Wohnwagen wiegen, wie steht es im Gesetz?
Hallo,
ich verzweifle im Internet schwätzt jeder was anderes. Ich finde aber kein Gesetz dazu.
Mein Wohnwagen hat zGG 900kg und Achslast 900kg.
Ich war heute beim Wiegen bei einem Reiffeisenmarkt mit reisefertigem Wohnwagen. Ich hab nur das Nötigste rein. Klamotten kommen eh in das Auto. Fahrräder sind noch im Wowa...
Angehängt am Fahrzeug ( Quasi wird die Achslast gewogen) hatte ich 865kg.
Abgehängt mit Stützrad auf der Waage hatte ich 925kg.
Welchen Wert ermittelt die Polizei?
Wir wollen nach Kroatien, was gilt im Ausland? (Österreich, Slowenien, Kroatien)
DANKööööööööööö!
93 Antworten
Hallo,
ganz einfach:
Dein zGG ist 900kg. Der Wohnwagen wird allein auf die Waage gestellt und gewogen und sollte 900 kg zGG, wie von Dir angegeben nicht überschreiten.
Du hast aber wegen Achslast 900 kg die Möglichkeit Deinen WW um die Deines Zugfahrzeuges (!!) beim TÜV aufzulasten.
Beispiel: max. Stützlast Deines Zugfahrzeuges 75 kg => 900 kg Achslast + 75 kg Stützlast = zGG des WW = 975 kg.
Mehr ist nicht drin.
So fahren wie Du gewogen hast (925 kg) ist nicht drin.
Aber 25 kg Überladung sollte wohl kein Problem sein
Bei uns nicht, aber z.B. in der Schweiz und manchen anderen Ländern gilt 0 Toleranz.
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Zitat:
@leon_20v schrieb am 23. August 2017 um 22:02:31 Uhr:
Deswegen war ich bereits beim TÜV aber der hat gesagt das geht irgendwie nicht!?!
Das war auch ziemlicher Unfug.
Lies mal hier:
https://campingfuehrer.adac.de/.../...etzlast-bei-caravangespannen.php
Ansonsten sind 25 kg Gewichtsüberschreitung recht wenig, das liegt vermutlich noch im Messtoleranzbereich.
In Deutschland würde ein Bußgeld ohnehin erst bei mehr als 5 % Überschreitung fällig, das wären bei dir mehr als 945 kg.
Wie das im Ausland gehandhabt wird weiß ich nicht, ich denke aber, dass die 25 kg Überladung unbeanstandet bleiben würden.
PS: ich habe noch etwas gegoogelt und es ist so, dass viele Länder nur sehr geringe oder gar keine Gewichtsüberschreitungen tolerieren. Die Meßtoleranz auszuschöpfen könnte daher riskant sein.
Ich würde dir daher bei Reisen ins Ausland empfehlen, die 25 kg möglichst aus dem Wohnwagen ins Zugfahrzeug zu verlagern.
Eventuell kannst du auch beim Hersteller vom WoWa oder vom Fahrgestell noch erfragen, ob es für deinen eventuell eine Auflastung gibt, für die keine oder nur wenige Teile getauscht werden müssen. Sollte es möglich sein, ist das Stück Papier, auf dem der Hersteller das bescheinigt, aber leider meist nicht ganz billig 😉
Und weil du nach Gesetz gefragt hast, weil du schon zu viel verschiedenes gefunden hast:
http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...
Meines Wissens ist das die aktuell gültige EU-Verordnung, inkl Begriffsdefinitionen zu den verschiedenen Massen.
Danke für die Antworten, also soweit ich das rauslesen konnte messen die in Blau erst angehängt und wenns da schon grenzwertig wird dann gehts auf die genaue Waage. In Österreich gehts ab 2% los. Da meiner ja nur 900kg hat sind 2% fast nix.
Ich weiß jetzt aber nicht so wirklich was ich raus schmeissen soll. Es ist nur ne kleine Gasflasche, Vorzelt mit 3 Stangen und die beiden Fahrräder mit jeweils 10kg im Wowa. Vorzelt und Fahrräder müssen ja mit.
Ich könnte das Ersatzrad raus schmeissen, aber bei meinem Glück hab ich dann einen Platten...
Was für ein Auto hast du, wieveil wiegt das Vorzelt, welches Ersatzrad, vom Wohnwagen?
Kann doch alles ins oder aufs Auto, wo ist denn das Problem?
Ich habe nur einen Golf, da funktioniert das leider nicht so gut mit alles in das Auto...
Ich weiß ein anderes Auto wäre für meine Urlaubsziele passender, aber bisher war noch nicht so das Geld da für einen größeren Autowagen. Mein Wowa ist ja auch von 1992. Ich hatte mir gerade diesen kleinen ausgesucht, wegen meines Golfes. War wohl eine blöde Idee...
Fahrräder transportiere ich auf dem PKW-Dach..
Gasflaschen habe ich von Alugas..
Reserverad ist für mich unverzichtbar.
Zitat:
@leon_20v schrieb am 23. August 2017 um 22:02:31 Uhr:
Deswegen war ich bereits beim TÜV aber der hat gesagt das geht irgendwie nicht!?!
Was wolltest du denn beim Tüv?
Die Regel ist das du die 75 kg Stützlast auf das Auto übertragen darfst. Dann dürfte der WW 975 kg wiegen.
Aber auch der Golf hat irgendwann seine Zuladung ausgeschöpft. Hast du den auch mal gewogen?
Dann gibt es noch das Zuggesamtgewicht. Aber das sollte bei 900 kg Anhänger noch passen.
Im Hochsommer Fahrräder in Kroatien?
Ich würde ein paar Badehosen mitnehmen......
Auf dem PKW nervt mich schon extrem. Das ist irgendwie nichts für mich... Das bremst und pfeift und wackelt.... In der Reserveradmulde im Auto ist bei mir so ein Pannenset und ein riesieger Stüroporklotz wo die sachen drinn sind. Ich könnte diesen entfernen und dort das WOWA-Reserverad unter bringen dann muss ich zwar das ganze Auto ausladen wenn etwas ist, aber ich komm zumindest weiter.... ich glaub so mach ich das.
Zitat:
@Bananenbiker schrieb am 24. August 2017 um 14:17:43 Uhr:
Zitat:
@leon_20v schrieb am 23. August 2017 um 22:02:31 Uhr:
Deswegen war ich bereits beim TÜV aber der hat gesagt das geht irgendwie nicht!?!
...
Die Regel ist das du die 75 kg Stützlast auf das Auto übertragen darfst. Dann dürfte der WW 975 kg wiegen.
...
Das ist so leider falsch.
Ich hatte oben bereits einen Link vom ADAC dazu eingestellt.
Hier noch ein Link von Kuhnert:
http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html
Der Ersatzreifen war das Erste das bei mir rausgeflogen ist, ob du das „Risiko” eingehen willst musst du wissen, ich mach das seit Jahren und für Notfälle gibts den ADAC. So eine Flache mit flüssigem Flickzeug habe ich jedoch dabei, bei eigefahrenen Nägeln reicht das meistens. Auf Fahrräder würde ich bei so wenig Zuladung auch verzichten. In den Urlaubsgebieten kann man meistens für wenig Geld Fahrräder, oder Mofas mieten.