Wirklich neue HU/ASU Regelung?
Nabend Leute!
Also ich habe gerade nur gehört das es seit diesem Jahr eine Regelung gibt die eine getrennte HU und Asu nicht mehr zulässt!
Das habe ich ja auch bei meiner Mom an ihrem PN Golf,HU war letztes Jahr und Asu wäre dieses Jahr fällig!
Nun könnte sein das, wenn ich im Juni dann die Asu mache mir die zurückdatiert wird auf letztes Jahr oder was ja gar nicht sein dürfte ich dieses Jahr nochmal HU machen müsste damit alles zusammenliegt dann für später...weiß da einer was genaueres!?
Also wenn, wärs ja wieder mal der Hammer,dem armen Autofahrer wieder das Geld aus der Tasche ziehen!
Auch soll es nicht mehr gehen wenn man jetzt bei der Untersuchung im allgm. meinetwegen die Asu nicht schafft man auch keine Plakette für die HU bekommt,was soll das!?
Gruß,Matze
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von GLI
Das müssen sich Politiker ausgedacht haben...
Politiker denken nicht! Und wenn, dann nur an sich selber!
Zitat:
Original geschrieben von Gti 88er PF
Seit wann gilt das mit der AU für ungeregelte FZ ?
Mein Typ3 muss im August diesen Jahres zur AU, die letzte war im November 2006 (hatte damals etwas überzogen, wurde zurückgeklebt). Vorher war es jährlich.
Also haben sie Dich wohl ein bisschen über'n Tisch gezogen... 🙁
Die AU ohne G-Kat war ja früher billiger, dafür jährlich. Wie verhält sich das jetzt mit dem Preis, wo es zweijährig ist? (Ich weiss es nicht, da ich schon länger keine AU bezahlen musste.)
Zitat:
Original geschrieben von GLI
Die einjährige AU für FZ ohne Regelung hatte ja mal einen Grund, nämlich dass abgasrelevante Defekte, die ein G-Kat-Fahrzeug ausregeln würde, möglichst früh erkannt und abgestellt werden. In solchen Fällen wird dann jetzt 2 Jahre lang die Umwelt unnötig belastet, statt nur einem Jahr.
Die Einjährige Prüffrist hatte vor allem den Grund, zum Neukauf von Fahrzeugen zu animieren.
Wer heute noch ohne Kat rumfährt kann oder will sich kein Auto mit Kat kaufen.
Zitat:
Original geschrieben von GLI
Also haben sie Dich wohl ein bisschen über'n Tisch gezogen... 🙁Zitat:
Original geschrieben von Gti 88er PF
Seit wann gilt das mit der AU für ungeregelte FZ ?
Ist nicht mir passiert, sondern dem Vorbesitzer. Wäre es mir passiert, hätte ich das versucht mit der Werkstatt zu klären.
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Die Preise für die AU mit U- bzw. ohne Kat haben sich annähernd auf G-Kat-Niveau erhöht.
War die AU für katlose und U-Kat-Autos vor einigen Jahren oft zum halben Preis einer G-Kat-Prüfung zu bekommen, so zahlt man heute den gleichen Preis von knapp 40 EUR (z.B. TÜV Nord) oder spart allenfalls noch 5-10 EUR (z.B. TÜV Süd, Dekra).
fahrzeuge mit ob müssen seit 2 jahren innerhalb 1 monats hu und au machen für fahrzeuge ohne OBD gilt bis 2010 eine übergangsfrist
Zitat:
Original geschrieben von Gen.Golf.II
Die Einjährige Prüffrist hatte vor allem den Grund, zum Neukauf von Fahrzeugen zu animieren.
Wer heute noch ohne Kat rumfährt kann oder will sich kein Auto mit Kat kaufen.
Das ist falsch. Die ASU war seit Einführung immer einjährig für Autos ohne bzw. mit U-Kat.
Zitat:
Original geschrieben von GLI
Die AU ohne G-Kat war ja früher billiger, dafür jährlich. Wie verhält sich das jetzt mit dem Preis, wo es zweijährig ist? (Ich weiss es nicht, da ich schon länger keine AU bezahlen musste.)Zitat:
Original geschrieben von Gti 88er PF
Seit wann gilt das mit der AU für ungeregelte FZ ?
Ich hab 2005 das letzte Mal eine AU bezahlt. Die hatte mich 15 Euro gekostet. Wie auch die Jahre davor. 2005 war sie dann erstmalig für zwei Jahre.
2007 war ich beim TÜV Rheinland. Dort hätte sie mich rund 35 Euro gekostet. Dadurch dass ich sie selber gemacht habe, musste ich aber nichts bezahlen 🙂.
Zum Jahresanfang wurden die TÜV-Gebühren aber angehoben. Allerdings erstmals seit ca. 10 Jahren.
Leitfaden 4
geplant für 2007 (naja)
Zukunft der Abgasuntersuchung
Die eigenständige Abgasuntersuchung wird ab dem 1. Januar 2010 ersetzt durch die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung. Dann wird auch für Fahrzeuge ohne OBD (On Board Diagnose) statt einer Prüfbescheinigung ein Nachweis erstellt. Wird AU und HU getrennt durchgeführt, ist der Nachweis der AU bei der HU vorzulegen. Der Nachweis ersetzt dann auch die bisherige Prüfplakette.
Rahmenbedingungen
Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen. Sie ist gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit Anlage VIIIc StVZO in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Otto-Motor) und Erstzulassung ab dem 1. Juli 1969, sowie für alle Kraftfahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor) und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1977.
Nutzungszeiträume
Die Untersuchung muss in folgenden Zeitabständen durchgeführt werden:
Otto-Motor
* ohne Katalysator 24 Monate (seit 1. April 2006)
* ungeregelter Katalysator 24 Monate (seit 1. April 2006)
* geregelter Katalysator 24 Monate (Taxen/Mietwagen: 12 Monate)1
Diesel-Motor
* bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate (Taxen/Mietwagen: 12 Monate)1
* über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate
Gruß Thomas
Mojn,
ich hab's noch nicht geschnallt:
Letzten Monat habe ich meinen grünen Golf getüvt, ich habe die AU-Bescheinigung vorgelegt (geht bis 12/2008) und damit war gut. Wenn ich nun eine neue AU mache, bis wann gilt das Ding dann? Nur bis zum nächsten TÜV?
Zitat:
Original geschrieben von Jack GT
Mojn,ich hab's noch nicht geschnallt:
Letzten Monat habe ich meinen grünen Golf getüvt, ich habe die AU-Bescheinigung vorgelegt (geht bis 12/2008) und damit war gut. Wenn ich nun eine neue AU mache, bis wann gilt das Ding dann? Nur bis zum nächsten TÜV?
Die AU-Werkstätten haben damit nicht allzuviel am Hut, die wird dann wieder zwei Jahre gelten 😉
Aber beim nächten TÜV 2010 musst du ne neue AU vorlegen. Wundert mich, dass der das nicht jetzt schon verlangt hat.