Wird der Führerschein in einer normalen VKK auf gültigkeit kontrolliert?
Gerät man in eine normale Verkehrskontrolle und muss Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen, wird dann in ein Datenbank abgefragt ob der Führerschein aktuell gültig ist?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Unoenh
wird das denn auch immer gemacht? Es geht darum das ein Bekannter seinen Führerschein für 3 Monate abgeben musste.Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Auch der normale "Alte" Führerschein kann über ein Zentraldatei abgefragt werden. Dauert nur geringfügig länger.
Er hat den Kartenführerschein abgegeben, fährt aber trotzdem weiter weil er noch den pinken Führerschein hat.
Ich denke mal das Du und nicht dein Bekannter den Führerschein
abgegeben hat.
Lass dich nicht erwischen. Solltest du einen Unfall haben mit Schwerverletzten oder sogar Toten,
dann kannsste dich für den Rest deines Lebens warm anziehen.
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53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Lese ich da zwischen den Zeilen das Du es gut hättest sehen können wenn sie ihn erwischt hätten?Zitat:
Original geschrieben von Unoenh
Ich hatte bisher gedacht, sowas wird immer automatisch kontrolliert, aber scheinbar gibt es da wohl auch mal wieder eine Lücke in unserem tollen Rechtssystem 😠Gruß
mc
Natürlich würde ich es begrüßen wenn sie ihn erwischen würden! Ich finde ein solches Verhalten einfach verantwortungslos.
Laut seiner Aussage macht er das immer wenn sein für 1-3 Monate Führerschein eingezogen wurde. Ich konnte mir bislang nicht vorstellen, das solche Daten nicht direkt in einer Verkehrskontrolle gegengeprüft werden, aber Dank der eidesstattlichen Erklärung ist das wohl nicht von belang.
Zitat:
Original geschrieben von reom35
Ich denke mal das Du und nicht dein Bekannter den FührerscheinZitat:
Original geschrieben von Unoenh
wird das denn auch immer gemacht? Es geht darum das ein Bekannter seinen Führerschein für 3 Monate abgeben musste.
Er hat den Kartenführerschein abgegeben, fährt aber trotzdem weiter weil er noch den pinken Führerschein hat.
abgegeben hat.
Lass dich nicht erwischen. Solltest du einen Unfall haben mit Schwerverletzten oder sogar Toten,
dann kannsste dich für den Rest deines Lebens warm anziehen.
Ich denke, du solltest das denken den Pferden überlassen.
Zitat:
Original geschrieben von Unoenh
Natürlich würde ich es begrüßen wenn sie ihn erwischen würden! Ich finde ein solches Verhalten einfach verantwortungslos.Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Lese ich da zwischen den Zeilen das Du es gut hättest sehen können wenn sie ihn erwischt hätten?
Gruß
mc
Laut seiner Aussage macht er das immer wenn sein für 1-3 Monate Führerschein eingezogen wurde. Ich konnte mir bislang nicht vorstellen, das solche Daten nicht direkt in einer Verkehrskontrolle gegengeprüft werden, aber Dank der eidesstattlichen Erklärung ist das wohl nicht von belang.
Zitat:
Original geschrieben von Unoenh
Ich denke, du solltest das denken den Pferden überlassen.Zitat:
Original geschrieben von reom35
Ich denke mal das Du und nicht dein Bekannter den Führerschein
abgegeben hat.
Lass dich nicht erwischen. Solltest du einen Unfall haben mit Schwerverletzten oder sogar Toten,
dann kannsste dich für den Rest deines Lebens warm anziehen.
Wer vorher denkt,braucht seinen Lappen nicht abgeben.
Zitat:
Original geschrieben von reom35
Es ist ein großer Unterschied ob ich zum Zeitpunkts des Unfalles offiziell fahren durfte oder nicht.
Auch für die Versicherung. Solltest du nen Unfall haben an dem du Schuld bist ,und dein Opfer sitzt
den Rest seines Lebens im Rollstuhl,dann zahlt zwar in erster Linie deine Versicherung,aber du darfst dich den Rest deines Lebens an der Monatlichen Rente beteiligen.
Soweit denken nicht viele wenn sie 3 Monate laufen sollen,sondern nur an einer Verkehrskontrolle.
Dafür hätte ich gerne mal einen Beleg. Die Haftpflicht ist nämlich genau dazu da, um so etwas zu verhindern. Das Märchen "man zahlt für immer und ewig" habe ich auch lange geglaubt, aber mich eines Besseres belehren lassen. Das beschränkt sich auf 5.000€!
Hallo
Das war mal vor ein paar Jahren ein Thema bei Stern TV.
Da ging es um solche Sachen wie Trunkenheitsfahrten ,leichte und grobe fahrlässigkeit,fahren trotz auferlegtem
Fahrverbot und deren Folgen für die Fahrer bei Unfällen mit Toten,leicht und Schwerverletzten
Unteranderem waren bei der anschliessenden Diskussion auch Anwälte und Versicherungsheinis dabei.
War schon interessant dieser Bericht. Hatten auch ein Paar gute authentische Fälle gezeigt und die
Gerichtsurteile dazu. Es wurde zwar keiner für den Rest seines Lebens ruiniert, aber wenn ich
jemanden für den Rest meines oder seines Lebens 2 oder 300 Euro zahlen müsste dann würde ich mich
doch für meine Dummheit ärgern.
Die Versicherung löhnt nicht alles. Es kommt immer auf die Umstände an.
Die Versicherung zahlt auf jeden Fall nur bis zur Höhe der Versicherungssumme. Übersteigt die Schadensumme die Versicherungssumme, geht der darüber hinausreichende Betrag zu Lasten des Privatvermögens des Schadenverursachers.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Versicherung zahlt auf jeden Fall nur bis zur Höhe der Versicherungssumme. Übersteigt die Schadensumme die Versicherungssumme, geht der darüber hinausreichende Betrag zu Lasten des Privatvermögens des Schadenverursachers.
Das gilt aber unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt des Unfalls ein Fahrverbot gegen den Fahrzeugführer verhängt war...😉
Innerhalb der durch die Versicherungssumme gesetzten Grenzen zahlt die Haftpflichtversicherung IMMER. Unter bestimmten Umständen, sogenannten Obliegenheitsverletzungen, kann die Versicherung aber einen Betrag von max. 5.000,-€ vom Versicherungsnehmer regressieren. Die Vorstellung, man könne durch einen Verkehrsunfall zu lebenslangen Zahlungen gezwungen sein ist ein Ammenmärchen, das auch durch die Berichterstattung von RTL nicht an Wahrheitsgehalt gewinnt.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Innerhalb der durch die Versicherungssumme gesetzten Grenzen zahlt die Haftpflichtversicherung IMMER. Unter bestimmten Umständen, sogenannten Obliegenheitsverletzungen, kann die Versicherung aber einen Betrag von max. 5.000,-€ vom Versicherungsnehmer regressieren. Die Vorstellung, man könne durch einen Verkehrsunfall zu lebenslangen Zahlungen gezwungen sein ist ein Ammenmärchen, das auch durch die Berichterstattung von RTL nicht an Wahrheitsgehalt gewinnt.
Verlassen würd ich mich aber nicht drauf.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Verlassen würd ich mich aber nicht drauf.Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Innerhalb der durch die Versicherungssumme gesetzten Grenzen zahlt die Haftpflichtversicherung IMMER. Unter bestimmten Umständen, sogenannten Obliegenheitsverletzungen, kann die Versicherung aber einen Betrag von max. 5.000,-€ vom Versicherungsnehmer regressieren. Die Vorstellung, man könne durch einen Verkehrsunfall zu lebenslangen Zahlungen gezwungen sein ist ein Ammenmärchen, das auch durch die Berichterstattung von RTL nicht an Wahrheitsgehalt gewinnt.
Vielleicht liest ja ein Versicherungsspezialist -evtl. aus dem Versicherungsforum- diese Stellungnahme von Hadrian und kann uns eine Antwort so geben, daß man sich darauf verlassen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Unoenh
Gerät man in eine normale Verkehrskontrolle und muss Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen, wird dann in ein Datenbank abgefragt ob der Führerschein aktuell gültig ist?
Kann, muss aber nicht.