Wird der Führerschein in einer normalen VKK auf gültigkeit kontrolliert?
Gerät man in eine normale Verkehrskontrolle und muss Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen, wird dann in ein Datenbank abgefragt ob der Führerschein aktuell gültig ist?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Unoenh
wird das denn auch immer gemacht? Es geht darum das ein Bekannter seinen Führerschein für 3 Monate abgeben musste.Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Auch der normale "Alte" Führerschein kann über ein Zentraldatei abgefragt werden. Dauert nur geringfügig länger.
Er hat den Kartenführerschein abgegeben, fährt aber trotzdem weiter weil er noch den pinken Führerschein hat.
Ich denke mal das Du und nicht dein Bekannter den Führerschein
abgegeben hat.
Lass dich nicht erwischen. Solltest du einen Unfall haben mit Schwerverletzten oder sogar Toten,
dann kannsste dich für den Rest deines Lebens warm anziehen.
53 Antworten
Das System ist nur so gut wie die, die damit arbeiten. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Unoenh
Ich hatte bisher gedacht, sowas wird immer automatisch kontrolliert, aber scheinbar gibt es da wohl auch mal wieder eine Lücke in unserem tollen Rechtssystem 😠
Lese ich da zwischen den Zeilen das Du es gut hättest sehen können wenn sie ihn erwischt hätten?
Gruß
mc
Wo kein Kläger da kein Richter, mir wäre das zu riskant, gibt ja aber Autofahrer, denen ist nix wirklich fremd 😉
Wenns gut geht und er nicht geblitzt wird, Unfallbeteiligter ist oder sonst was (um mal Punkte aufzulisten die nix mit der reinen Kontrolle zu tun haben), passt das doch. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Unoenh
Das ist klar, Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ja kein kavaliersdelikt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es nicht. Verkehrsrechtlich käme da "nur" Fahren während des Fahrverbotes.
Aber das falsche Abgeben einer Versicherung an Eides statt wird verdammt unangenehm, wenn es auffällt.
Da wäre es dann für den Fahrer tatsächlich besser, wenn er bei der Kontrolle gleich sagt, daß er gerade Fahrverbot hat. Denn das kostet nur im Verhältnis ein kleines Bißchen Geld und bringt Punkte. Eine falsvche Versicherung an Eides statt bringt mehrere Monatsgehälter Strafe, möglicherweise einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. Schlimmstenfalls bis zu 3 Jahren Knast.
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Wer fahrlässig ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat. „Ersttäter“ können u.U. mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen. Geschieht dies aber häufiger und kommen vielleicht andere „Auffälligkeiten“ dazu, mehren sich die Anzahl der Tagessätze der Geldstrafe schnell.
Im Übrigen dürfen Sie bei Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug während dieser Zeit auch nicht mit einem ausländischen Führerschein fahren.
Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen
6 Punkte
gegebenenfalls Entzug der Fahrerlaubnis/Sperrfrist
Zitat:
Original geschrieben von Unoenh
Na in dem man angibt den Führerschein verloren zu haben, dann kriegt man ja nach ein paar Wochen einen neuen.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wie ist der denn an den Kartenführerschein gekommen, ohne seinen alten pinkfarbenen Führerschein abgeben oder ungültig machen zu müssen?
So ein Vogel, hätte er den Führerschein als gestohlen gemeldet, hätte er keine eidesstattliche Versicherung gebraucht, dann reicht die Diebstahlbescheinigung.
Gestohlen von der Rennleitung, oder wie? 😁
Schöne Idee 😁 - Ich meinte eher unbemerkt durch nen Kumpel, dann kann man Anzeige gegen unbekannt machen, kriegt ne Diebstahlbescheinigung und kann sich den Lappen dann wieder zurück aneignen.
Zitat:
Original geschrieben von Unoenh
Das ist klar, Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ja kein kavaliersdelikt.
Das Fahren ohne Führerschein ist da noch das geringste Übel.
Es geht um das hier:
Zitat:
StGB § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Viel Spass.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Es geht um das hier:
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Viel Spass.Zitat:
StGB § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wobei sich hier eine Frage aufdrängt - jeder hat bestimmt schonmal was verlegt, Stunden, vielleicht Tagelang danach gesucht und es für verloren geglaubt. Wenn man zu diesem Zeitpunkt eine Eides Stattliche Erklärung abgibt, hat man nach besten Wissen und Gewissen gehandelt. Was ist wenn man dann den Lappen 4 Monate beim Radioeinbau wieder findet weil vom Handschuhfach hinter die Armaturen gerutscht ist?
Zitat:
Original geschrieben von STRANGEMOB
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Es geht um das hier:
Zitat:
Original geschrieben von STRANGEMOB
....................................Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Viel Spass.
...................................
Was ist wenn man dann den Lappen 4 Monate beim Radioeinbau wieder findet weil vom Handschuhfach hinter die Armaturen gerutscht ist?
Dann muß man den Fund der Behörde melden u. der wiedergefundene Führerschein wird für ungültig erklärt.
Der Führerschein gilt als Nachweis der Fahrerlaubnis. Warum sollten die kontrollierenden Beamten dann prüfen, ob auch tatsächlich eine gültige Fahrerlaubnis vorhanden ist? Also kein Fehler im Rechtssystem. Ich würde Dir oder Deinem Freund aber nicht raten, während eines Fahrverbots ein Fahrzeug zu führen. Neben den hier schon beschriebenen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten können im Falle eines Unfalls auch Schwierigkeiten mit Deiner Versicherung auf Dich zukommen. Kann also erheblich teurer werden, als ein Bußgeldbescheid. Das Fahrverbot ist auch nicht ohne Grund erlassen worden. Es soll daran erinnern, sich an die Verkehrsvorschriften zu halten. Will aber hier nicht weiter ausführen, um nicht als Moralapostel bezeichnet zu werden.
bitte löschen (vertan)
Während des Fahrverbotes oder nach dem Verlust der Fahrerlaubnis mit dem alten Führerschein (pink oder grau) weiterzufahren, wird anscheinend von einigen Leuten praktiziert, die diesen als gestohlen/verloren gemeldet haben.
Das ist aber eigentlich nicht erlaubt und könnte bei einem Unfall dicken Ärger geben, auch wenn sowas bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in der Regel nicht auffallen dürfte.
So etwas sollte man also daher nicht machen.
Und aus dem Grund wird heute in den VKK auch gerne mal geprüft, ob der Führerschein evtl. gerade eingezogen, verloren oder gestohlen gemeldet wurde.