Wird der Führerschein in einer normalen VKK auf gültigkeit kontrolliert?
Gerät man in eine normale Verkehrskontrolle und muss Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen, wird dann in ein Datenbank abgefragt ob der Führerschein aktuell gültig ist?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Unoenh
wird das denn auch immer gemacht? Es geht darum das ein Bekannter seinen Führerschein für 3 Monate abgeben musste.Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Auch der normale "Alte" Führerschein kann über ein Zentraldatei abgefragt werden. Dauert nur geringfügig länger.
Er hat den Kartenführerschein abgegeben, fährt aber trotzdem weiter weil er noch den pinken Führerschein hat.
Ich denke mal das Du und nicht dein Bekannter den Führerschein
abgegeben hat.
Lass dich nicht erwischen. Solltest du einen Unfall haben mit Schwerverletzten oder sogar Toten,
dann kannsste dich für den Rest deines Lebens warm anziehen.
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Roland745
Während des Fahrverbotes oder nach dem Verlust der Fahrerlaubnis mit dem alten Führerschein (pink oder grau) weiterzufahren, wird anscheinend von einigen Leuten praktiziert, die diesen als gestohlen/verloren gemeldet haben.Das ist aber eigentlich nicht erlaubt und könnte bei einem Unfall dicken Ärger geben, auch wenn sowas bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in der Regel nicht auffallen dürfte.
So etwas sollte man also daher nicht machen.
Das ist nicht nur "EIGENTLICH nicht erlaubt", sondern stellt eine Straftat dar.
Das Fahren während eines Fahrverbots ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit. Und im Falle eines Unfalls ist es der Versicherung völlig egal, ob gegen den Fahrer ein Fahrverbot besteht.
Das kannst du uns sicherlich mit einem Link belegen...
Drahkke, Tante Google hat soeben ausgespuckt: Fahren ohne Fahrerlaubnis - dabei ist es egal, ob wg. Führerscheinentzugs oder Fahrverbot - ist eine Straftat nach § 2.21 StVG. Das Büchlein liegt mir leider nicht vor, sonst hätte ich ins Detail gehen können.
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So hatte ich das auch in Erinnerung und war daher mal gespannt, was Hadrian uns hier präsentieren will/wollte...😉
Stimmt, Fahren trotz Fahrverbot ist wie Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat. Das habe ich doch glatt mit dem Fahren ohne das Mitführen eines gültigen Führerscheins verwechselt. Dafür werde ich mir sofort die Verbrennungsprodukte fossiler Energieträger aufs Haupt bröseln...😁
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Und im Falle eines Unfalls ist es der Versicherung völlig egal, ob gegen den Fahrer ein Fahrverbot besteht.
Dies gilt für die Haftpflicht, nicht jedoch für die Kaskoversicherung des Unfallverursachers.
Es ist immer alles schön solange nichts passiert.
Ansonsten ist das geheule später groß.
Dann heißt der nächstemal : Hilfe ich hab Scheisse gebaut,wie komm ich da wieder raus?
Oder : Ich dachte doch nur.😁
Hadrian, aber bitte nur kalte Asche, sonst sind die Haare weg😁😁
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Hadrian, aber bitte nur kalte Asche, sonst sind die Haare weg😁😁
Mit Glatze wäre das nicht passiert! ;-)
notting
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Das Fahren während eines Fahrverbots ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit. Und im Falle eines Unfalls ist es der Versicherung völlig egal, ob gegen den Fahrer ein Fahrverbot besteht.
Und noch mehr Asche. Regreßforderungen der Versicherung bis zu einem Betrag von 5000 € sind durchaus möglich.
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Und noch mehr Asche. Regreßforderungen der Versicherung bis zu einem Betrag von 5000 € sind durchaus möglich.Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Das Fahren während eines Fahrverbots ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit. Und im Falle eines Unfalls ist es der Versicherung völlig egal, ob gegen den Fahrer ein Fahrverbot besteht.
Richtig, nicht umsonst muss die Fuehrerscheinnummer auf dem Protokoll angegeben werden.
Zitat:
Original geschrieben von Unoenh
wird das denn auch immer gemacht? Es geht darum das ein Bekannter seinen Führerschein für 3 Monate abgeben musste.Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Auch der normale "Alte" Führerschein kann über ein Zentraldatei abgefragt werden. Dauert nur geringfügig länger.
Er hat den Kartenführerschein abgegeben, fährt aber trotzdem weiter weil er noch den pinken Führerschein hat.
Ich denke mal das Du und nicht dein Bekannter den Führerschein
abgegeben hat.
Lass dich nicht erwischen. Solltest du einen Unfall haben mit Schwerverletzten oder sogar Toten,
dann kannsste dich für den Rest deines Lebens warm anziehen.
Zitat:
Original geschrieben von reom35
Ich denke mal das Du und nicht dein Bekannter den Führerschein
abgegeben hat.
Lass dich nicht erwischen. Solltest du einen Unfall haben mit Schwerverletzten oder sogar Toten,
dann kannsste dich für den Rest deines Lebens warm anziehen.
Das darf man wohl immer, wenn man jemanden tötet oder schwer verletzt, oder?! Und die Versicherung kann sich maximal 5.000€ von Dir holen und in der Kasko die Leistung verweigern. Aber das dürfte dann das (persönlich) kleinste Problem sein.
Das Fahrverbot für drei Monate heißt ja nicht, dass man nicht Auto fahren kann. Von daher weiß ich nichtmal, ob die Versicherung da überhaupt Regessansprüche stellt und die Leistung verweigern kann. Unangenehm wird es auf jeden Fall und derjenige wird dann sicherlich auch noch mal länger zu Fuß gehen dürfen.
Das wirkliche Problem, wie hier auch schon mehrfach erwähnt wurde, ist der Eid, der ausgesprochen wurde. Denn dieser wiegt schwer und der Bruch hat mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis ( -> Vorbestraft) zur Folge. Und das hat ja u.U. auch Folgen wie den Verlust des Arbeitsplatzes etc.
Im ganzen zeigt es aber, dass die Person den Führerschein offensichtlich nicht ohne Grund abgeben musste, wenn solche Spielchen dabei rum kommen!
Es ist ein großer Unterschied ob ich zum Zeitpunkts des Unfalles offiziell fahren durfte oder nicht.
Auch für die Versicherung. Solltest du nen Unfall haben an dem du Schuld bist ,und dein Opfer sitzt
den Rest seines Lebens im Rollstuhl,dann zahlt zwar in erster Linie deine Versicherung,aber du darfst dich den Rest deines Lebens an der Monatlichen Rente beteiligen.
Soweit denken nicht viele wenn sie 3 Monate laufen sollen,sondern nur an einer Verkehrskontrolle.