Wirtschaftlicher Totalschaden nach Unfall
Liebe Freunde,
mir wurde vor zwei Wochen die Vorfahrt genommen. Habe gestern das Gutachten erhalten. Reperaturkosten 40.000€ und die Wertminderung 3.500€. Alles läuft jetzt über ein Anwalt. Das Auto ist Baujahr 12/2019 und hat aktuell 16.000 km runter. Im Gutachten steht nichts vom Wiederbeschaffungswert, bzw. hat der Gutachter gar nicht berücksichtigt. Handelt es hier um ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Freue mich auf eure Rückmeldung.
Beste Grüße
Rohan
21 Antworten
Hallo nochmal,
das Gutachten wurde nochmal angepasst:
Rep.Kosten: 40.800
Wertminderung 3.500
Wiederbeschaffungswert: 82.500
Restwert: 36.999
Scheint doch kein wirtschaftlicher Totalschaden zu sein.
Was sagt ihr dazu?
Gruß
Rohan
Zitat:
@Rohan35 schrieb am 12. Januar 2023 um 14:02:10 Uhr:
Hallo nochmal,das Gutachten wurde nochmal angepasst:
Rep.Kosten: 40.800
Wertminderung 3.500
Wiederbeschaffungswert: 82.500
Restwert: 36.999Scheint doch kein wirtschaftlicher Totalschaden zu sein.
Was sagt ihr dazu?
Gruß
Rohan
Habe dir eine PN geschickt! LG
Zitat:
@Rohan35 schrieb am 12. Januar 2023 um 14:02:10 Uhr:
Hallo nochmal,das Gutachten wurde nochmal angepasst:
Rep.Kosten: 40.800
Wertminderung 3.500
Wiederbeschaffungswert: 82.500
Restwert: 36.999Scheint doch kein wirtschaftlicher Totalschaden zu sein.
Was sagt ihr dazu?
Gruß
Rohan
Nee, bist ja mit den Rep. Kosten knapp unterm Wiederbeschaffungswert, was nicht schwer ist für einen Gutachter das auch so hin zu rechnen. Klar, konnte nicht besser laufen. So lange man nicht so doll an so ein Auto hängt (was ich immer nicht nachvollziehen kann wenn’s nicht grad nen Klassiker ist), ist’s doch okay so..
Zitat:
@Rohan35 schrieb am 12. Januar 2023 um 14:02:10 Uhr:
Hallo nochmal,das Gutachten wurde nochmal angepasst:
Rep.Kosten: 40.800
Wertminderung 3.500
Wiederbeschaffungswert: 82.500
Restwert: 36.999Scheint doch kein wirtschaftlicher Totalschaden zu sein.
Was sagt ihr dazu?
Gruß
Rohan
Ist kein Totalschaden. Ich würde den Schaden fix abrechnen lassen, den Wagen in dem Zustand verkaufen und mir einen neuen gebrauchten kaufen.
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Leider werden die Mwst. bei der Abrechnung abgezogen. Die Frage ist nur, ob die dann bei der Neuaschaffung wieder angerechnet werden. Hätte ich das Auto nur über die Firma geleast, hätte ich das Problem jetzt nicht. Hätte das Auto noch 2 Jahre gehabt, und wieder zurückgegeben. :/
Naja mal schauen..
Ich halte euch auf den Laufenden.
Gruß
Rohan
Zitat:
@mlx44 schrieb am 13. Januar 2023 um 01:38:04 Uhr:
Zitat:
@Rohan35 schrieb am 12. Januar 2023 um 14:02:10 Uhr:
Hallo nochmal,das Gutachten wurde nochmal angepasst:
Rep.Kosten: 40.800
Wertminderung 3.500
Wiederbeschaffungswert: 82.500
Restwert: 36.999Scheint doch kein wirtschaftlicher Totalschaden zu sein.
Was sagt ihr dazu?
Gruß
RohanIst kein Totalschaden. Ich würde den Schaden fix abrechnen lassen, den Wagen in dem Zustand verkaufen und mir einen neuen gebrauchten kaufen.
Ja, bei Neuanschaffung gibt es die MwSt wieder zurück.
Doch, bei neuer Anschaffung gibts die MWST wieder zurück
Zitat:
@Rohan35 schrieb am 13. Januar 2023 um 11:20:11 Uhr:
Leider werden die Mwst. bei der Abrechnung abgezogen. Die Frage ist nur, ob die dann bei der Neuaschaffung wieder angerechnet werden. Hätte ich das Auto nur über die Firma geleast, hätte ich das Problem jetzt nicht. Hätte das Auto noch 2 Jahre gehabt, und wieder zurückgegeben. :/
Naja mal schauen..
Ich halte euch auf den Laufenden.Gruß
Rohan
Zitat:
@Rohan35 schrieb am 13. Januar 2023 um 11:20:11 Uhr:
Zitat:
@mlx44 schrieb am 13. Januar 2023 um 01:38:04 Uhr:
Ist kein Totalschaden. Ich würde den Schaden fix abrechnen lassen, den Wagen in dem Zustand verkaufen und mir einen neuen gebrauchten kaufen.