Wo und wann darf das Ordnungsamt abschleppen?
Hallo,
ich habe eine kurze Frage:
Wann und wo darf das Ordnungsamt abschleppen?
Immer wenn ein Fahrzeug wo steht, wo kein parkplatz ist oder nur da wo es den Verkehr behindert?
Vielen Dank.
und schönen Gruß 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Aber meistens macht das die Polizei im Auftrag des Ordnungsamtes, weil am sonsten der Beamte die Abschleppgebühren selber tragen müsste (wie jede Zivilperson).HTC
Die Behörde tritt bei Abschleppvorgängen, die durch die Polizei veranlasst werden, in Vorkasse. Wer hat dir denn erzählt, dass der Beamte die Kosten selber tragen muss. So ein Blödsinn.
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Ich habe öfters mit dem OA zu tun weil sie Autos vor meiner Toreinfahrt abschleppen lassen.
Das OA tritt nicht in Vorkasse, die Besitzer der abgeschleppten Autos müssen die Kosten bei der Abholung ihrer Autos bezahlen, sonst gibt es kein Auto.
Abgeschleppt wird sofort, da wird nicht rumtelefoniert oder der Besitzer gesucht.
Genau so, wird bei uns (immer wieder bei Falschparkern vor unserer Tiefgarageneinfahrt) ebenfalls praktiziert.
Solange ein falsch parkender PKW auf dem öffentlichem Verkehrsraum vor der Tiefgarage steht, kann der Hausverwalter und/oder jeder Mieter/Besitzer der Tiefgarage den Abschleppdienst anrufen, ist mit dem Ordnungsamt und zwei bestimmten Abschleppdiensten so vereinbart.
Ohne Geld bekommt der Falschparker kein Auto, in Vorkasse zu treten braucht der Anrufen nicht.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Ich habe öfters mit dem OA zu tun weil sie Autos vor meiner Toreinfahrt abschleppen lassen.
Das OA tritt nicht in Vorkasse, die Besitzer der abgeschleppten Autos müssen die Kosten bei der Abholung ihrer Autos bezahlen, sonst gibt es kein Auto.
Abgeschleppt wird sofort, da wird nicht rumtelefoniert oder der Besitzer gesucht.
Das ist aber traurig, dass noch nicht einmal versucht wird, den Besitzer zu ermitteln. Kenn ich anders, zumindest wenn die Polizei abschleppen läßt. Hier sind immer Versuche, den Halter zu erreichen vorgeschaltet. Es sei denn, die Sache ist zeitlich so dringend, dass das sofortige Abschleppen notwendig ist.
Ich weiß auch nicht, in wie weit es zumutbar ist, zumindest einmal zu versuchen, den Halter zu ermitteln und anzurufen.
Das wird dann wahrscheinlich erst hinterher vor Gericht entschieden, wenn es um die Kosten geht.
Zitat:
Original geschrieben von eierfanta
Solange ein falsch parkender PKW auf dem öffentlichem Verkehrsraum vor der Tiefgarage steht, kann der Hausverwalter und/oder jeder Mieter/Besitzer der Tiefgarage den Abschleppdienst anrufen, ist mit dem Ordnungsamt und zwei bestimmten Abschleppdiensten so vereinbart.
Ohne Geld bekommt der Falschparker kein Auto, in Vorkasse zu treten braucht der Anrufen nicht.
Diese Regelung halte ich für sehr fragwürdig. Auf diese Art und Weise verdient sich der Abschlepper eine goldene Nase und jeder Mieter kann sich hier zum Hilfspolizisten bzw. zur Hilfspolitesse machen.
Ich kann das fast nicht glauben, zumindest ohne Vorkasse.
Gruß Andreas
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Diese Regelung halte ich für sehr fragwürdig. Auf diese Art und Weise verdient sich der Abschlepper eine goldene Nase und jeder Mieter kann sich hier zum Hilfspolizisten bzw. zur Hilfspolitesse machen.Zitat:
Original geschrieben von eierfanta
Solange ein falsch parkender PKW auf dem öffentlichem Verkehrsraum vor der Tiefgarage steht, kann der Hausverwalter und/oder jeder Mieter/Besitzer der Tiefgarage den Abschleppdienst anrufen, ist mit dem Ordnungsamt und zwei bestimmten Abschleppdiensten so vereinbart.
Ohne Geld bekommt der Falschparker kein Auto, in Vorkasse zu treten braucht der Anrufen nicht.
Ich kann das fast nicht glauben, zumindest ohne Vorkasse.
Dann warte ab, was passiert, wenn Du zufällig bei fabjo oder Eierfanta in deren Einfahrt parken solltest.
Zitat:
Original geschrieben von Flinx1960
Dann warte ab, was passiert, wenn Du zufällig bei fabjo oder Eierfanta in deren Einfahrt parken solltest.Zitat:
Original geschrieben von AS60
Diese Regelung halte ich für sehr fragwürdig. Auf diese Art und Weise verdient sich der Abschlepper eine goldene Nase und jeder Mieter kann sich hier zum Hilfspolizisten bzw. zur Hilfspolitesse machen.
Ich kann das fast nicht glauben, zumindest ohne Vorkasse.
Wenn er bei mir gegenüber zum Zahnarzt muss und vor meiner Einfahrt parkt kann er sich garantiert darauf freuen sein Auto beim Abschlepper auslösen zu müssen. 😁
Kostet schlappe 180 Euro. 😁
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Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Wenn er bei mir gegenüber zum Zahnarzt muss und vor meiner Einfahrt parkt kann er sich garantiert darauf freuen sein Auto beim Abschlepper auslösen zu müssen. 😁Zitat:
Original geschrieben von Flinx1960
Dann warte ab, was passiert, wenn Du zufällig bei fabjo oder Eierfanta in deren Einfahrt parken solltest.
Kostet schlappe 180 Euro. 😁
Wenn ich telefonisch nicht zu erreichen bin, habe ich es nicht anders verdient. Aber wie gesagt, ich kenne nur, dass zumindest vorher versucht wird den Halter zu ermitteln. Es geht hier auch um die Verhältnismäßigkeit und um die Wahl des geringsten Mittels.
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Wenn ich telefonisch nicht zu erreichen bin, habe ich es nicht anders verdient. Aber wie gesagt, ich kenne nur, dass zumindest vorher versucht wird den Halter zu ermitteln. Es geht hier auch um die Verhältnismäßigkeit und um die Wahl des geringsten Mittels.Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Wenn er bei mir gegenüber zum Zahnarzt muss und vor meiner Einfahrt parkt kann er sich garantiert darauf freuen sein Auto beim Abschlepper auslösen zu müssen. 😁
Kostet schlappe 180 Euro. 😁
Pustekuchen, seine Nummer aufs A-Brett zu legen ist keine Garantie dafür, dass man vor dem Abschleppen angerufen wird.
Finde ich auch ok so, denn dann würde jeder Hansel seine Nummer hinterlegen und sonstwo parken, na das wäre ja toll. 🙄
Insofern - wer behindernd parkt hat es nicht anders verdient.
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Pustekuchen, seine Nummer aufs A-Brett zu legen ist keine Garantie dafür, dass man vor dem Abschleppen angerufen wird.Zitat:
Original geschrieben von AS60
Wenn ich telefonisch nicht zu erreichen bin, habe ich es nicht anders verdient. Aber wie gesagt, ich kenne nur, dass zumindest vorher versucht wird den Halter zu ermitteln. Es geht hier auch um die Verhältnismäßigkeit und um die Wahl des geringsten Mittels.
Finde ich auch ok so, denn dann würde jeder Hansel seine Nummer hinterlegen und sonstwo parken, na das wäre ja toll. 🙄
Insofern - wer behindernd parkt hat es nicht anders verdient.
Man muss doch nicht sofort wieder alles verallgemeinern. Jetzt parken alle wo sie wollen und legen ihre Telefonnummer auf´s A-Brett. Ich spreche nur für mich und wie ich es in einem solchen Fall handhabe. Nein ich bin keine Politesse.
Und nicht jeder parkt absichtlich behindernd und ist froh, wenn er angerufen wird. Das entbindet ihn ja dann nicht von der Zahlung eines Verwarngeldes.
Ein Beispiel: Ein Lieferwagen einer beliebigen Firma steht in bzw. vor einer Einfahrt. Telefonnummer steht drauf. Da möchte ich denjenigen sehen, der das Fahrzeug schleppt, ohne zumindest vorher bei dieser Firma angerufen zu haben. Auch wenn der Wagen vor der Einfahrt von Fabjo steht.
Wie gesagt, auch für Stadt und Polizei zählt die Wahl des geringsten Mittels, um die Verkehrsbehinderung zu beseitigen.
Wenn´s dann doch einer macht, wird er in Erklärungsnot kommen, falls der Abgeschleppte nachhakt oder sich beschwert.
Aber ich hoffe nicht, dass du mal aus Versehen irgendwo im Weg stehst und irgendein wildgewordener übereifriger Mensch schleppt deine Karre sofort weg.
Und wenn, du hast es dann ja verdient.
Gruß Andreas
Zitat:
Original geschrieben von AS60
...
Aber ich hoffe nicht, dass du mal aus Versehen irgendwo im Weg stehst und irgendein wildgewordener übereifriger Mensch schleppt deine Karre sofort weg.
Und wenn, du hast es dann ja verdient.
Ist mir leider schon passiert und seitdem passe ich besser auf. 🙂
Aber es geht auch gar nicht um die versehentlichen Fehler, sondern darum, dass viele so frech waren, sich sonstwo hingestellt und diese Nummer mit der Nummer abgezogen haben. Da braucht man sich nicht wundern, wenn da dann eben NICHT mehr angerufen wird.
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Ist mir leider schon passiert und seitdem passe ich besser auf. 🙂Zitat:
Original geschrieben von AS60
...
Aber ich hoffe nicht, dass du mal aus Versehen irgendwo im Weg stehst und irgendein wildgewordener übereifriger Mensch schleppt deine Karre sofort weg.
Und wenn, du hast es dann ja verdient.Aber es geht auch gar nicht um die versehentlichen Fehler, sondern darum, dass viele so frech waren, sich sonstwo hingestellt und diese Nummer mit der Nummer abgezogen haben. Da braucht man sich nicht wundern, wenn da dann eben NICHT mehr angerufen wird.
Da hast du im Prinzip recht. Das kann man aber vor Ort nicht wissen, und dementsprechend meine ich, dass man immer von einem Versehen ausgehen sollte und eigentlich auch muss. Stichwort geringstes Mittel. Ein paar wenige Dreiste, die es eigentlich verdient hätten, huschen dann eben durch und zahlen dann nur die Strafe.
Gruß Andreas
Aber zeugt nicht mittlerweile meistens ein Zettel mit einer Handynummer auf dem A-Brett schon von Dreistheit? Es ist ja nicht so, dass ich mir nicht Verkehrsteilnehmer vostellen kann, bei denen ich das verstehen würde. Will da z.B. jemand in der Innenstadt seine Pakete ausliefern, mein Gott, der wird einfach hin und wieder im Weg stehen. Aber ich glaube, dass zwischenzeitlich die allermeisten mit einer Nummer auf dem Brett nicht wirklich zu dieser schützenswerten Gruppe der Verzweifelten gehören. Insofern sind jene die wirklich Schuldigen, wenn nun eher abgeschleppt als angerufen wird.
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Aber zeugt nicht mittlerweile meistens ein Zettel mit einer Handynummer auf dem A-Brett schon von Dreistheit?
man kann hier durchaus vorsatz unterstellen...
...und bei vorsatz können die regelsätze des bußgeldkataloges im übrigen vervielfacht werden!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
man kann hier durchaus vorsatz unterstellen...Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Aber zeugt nicht mittlerweile meistens ein Zettel mit einer Handynummer auf dem A-Brett schon von Dreistheit?...und bei vorsatz können die regelsätze des bußgeldkataloges im übrigen vervielfacht werden!
Richtig. Das gilt aber für Bußgelder und kann durch die Bußgeldbehörde festgesetzt werden. Dies gilt jedoch nicht für Verwarngelder und um die geht es bei Parkverstößen. Im Tatbestandskatalog sind die Regelsätze angegeben, von denen die Bußgeldstelle im Bedarfsfall abweichen kann. Einen Tatbestand "Sie parkten vorsätzlich vor einer Einfahrt" oder ähnliches gibt es leider nicht.
Ich bin ja grundsätzlich auch der Meinung, dass Leute bestraft gehören, die mit Vorsatz irgendwo im Weg stehen. Die bloße Handynummer auf dem A-Brett reicht meiner Meinung aber nicht. Es sind aber auch wenige, die ihre Nummer hinterlassen. Meist handelt es sich um Anlieferer oder Monteure, die nur kurze Zeit dort stehen und so verhindern wollen, dass sofort ein Abschlepper bestellt wird. Eine Leerfahrt kostet auch Geld.
Ich bin generell der Meinung:
Für denjenigen, der ein Interesse an der Beseitigung des Hindernisses hat, sollte die Art und Weise egal sein, wie das geschieht. Ob er jetzt eine viertel Stunde auf den Abschlepper wartet, oder 10 Minuten auf den alarmierten Verursacher.
Ist dem nicht so, handelt es sich nur noch um Schadenfreude, dass der andere jetzt auch noch den Abschlepper bezahlen muss. Aber das ist mittlerweile die Mentalität, die auf Deutschlands Straßen herrscht.
Vielleicht sehen das einige anders. Aber dafür gibt´s ja solche Foren.
Gruß Andreas
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Einen Tatbestand "Sie parkten vorsätzlich vor einer Einfahrt" oder ähnliches gibt es leider nicht.
der bundeseinheitliche tatbestandskatalog bietet eine menge möglichkeiten an parkverstößten...fängt ab tatbestandssnummer 112000 an und geht bis tatbestandsnummer 112456...
ein "Sie parkten im Bereich einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt..." findet sich im übrigen auch dabei!
Zitat:
Original geschrieben von AS60
...
Ich bin generell der Meinung:
Für denjenigen, der ein Interesse an der Beseitigung des Hindernisses hat, sollte die Art und Weise egal sein, wie das geschieht. Ob er jetzt eine viertel Stunde auf den Abschlepper wartet, oder 10 Minuten auf den alarmierten Verursacher.
Ist dem nicht so, handelt es sich nur noch um Schadenfreude, dass der andere jetzt auch noch den Abschlepper bezahlen muss. Aber das ist mittlerweile die Mentalität, die auf Deutschlands Straßen herrscht.Vielleicht sehen das einige anders. Aber dafür gibt´s ja solche Foren.
Gruß Andreas
Beim Umzug einer Freundin parkte ein Taxi im Halteverbot (Fahrer wohnte in der Gegend), das für den Umzugswagen aufgestellt war. Der LKW kam, konnte natürlich nicht einparken. Ich dann die Taxizentrale angerufen, die den Fahrer. Der kam und fuhr weg - meint ihr, der hätte sich mal bedankt, weil wir ihn nicht haben abschleppen lassen? Dem hätte ich das schon gegönnt, aber es war wichtiger, den Umzug durchzuziehen.
Aber ich sehe nach wie vor eine Grenze. Wenn einer meint, ach, ich stell mich hier hin, die müssen mich eh anrufen, bevor sie abschleppen lassen, dann wird der halt geschleppt. Und wie gesagt, irgendwann ist mir die Zeitersparnis dann auch wurscht, wenn ich der Meinung bin, jemand will mich veralbern.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
der bundeseinheitliche tatbestandskatalog bietet eine menge möglichkeiten an parkverstößten...fängt ab tatbestandssnummer 112000 an und geht bis tatbestandsnummer 112456...Zitat:
Original geschrieben von AS60
Einen Tatbestand "Sie parkten vorsätzlich vor einer Einfahrt" oder ähnliches gibt es leider nicht.ein "Sie parkten im Bereich einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt..." findet sich im übrigen auch dabei!
Das habe ich auch nicht bestritten. Es gibt sogar sehr viele Tatbestände die das Parken regeln. Wenn du aufmerksam gelesen hättest wüßtest du aber, dass ich sagte, dass es keinen Tatbestand gibt, der das
vorsätzlicheParken mit einem höheren Verwarngeld belegt. Nur davon habe ich gesprochen. Und das ist nun mal so. Den gibts nicht.
Gruß Andreas