Woher soll ich beim Abbiegen wissen, dass es dort ein Tempolimit gibt?
Servus,
hier in meiner kleinen bayerischen Kleinstadt gibt es sehr viele Tempolimits, die für eine bestimmte Strecke gelten (z. B. Tempo 30 vor einer Schule auf einer Strecke von 150 Metern). Häufig münden jedoch andere Straßen ein und nach der Kreuzung wiederholt sich das Schild nicht!
Woher soll der Autofahrer, der auf die Straße mit Tempolimit abgebogen ist wissen, dass er dort z. B. nur 30 fahren darf? Denn angeblich heben Einmündungen Tempolimits nicht auf (Halteverbote jedoch schon?!). Ich bin verwirrt, zu mal die mobilen Blitzer häufig NACH der Kreuzung stehen.
Beste Antwort im Thema
Natürlich kann man ihm jetzt korrekte und "funktionierende" Ratschläge geben.
Ich für mein Teil unterstütze dieses Durchschlawinern bei vorsätzlichen OWis nicht. Regeln missachten wie die Männer können sie alle, aber angesichts der Folgen geht's "Mimimi, Forum rette mich".
Jedes Mal dasselbe hier.
111 Antworten
Wenn das stimmt was er sagt 55-60 hat er doch gar kein
Fahrverbot bekommen
60 3km/h Tacho
macht 57km/h - Toleranz langt locker für unter 25 km/h zu schnell
also Fahrverbot steht gar nicht im Raum ^^
warten wir ab!
War aber 30iger-zone an einer Schule
Spricht trotzdem nicht für ein Fahrverbot. Generell ist +25 km/h nie ein Problem, wenn man Besserverdiener ist (35 € sind 'ne Menge Holz). Nach Abzug der Tacho- sowie Blitzertoleranz liegt man immer noch knapp unter +20 km/h. Also keine Punkte, sondern nur Verwarnungsgeld.
Also wo ist das Problem?
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 15. März 2019 um 10:53:16 Uhr:
War aber 30iger-zone an einer Schule
Immer diese Theorien...
60 lt. Tacho macht vielleicht echte 55. Das Messgerät misst dann im Toleranzbereich zwischen 52 - 58 km/h. Zieht man nun die Toleranz ab, da ja immer davon ausgegangen werden muss, dass das Messgerät zu viel misst, sind bei echten 55 also Vorwürfe von 49 - 55 km/h, sprich 19 - 25 km/h zu schnell drin.
Die Messgeräte haben aber eher nur 1 km/h Toleranz, sprich es wird dann bei 55 wahrscheinlich zwischen 54 und 56km/h gemessen werden. 54-3-30=21 im günstigsten Fall.
Ab 21 zu viel gibt es einen Punkt und kostet insgesamt 80,-€. Falls schon Punkte angesammelt sind, kann es zu einem Fahrverbot kommen.
Brief abwarten und Tasten still halten.
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Natürlich kann man ihm jetzt korrekte und "funktionierende" Ratschläge geben.
Ich für mein Teil unterstütze dieses Durchschlawinern bei vorsätzlichen OWis nicht. Regeln missachten wie die Männer können sie alle, aber angesichts der Folgen geht's "Mimimi, Forum rette mich".
Jedes Mal dasselbe hier.
Es gibt eine Verwaltungsvorschrift das ein Tempolimit nach jeder Einmündung zu wiederholen ist.
An das Tempolimit an Bussen mit Warnblinkanlage hält sich hier auch Niemand, wenn ich mich dran halte, dann bin ich neben dem Bus und der fährt dann einfach an.
Auch am Stopschild mit Linie halten sogar die Busfahrer erst an der Sichtlinie.
Also erzählt mir nichts von OrdnungswidrigkeitenBusfahrer sind Personen des öffentlichen Lebens.
Zitat:
@Erwachsener [url=https://www.motor-talk.de/.../...ein-tempolimit-gibt-t6575105.html?...]schrieb am 15. März 2019 um 11:45:28 Uhr
Jedes Mal dasselbe hier.
stimmt. Es findet sich immer jemand, der zur Sache keinerlei Beitrag leisten will und nur rummoralisiert. Bläht die Threads unnötig auf und nützt weder dem Forum noch dem TE. Lediglich dem Ego des Chefmoralisten. Deine "Unterstützung" wird also nicht wirklich benöltigt, aber schön, dass Du sie nicht anbietest.
Um zur Sache zurückzukommen: die Ortskenntnis kann keinesfalls pauschal unterstellt werden. Es gibt auch in meiner Umgebung Straßen, in denen ich nach 20 Jahren noch nie gewesen bin, geschweige denn wüsste, ob vielleicht vor 3 Jahren dort ein Tempolimit errichtet wurde.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. März 2019 um 12:04:05 Uhr:
stimmt. Es findet sich immer jemand, der zur Sache keinerlei Beitrag leisten will und nur rummoralisiert.
Was jedes Mal einen nach sich zieht, der dazu ein Meta-Mimimi raushaut.
- Bitte jetzt nicht ad infinitum weiter. Lassen wir's gut sein.
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 15. März 2019 um 11:47:45 Uhr:
Es gibt eine Verwaltungsvorschrift das ein Tempolimit nach jeder Einmündung zu wiederholen ist.
Heute Kinder vom Kindergarten abgeholt und auch dort führt eine Seitenstraße ins Tempolimit. Die Seitenstraße ist aus anderen Richtungen erreichbar.
Klar macht man hier Mimimi, was auch etwas nervt, aber man wird ja mal fragen dürfen. Da gibt es hier im Land wesentlich größere Schmarotzer, auch wenn ich die Tempoüberschreitung an solchen Stellen nicht gut heißen kann.
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 15. März 2019 um 11:47:45 Uhr:
...
Auch am Stopschild mit Linie halten sogar die Busfahrer erst an der Sichtlinie.
Also erzählt mir nichts von OrdnungswidrigkeitenBusfahrer sind Personen des öffentlichen Lebens.
Also wenn man einen Busfahrer gesehen hat, der eine Regel übertreten hat, dann darf man auch von anderen nicht, dass die sich an Regeln halten?
Oder wenn eine Person des öffentlichen Lebens, oder meinst du Angestellte im öffentlichen Dienst, eine Regel übertritt, dann kommen die ihrer Vorbildwirkung nicht nach und somit sind alle anderen, die ja nun ohne Vorbild ihren Verkehrsalltag durchleben, von sämtlichen Regeln befreit? Was andere (falsch) machen, kann ja wohl nicht verkehrt sein, oder...?
Oder was möchtest du uns mit deinen Busfahrern verklickern?
😮
Mal ganz ehrlich: warum muss man in eine Kurve mit 60-70 einbiegen? Hat keiner in der Fahrschule gelernt: abbiegen im 2. gang (ca. 20-30)?
Oder schon wieder vergessen? Ich u. die StVO sehen den Fahrer in der Pflicht, sich zu orientieren weil du richtig schreibst dass man nicht wissen könne ob in der Strasse 30, 50 oder 60 gefahren wird. Und zum Orientieren gehört RUNTERSCHALTEN.
Ich weiss, verpönt heutzutage. So wie das Wort WARTEN...
@Pferdestärke
Der TE ist NICHT abgebogen. Er wusste genau, dass nur 30 erlaubt waren und ist trotzdem mit über 50 über die Kreuzung gebrettert. Die Ortsunkenntnis ist nur eine Schutzbehauptung des TE und wieder einmal eine Bestätigung dafür, warum Richter dies meist auch als solches sehen - sehr zum Ärger derjenigen, die tatsächlich abgebogen und ortsunkundig sind.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum man ihm hier dann auch noch dabei hilft, das Vorurteil von Richtern zu verfestigen.
Weil die Messung in einem Bereich war, in dem bei Beachtung des Rechts als Ganzem eben nur die allgemeine zHG von 50 galt.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 15. März 2019 um 09:33:08 Uhr:
ich weiß auch nicht wie man bei einer Entfernung von 2km Ortsunkundig sein kann...
Ich wohne in meiner Gegend seit bald 40 Jahren. Im Umkreis von 2km gibt es tatsächlich ein paar Dörfer, durch die ich noch nie gefahren bin. In mind. einem davon gibt es einen unscheinbaren Kindergarten an der Hauptstraße. Allerdings würde ich beim ersten Mal sicher nicht von einer Seitenstraße einbiegen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. März 2019 um 17:23:10 Uhr:
Weil die Messung in einem Bereich war, in dem bei Beachtung des Rechts als Ganzem eben nur die allgemeine zHG von 50 galt.
Nur wenn er Abbieger gewesen wäre. Für ihn galt jedoch TL30.