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wird eine Mopedversicherung der SF beim Auto angerechnet ?

Themenstarteram 13. Januar 2019 um 13:29

Hallo,

ich habe momentan in meiner Autoversicherung die SF10, werde aber die nächsten 10 Monate nicht

fahren. Der Wagen ist noch angemeldet weil ich die SF Rabattjahre weiter verringern möchte....

Meine Überlegung ist jetzt, ob ein 50ccm Moped dass ich anmelde und in die Garage stelle mich

bei der Autoversicherung auch herunterstufen würde ? Dann könnte ich die (vermutlich) teurere Autoversicherung mir sparen und den PKW abmelden.

Stimmt das so ?

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20 Antworten

Nein. 50ccm reichen nicht.

Dein auto muss glaube min 6 Monate versichert sein...

Aber egal, die Prozente bleiben 8 jahre...

125 er geht glaub ich, als Motorrad geht am einfachsten und billigsten

Oder man macht das hier:

https://autokennzeichen.de/.../

Könntest dein Auto auch mittels Saisonkennz.nur 6 Monate im Jahr angemeldet lassen

Bei den zu übernehmenden SF wurde bei meinem Sohn sogar die Fahrerlaubnis vom Mofa anerkannt, kann dann 3 Jahre mehr übernehmen.

Dein sohn wäre der erste der für ein mofa eine "Fahrerlaubnis" bekommt...?!

In der regel kannst du zwar bei der "ersten" versicherung etwas tricksen, aber bei der zweiten fragt man dich nach Führerscheinerwerb (ab 18!) und deiner vorhandenen SF-klasse. Und dann passen die zahlen nicht zusammen und das kartenhaus fällt zusammen...

Die ggf einzige Möglichkeit wäre vllt eine Anmeldung beim bf17...

Wie nennt sich das denn bei Euch, Führerschein heist das Ding auf jeden Fall nicht! Die HUK hat anerkannt und gleich wie du richtig sagst dazu bemerkt: Bei anfragen einer anderen Vers. bestätigen wir nur die ab 18 Jahren. Nun in 3-4 Jahren fragt da keiner mehr nach bei Vorlage der alten Rechnung.

Eben doch. Die neue Versicherung wird eine Anfrage beim Vorversicherer stellen. Die wird dann nur die tatsächlich erfahrenen SF Jahre bescheinigen.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 16. Januar 2019 um 11:38:39 Uhr:

Wie nennt sich das denn bei Euch, Führerschein heist das Ding auf jeden Fall nicht!

»Prüfbescheinigung« ist das richtige Wort wenn Mofa. Bei Klasse AM -> Führerschein.

Grüße, Martin

Zitat:

@huedefueh schrieb am 16. Januar 2019 um 18:05:08 Uhr:

Eben doch. Die neue Versicherung wird eine Anfrage beim Vorversicherer stellen. Die wird dann nur die tatsächlich erfahrenen SF Jahre bescheinigen.

Korrekt. Und man sollte tunlichst alles schriftlich fixieren lassen. Ansonsten schmeißt der neue Versicherer die vom vorherigen Versicherer gewährten Rabatte nach einem Jahr "weg".

Bin bei einer Versicherung - nennen wir sie einfach mal Arroganz - auf genau so ein Lockangebot reingefallen. Nach 12 Monaten waren plötzlich die vom vorherigen Versicherer gewährten "Spezialrabatte" weg. Und ich dann auch ganz schnell von der "Arroganz".

Natürlich hat mein vorheriger Versicherer (zu dem ich reumütig zurückgegangen bin) mir nicht alle Rabatte wieder gewährt. Strafe muss sein, nur so lernt man. War zuvor über 10 Jahre beim gleichen Versicherer, welcher mich eben mit Rabatten belohnt hatte. Wird man untreu bekommt man es zu spüren.

Grüße, Martin

Oder man ist so clever und bekommt es anderweitig hin. Das hängt natürlich auch von den persönlichen Gegebenheiten ab...

Zitat:

@Papstpower schrieb am 16. Januar 2019 um 10:22:56 Uhr:

In der regel kannst du zwar bei der "ersten" versicherung etwas tricksen, aber bei der zweiten fragt man dich nach Führerscheinerwerb (ab 18!) und deiner vorhandenen SF-klasse.

Man braucht keinen Führerschein, um ein Fahrzeug zu versichern. Ich habe einen behinderten Verwandten, der niemals einen Führerschein machen wird. Trotzdem läuft das Fahrzeug auf ihn, so muß er dafür keine Steuern zahlen.

Nicht einmal bei Airlines, denn die Chefs sind Manager und keine Piloten mit ATPL Lizenz und dutzenden Typberechtigungen.

Im übrigen kann man mit A1 Fahrzeugen günstig einsteigen und sich SF-Rabatte erarbeiten. Auch wenn man mit 16 Jahren anfängt.

Und dann gibt es noch gewisse Versicherungen, die ein Versicherungstaferl als Vorversicherung anerkennen. Ist natürlich freiwillig, um Kunden zu ködern. Wie auch die gesamte Rabatt-Übernahme Geschichte rein freiwillig in den Versicherungsbedingungen reingeschrieben ist, das ist kein allgemein gültiges Gesetz.

Dann gib mal den Ersterwerb deiner A1 Lizenz mit 16 ein und versicher ein Auto mit diesem Datum... Schon hast du einen roten Punkt vor deinem Alter und es geht nicht weiter.

Was du mit deinem privaten Versicherungsfritzen ausmachst, ist immer noch was anderes.

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