Wo und wann darf das Ordnungsamt abschleppen?
Hallo,
ich habe eine kurze Frage:
Wann und wo darf das Ordnungsamt abschleppen?
Immer wenn ein Fahrzeug wo steht, wo kein parkplatz ist oder nur da wo es den Verkehr behindert?
Vielen Dank.
und schönen Gruß 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Aber meistens macht das die Polizei im Auftrag des Ordnungsamtes, weil am sonsten der Beamte die Abschleppgebühren selber tragen müsste (wie jede Zivilperson).HTC
Die Behörde tritt bei Abschleppvorgängen, die durch die Polizei veranlasst werden, in Vorkasse. Wer hat dir denn erzählt, dass der Beamte die Kosten selber tragen muss. So ein Blödsinn.
51 Antworten
Indem sie den Halter über das Kennzeichen ermitteln lässt?😛
Ja und? Dass sich der Halter über das Kennzeichen ermitteln lässt, ist ein alter Hut. Blöd nur, dass der Halter lange nicht der Fahrer sein muss. 😁
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Und woher weis die Firma, wer der Falschparker ist? 😕
Der Abschlepper wird vom OA angefordert.
Scheinbar eben nicht. Schau mal, worauf ich geantwortet habe:
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Ansonsten haben sich in einigen Städten bereits Privatfirmen etabliert, die auf Anforderung von Privatleuten falsch geparkte Fahrzeuge abschleppen und die Kosten direkt beim Falschparker einfordern. Die Behörden schauen bisher zu.
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@ichtyos: Die Vorgehensweise, die F. Kannenberg kennt, ist eben eine andere als bei FabJo (und vermutlich auch bei Eierfanta).
Ich hatte auf das Problem mit der Wohnanlage geantwortet. Dabei handelt es sich offensichtlich um private Parkräume, bei denen ein Privatmann ohne Umweg über Ordnungsamt oder Polizei ein Abschleppunternehmen beauftragen kann. Darauf hat sich die Firma Parkräume KG spezialisiert. Bei Interesse einfach mal googeln. Der Auftraggeber hat mit der Kosteneintreibung dann nichts mehr zu tun.
Sorry, ich hatte das hier:
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Im Kölner Stadtgebiet herrschen in Bezug auf schnelles Abschleppen schon immer andere Verfahrensweisen. Bereits Anfang der 70ziger Jahre gab es dort nur eine Abschleppfirma, die Fa. Kelz, die gnadenlos Fahrzeuge abschleppte, die nur im absoluten Halteverbot abgestellt waren. Bei diesem, im übrigen erst kurz vorher eingeführten Zeichen, wurde das sofortige Abschleppen als verhältnismäßig angesehen.
Ansonsten haben sich in einigen Städten bereits Privatfirmen etabliert, die auf Anforderung von Privatleuten falsch geparkte Fahrzeuge abschleppen und die Kosten direkt beim Falschparker einfordern. Die Behörden schauen bisher zu.
in einem Durchgang verstanden. Fahrzeug im Halteverbot -> Privatanrufer -> Abschleppen -> Rechnung an den Halter.
Bei erkennbar zu einer Wohnanlage gehörenden Parkplätzen ist es sicher eine andere Baustelle als am Straßenrand. Parkräume KG ist mir über das www schon bekannt - mit Stärken und Schwächen.