Wohnwagen wiegen, wie steht es im Gesetz?

Hallo,

ich verzweifle im Internet schwätzt jeder was anderes. Ich finde aber kein Gesetz dazu.

Mein Wohnwagen hat zGG 900kg und Achslast 900kg.

Ich war heute beim Wiegen bei einem Reiffeisenmarkt mit reisefertigem Wohnwagen. Ich hab nur das Nötigste rein. Klamotten kommen eh in das Auto. Fahrräder sind noch im Wowa...
Angehängt am Fahrzeug ( Quasi wird die Achslast gewogen) hatte ich 865kg.
Abgehängt mit Stützrad auf der Waage hatte ich 925kg.

Welchen Wert ermittelt die Polizei?

Wir wollen nach Kroatien, was gilt im Ausland? (Österreich, Slowenien, Kroatien)

DANKööööööööööö!

93 Antworten

Dann muss der TE es aber eingetragen bekommen. Und das scheint ja nicht überall zu gehen.

also fassen wir zusammen:
Derzeitiger Zustand des WoWa:
zGG= 900kg, Folge: 925kg reale Gesamtmasse des WoWa inkl. Stützlast ist nicht zulässig

Eventuell möglich, aber eben/leider vom Prüfer abhängig:
Erhöhung der zGG des WoWa z.B. auf 975kg. Die zul. Achslast von 900kg bleibt unangetastet.

zul.Gesamtmasse des WoWa dann praktisch variabel:
900kg plus realer Stützlast.

Zitat:

@navec schrieb am 25. August 2017 um 09:34:13 Uhr:



zul.Gesamtmasse des WoWa dann praktisch variabel:
900kg plus realer Stützlast.

Falsch!

zGM = zul. Achslast + zul Stützlast Wowa.

Nix variabel. Der Wowa darf aber weniger wiegen! 😁 😁

"PRAKTISCH" meinte hier - vermute ich - , dass ja die Stützlast des Zugfahrzeuges eingehalten eingehalten werden muss.

Warum eigentlich wird das Wort "falsch" so gern benutzt? 🙂

Ähnliche Themen

Warum ich es falsch nenne? Nicht weil ich das Wort "falsch" mag! 🙄🙄

Warum es falsch ist? Die zGM ist ein fixer Wert und keine Variable wie z.B. die tatsächliche GM.

Ich denke navec meine "die in diesem Falle maximal zulässige Gesamtmasse, die sich auf Bais der Stützlast ergibt".

Er hat ja auch nicht zGM geschlieben.

Er hat den Begriff "zul. Gesamtmasse" gebraucht und nicht zGM geschrieben. Aber weitere Haarspalterei werde ich nicht mehr betreiben, da die Regeln jetzt eigentlich klar sein sollten.

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 25. August 2017 um 13:59:26 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 25. August 2017 um 09:34:13 Uhr:



zul.Gesamtmasse des WoWa dann praktisch variabel:
900kg plus realer Stützlast.

Falsch!

zGM = zul. Achslast + zul Stützlast Wowa.

Nix variabel. Der Wowa darf aber weniger wiegen! 😁 😁

die reale zulGG (oder wie auch immer man das nennen mag) ergibt sich aus der real vorhandenen Stützlast (max. 75kg) und der zul Achslast (900kg).

Wenn die Stützlast nur 50kg beträgt, weil z.B. dieser WoWa mit einem Kleinwagen gezogen wird oder weil man es schlicht so tariert hat, darf die Gesamtmasse des WoWa 950kg nicht übersteigen, obwohl eine zGG des WoWa von 975kg eingetragen ist.

Somit ist die reale zGG des WoWa in dem Fall 950kg, obwohl 975kg zul GG eingetragen ist und obwohl der Zugwagen beispielsweise 1000kg Anhängelast hat.

Von daher ist die reale zGG des WoWa variabel von der realen Stützlast abhängig.

Ich wollte das eingetragen haben, bekomme aber weder von Knaus eine Freigabe noch vom TÜV... Also fällt das wohl weg...

Knaus sagt andere Achse.

Zitat:

@leon_20v schrieb am 24. August 2017 um 14:20:15 Uhr:


Auf dem PKW nervt mich schon extrem. Das ist irgendwie nichts für mich... Das bremst und pfeift und wackelt.... In der Reserveradmulde im Auto ist bei mir so ein Pannenset und ein riesieger Stüroporklotz wo die sachen drinn sind. Ich könnte diesen entfernen und dort das WOWA-Reserverad unter bringen dann muss ich zwar das ganze Auto ausladen wenn etwas ist, aber ich komm zumindest weiter.... ich glaub so mach ich das.

Dann denke ich mal, Reserverad ins Auto packen ist eine gute Möglichkeit, wenn es in die Mulde passt 🙂

Fahrräder auf dem Dach ist vielleicht ja mit Wohnwagen gar nicht so schlimm, wie du denkst?
Mit dem WoWa hinten dran wirst du nicht mehr großartig merken, dass die Räder bremsen, vor allem weil du ja eh - je nach Zulassung und Land - meist nur 80-100 km/h fahren wirst. Bei den Geschwindigkeiten ist auch das pfeifen nicht mehr so schlimm 😉

Beides zusammen sollte dann genug Gewicht umlagern, dass du im Wohnwagen nicht mehr auf jedes kg achten musst 😉

Zitat:

@leon_20v schrieb am 25. August 2017 um 18:06:50 Uhr:


Ich wollte das eingetragen haben, bekomme aber weder von Knaus eine Freigabe
Die wollen sich halt keine Arbeit machen. PS: Die Achslast ist doch mit 900 kg eingetragen!! Somit keine Änderung am Wohnwagen nötig.

noch vom TÜV..
Falschen unkompetenten Prüfer erwischt. Versuche es mal bei einer anderen TÜV-Station in Deiner Nähe..
Also fällt das wohl weg... Warum? Nicht aufgeben!

Knaus sagt andere Achse. Wozu? Ich wiederhole mich: Achslast ist doch eingetragen mit 900 kg und auf dem Typenschild. Die aussage andere Achse ist sicher von der Hotline, die keine Ahnung hat.

Bei meinem derzeitigen Hobby WW bin ich zum TÜV nur mit den Papieren. Geändert ohne Probleme.
Siehe auch die "Auflastung" und Papiere von User Franjo001 eine Seite vorher.

Achslast hin oder her, es kann immer noch Konstruktive Gründe haben das der Wohnwagen nicht mit mehr als 900Kg belastet werden darf.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 26. August 2017 um 23:15:30 Uhr:


Achslast hin oder her, es kann immer noch Konstruktive Gründe haben das der Wohnwagen nicht mit mehr als 900Kg belastet werden darf.

wenn, außer der Achse, alle relevante Bauteile (Deichsel, Auflaufeinrichtung und Kupplung für mehr als 900kg geeignet sind (was eher die Regel, als die Ausnahme wäre), spricht eigentlich technisch nicht viel dagegen, das zGG auf z.B. 975kg zu erhöhen.
Für die Einhaltung aller Werte (also auch der max. Achslast) ist letztendlich ohnehin der Gespannfahrer verantwortlich.

Zitat:

@navec schrieb am 27. August 2017 um 11:08:57 Uhr:



Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 26. August 2017 um 23:15:30 Uhr:


Achslast hin oder her, es kann immer noch Konstruktive Gründe haben das der Wohnwagen nicht mit mehr als 900Kg belastet werden darf.

wenn, außer der Achse, alle relevante Bauteile (Deichsel, Auflaufeinrichtung und Kupplung für mehr als 900kg geeignet sind (was eher die Regel, als die Ausnahme wäre)

Das wird aber halt nicht aufgrund der Annahme, dass das alles für mehr geeignet ist, gemacht, sondern nur, wenn es schon entsprechend gekennzeichnet ist oder eine entsprechende Bestätigung vom Hersteller vor liegt.

Nichts anderes habe ich gesagt, du selbst bringst ja schon 3 weitere Bauteile mit in Spiel die auch für mehr als 900Kg geeignet sein müssen, ob das nun die Regel oder die Ausnahme ist das diese Teile meist "mehr abkönnen" ist dafür ja völlig irrelevant.

Ich könnte mir auch vorstellen das bei so einem kleinen Wohnwagen die Bodengruppe auch nicht für dauerhafte Belastungen von über 900Kg konstruiert sind.

Zitat:

@navec schrieb am 25. August 2017 um 16:21:36 Uhr:



Zitat:

@Franjo001 schrieb am 25. August 2017 um 13:59:26 Uhr:


Falsch!

zGM = zul. Achslast + zul Stützlast Wowa.

Nix variabel. Der Wowa darf aber weniger wiegen! 😁 😁

die reale zulGG (oder wie auch immer man das nennen mag)

ist die tatsächliche Gesamtmasse. Ist das so schwer?

Die zGM ist die absolute Obergrenze dessen was erlaubt ist. Jedes gewogene Gewicht ist die tatsächliche Gesamtmasse (ob 1 oder 3500 kg), die kleiner oder gleich der zGM sein muss.

Deine Antwort
Ähnliche Themen