Wo und wann darf das Ordnungsamt abschleppen?

Hallo,

ich habe eine kurze Frage:

Wann und wo darf das Ordnungsamt abschleppen?

Immer wenn ein Fahrzeug wo steht, wo kein parkplatz ist oder nur da wo es den Verkehr behindert?

Vielen Dank.
und schönen Gruß 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von HTC



Aber meistens macht das die Polizei im Auftrag des Ordnungsamtes, weil am sonsten der Beamte die Abschleppgebühren selber tragen müsste (wie jede Zivilperson).

HTC

Die Behörde tritt bei Abschleppvorgängen, die durch die Polizei veranlasst werden, in Vorkasse. Wer hat dir denn erzählt, dass der Beamte die Kosten selber tragen muss. So ein Blödsinn.

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Seid etwas vom Thema abgekommen. Das Ordnungsamt ist in aller Regel für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Das sind Massnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr. Die Gesetze, die das Verfahren der Gefahrenabwehr regeln, werden von jedem Bundesland selbstständig erlassen. Allerdings sind sie sich sehr ähnlich. So ist z.B. immer die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Wenn die Gefahr durch weniger einschneidende Massnahmen beseitigt werden kann, z.B. Benachrichtigung des Halters, so ist diese Massnahme zu wählen. Es sei denn, es sprechen gewichtige Gründe dagegen. Ist die Gefahrenabwehr nicht anders als durch ein Abschleppen des Fahrzeugs - Sicherstellung - möglich, wird der Abschleppwagen geholt. Die Kosten dafür trägt der Halter neben dem Verwarnungs- oder Bußgeld und den Verwaltungsgebühren. Die Vollzugsdienstkräfte der Ordnungsbehörden dürfen in aller Regel Sicherstellungen veranlassen. Sollten sie diese Befugnis nicht haben - Ausnahmefall - wird die Polizei zur Unterstützuung gerufen, die die Sicherstellung dann veranlasst.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Seid etwas vom Thema abgekommen. Das Ordnungsamt ist in aller Regel für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Das sind Massnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr. Die Gesetze, die das Verfahren der Gefahrenabwehr regeln, werden von jedem Bundesland selbstständig erlassen. Allerdings sind sie sich sehr ähnlich. So ist z.B. immer die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Wenn die Gefahr durch weniger einschneidende Massnahmen beseitigt werden kann, z.B. Benachrichtigung des Halters, so ist diese Massnahme zu wählen. Es sei denn, es sprechen gewichtige Gründe dagegen. Ist die Gefahrenabwehr nicht anders als durch ein Abschleppen des Fahrzeugs - Sicherstellung - möglich, wird der Abschleppwagen geholt. Die Kosten dafür trägt der Halter neben dem Verwarnungs- oder Bußgeld und den Verwaltungsgebühren. Die Vollzugsdienstkräfte der Ordnungsbehörden dürfen in aller Regel Sicherstellungen veranlassen. Sollten sie diese Befugnis nicht haben - Ausnahmefall - wird die Polizei zur Unterstützuung gerufen, die die Sicherstellung dann veranlasst.

Hallo

Vielen Dank, dass du meine vorherigen Postings grob noch einmal zusammengefasst hast.🙂

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg


Seid etwas vom Thema abgekommen. Das Ordnungsamt ist in aller Regel für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Das sind Massnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr. Die Gesetze, die das Verfahren der Gefahrenabwehr regeln, werden von jedem Bundesland selbstständig erlassen. Allerdings sind sie sich sehr ähnlich. So ist z.B. immer die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Wenn die Gefahr durch weniger einschneidende Massnahmen beseitigt werden kann, z.B. Benachrichtigung des Halters, so ist diese Massnahme zu wählen. Es sei denn, es sprechen gewichtige Gründe dagegen. Ist die Gefahrenabwehr nicht anders als durch ein Abschleppen des Fahrzeugs - Sicherstellung - möglich, wird der Abschleppwagen geholt. Die Kosten dafür trägt der Halter neben dem Verwarnungs- oder Bußgeld und den Verwaltungsgebühren. Die Vollzugsdienstkräfte der Ordnungsbehörden dürfen in aller Regel Sicherstellungen veranlassen. Sollten sie diese Befugnis nicht haben - Ausnahmefall - wird die Polizei zur Unterstützuung gerufen, die die Sicherstellung dann veranlasst.
Hallo

Vielen Dank, dass du meine vorherigen Postings grob noch einmal zusammengefasst hast.🙂

Gruß Andreas

Das ist keine Zusammenfassung Deiner Postings, sondern der richtige rechtliche Ablauf. Untermauert aber nur in Teilen Deine Vermutungen und Kenntnisse aus Deiner Umgebung. Könnte Dir auch noch etwas zum Herausgeben der Fahrzeuge schreiben, aber da hast Du ja auch schon eine Vermutung bekannt gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Hallo

Vielen Dank, dass du meine vorherigen Postings grob noch einmal zusammengefasst hast.🙂

Gruß Andreas

Das ist keine Zusammenfassung Deiner Postings, sondern der richtige rechtliche Ablauf. Untermauert aber nur in Teilen Deine Vermutungen und Kenntnisse aus Deiner Umgebung. Könnte Dir auch noch etwas zum Herausgeben der Fahrzeuge schreiben, aber da hast Du ja auch schon eine Vermutung bekannt gegeben.

Na ja, ich sagte ja grobe Zusammenfassung. Aber egal. Im Übrigen äußere ich hier keine Vermutungen, sondern beschreibe bei diesem Thema nur meine persönlich gemachten Erfahrungen.

Gruß Andreas

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Zitat:

Original geschrieben von AS60


Wenn ich telefonisch nicht zu erreichen bin, habe ich es nicht anders verdient. Aber wie gesagt, ich kenne nur, dass zumindest vorher versucht wird den Halter zu ermitteln. Es geht hier auch um die Verhältnismäßigkeit und um die Wahl des geringsten Mittels.

Abgesehen von diesem Streitfall: Die Telefonnummer auf einem Zettel im Fahrzeuginnenraum muss auch erst noch entdeckt werden. Viel auffälliger ist beispielsweise die Telefonnummer der Taxizentrale oder die Firmenbezeichnung auf den gelben DHL-Wagen oder "UPS auf Braun", die jeweils an den Außenseiten deutlich zu sehen ist.

Zitat:

....

Zitat:

Original geschrieben von eierfanta



Solange ein falsch parkender PKW auf dem öffentlichem Verkehrsraum vor der Tiefgarage steht, kann der Hausverwalter und/oder jeder Mieter/Besitzer der Tiefgarage den Abschleppdienst anrufen, ist mit dem Ordnungsamt und zwei bestimmten Abschleppdiensten so vereinbart.

Ohne Geld bekommt der Falschparker kein Auto, in Vorkasse zu treten braucht der Anrufen nicht.
Diese Regelung halte ich für sehr fragwürdig. Auf diese Art und Weise verdient sich der Abschlepper eine goldene Nase und jeder Mieter kann sich hier zum Hilfspolizisten bzw. zur Hilfspolitesse machen.
Ich kann das fast nicht glauben, zumindest ohne Vorkasse.

Gruß Andreas

Ich wohne in der Kölner City. Vor der Zufahrt der Tiefgarage ist ein Schild angebracht, dass widerrechtlich parkende Fahrzeuge unverzüglich abgeschleppt werden und die Zufahrt videoüberwacht wird. In unserer Tiefgarage (Kapazität ca. 100 Fahrzeuge) ist es wohl früher öfters schon mal zu Staus gekommen, weil die Zufahrt blockiert wurde, von daher die "vereinfachte" Verfahrensweise, die mit dem Ordnungsamt abgestimmt wurde.

Insbesondere am Wochenende, wenn viele Disco- und Kneipenbesucher bei uns unterwegs sind, fährt "Colonia" und "Mauritius" fast rund um die Uhr bei uns Falschparker weg.

Wer nicht lesen will, muss halt fühlen.

Zu dem was ich um 16:02:24 Uhr schrieb: Eierfanta und seine Nachbarn nehmen sich nicht mal mehr die Zeit um solche Zettel zu suchen. Vielmehr geht die Vorgehensweise sogar schon automatisiert, wenn ich mich nicht irre.😎

Zitat:

Original geschrieben von Flinx1960


Zu dem was ich um 16:02:24 Uhr schrieb: Eierfanta und seine Nachbarn nehmen sich nicht mal mehr die Zeit um solche Zettel zu suchen. Vielmehr geht die Vorgehensweise sogar schon automatisiert, wenn ich mich nicht irre.😎

Die Verhältnismäßigkeit ist in meinen Augen schon gewahrt, der Falschparker blockiert potentiell für 100 PKWs die Zufahrt, es wird explizit darauf hingewiesen das sofort abgeschleppt wird, wo ist denn da die Rücksichtnahme des Fahrers der seinen Wagen dort abstellt ?🙄

Ich persönlich hab in den 1 1/2 Jahren erst einmal anrufen müssen, viele der Mitbewohner der Wohnanlage schon öfters. Kommt aber daher, dass ich nicht so viel mit dem Auto unterwegs bin.

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©



Zitat:

Original geschrieben von Flinx1960


Zu dem was ich um 16:02:24 Uhr schrieb: Eierfanta und seine Nachbarn nehmen sich nicht mal mehr die Zeit um solche Zettel zu suchen. Vielmehr geht die Vorgehensweise sogar schon automatisiert, wenn ich mich nicht irre.😎
Die Verhältnismäßigkeit ist in meinen Augen schon gewahrt, der Falschparker blockiert potentiell für 100 PKWs die Zufahrt, es wird explizit darauf hingewiesen das sofort abgeschleppt wird, wo ist denn da die Rücksichtnahme des Fahrers der seinen Wagen dort abstellt ?🙄

Ich persönlich hab in den 1 1/2 Jahren erst einmal anrufen müssen, viele der Mitbewohner der Wohnanlage schon öfters. Kommt aber daher, dass ich nicht so viel mit dem Auto unterwegs bin.

Das sehe ich genauso. Bei potientiell 100 blockierten Pkw stellt niemand die Verhältnismäßigkeit des Abschleppens in Frage. Nur wie auch im Beitrag von F. Kannenberg beschrieben, ist diese Maßnahme erst zu ergreifen, wenn keine andere Maßnahme zum Erfolg führt. Es sei denn, es ist zeitlich dringlich ( der erwähnte Rückstau kann so ein Grund sein ) Ich bin nur erstaunt, dass jeder Privatmann dessen Auto in dieser Garage steht, Abschleppaufträge in Auftrag geben kann, ohne dass eine Behörde ( Stadt oder Polizei ) jedesmal direkt ( und nicht pauschal ) dazwischengeschaltet ist und ohne dass dieser Privatmann in Vorkasse treten muss. Das kenn ich so nicht. Aber das ist wohl in jeder Stadt anders. Da ist meiner Meinung nach dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. Aber wenn´s funktioniert.

Ich frag mich, was passiert bei einer Leefahrt. Sprich, Abschlepper ist bestellt und der Wagen wird zwischenzeitlich entfernt. Da entstehen doch auch Kosten. Klar, der Halter bekommt die Rechnung, bezahlt dann aber nicht. Wer klagt die Sache dann ein? Der Schlepper, die Stadt oder der Auftraggeber ( Privatmann )

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Wer klagt die Sache dann ein? Der Schlepper, die Stadt oder der Auftraggeber ( Privatmann )

Der Auftraggeber, denn der haftet gegenüber dem Schlepper ( sofern kein öffentlicher Verkehrsraum vorliegt ). Habe ich selbst schon durchgezogen und mit Hurra vor Gericht gewonnen 😁

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©


Die Verhältnismäßigkeit ist in meinen Augen schon gewahrt, [...]

Das habe ich auch nicht bestritten. 😉

Die Einfahrten bei FabJo und bei Dir sind mMn solche "Fallen", wie es sie sehr selten gibt. Jedenfalls kenne ich persönlich keine (selbst an diesen beiden Stellen bin ich noch nicht vorbeigekommen, ich wohne je ca. 450 km entfernt).

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Wer klagt die Sache dann ein? Der Schlepper, die Stadt oder der Auftraggeber ( Privatmann )

Der Auftraggeber, denn der haftet gegenüber dem Schlepper ( sofern kein öffentlicher Verkehrsraum vorliegt ). Habe ich selbst schon durchgezogen und mit Hurra vor Gericht gewonnen 😁

Ob du aber vor Eierfantas Einfahrt das auch erfolgreich durchziehen könntest, glaube ich erstmal nicht. 😁

Ist einmal ein Abschleppwagen bestellt und das Auto fährt inzwischen weg bekommt er zumindest die Anfahrt in Rechnung gestellt. Der Übeltäter ist ja bekannt durch das Ticket das er zusätzlich bekommen hat. Das OA bezahlt das nicht, warum auch...

Im Kölner Stadtgebiet herrschen in Bezug auf schnelles Abschleppen schon immer andere Verfahrensweisen. Bereits Anfang der 70ziger Jahre gab es dort nur eine Abschleppfirma, die Fa. Kelz, die gnadenlos Fahrzeuge abschleppte, die nur im absoluten Halteverbot abgestellt waren. Bei diesem, im übrigen erst kurz vorher eingeführten Zeichen, wurde das sofortige Abschleppen als verhältnismäßig angesehen.
Ansonsten haben sich in einigen Städten bereits Privatfirmen etabliert, die auf Anforderung von Privatleuten falsch geparkte Fahrzeuge abschleppen und die Kosten direkt beim Falschparker einfordern. Die Behörden schauen bisher zu.

Und woher weis die Firma, wer der Falschparker ist? 😕

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