Wohnwagen wiegen, wie steht es im Gesetz?
Hallo,
ich verzweifle im Internet schwätzt jeder was anderes. Ich finde aber kein Gesetz dazu.
Mein Wohnwagen hat zGG 900kg und Achslast 900kg.
Ich war heute beim Wiegen bei einem Reiffeisenmarkt mit reisefertigem Wohnwagen. Ich hab nur das Nötigste rein. Klamotten kommen eh in das Auto. Fahrräder sind noch im Wowa...
Angehängt am Fahrzeug ( Quasi wird die Achslast gewogen) hatte ich 865kg.
Abgehängt mit Stützrad auf der Waage hatte ich 925kg.
Welchen Wert ermittelt die Polizei?
Wir wollen nach Kroatien, was gilt im Ausland? (Österreich, Slowenien, Kroatien)
DANKööööööööööö!
93 Antworten
Vielleicht hilft auch diese Seite.
Nein, ich bin dort nicht versichert, finde aber das Thema verständlich beschrieben.
In der Schweiz zählt nicht nur die Achslast des Wohnwagens. Die Stützlast wird auch gemessen und hinzugezählt (ergibt das Gesamtgewicht, bzw. die Gesamtmasse).
Die Messtoleranz der fest installierten Waagen sind so gering, dass man sie vergessen kann.
Die Stützlast einzuhalten ist meist der grössere Aufwand als die Gesamtmasse (Umverteilen der Massen im Wohnwagen).
Danke erst mal an alle, die zuletzt versucht haben, wieder vernünftige Antworten zu geben.
An diejenigen, die sich an der besonders "sachbezogenen" Diskussion der letzten Seiten rege beteiligt haben: geht mal bitte in Euch und überlegt, ob diese Streiterei, Provokationen und OT den TE weiterbringen.
Inzwischen habe ich einige Beiträge gelöscht. Der Rest soll ruhig der Nachwelt erhalten bleiben 😁 ... und einige User haben eine PN erhalten - ich bitte diese zu beachten
Der Thread ist somit - unter Vorbehalt - wieder offen
Gruß
NoGolf
MT-Moderation