Witterungsbedingt über Rot gerutscht und mit Strassenbahn Unfall
Hallo,
hatte am 19.12.2010 Unfall mit der Strassenbahn, da ich nicht mehr zum stehen kamm an der Kreuzung und ebend über Rot gerutscht und ich war schon langsam ca. 30-40km/h. Schaden ca. 5000 an meiner neuen E-Klasse.
Polizei meinte es kommt eine Strafanzeige auf mich zu mit evtl. Fahrverbot.
Jetzt die Frage.
Spielt es denn keine Rolle ob es Witterungsbedingt zustande kam der Unfall oder aus anderen Gründen z. B. Geschwindigkeit oder Alc. ?
und Kommt es immer zum Fahrverbot, da ich Beruflich auf Führerschein angewiesen bin (LKW-Fahrer) und ich in Flensburg keine Punkte habe. ?
Jetzt ist es schon 6 Wochen her seit dem Unfall, kommt überhaupt noch was von Polizei oder Staatsanwaltschaft, wenn Ja, wie lange dauert sowas?
Danke !!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Dieser völlig unsinnigen Logik folgend gäbe es ausschließlich Unfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeit, weil man sie mit Schrittgeschwindigkeit und noch langsamer letztlich alle vermeiden könnte. Das ist doch Käse.
Was ist daran "Käse".
Es gibt Wettersituationen, das ist gaaanz langsam bereits "unangepasst", weil für die existierenden Verhältnisse zu schnell - und nun?
Hast Du einen Anspruch auf eine Mindestgeschwindigkeit?
Immer das Selbe bei einer fehlerhaften Situationseinschätzung. Nicht die Einschätzung war fehlerhaft, dann müsste man eingestehen, dass man einen Fehler gemacht hat.
Nein, die Einschätzung war völlig richtig, die Situation war fehlerhaft, damit ist man "unschuldig" und irgend einer hat gefälligst den Schaden zu zahlen.
Wie mit dem Gewicht, wo man nicht zu dick, sondern nur zu klein ist, und damit dann nur die Schuld des Staates, weil man trotz 1,78 m nicht mehr als Kleinwüchsig und schuldlos behindert sondern fälschlicherweise als zu dick abgestempelt wird.
135 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn der Fußgänger auf Glatteis stürzt, dann wohl i.d.R. nicht wegen unangepaßter (Lauf-)Geschwindigkeit, im Gegensatz zum Verkehrsunfall mit dem KFZ.
Blödsinn. Der bräuchte nur langsam und vorsichtig gehen. Bist du als Kind nie auf Eis rum geschliddert? Also ich hab's noch gelernt, auf Glatteis zu gehen. Man muss doch nur die Geschwindigkeit entsprechend anpassen und keine ruckartigen Bewegungen machen.
Fußgänger die auf meinem Gehweg ausrutschen waren zu schnell unterwegs. Sonst hätten sie ja das Gleichgewicht halten können. Womöglich hatten sie noch nicht mal Winterschuhe an. Meinen Briefkasten will ich auf jeden Fall ersetzt kriegen und bitte noch ne Anzeige wegen Verkehrsgefährdung, hätte ja sein können, dass dieser verantwortungslose Fußgänger vor ein Auto fällt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Da nutzt es dann nichts, auf die Pflichten der Gemeinde zu verweisen, wenn die Kaltverformung erst einmal eingetreten ist. Hier ist Eigeninitiative gefragt. Auch wenn diese nur in angepaßtem Fahrverhalten besteht.
Ja, wirklich super. Eigeninitiative und so, mach ich auch (Schaufel, Schneeketten immer im Auto, langsam usw.).
Und das, wo eine Bruttolohnerhöhung von 250 Euro eine Nettolohnerhöhung von 104 Euro zur Folge hat. Ich bin bald vom Stuhl gekippt, soviel kann man gar nicht gegenanarbeiten mittlerweile. Wo man (wieviel?) an Abgaben hat, wenn man nur den Zündschlüssel umdreht, weil man ja nicht zum Spaß autofährt.
Ich weiß, es hat so einen Bart, aber daran sieht man doch, wie fertig alles ist. Alles auf Naht, auf Pump. Immer mehr Kohle versickert irgendwo, es kot*t einen nur noch an!
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Fußgänger die auf meinem Gehweg ausrutschen waren zu schnell unterwegs.
Ja, auf DEINEM Gehweg.
Schon mal woanders über eine buckelige vereiste Decke gelaufen? Wo es nicht direkt sichtbar abschüssig wird und man keine Chance hat, egal was man macht?
Manchmal fliegt man einfach, wenn man nicht auf allen Vieren krabbelt.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Gekracht hat es aber nicht (nur) wegen dem Glatteis, sondern weil der TE mit unangemessener Geschwindigkeit darüber hinweg gefahren ist. Hier liegt ja die eigentliche Schuld, die mit dem Fahrverbot juristisch bewertet wird.
Dieser völlig unsinnigen Logik folgend gäbe es ausschließlich Unfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeit, weil man sie mit Schrittgeschwindigkeit und noch langsamer letztlich alle vermeiden könnte. Das ist doch Käse.
Zitat:
Original geschrieben von OhLord
Deiner "Logik" nach dürfte ich bei voll verschneiten Autobahnen 200 fahren, und mir den logischen Totalschaden von der Autobahnmeisterei zahlen lassen!?! Das ist doch nicht dein Ernst? 😕🙄
Da sind wir dann wieder bei Roadwin's durch völlige Übertreibung dargestellte eigene Unfähigkeit. Ich gebe ganz zwanglos zurück: Dieser hanebüchene "Vergleich" ist doch nicht dein ernst?
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Ja, auf DEINEM Gehweg.
Schon mal woanders über eine buckelige vereiste Decke gelaufen? Wo es nicht direkt sichtbar abschüssig wird und man keine Chance hat, egal was man macht?
Manchmal fliegt man einfach, wenn man nicht auf allen Vieren krabbelt.
Das "mein" war ein Stilmittel. Was krabbelt er nicht der Situation angepasst auf allen vieren? Muss doch damit rechnen, dass es glatt ist. Schau, genau das isses wovon ich hier rede.
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😁 So leicht macht es sich hier mittlerweile....
Wo ist der Vergleich mit der AB denn schlecht? Er folgt nur deiner Logik! 🙂
Egal, du peilst es eh nicht, also Zusammenfassung:
Der TE ist unschuldig, die Stadt hat ihre verd*** Pflicht nicht getan, es war glatt. Wenn es illegalerweise glatt ist in der City, dürfen wir künftig fahren wie wir wollen, denn wenn wir überraschend jemanden totfahren, ist ja die Stadt Schuld, und der Stein wird von denen bezahlt. Der TE widerrum sollte vors Verfassungsgericht gehen, da die Stadt seltsamerweise ihren Fehler nicht einsieht, und ihm auf staatlichem Umweg über die Exekutive ein Fahrverbot aufbrummt. 😎
Ich schließe diesen Aufsatz mit:
Das goldene Stück Sch*** geht an dich! 😁
...und halte mich hier raus, denn ein paar wenigen Blinden die Aussicht auf die Alpen zu beschreiben ist irgendwie überflüssig.
Dem TE wünsch ich aber gute Nerven beim Fahrverbot, und viel Spaß beim Nutzen des ÖPNV. Pass auf dass dir keiner in den Bus kachelt, ein paar Wochen könnt's noch glatt sein! 😉
Mit der konsequenten Beachtung von § 1 StVO hätte sich der Unfall vermeiden lassen.
Zitat:
Original geschrieben von OhLord
Egal, du peilst es eh nicht
Is klar, sich wilde Konstrukionen ausmalen, die grundlagenfrei zur Logik des anderen erklären und polemisch werden, aber dem anderen vorwerfen er peilt's nicht... Hast du als du das geschrieben hast vielleicht grade in den Spiegel gesehen?
@Drahkke
Möglich, aber dem Straßenbahnfahrer möchte ich hier nun wirklich keine zusätzliche Verantwortung auflasten.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Dieser völlig unsinnigen Logik folgend gäbe es ausschließlich Unfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeit, weil man sie mit Schrittgeschwindigkeit und noch langsamer letztlich alle vermeiden könnte. Das ist doch Käse.
Was ist daran "Käse".
Es gibt Wettersituationen, das ist gaaanz langsam bereits "unangepasst", weil für die existierenden Verhältnisse zu schnell - und nun?
Hast Du einen Anspruch auf eine Mindestgeschwindigkeit?
Immer das Selbe bei einer fehlerhaften Situationseinschätzung. Nicht die Einschätzung war fehlerhaft, dann müsste man eingestehen, dass man einen Fehler gemacht hat.
Nein, die Einschätzung war völlig richtig, die Situation war fehlerhaft, damit ist man "unschuldig" und irgend einer hat gefälligst den Schaden zu zahlen.
Wie mit dem Gewicht, wo man nicht zu dick, sondern nur zu klein ist, und damit dann nur die Schuld des Staates, weil man trotz 1,78 m nicht mehr als Kleinwüchsig und schuldlos behindert sondern fälschlicherweise als zu dick abgestempelt wird.
Genau, ich bin nicht dick, ich bin nur untergroß.
Oder ich bin nicht dick, meine Drüsen arbeiten nicht so wie bei Dir.
Ja, dumm nur, dass ich auch schon 32 kg abge-speckt (abnehmen kann man es wohl kaum nennen) habe und definitiv weiß, dass die Meisten esslustige (fressgeil darf man ja nicht sagen) faule Säcke sind und selbst schuld. Ich war es ja auch 😁
Daher kann ich die Leute, die wirklich unschuldig dick sind und mit denen ich wirklich Mitleid habe, an einer Hand abzählen. Und die dürfen dann ausbaden, dass es ihnen niemand glaubt, weil der Rest alles "versaut".
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Immer das Selbe bei einer fehlerhaften Situationseinschätzung. Nicht die Einschätzung war fehlerhaft, dann müsste man eingestehen, dass man einen Fehler gemacht hat.Nein, die Einschätzung war völlig richtig, die Situation war fehlerhaft, damit ist man "unschuldig" und irgend einer hat gefälligst den Schaden zu zahlen.
Niemand verlangt, daß jemand anderes den Schaden zu zahlen hat - natürlich ist es der TE, der einen Fehler gemacht hat. Fraglich ist nur, ob dieser Fehler so groß ist, daß er ein Fahrverbot rechtfertigt. Denn auch wenn sich das nicht jedem erschließt, es ist ein Unterschied, ob man mit 200km/h über eine verschneite BAB fährt, oder im Schrittempo über eine vereiste Kreuzung rutscht.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
.... Fraglich ist nur, ob ...
Kann man doch klären lassen.
Ein Forum ist da aber eher weniger geeignet, niemand kennt die Details, niemand hat eine objektive Situationsdarstellung, ...
Völlig unerheblich, was immer hier auch mehr- oder minderheitlich geschrieben wird, es bringt keine Antwort auf diese Frage.
Vielleicht etwas Balsam für die Seele, aber damit kann man auch nicht fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Kann man doch klären lassen.
Das hab ich sogar gleich im ersten Post gesagt, dass die Polizei doch wohl alles dokumentiert haben wird.
Etwaige Bremsspuren, Witterungsverhältnisse, Straßenbelagszustand, Uhrzeit die man dann mit dem Räumplan der Stadt abgleichen kann und so weiter und so fort.
Und da finde ich's eben völlig korrekt auf alle Aspekte die einem als hinterfragenswürdig auffallen anzusprechen. Ein unreflektiertes "egal wie schnell, wenn was passiert war's immer zu schnell" hilft hingegen überhaupt nicht - weder zur Klärung des aktuellen Vorfalls, noch um in Zukunft Gefahrensituationen zuverlässiger einzuschätzen.
Klar, könnte ja auch sein, dass zum Beispiel die Straßenverhältnisse ein weiteres Bewegen eines PKW aufgrund von Blitzeis etc. absolut unmöglich gemacht haben, z.B. durch Blitzeis. Da ist es schlauer, den PKW abzustellen und auf den Räumdienst zu warten, oder den Weg zu Fuss oder Straßenbahn fortzusetzen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Klar, könnte ja auch sein, dass zum Beispiel die Straßenverhältnisse ein weiteres Bewegen eines PKW aufgrund von Blitzeis etc. absolut unmöglich gemacht haben, z.B. durch Blitzeis. Da ist es schlauer, den PKW abzustellen und auf den Räumdienst zu warten, oder den Weg zu Fuss oder Straßenbahn fortzusetzen. 😁
Genau so habe ich es z.B. in der Fahrschule gelernt. Es ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben (d.h. kein Polizist wird dir einen Strafzettel ausstellen, wenn du trotzdem mutig genug bist, das KfZ zu bewegen), aber es ist einfach unvernünftig.
Im CDH steht sogar ausdrücklich drin, daß man bei Nullsicht (Regen, Schnesturm) oder bei Nulltraktion (Blitzeis) seinen Wagen am rechten Wegesrand abstellen sollte.
Allerdings steht noch eine Frage im Raum: Konnte der TE erkennen, daß er sich in einer solchen Situation befand? Und ich meine, diese muss verneint werden.
Aus dem Grund kommt §315b (gef. Eingriff in den StV) überhaupt nicht in Betracht, es kann nur ein Busgeld und einen Monat Entzug der FE wegen der Nichtbeachtung der roten Ampel auf ihn zukommen. Und gegen diesen Bescheid würde ich an seiner Stelle mit einem Anwalt angehen, weil er das Lichtzeichen nicht (grob) fahrlässig missachtet hat, sondern die für ihn nicht unbedingt korrekt einschätzbare Situation masgeblich zu diesem Unfall beigetragen hat.
m.M.n. stehen die Chancen für ihn sehr gut, hier mit einem geringen Bußgeld ohne Entzug der FE aus der Sache herraus zu kommen.
Dies ist wie gesagt nur meine Meinung, wie man sieht, gehen diese im Thread ja weit auseinander.
Der "Strafzettel" für's Weiterbewegen oder besser gesagt die daraus entstandenen Konsequenzen ist ja leider schon eingetroffen.
Nichts desto trotz wäre genau das die Überlegung die ich halt auch von Anfang hab. Da muss nun der Anwalt entscheiden ob man lieber auf die Art argumentieren soll, oder ob ein "reumütiges Geständnis" mehr Erfolgsaussichten hat.