Woher soll ich beim Abbiegen wissen, dass es dort ein Tempolimit gibt?
Servus,
hier in meiner kleinen bayerischen Kleinstadt gibt es sehr viele Tempolimits, die für eine bestimmte Strecke gelten (z. B. Tempo 30 vor einer Schule auf einer Strecke von 150 Metern). Häufig münden jedoch andere Straßen ein und nach der Kreuzung wiederholt sich das Schild nicht!
Woher soll der Autofahrer, der auf die Straße mit Tempolimit abgebogen ist wissen, dass er dort z. B. nur 30 fahren darf? Denn angeblich heben Einmündungen Tempolimits nicht auf (Halteverbote jedoch schon?!). Ich bin verwirrt, zu mal die mobilen Blitzer häufig NACH der Kreuzung stehen.
Beste Antwort im Thema
Natürlich kann man ihm jetzt korrekte und "funktionierende" Ratschläge geben.
Ich für mein Teil unterstütze dieses Durchschlawinern bei vorsätzlichen OWis nicht. Regeln missachten wie die Männer können sie alle, aber angesichts der Folgen geht's "Mimimi, Forum rette mich".
Jedes Mal dasselbe hier.
111 Antworten
Also, ich bin nicht aus der Seitenstraße abgebogen sondern fuhr auf der Hauptstraße. An der Schule war ein 30er Tempolimit, ich fuhr mit ca. 55 - 60.
In der Seitenstraße ist übrigens eine 30er-Zone, die aber beim Verlassen der Seitenstraße durch entsprechende Beschilderung aufgehoben wird.
Ich denke ich werde meine Rechtssschutzversicherung in Anspruch nehmen, da ich aus der Seitenstraße abbiegend das Schild nicht sehen konnte und in den 35 Jahren, wo ich da wohne, auch nie das Schild gesehen habe.
Zitat:
@Toastbrot2018 schrieb am 14. März 2019 um 13:14:58 Uhr:
Also, ich bin nicht aus der Seitenstraße abgebogen sondern fuhr auf der Hauptstraße. An der Schule war ein 30er Tempolimit, ich fuhr mit ca. 55 - 60.
...da ich aus der Seitenstraße abbiegend das Schild nicht sehen konnte und in den 35 Jahren, wo ich da wohne, auch nie das Schild gesehen habe.
Ach nein, du fuhrst auf der Hauptstraße trotz Tempolimit 30 ca. 55-60 und konntest aus der Seitenstraße abbiegend das Schild nicht sehen...
Aber er nutzt jetzt seine Rechtschutzversicherung....
Auch sind es jetzt nur noch 55km/h - was ich nicht als deutlich über 50 bezeichnen würde!
MEIN Vorschlag - wir warten erstmal ab (mit WIR meine ich DICH!) bis der "Rechnungszettel" kommt...
Wenn duwie du sagst 55 auf dem Tacho hattest kann es ja sein,
dsas du nach Abzug (Tacho und Toleranz) unter 50 kommst und es gar nicht so schlimm wird wie du anfangs gedacht hast.
Vielleicht überlegst du aber noch mal wie es jetzt war.....
Zitat:
@torre01 schrieb am 14. März 2019 um 06:02:36 Uhr:
Dass das eine Ortschaft war hast Du aber schon erkannt oder?
Und sei mal ehrlich zu Dir selbst. Wenn Du 2 km von der Stelle entfernt wohnst, wie oft bist Du dann da schon entlang gekommen?Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Verkehrsrichter darauf einlässt jemanden für ortsunkundig zu erklären der nur 2 km von der Stelle entfernt wohnt.
Ist man denn verpflichtet, ortskundig zu sein, selbst wenn die Ortschaft 2 km entfernt ist ?!
Bei mir gibt es auch ca. 5 Km entfernt eine Ortschaft, die Ich zwischen 3 und 5 mal im Jahr durchfahre.
Grund, weil es nicht in meiner Hauptrichtung liegt.
Deshalb die Frage, muß Ich, als derjenige, der 5 Km weiter weg wohnt wissen, was über die Monate hinweg in der Ortschaft verändert wird ?
Ich glaube nicht ?!
Ähnliche Themen
du musst halt glaubhaft versichern können , dass du da zwar schon 100 mal gefahren bist und im Leben noch nie das Ende Schild gesehen hast - während du immer aus der Seitenstraße eingebogen bist....
der TE hat sich schon geoutet, dass er NICHT abgebogen ist- sondern nur als Schutzbehauptung eingebracht hat.!
Ich verstehe den TE immer noch nicht.
Er fuhr auf der Hauptstraße? Und dort war max 30 erlaubt? Wann und wo ist er abgebogen?
Generell wird ein Tempolimit immer angeziegt, wenn man irgendwo abbiegt und die Strecke ist limitiert. Wenn dem so nicht ist, dann ist die Beschilderung falsch.
In der DDR-StVO war ausdrücklich geregelt, dass so eine Beschränkung grundsätzlich bis zur nächsten Kreuzung / Einmündung gilt. Im Prinzip gilt das auch unter heitiger Rechtslage über die Beschilderungsrichtlinien, die an solchen Stellen eine Wiederholung des TL verlangen.
Zitat:
@augenauf schrieb am 14. März 2019 um 17:42:01 Uhr:
Ich verstehe den TE immer noch nicht.Er fuhr auf der Hauptstraße? Und dort war max 30 erlaubt? Wann und wo ist er abgebogen?
Generell wird ein Tempolimit immer angeziegt, wenn man irgendwo abbiegt und die Strecke ist limitiert. Wenn dem so nicht ist, dann ist die Beschilderung falsch.
Er ist ja gar nicht abgebogen.
Aber das böte sich halt als Ausrede an und somit will er das halt ausprobieren.
RS Vers.sei Dank!
*Dies ist meine Version , wie ich es aus dem bisher geschriebenen ableite.*
Zitat:
@Toastbrot2018 schrieb am 14. März 2019 um 13:14:58 Uhr:
Also, ich bin nicht aus der Seitenstraße abgebogen sondern fuhr auf der Hauptstraße. An der Schule war ein 30er Tempolimit, ich fuhr mit ca. 55 - 60.In der Seitenstraße ist übrigens eine 30er-Zone, die aber beim Verlassen der Seitenstraße durch entsprechende Beschilderung aufgehoben wird.
Ich denke ich werde meine Rechtssschutzversicherung in Anspruch nehmen,da ich aus der Seitenstraße abbiegend das Schild nicht sehen konnte und in den 35 Jahren, wo ich da wohne, auch nie das Schild gesehen habe.
Bitte genau so in den Einspruch schreiben 😁
Die Rechtschutzversicherung kann man immer noch in Anspruch nehmen, wenn dem ersten Einspruch nicht stattgegeben wird. Aber erstmal auf Google Maps gucken, ob man denn auch tatsächlich in die Seitenstraßen kommt, ohne das Tempolimit sehen zu können. Nicht, dass die Straßen nur innerhalb des Streckenverbots erreichbar sind.
Zitat:
@Toastbrot2018 schrieb am 14. März 2019 um 13:14:58 Uhr:
Also, ich bin nicht aus der Seitenstraße abgebogen sondern fuhr auf der Hauptstraße. An der Schule war ein 30er Tempolimit, ich fuhr mit ca. 55 - 60.In der Seitenstraße ist übrigens eine 30er-Zone, die aber beim Verlassen der Seitenstraße durch entsprechende Beschilderung aufgehoben wird.
Ich denke ich werde meine Rechtssschutzversicherung in Anspruch nehmen, da ich aus der Seitenstraße abbiegend das Schild nicht sehen konnte und in den 35 Jahren, wo ich da wohne, auch nie das Schild gesehen habe.
Bin ich der einzige, der gerade das Gefühl hat, dass hier was nicht stimmt?
Deswegen erstmal angeben, dass das Streckenverbot beim Einbiegen aus der Seitenstraße nicht ersichtlich ist. Mehr würde ich beim ersten Einspruch nicht dazu schreiben.
Bei bestehender RS-Versicherung würde ich mir Deckungszusage besorgen, dann den Anwalt konsultieren. Das alles aber erst, wenn ich Post bekommen habe und es kritisch würde. 🙂 Selber schreiben geht gern nach hinten los.