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Wo darf ich mit dem Quad / ATV fahren und wo nicht

Themenstarteram 23. Juni 2008 um 20:17

Hallo Leute,

ich habe seit kurzem ein Quad bei mir auf dem Hof,

nun möchte ich gerne in der Umgebung damit kleinere Touren machen.

Ich denke da an Fahrten auf Feldwegen, Waldwegen und die ein oder andere Wiese.

Ist dies erlaubt oder darf man nur auf Wegen fahren die auch für normale KFZ zulässig sind?

Beste Antwort im Thema

Offiziell darfst Du nur auf Strecken fahren,die für normale Fahrzeuge (PKW) zugelassen sind.

Ins Gelände darfst Du so gesehen nicht,es sei denn,dieses Gelände ist offiziell dafür ausgewiesen.

Es gibt aber auch private Quadstrecken und Kiesgruben.

Martin

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Hallo Samuel,

nur auf Privatgrundstücken...

LG

Huddel

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Quad ohne Straßenzulassung.' überführt.]

Samuel,

tausche es doch um, gegen eins mit Strassenzulassung.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Quad ohne Straßenzulassung.' überführt.]

Um welches Quad geht es denn überhaupt?

Gibt es denn eine Art Betriebserlaubnis, denn ohne kannst du es noch nicht mal mit einem Versicherungskennzeichen "zulassen".

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Quad ohne Straßenzulassung.' überführt.]

am 15. November 2019 um 10:51

Ich glaube ich verkaufe es und besorge mir für das Geld selbst eins. Kann mir jemand eins empfehlen für Straße, hin und wieder Gelände und Autobahn, wobei autobahnzulassung nicht zwingend sein muss.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Quad ohne Straßenzulassung.' überführt.]

Welche Größe schwebt dir den vor, eher klein so um die 250ccm.

Oder doch was größeres so ab 450ccm.

Und dann Quad oder ATV.

Dann gibt es noch zwei Zulassungsarten, entweder VKP bis max 15kw oder LoF heißt offene Leistung des jeweiligen Motors.

Und dann gibt es halt noch die ganz kleinen mit max. 45 oder 50kmH mit nur einem Versicherungsschild.

Autobahnzulassung gibt es nicht, entweder es hat eine max. zulässige Geschwindigkeit von über 60kmH, dann darft du. Darunter, wie alle Fahrzeuge eben nicht.

Mit dem Quad auf Autobahn fahren macht eh keine Freude.

So, jetzt du.

Und das jeztige würde mich immer noch interessieren, was es für eines ist.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Quad ohne Straßenzulassung.' überführt.]

Du darfst damit nur auf Privatgrund fahren oder du drosselst es auf maximal 6 km/h, dann darfst du auch über öffentliche Straßen schleichen.

Eine Strassenzulassung würde den Wert des Fahrzeugs bei weitem übersteigen.

r

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Quad ohne Straßenzulassung.' überführt.]

am 17. November 2019 um 15:47

@Siggi1803 Da ich noch im Ausland bin, ist das alles was mir meine Frau zukommen lassen konnte. Mehr weiß ich leider auch nicht.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Quad ohne Straßenzulassung.' überführt.]

"Ohne Strassenzulassung" steht dort explizit - also darf man es _gar_nicht_ auf öffentlichem Grund fahren.

Ende der Geschichte!

49ccm 2T mit 1 Liter Tank ist auch lächerlich. Allein schon der Tankinhalt! Und dann noch "Eingangautomatik"

Ich habe ein 49ccm 2T mit 7 Liter Tank mit 6 Gängen bei 97kg Leergwicht (ist ein Moped), das geht gerade so für die Stadt und mit genügend Geduld (kommt dank Schaltgetriebe überall rauf) auch Überland.

Was Du da hast, ist: Kinderspielzeug.

Sorry, aber die Freude wird begrenzt sein.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Quad ohne Straßenzulassung.' überführt.]

Ein reines kinderquad. Würde so eins nicht mal meinem Sohn kaufen

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Quad ohne Straßenzulassung.' überführt.]

Ich glaube es sollte hier erwähnt werden das ein vernünftiges quad oder ATV 4000 euro aufwärts kostet wenn man damit spaßig und vorallem zuverlässig fahren will.

Das was er geschenkt bekommen hat, hat zwischen 50 und 300 euro gekostet.

Wenn er es verkauft bekommt er dafür nicht mal ansatzweise ein vernünftiges Quad oder ATV mit straßenzulassung.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Quad ohne Straßenzulassung.' überführt.]

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