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Wo darf ich mit dem Quad / ATV fahren und wo nicht

Themenstarteram 23. Juni 2008 um 20:17

Hallo Leute,

ich habe seit kurzem ein Quad bei mir auf dem Hof,

nun möchte ich gerne in der Umgebung damit kleinere Touren machen.

Ich denke da an Fahrten auf Feldwegen, Waldwegen und die ein oder andere Wiese.

Ist dies erlaubt oder darf man nur auf Wegen fahren die auch für normale KFZ zulässig sind?

Beste Antwort im Thema

Offiziell darfst Du nur auf Strecken fahren,die für normale Fahrzeuge (PKW) zugelassen sind.

Ins Gelände darfst Du so gesehen nicht,es sei denn,dieses Gelände ist offiziell dafür ausgewiesen.

Es gibt aber auch private Quadstrecken und Kiesgruben.

Martin

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Hallo,

Wald- und Feldwege die nicht anders gekennzeichnet sind, dürfen als solche natürlich befahren werden.

Nur sollte man nicht z.B. mit der Warrior Volldampf und offenem Auspuff die Piste rüberrauschen, sondern sich gemächlich und möglichst Umweltverträglich verhalten. So hatte ich noch nie irgendwelche Probleme. Das schont die Nerven und den Geldbeutel.

Grundsätzlich vermeiden sollte man Strecken wo viele Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind und logischer Weise auch nicht spät Nachts rumdüsen. Äcker, Wiesen und Wälder niemals abseits der befestigten Wege befahren, da ist Ärger vorprogrammiert. Ihr wollt ja auch nicht das jemand in eurem Vorgarten rumfährt, oder?

Für das austoben sollte man sich dann spezielle Orte aussuchen und vorher fragen ob man da auch fahren darf. Hier denke ich an Kiesgruben, Sandgruben oder Schottergruben.

Wie man in den Wald hineinruft, so hallt es wieder zurück. Rücksichtnahme aller Quadfahrer hilft uns vor einem schlechten Ruf zu bewahren. Denn sind wir mal abgestempelt als Raudis, so bekommen wir die Quittung von mehreren Seiten zu spüren....

Gruß

Reinhard

am 18. Juni 2010 um 20:43

Hi!

 

Die LoF Zulassung bekommt man mit entsprechendem Umbau am ATV (Anhängerkupplung mit E-Satz usw.). Für jedermann mit schwarzer Nummer (steuerpflichtig, aber günstiger in der Versicherung als ohne LoF Zulassung) oder mit Nachweis für Land- oder Forstwirtschaft mit grüner Nummer (steuerfrei).

Mein Schwiegervater (keine Land- oder Forstwirtschaft) hatte eine LoF Zulassung mit schwarzer Nummer auf seiner Bombadier und jetzt auch auf der neuen Explorer Ares 700.

 

Gruß

Onkel Tilli

Zitat:

Original geschrieben von vwvierrohr

Nehmen wir an ich werde auf einem Feldweg erwischt.

Was wären den die strafrechtlichen Folgen?

Gibt dann Punkte oder Geldstrafe?

Zitat:

Original geschrieben von vwvierrohr

Nehmen wir an ich werde auf einem Feldweg erwischt.

Was wären den die strafrechtlichen Folgen?

Gibt dann Punkte oder Geldstrafe?

Ich hab nen befreundeten Polizisten gefragt und der meinte, das ist ne Ordnungswidrigkeit und kostet 15 Euro, außer in Natuschutzgebieten, da is es viel teurer.

Ich habe meinen Freund gefagt, der ist Polizist und der sagt, das ist ne Ordnungswidrigkeit und kostet 15 Euro außer du fährst in einem Naturschutzgebiet dann wird es erheblich teurer. Mich hat vor 7 Wochen ein Förster im Wald erwischt und gemeint, das gibt ne Anzeige und kostet 80 Euro. Bis heute kam nix. War wohl Bluff von ihm, Angstmache.

 

 

Original geschrieben von vwvierrohr

Nehmen wir an ich werde auf einem Feldweg erwischt.

Was wären den die strafrechtlichen Folgen?

Gibt dann Punkte oder Geldstrafe?

Zitat:

Original geschrieben von vwvierrohr

Nehmen wir an ich werde auf einem Feldweg erwischt.

Was wären den die strafrechtlichen Folgen?

Gibt dann Punkte oder Geldstrafe?

Die StVO und der Bußgeldkataog ist bundeseinheitlich. Daraus hat der Polizist zitiert und das stimmt überall (wo nur die Strassenverkehrsordnung zutrifft).

Aber die Wald- und Naturschutzgesetze sind genauso wie die Strafen bei Verstoß Ländersache.

Wer gewerblich (z.B. an Anbieter von Quad-Touren) im Nationalpark eine Orchideenwiese "umpflügt", braucht sich nicht zu wundern, wenn auf einmal von zigtausend Euro die Rede ist (OWi geht bis zu 50000€!).

Meist sind Wald und Feldwege auch Privatgrund. Ist dies der Fall, kann durchaus eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch kommen. Aber wie schon erwähnt, wenn man sich ordentlich verhält und nicht gerade im Naturschutzgebiet meint man(n) müsse Krieg spielen, sollte es schon in Ordnung sein auch solche wege abseits der Strasse zu befahren.

Ich habe am Samstag, den 08. 09. 2012 den Leiter der oberen Naturschutzbehörde, Landratsamt Ansbach gefragt, außerdem 2 Fahrlehrer und einen Fahrprüfer, welche einstimmig aussagten, dass NICHT BESCHILDERTE Wald und Feldwege befahren werden dürfen. Ich weise nochmal darauf hin, NICHT BESCHILDERT in welcher Form auch immer. Dann wäre es ok. Darauf werde ich mich in Zukunft berufen, falls ich überhaupt noch mal erwischt werde was ich zu vermeiden suche. Danke trotzdem für die Antwort.

Original geschrieben von 528er

Meist sind Wald und Feldwege auch Privatgrund. Ist dies der Fall, kann durchaus eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch kommen. Aber wie schon erwähnt, wenn man sich ordentlich verhält und nicht gerade im Naturschutzgebiet meint man(n) müsse Krieg spielen, sollte es schon in Ordnung sein auch solche wege abseits der Strasse zu befahren.

Zitat:

Original geschrieben von TGB Blade 550

Ich habe am Samstag, den 08. 09. 2012 den Leiter der oberen Naturschutzbehörde, Landratsamt Ansbach gefragt, außerdem 2 Fahrlehrer und einen Fahrprüfer, welche einstimmig aussagten, dass NICHT BESCHILDERTE Wald und Feldwege befahren werden dürfen. Ich weise nochmal darauf hin, NICHT BESCHILDERT in welcher Form auch immer. Dann wäre es ok. Darauf werde ich mich in Zukunft berufen, falls ich überhaupt noch mal erwischt werde...

Der Schuß könnte auch nach hinten losgehen, weil man dir dann Vorsatz unterstellen kann.

Hallo Drahkke

Das wäre natürlich möglich, daran habe ich noch gar nicht gedacht. Aber ich als Laie habe wenigstens versucht mich zu informieren und mein möglichstes getan. Das müsste doch als Pluspunkt für mich gewertet werden. Wenn ich noch fragen darf, fährst Du auch Quad oder Motorrad oder Geländewagen und wenn ja, wie gehst Du damit um?

Gruß und Danke, Andy

 

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von TGB Blade 550

Ich habe am Samstag, den 08. 09. 2012 den Leiter der oberen Naturschutzbehörde, Landratsamt Ansbach gefragt, außerdem 2 Fahrlehrer und einen Fahrprüfer, welche einstimmig aussagten, dass NICHT BESCHILDERTE Wald und Feldwege befahren werden dürfen. Ich weise nochmal darauf hin, NICHT BESCHILDERT in welcher Form auch immer. Dann wäre es ok. Darauf werde ich mich in Zukunft berufen, falls ich überhaupt noch mal erwischt werde...

Der Schuß könnte auch nach hinten losgehen, weil man dir dann Vorsatz unterstellen kann.

Zitat:

Original geschrieben von TGB Blade 550

Wenn ich noch fragen darf, fährst Du auch Quad oder Motorrad oder Geländewagen und wenn ja, wie gehst Du damit um?

Ich hatte mal ein paar Jahre lang neben meinem PKW auch ein Motorrad. Bin damit allerdings nie durch Wald und Wiesen gefahren. Allenfalls für den öffentlichen Verkehr freigegebene schmale asphaltierte Sträßchen durch einsame Gebirgsdörfer.

Das Thema hat zwar schon ein paar Jahre auf dem Buckel aber bei den Beiträgen die ich hier gelesen habe, geht oft nur darum ob ich darf oder nicht und es ja unfair ist, denn die großen Landmaschinen machen ja noch viel mehr kaputt. Das die Wege durch das Quadfahren in Mitleidenschaft gezogen werden können, spielt da eher eine untergeordnetere Rolle? Man darf nicht vergessen dass das Quad/ATV einen gewissen Lärmpegel verursacht. Dieser wird sich negativ auf die dort lebenden Tiere auswirken. Darüber hinaus hat das auch Versicherungstechnische Gründe, stellt euch einfach mal vor ihr schreckt mit euren Quads das eine oder andere Fluchttier auf und dieses rennt panisch in Richtung nächste Straße, wo es zu einem Unfall mit kreuzenten Fahrzeugen kommt. Das muss nicht sein aber wie heißt es so schön "der Teufel ist ein Eichhörnchen". Aus Süddeutschland kenne ich es so, dass eigentlich fast an jeder Waldeinfahrt ein Schild steht "nur für Forst und Landwirtschaftliche Fahrzeuge" damit ist die Sachlage schon mal geklärt. In Norddeutschland ist man da wohl etwas kulanter, hier sehe ich oft die Wald und Feldwegnutzung durch alle Fahrzeuge. Oft werden hier Straßen gerichtet wo eine Nutzung der Feld/Waldwege unumgänglich ist.

am 15. November 2019 um 5:20

Moin zusammen,

meine Frau hat mir zum Geburtstag ein quad geschenkt, leider hat dieses keine Straßenzulassung, wusste sie nicht, da sie sich selbst nicht auskennt und der Verkäufer ihr das auch nicht gesagt hatte. Meine Frage ist jetzt, wo ich damit fahren darf und ob es eine Möglichkeit gibt zum Beispiel auf Rad-, Feld- oder Waldwegen, eventuell mit "Rollerkenzeichen" fahren zu dürfen?

Vielen lieben Dank

Samuel

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Quad ohne Straßenzulassung.' überführt.]

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