Wohnwagen wiegen, wie steht es im Gesetz?
Hallo,
ich verzweifle im Internet schwätzt jeder was anderes. Ich finde aber kein Gesetz dazu.
Mein Wohnwagen hat zGG 900kg und Achslast 900kg.
Ich war heute beim Wiegen bei einem Reiffeisenmarkt mit reisefertigem Wohnwagen. Ich hab nur das Nötigste rein. Klamotten kommen eh in das Auto. Fahrräder sind noch im Wowa...
Angehängt am Fahrzeug ( Quasi wird die Achslast gewogen) hatte ich 865kg.
Abgehängt mit Stützrad auf der Waage hatte ich 925kg.
Welchen Wert ermittelt die Polizei?
Wir wollen nach Kroatien, was gilt im Ausland? (Österreich, Slowenien, Kroatien)
DANKööööööööööö!
93 Antworten
Naja für so ein Fahrrad bist bei 10 euro am Tag dabei, das sind bei 14 Tagen *2 ca 280 euro. Das ist mir zuviel.
Wundert mich das deiner so "schwer" ist. Viele und auch ich, laden ja den Karren voll bis zum geht nicht mehr. Und ich war Mal auf der wage voll, und alles super 120kg drunter.
Aber um zu helfen, Event Heckklappenfahradträger? Merkt man beim fahren sogut wie garnicht. Nur der kofferaum muss beim aufmachen von jemanden gehalten werden.
Eventuell Wassertank leer machen? Falls voll
Zitat:
@leon_20v schrieb am 24. August 2017 um 14:47:11 Uhr:
Naja für so ein Fahrrad bist bei 10 euro am Tag dabei, das sind bei 14 Tagen *2 ca 280 euro. Das ist mir zuviel.
Ich habe auch schon Fahrräder für 5 Euro geliehen, aber egal wenn sie wirklich jeden Tag gebraucht werden ist das auch noch relativ „teuer”. Da sollte man überlegen, braucht ich wirklich 14 Tage durchgehend Fahrräder, oder vielleicht mal 2, oder 3 Tage, vielleicht auch gar nicht?
Wir haben auch immer Fahrräder dabei, aber letzte Woche waren wir im Bayer. Wald da war es 1. richtig heiß und 2. nur Hügel und Berge, in dem Fall haben wir dann auf unsere Räder gern verzichtet. ;-)
Was ist eigentlich an einem zGG des Anhängers falsch zu verstehen?
Beispiel 1 des ADAC sagt das doch eindeutig aus:
Der gesamte Anhänger, also inkl. Stützlast, darf nicht schwerer sein als das zGG des Anhängers.
Die Stützlast kann man dem Zugwagen zurechnen, wenn dessen Anhängelast nicht reichen sollte (ADAC: Beispiel 3)
Darum ging es hier aber nicht.
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Das Thema Gewichte, Stützlast, usw scheint ein Dauerbrenner zu sein es gibt mittlerweile zig Threads dazu und jedesmal fängt man wieder von Vorne an, erklärt zum gefühlt 200. x wie sich das verhält und 201 x gibt es wieder unterschiedliche Meinungen und Vermutungen dazu.
Dabei wäre es doch ganz einfach, beladet den Hänger so, dass er nicht zu schwer ist fertig. Sind es dann doch ein paar Kilo zuviel hat man durch die Stützlast möglicherweise eine Reserve, aber nur wenn dann nicht das Gewicht des Zugfahrzeugs überladen wird.
Also einfach möglichst die zulässigen Gesamtgewichte (WW und Zugmaschine) nicht überschreiten und schon stimmt der Laden. Wer natürlich alles bis auf das letzte Kilo ausnutzen will, oder muss, der sollte sich vorher in die einschlägigen Vorschriften einlesen, auch in die des Ziel- oder Durchreiselandes und immer bedenken meistens kommt im Urlaub noch das eine, oder andere Mitbringsel dazu.
@Taxler, hier ging es konkret um einen WoWa, der 925kg Gesamtgewicht auf die Waage bringt, aber nur ein zGG von 900kg hat.
Da braucht man nicht darüber schwafeln, dass man weniger zuladen könnte, sondern sollte genau dazu konkret etwas sagen.
Die Hinweise des ADAC sind ja bereits verlinkt und die sollten reichen, sich diese Frage selbst zu beantworten.
Deshalb hat der TÜV Recht gehabt (geht nicht)
So sieht das aus. Das Fahrzeug/der Anhänger hat ein zGG. Das darf nicht überschritten werden. Fertig.
Der Wert bezieht sich auch immer auf das Fahrzeug/den Anhänger und nicht irgendeine Kombi aus beidem.
Bspw: Pkw zGG 2to, Anhänger 1to. Dann darf der Pkw alleine max 2to und der Anhänger alleine max 1to wiegen.
Dann gibt es die Addition, hier 3to, welche z.B. für den Führerschein oder die Maut in manchen Ländern relevant ist.
Tatsächliches Gewicht ist dann in D das Schild mit der Achse und der Gewichtsangabe drüber.
Naja wenn man so rum liest, findet man überall, dass man das Sützlastgewicht auf das zGG drauf rechnen kann. Eine E-Mail an Knaus und Nachfrage beim TÜV brachte ernüchtern. Keine Chance... Ich weiß nicht wo manche diesen Unfug her haben?
Zitat:
@BeOCeka schrieb am 24. August 2017 um 18:13:15 Uhr:
Tatsächliches Gewicht ist dann in D das Schild mit der Achse und der Gewichtsangabe drüber.
Das ist Falsch! Tatsächliches Gesamtgewicht ist das Zeichen 262. Das Andere gilt für Achslasten. Heisst, keine Achse des Gesamtfahrzeuges darf dieses Gewicht überschreiten. Zulässige Achslast 2,5 Tonnen würde, bei zwei Achsen mit gleichmäßiger Belastung, ein Gesamtgewicht von 5 Tonnen zulassen.
Zitat:
@leon_20v schrieb am 24. August 2017 um 21:05:06 Uhr:
Naja wenn man so rum liest, findet man überall, dass man das Sützlastgewicht auf das zGG drauf rechnen kann. Eine E-Mail an Knaus und Nachfrage beim TÜV brachte ernüchtern. Keine Chance... Ich weiß nicht wo manche diesen Unfug her haben?
Da wird leider oft einiges vermischt und dann kommt sowas raus 😉
GESAMTgewicht (GG) bzw korrekter eigentlich Gesamtmasse (GM) ist das gesamte Gewicht des Hängers, als Achlast(en) + Stützlast abgekoppelt, muss kleiner sein als das zulässige Gesamtgewicht (zGG).
Für die Anhängelast am Zugfahrzeug zählt aber nicht das Gesamtgewicht, sondern die "gezogene Anhängelast", die Stützlast wirkt aber direkt auf die Kupplung und dadurch auf die Achslasten vom Fahrzeug und wird deshalb nicht zur gezogenen Anhängelast gerechnet. Diese entspricht damit der tatsächlichen Achslast bzw der Summe der Achslasten.
Damit kann der Anhänger eine um die tatsächliche (!!) Stützlast höhere Gesamtmasse haben, als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs. Diese Rechnung wird manchmal leider fälschlicherweise auf das zulässige Gesamtgewicht übertragen.
Zitat:
@leon_20v schrieb am 24. August 2017 um 21:05:06 Uhr:
Naja wenn man so rum liest, findet man überall, dass man das Sützlastgewicht auf das zGG drauf rechnen kann. Eine E-Mail an Knaus und Nachfrage beim TÜV brachte ernüchtern. Keine Chance... Ich weiß nicht wo manche diesen Unfug her haben?
Ich habe ihn von Oberhausen. Meine Jeunesse hatte eine zGM von 1.700 kg, eine Achslast 1 von 1.700 kg und eine Stützlast von 100 kg.
Nachdem die (zulässige) Stützlast bremsenseitig eh' dem Zugfahrzeug zugerechnet wird, hat der TÜV das Fahrwerk (Achse, Holme und Auflaufeinrichtung) in Augenschein genommen und befunden, dass die zGM 1.800 kg beträgt (Achse 1 1.700 kg + Stützlast 100 kg). Und so steht es in meinen Papieren.
Der Ingenieur darf auch denken und die meisten tun das auch; zum Glück. 😉
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 25. August 2017 um 00:14:15 Uhr:
Nachdem die (zulässige) Stützlast bremsenseitig eh' dem Zugfahrzeug zugerechnet wird, hat der TÜV das Fahrwerk (Achse, Holme und Auflaufeinrichtung) in Augenschein genommen und befunden, dass die zGM 1.800 kg beträgt (Achse 1 1.700 kg + Stützlast 100 kg). Und so steht es in meinen Papieren.Der Ingenieur darf auch denken und die meisten tun das auch; zum Glück. 😉
Hallo,
und genau diese Möglichkeit hatte ich bereits auf Seite 1 dieses Threads als erste Antwort auf die Frage des TE geschrieben. 🙂🙂
Im Falle des TE => HA-Last 900 kg + Stützlast 75 kg = zGM 975 kg.