Woher soll ich beim Abbiegen wissen, dass es dort ein Tempolimit gibt?

Servus,

hier in meiner kleinen bayerischen Kleinstadt gibt es sehr viele Tempolimits, die für eine bestimmte Strecke gelten (z. B. Tempo 30 vor einer Schule auf einer Strecke von 150 Metern). Häufig münden jedoch andere Straßen ein und nach der Kreuzung wiederholt sich das Schild nicht!

Woher soll der Autofahrer, der auf die Straße mit Tempolimit abgebogen ist wissen, dass er dort z. B. nur 30 fahren darf? Denn angeblich heben Einmündungen Tempolimits nicht auf (Halteverbote jedoch schon?!). Ich bin verwirrt, zu mal die mobilen Blitzer häufig NACH der Kreuzung stehen.

Beste Antwort im Thema

Natürlich kann man ihm jetzt korrekte und "funktionierende" Ratschläge geben.

Ich für mein Teil unterstütze dieses Durchschlawinern bei vorsätzlichen OWis nicht. Regeln missachten wie die Männer können sie alle, aber angesichts der Folgen geht's "Mimimi, Forum rette mich".

Jedes Mal dasselbe hier.

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Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 14. März 2019 um 14:02:36 Uhr:


[...] Auch sind es jetzt nur noch 55km/h - was ich nicht als deutlich über 50 bezeichnen würde! [...]

Die Inquisition ist wieder am Werk...

Ich verstehe gar nicht, warum dem TE der Vorwurf gemacht wird, innerorts deutlich über 50 zu fahren. Das ist doch Heuchelei, keiner -außer Uroma- fährt Strich 50. Ich fahre innerorts generell knapp unter Strich 60, das sind dann echte 53, also auch deutlich über 50. Allerdings nicht in einer 30er Strecke.

Aus meinem Dorf kenne ich nur den Fall, wo die Einbiegenden nicht sehen (und u.U. nicht wissen) können, daß auf der Hauptstraße Tempo 60 gilt. Habe mich jahrelang geärgert, daß die da mit 50 langschleichen.

Als Beispiel, was der Situation des TE wohl nahe kommen dürfte, kann man in Google Maps nach "Elbe Klinikum Buxtehude" suchen. Kommt man aus der Kantstraße oder Bebelstraße, so sieht man ebenfalls nicht das Tempolimit von 30 km/h. Lediglich am Anfang und am Ende des Streckenverbots stehen Schilder.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. März 2019 um 21:23:28 Uhr:


Macht nix. Die Nachweispflicht liegt nicht beim Beschuldigten. Der darf lügen.

So einfach ist das nicht. Dass die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, ist ja bewiesen. Woher der TE kommt, spielt dafür keine Rolle. Jetzt will der TE, dass von einer Verfolgung abgesehen wird, weil er aus der Seitenstraße kam. Er muss dies zwar nicht beweisen, er muss es aber dem Richter glaubhaft machen. Genau so, wie er die Ortsunkundigkeit glaubhaft machen muss.

Die Schilder stehen ja noch nicht lange oder? Weißt du in etwa wie lange? Wenn die erst 1/2 Jahr dort stehen, ist es ja unwahrscheinlicher, dass man diese schon mal gesehen hat und kann sich eventuell darauf berufen, dass bei der letzten "offiziellen" Durchfahrt dieser Strecke diese Schilder dort noch nicht standen und es somit für dich keinen Anlass gab zu vermuten, dass hier nur 30km/h erlaubt wären.

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Ohne Verschulden ist es keine Owi oder - wie es der TE hier offenbar anstrebt - es ist je nach Sachlage eine wesentlich weniger schwerwiegende solche. Eine Bestrafung mit oder ohne Fahrverbot, das kann schon ein bedeutsamer Unterschied sein. In der forensischen Praxis kann die Darlegung ausreichen, dass in dieser Situation die Beschilderungsrichtlinien nicht eingehalten worden sind und es nicht richtig sein kann, dass je nach Zufahrtspunkt auf einem Abschnitt verschiedene TL für gleiche Fahrzeugklassen gelten sollen, nur weil ein aufzustellendes Wiederholungsschild fehlt. Es gibt keinen Rechtssatz, wonach ein bestimmtes TL am nächsten Tag auf der nicht befahrenen Strecke vor der Einmündung unverändert weitergilt. Man kann es nicht wissen. Änderungen sind jederzeit denkbar und damit muss man rechnen. Man muss sich auch nicht von einer nicht erwiesenen Vermutung entlasten. Andersrum wird ein Schuh draus.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 14. März 2019 um 23:05:59 Uhr:



Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 14. März 2019 um 14:02:36 Uhr:


[...] Auch sind es jetzt nur noch 55km/h - was ich nicht als deutlich über 50 bezeichnen würde! [...]

Die Inquisition ist wieder am Werk...

Ich verstehe gar nicht, warum dem TE der Vorwurf gemacht wird, innerorts deutlich über 50 zu fahren. Das ist doch Heuchelei, keiner -außer Uroma- fährt Strich 50. Ich fahre innerorts generell knapp unter Strich 60, das sind dann echte 53, also auch deutlich über 50. Allerdings nicht in einer 30er Strecke.

Aus meinem Dorf kenne ich nur den Fall, wo die Einbiegenden nicht sehen (und u.U. nicht wissen) können, daß auf der Hauptstraße Tempo 60 gilt. Habe mich jahrelang geärgert, daß die da mit 50 langschleichen.

QUATSCH!
sorrry - der TE hat schon lange zugegeben dass:
er Ortskundig ist
Deutlich über 50 gefahren ist
Ein Fahrverbot im Raum Steht
Die Seitenstraße nur eine Schutzbehauptung ist!

Wo ist da die Inquisition wenn ich dann frage, wie er von deutlich über 50 auf 55 kommt...
Schlimm ist weil er weiß dass 30 sind und er mi- deutlich mehr als 50 gefahren ist!
SO und jetzt erkläre mir was ich da sagen soll... - Er will sich rausreden - und da frage ich schon warum so etwas nicht benannt werden darf @Mischkolino

Ganz klar. Innerorts stehen die Schilder vor der Kreuzung außerorts danach...

Zitat:

@otto2111 schrieb am 14. März 2019 um 00:56:47 Uhr:


Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Die Aussage ist leider falsch. Strafe gibt es nur bei Straftaten und viele müssen "vorsätzlich" begangen werden. Vorsätzlich setzt sich zusammen aus wissen und wollen.
Also ist sie schon selber beantwortet.
Das Sprichwort ist bei einem Owi- Verfahren einfach falsch🙂

Zitat:

@Blue346L schrieb am 15. März 2019 um 01:05:06 Uhr:
Er muss dies zwar nicht beweisen, er muss es aber dem Richter glaubhaft machen. Genau so, wie er die Ortsunkundigkeit glaubhaft machen muss.

Lustig aber leider für dieses Board typisch, dass immer die Beweispflicht verdreht wird. Richtig ist: die Bußgeldstelle muss glaubhaft machen, dass der TE ortskundig war. Zweifel gehen zu Gunsten des TE.

ich weiß auch nicht wie man bei einer Entfernung von 2km Ortsunkundig sein kann...
(wie lange der TE dort wohnt verrät er ja ebenso wenig wie lange das Tempolimit schon besteht!=)

35 Jahre wohnt er dort

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. März 2019 um 09:20:31 Uhr:



Zitat:

@Blue346L schrieb am 15. März 2019 um 01:05:06 Uhr:
Er muss dies zwar nicht beweisen, er muss es aber dem Richter glaubhaft machen. Genau so, wie er die Ortsunkundigkeit glaubhaft machen muss.


Lustig aber leider für dieses Board typisch, dass immer die Beweispflicht verdreht wird. Richtig ist: die Bußgeldstelle muss glaubhaft machen, dass der TE ortskundig war. Zweifel gehen zu Gunsten des TE.

Soweit zur Theorie.

Praxis: Die Bußgeldstelle nimmt Ortskunde an und erlässt den Bußgeldbescheid. Dagegen wird Einspruch eingelegt, und der zuständige Bußgeldrichter wird dann diese Ortsunkundigkeit als reine Schutzbehauptung ansehen.

Wegen solche uneinsichtiger Fahrer wird das Geo-fencing von Volvo mittelfristig auch für die Zulassungsbehörden interessant werden.

Der Fahrer ist alles!
Nur eines ist er nicht=> uneinsichtig!

Aber lassen wir es gut sein - bis er sich mit dem Schreiben von der Bußgeldstelle hier (vielleicht hoffentlich) nochmal meldet!

Dann wissen wir auch, was Deutlich über 50 mit 55-60 km/h und der Blitzter gemeinsam haben

Doch, er sieht nicht ein, dass er seinen FS abgeben muss.

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