich, Slowenien, Kroatien)

DANKööööööööööö!

93 Antworten

@ DB NG-80:

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 25. August 2017 um 00:14:15 Uhr:



Nachdem die (zulässige) Stützlast bremsenseitig eh' dem Zugfahrzeug zugerechnet wird, hat der TÜV das Fahrwerk (Achse, Holme und Auflaufeinrichtung) in Augenschein genommen und befunden, dass die zGM 1.800 kg beträgt (Achse 1 1.700 kg + Stützlast 100 kg). Und so steht es in meinen Papieren.

Der Ingenieur darf auch denken und die meisten tun das auch; zum Glück. 😉

Das stand da schon länger. 🙄

Zitat:

@kaindl schrieb am 27. August 2017 um 16:06:11 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 27. August 2017 um 11:08:57 Uhr:


wenn, außer der Achse, alle relevante Bauteile (Deichsel, Auflaufeinrichtung und Kupplung für mehr als 900kg geeignet sind (was eher die Regel, als die Ausnahme wäre)

Das wird aber halt nicht aufgrund der Annahme, dass das alles für mehr geeignet ist, gemacht, sondern nur, wenn es schon entsprechend gekennzeichnet ist oder eine entsprechende Bestätigung vom Hersteller vor liegt.

mein Mini-Wohnwagen (Eriba GT 230) hat eine zul GG von 850kg und eine maximale Achslast von 850kg (schmalere Achse).
Alle anderen kennzeichnungspflichtigen Bauteile sind für mindestens 1350kg Anhängelast ausgelegt, weil es anscheinend kaum schwächere Komponenten gibt.
Ich denke mal, dass ich damit kein Problem hätte auf 925kg zGG (die zul Stützlast des WoWa beträgt 75kg) auf zu lasten.

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 27. August 2017 um 17:28:14 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 25. August 2017 um 16:21:36 Uhr:


die reale zulGG (oder wie auch immer man das nennen mag)

ist die tatsächliche Gesamtmasse. Ist das so schwer?

Wenn ich ein Auto mit einer zul Stützlast von 50kg und einer Anhängelast von 975kg habe, liegt meine max. Anhängelast mit dem genannten Anhänger trotzdem bei nur 950kg, weil für den Anhänger in dem Fall nur eine absolute Obergrenze der Gesamtmasse von 950kg gilt.

Das zGG des Anhängers beträgt für dieses Gespann dann 950kg und diese 950kg müssen mit der tatsächlichen Gesamtmasse nichts zu tun haben, denn die kann durchaus beispielsweise nur 940kg oder eventuell auch nur 850kg betragen.

das ist eben die Besonderheit in so einem Fall, wo man den Anhänger in der Praxis (und in der Praxis wird der Anhänger von einem ZugFz-gezogen, wenn man den auf öffentlichen Straßen bewegt) wegen des zGG nicht isoliert betrachtet darf.

Sinnlos ist die Diskussion zur Benennung dieser "Masse", aber nicht die Tatsache, dass sie variabel ist und beachtet werden muss...

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Zitat:

Was für eine sinnlose Diskussion 🙄

Ich stimme Dir zu, aber navec will es immer ganz genau. 🙄

Zitat:

@navec schrieb am 27. August 2017 um 20:09:32 Uhr:



Zitat:

@Franjo001 schrieb am 27. August 2017 um 17:28:14 Uhr:


ist die tatsächliche Gesamtmasse. Ist das so schwer?

Wenn ich ein Auto mit einer zul Stützlast von 50kg und einer Anhängelast von 975kg habe, liegt meine max. Anhängelast mit dem genannten Anhänger trotzdem bei nur 950kg, weil für den Anhänger in dem Fall nur eine absolute Obergrenze der Gesamtmasse von 950kg gilt.

Fast richtig! das grüne ist falsch. 🙁

Das zGG des Anhängers beträgt für dieses Gespann dann 950kg und diese 950kg müssen mit der tatsächlichen Gesamtmasse nichts zu tun haben, denn die kann durchaus beispielsweise nur 940kg oder eventuell auch nur 850kg betragen.

Falsch! Das zGG (die zGM) des Anhängers ist das zGG des Anhängers, steht in der Zulassungsbescheinigung und ist nicht die Anhängelast der KFZ!!!!
Wenn da 950 kg stehen, sind es immer 950 kg zGM. Ob Du sie ausnutzen kannst ist eine andere Frage.

das ist eben die Besonderheit in so einem Fall, wo man den Anhänger in der Praxis (und in der Praxis wird der Anhänger von einem ZugFz-gezogen, wenn man den auf öffentlichen Straßen bewegt) wegen des zGG nicht isoliert betrachtet darf.

???
Die Besonderheit besteht allein darin, dass z.B ich mit einer zul. Anhängelast von 2.100 kg und einer Stützlast von 85 kg einen Anhänger mit einem tatsächlichen Gewicht von 2.185 kg ziehen darf, wenn ich die 85 kg Stützlast einhalte. Die zGM des Hängers darf dann auch 3.200 kg betragen. 😉

Hier geht es nur um des Kaisers Bart und darum wer Recht hat, sonst nix.

Einfachste Lösung Hänger bis zum erlaubten Maximum füllen, fertig. Wer mehr will muss einen Größeren kaufen, oder sich einen größeren Zugwagen zulegen.

Was nicht geht, geht nicht, also Strafe riskieren, größer kaufen, oder diese Endlosdebatten die sich ständig wiederholen wissenschaftlich auswerten um dann evtl 50 kg mehr mitzunehmen,...... oder lieber doch nicht?

"Die zGM des Hängers darf dann auch 3.200 kg betragen"

genau: Die in den Papieren eingetragene zGM des Hängers darf dann auch 3.200 kg betragen, darf aber eben nicht ausgenutzt werden.

@TE
Ich stand mit meinem Knaus Azur vor dem gleichen Problem: 1200kg zGG (zulässiges Gesamtgewicht). Hatte aber mit allem drum und dran 1350kg.

Anfrage bei Knaus, ob ich auflasten kann und mit welchen Auflagen.
Antwort: 1300kg, mehr wird nicht freigegeben.

Folge: Wir haben ausgemistet. Teller usw jetzt aus Kunststoff, Reserverad raus. Vorzelt ins Auto. Usw usw.

Jetzt liegen wir etwa bei 1260kg.

Check mal den ganzen Kram im Wohnwagen, ob Du den wirklich brauchst. Manchmal wundert man sich... 😉

@Franjo001:

Zitat:

Wenn ich ein Auto mit einer zul Stützlast von 50kg und einer Anhängelast von 975kg habe, liegt meine max. Anhängelast mit dem genannten Anhänger trotzdem bei nur 950kg, weil für den Anhänger in dem Fall nur eine absolute Obergrenze der Gesamtmasse von 950kg gilt.
Fast richtig! das grüne ist falsch

Wenn der Anhänger auf 975kg zGG bei 900kg Achslast aufgelastet wurde und ein Fz mit einer max. Stützlast von 50kg verwendet wird, liegt die absolute Obergrenze Anhängergesamtgewichts für diesen Fall bei 950kg oder darf man in dem Fall das beim WoWa eingetragene zGG von 975kg ausnutzen?
Wohl eher nicht...

Die zul Anhängelast des ZugFz kann dabei beispielsweise 1000 oder auch mehr kg betragen. Die spielt bei der Betrachtung keine Rolle.

Ich will mich eigentlich nicht an der Diskussion beteiligen, aber wo steht, dass die Achslast kleiner als das zulässige Gesamtgewicht sein darf?
Ich hätte erhebliche Bedenken, denn die Stützlast ist im Fahrbetrieb nicht dieselbe, wie bei stehendem Fahrzeug und kann durchaus sogar negativ werden, was dann zur Überschreitung der zulässigen Achslast führen würde.

Achslast, Radlast und Stützlast können im Fahrbetrieb immer die Werte aus den Papieren überschreiten.
Denk mal z.B. an die, gerade bei WoWa, manchmal sehr knapp kalkulierten Reifen, deren max. Belastung gem. LI bereits der statischen, zulässigen Last sehr nahe kommt.

All diese Werte sind rein statische Werte und sie können daher auch nur statisch überprüft werden.

Wenn du über einen Hubbel fährst, wird alles kurzzeitig überschritten und die Stützlast wird auch noch unterschritten.

Das weiß ich, dafür gibt es Sicherheitsbeiwerte, aber trotzdem möchte ich wissen wo das steht, dass die Achslast, bzw. die Summe der Achslasten, kleiner als das zulässige Gesamtgewicht sein dürfen.
Ich glaube nämlich, dass die Summe der Achsenlasten immer größer oder min. gleich dem zulässigen Gesamtgewicht sein müssen.

Zitat:

@navec schrieb am 28. August 2017 um 12:54:38 Uhr:


@Franjo001:

Zitat:

@navec schrieb am 28. August 2017 um 12:54:38 Uhr:



Zitat:

Wenn ich ein Auto mit einer zul Stützlast von 50kg und einer Anhängelast von 975kg habe, liegt meine max. Anhängelast mit dem genannten Anhänger trotzdem bei nur 950kg, weil für den Anhänger in dem Fall nur eine absolute Obergrenze der Gesamtmasse von 950kg gilt.


Fast richtig! das grüne ist falsch

Wenn der Anhänger auf 975kg zGG bei 900kg Achslast aufgelastet wurde und ein Fz mit einer max. Stützlast von 50kg verwendet wird, liegt die absolute Obergrenze Anhängergesamtgewichts für diesen Fall bei 950kg oder darf man in dem Fall das beim WoWa eingetragene zGG von 975kg ausnutzen?
Wohl eher nicht...

Die zul Anhängelast des ZugFz kann dabei beispielsweise 1000 oder auch mehr kg betragen. Die spielt bei der Betrachtung keine Rolle.

Es wird witzig!

Jetzt springst Du wieder zur Anhängelast. Die muss natürlich eingehalten werden; mit Zurechnung der Stützlast zum ZFz.

Das hatte ich übrigens ausdrücklich erklärt:

Zitat:

Die Besonderheit besteht allein darin, dass z.B ich mit einer zul. Anhängelast von 2.100 kg und einer Stützlast von 85 kg einen Anhänger mit einem tatsächlichen Gewicht von 2.185 kg ziehen darf, wenn ich die 85 kg Stützlast einhalte. Die zGM des Hängers darf dann auch 3.200 kg betragen.

Ich hatte lediglich darauf hingewiesen, dass die zGM (bei zGW gibt's auch Puristen) eine unveränderliche Größe des (in dem Falle) Wohnwagens ist, die immer die gleiche ist, solange nicht TÜV und Zulassungsbehörde etwas daran ändern und in den Papieren dokumentieren.

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