Wo genau befindet sich beim 2er die Lichtaustrittskante?
So...habe erst vorhin mal ein Bild gemacht.
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Wer kann mir sagen, wo genau die Lichtaustrittskante liegt? Unterkante Scheinwerfer? UK Reflektor? UK Lichtkegel?
Fragen über Fragen....😁
Problem ist das: Mein rechter vorderer Stoßdämpfer ölt und muss demnächst (Sommer) gewechselt werden. Kostenpunkt neue Monroes: 143 Euro für 2 Stück. Ohne Federn, ohne alles. 🙁
Deshalb lenkte sich mein Blick auf ein Vogtland Sportfahrwerk. 40/40 tiefer, also ne schöne Tiefe. 🙂
Habe aus diesem Grund erst vorhin mal gemessen...UK Reflektor liegt bei knapp 54 cm... dürfte ich das Fahrwerk dann noch einbauen? Mein Golf (PN, 51kw) ist Baujahr 1990.
Danke!
Gruß Markus
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Snack-Attack
Haste da mal n Bild von dem Auto von vorne? 😉
Mache ich morgen, ok?
Ist aber kein Schmuckstück. Habe das vor 2 Jahren als Winterwagen gekauft. Nun habe ich noch mal 2 Jahre TÜV/AU bekommen, somit werde ich das weiter fahren.
Habe schon viele Teile gewechselt. Und verkaufen ist zu schade. Da werde ich vielleicht nur 400 Steine bekommen.
Ist ein Fun-Auto. Zum Beispiel, Radläufe ausgebortelt mim Hammer, gschwind mit Verdünnung sauber gemacht, lackiert fertig. usw. :-)
Aber das Teil ist so tief, dass es mit Originalbereifung innen und aussen schleift. Habe nun innen mim Hammer nachgeholfen. Die Lenking hat auch am Rahmen gestriffen. Gschwind mit Flex nachgeholfen und lakiert, fertig. Fällt kaum auf :-)
Gruß
Superpopper
😕😕😕 wo hassu da watt wechjeflext ?
mach ma nen bild , das muss ich sehen 😉
Zitat:
Original geschrieben von ron1102
😕😕😕 wo hassu da watt wechjeflext ?mach ma nen bild , das muss ich sehen 😉
Also da wo das Lenkgestänge und die Antriebswellen laufen. Da habe ich Platz für die Lenkstange und für die Antriebswelle freigemacht. Da geschliffen, bei der Tiefe.
Ohne Schleiffen, wäre vielleich nur ne Tiefe von 80-90mm möglich.
Weisst Du wo ich meine? Also am Rahmen direkt.
Aber ich werd versuchen morgen 'n Bild zu machen :-)
Gruß
Superpopper
krank 😁
wie tief isser denn ?
zur lichtaustrittskante da bin mir net sicher aber ich gehe mal
von der grünen linie aus. nach der habe ich immer nachgemessen
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Zitat:
Original geschrieben von ron1102
krank 😁
wie tief isser denn ?zur lichtaustrittskante da bin mir net sicher aber ich gehe mal
von der grünen linie aus. nach der habe ich immer nachgemessen
Ja hoffenlich ist die grüne Linie die Lichtaustrittskante.
Mich haben die mal angehalten und bis zur Unterkante gemessen :-(
Die Tiefe ist wohl 100 oder vielleicht bissl mehr. Wie gesagt, bis zur vorderen Achse sinds ca. 4 - 5cm. Eher 4cm.
Restgewinde habe ich noch 3cm. Wenn man die nutzen möchte, dann führt kein Weg an der Flex vorbei, wegen Antriebswellen und Lenkung.
Leute, wir brauchen nen Fachmann bezüglich der Lichtaustrittskante. Bitte bitte bitte 🙄
da liegt der ja schon auf den federwegbegrenzern oder nicht 😰
alte jugendsünde net zu empfehlen
ich hatte mal vor 12 jahren ein flexfahrwerk
und da lag der nur noch auf den begrenzern
fuhr sich wie ein go kart 😁
nach 6 monaten hatte ich dann nen 4 fachen rahmenbruch 😠
da war nix mehr zu retten
Zitat:
Original geschrieben von ron1102
da liegt der ja schon auf den federwegbegrenzern oder nicht 😰
Japp, der liegt 😛
Sind aber weiche Begrenzer und fährt sich noch eigentlich ok.
Gruß
Superpopper
Hey Jungs,
bitte zurück zum Thema 🙁
Wo ist denn diese Lichtaustrittskante beim 2er? Bild
Ist das nun die:
* schwarze
* grüne
* rote
oder
* blaue Linie?
Gruß
Superpopper
im gesetz heißt es "spiegelkante nicht unter 500mm..", nicht lichtaustrittskante.
alle prüfer und grünen männchen, die bisher bei mir gemessen ahben, habe die blaue linie genommen. (leider)
auch mein "grau-tüv-mann" der eigentlich alles mögliche durchgehen lässt, geht vorab immer mit nem zollstock rum und schickt alle wieder nach hause, die von der schwarzen linie abwärts nicht mind 48cm haben..
schaut schlecht aus für dich zumindest nach meinen erfahreungen. mein einser-cab hab ich damals verkaufen müssen, weil ich mit der passenden optik ca. 42cm hatte..
rallye-front, corri-front oder EZ vor 01.01.1988..das ist das einzige, was wirklich sicher vor punkten bewahrt..
ich hab gerade mal nachgemessen. mit nem 60/40 fahrwerk
bin ich auf 47 cm bei der blauen . hatte diesbezüglich auch noch nie
schwierigkeiten.
dann kann man ja rein theoretisch seinen golf
nur max 30 mm tieferlegen . watt soll das denn 😕
Zitat:
Original geschrieben von ron1102
ich hab gerade mal nachgemessen. mit nem 60/40 fahrwerk
bin ich auf 47 cm bei der blauen . hatte diesbezüglich auch noch nie
schwierigkeiten.dann kann man ja rein theoretisch seinen golf
nur max 30 mm tieferlegen . watt soll das denn 😕
Ich schätze mal, dass Du noch in der Toleranz bist, also zwischen 45 bis 50.
Ich habe heute meinen 2cm hochgeschraubt, somit in ich bei 45cm. Gemessen bis zur blauen Linie.
Ich hoffe, es wird wenigstens bis zur roten Linie gemessen.
Gruß
Superpopper
ich denk mal, das kommt auch arg drauf an, wo du wohnst..hier in berlin soll das (lt aussage eines anderen rennomierten mitgliedes hier😉) keine sau interessieren. in seinem club ist ein 2er, der ist so abartig tief (also wirklich wirklich tief, nix mit 100mm oder son schnulli😉) und slebst der hatte noch nie probs damit.
ich kannte das aber aus brandenburg ganz anders..da war in jeder 3. kontrolle gleich einer mitm zollstock an den scheinwerfern..und dann hieß es 3 pkt. und mängelkarte..
auch die angesprochene toleranz kannst da getrost vergessen. entweder die gucken auf das maß oder net. dass jemand mal 45cm verlangt hat, habe ich noch nie gehört..
aber schau einfach mal, wieviele einser carbios, die nach '88 zugelassen sind, mit 14zöllern und tief inseriert sind, bzw durch die gegend fahren. die haben alle niemals 45cm..das kannst beim einser völlig vergessen. als ich mein kw-gew damals dann wegen der mängelkarte auf 49 hochgeschraubt hatte (höher gings gewinde net), sah das cab ungelogen aus wie einbuggy. da konntest du deinen kopf zwischen reifen und radhauskante stecken..und das waren dann mit ach und krach 49cm..(mit 9x14 rsl, 225/40).
aber auch wenn man bei euch so durchkommt, kann es immer sein, dass du angehalten wirst und blechen musst. was im falle eines unfalles passiert, wenn se deine hütte dann begutchten, möcht ich garnicht wissen. gut möglich, dass du dann von deiner versicherung ordentlich in regress genommen werden kannst..is aber jetzt eher ne vermutung..
ich wär jedenfalls vorsichtig bei dem thema..
ich bin mal so frei, habe in nem anderen forum etwas dazu gefunden
Nachdem das Thema Lichtaustrittskante immer wieder diskutiert wird
habe ich mich entschieden hierzu etwas zu schreiben.
Es gibt hierzu folgenden Paragraphen:
§50 (3) StVZO:
"Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht
unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der
niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt
der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. "
Prinzipiell gilt dieses Gesetz nur für Fahrzeuge ab Erstzulassung 01.01.1988.
Ältere Fahrzeuge bleiben davon unberührt.
Dieses Gesetz besagt also, dass die Lichtaustrittskante des Abblendlichtes
mindestens 50 cm über dem Boden liegen muss.
Wie messe ich die Lichtaustrittskante. Im Regelfall ist die Lichtaustrittskante
gleich der Scheinwerferunterkante. Manchmal allerdings liegt sie auch etwas höher.
Man kann es ganz einfach messen, bzw. ablesen.
1. Abblendlicht an
2. weißes DIN A 4 Blatt auf den Scheinwerfer legen
3. Untersten Linie wo das Licht auf dem Papier austritt markieren
4. Diesen Punkt bis zum Boden messen.
Man muss natürlich hier etwas Toleranz mit einmessen, da der Meterstab nicht
geeicht ist etc. Aber als Anhaltspunkt ganz gut.
Was mache ich wenn sich mein Fahrwerk setzt?
Das Fahrzeug muss bei der Eintragung einen Abstand von 50 cm haben. Da es theoretisch
sein kann, dass man bei der Eintragung mit neuen Reifen ankommt und in der späteren
Kontrolle abgefahrene drauf hat gibt es einen Toleranzkatalog. Es können sich ja auch Federn
senken oder sonstiges.
Es gibt die Richtlinie Nr. 15 zu §30 StVZO. Hierin steht, dass dem Betroffenen 5 cm
Toleranz einzuräumen sind.
Wichtig ist es also bei der Eintragung 50 cm zu haben, später darf es auch ein bißchen weniger sein.
Was passiert wenn es darunter liegt?
Prinzipiell ist es nur eine Ordnungswidrigkeit gemäß §50 (3) StVZO, da die Scheinwerfer zu tief liegen.
Da aber im Regelfall nicht die komplettenn Scheinwerfer nach unten versetzt werden ist dieser Verstoß
ein Indiz dafür, dass das komplette Auto zu tief liegt.
Falls dies der Fall sein sollte droht ein Bußgeld von 50 Euro und 3 Punkten.
@TE
deine frage wurde doch auch in diesem forum schon beantwortet
also der hier wurd im sommer grad so abgenommen wie er da steht, ohne probleme...und der ist baujahr 92...und die polizei hat auch noch nichts gesagt...
sorry, aber der hat dreiecksfenster!! der ist doch nicht bj 92!