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Wird beim Tüv geprüft ob ein Fahrzeug verschließbar ist?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 13. April 2013 um 18:01

Hallo habe ein Mängelbericht bekommen vor längerer Zeit weil meine Stellmotoren noch nicht verbaut sind. Daher kann ich das Auto nicht abschließen und das wurde bemängelt .. ist das Pflicht oder kann ich das Auto beim Tüv vorführen und alles andere beheben bis auf die verschließung?

Mfg

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27 Antworten

§14 (2) StVO:

Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

Welche Folgen eine sich plötzlich öffnende Tür eines stehenden Fzg.s hat, wird sich jeder Radfahrer ausmahlen können. Und jetzt sag nicht, die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Aber Du kannst ja versuchen den TÜV Prüfer einzuschüchtern: "Wenn sie mir nicht die Plakette draufbappen, dann verklag ich sie."

Meines Wissens sind für den TÜV nur Dinge relevant, die die Betriebs- und Verkehrssicherheit betreffen.

Da spielt die Abschließbarkeit mMn keine Geige.

Und selbst die Polizei dürfte da nicht zu Meckern haben, wenn das Auto auf Firmenparkplatz, also Privatgelände, geparkt ist.

Ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung und Recht und rechtsempfinden sind ja zwei verschiedene Paar Stiefel.

jetzt fragt nicht nach paragraphen!!!!

aber wenn du türen am auto hast müssen die funktionieren, hast du ein schiebedach, muss das funktionieren.

es gibt solche tüvpfüfer und solche!!!

ich bin damals mit meinem r19 ohne mängel durch den tüv und hatte die nebelscheinwerfer abgeklebt (kennbar ausserfunktion gesetzt).

jetzt hatte ich keinen bock darauf gehabt glühlämpchen zu wechseln und habe das wieder gemacht, der prüfer trug leichten mangel ein, weil was am auto verbaut ist muss auch funktionieren.

eine sache fällt mir da auch noch ein, ich hätte ja laut deiner aussage (mtgenervter) damals tüv kriegen müssen.

da haben wir beim vectra das lenkradschloss ausgebaut und das auto konntest du mit krokoklemmen starten.

da war das zündschloss kaputt.

ES GAB KEINEN TÜV, obwohl das auto abschließbar war!!!

Also Du fährst zum TÜV und beschreibst denen, wie Du Dein Auto parkst und dann wird die Prüfung dementsprechend durchgeführt. In den Fzg.-Schein oder Zulassung Teil soundso kommt dann ein Stempel:

"Darf nur auf abgeschlossenem Gelände geparkt werden"

Oder wie stellst Du Dir das vor?

Ganz ohne Türen geht auch unter Umständen, wo keine Tür ist, kann diese nicht offen stehen bleiben oder

jemandem anders vor den Latz geknallt werden.

Also wenn ich nachts an einem Auto vorbeikomme und sehe es ist nicht abgeschlossen, öffne ich erstmal die Tür und laufe dann ganz schnell weg. Die bleibt dann so lange offen, bis die Batterie leer ist oder der Innenraum voller Wasser gelaufen ist. Wenn jemand vorbei will, kann er ja aussteigen und die Tür wieder zu machen. War nur 'n Scherz gewesen.

Und wie sieht es mit Flügeltüren aus, müssen die verschließbar sein?

Ich denke nicht, dass das im Ermessen des Prüfers liegt.

Jetzt kommt bestimmt derjenige vorbei, der meinen Ersatzschlüssel hat - Ich habe beim Autokauf nur einen Schlüssel erhalten - und schließt mein Auto auf, öffnet die Tür und lässt sie so stehen. Das habe ich jetzt davon, dass ich im Internet solche Sachen schreibe.

am 15. April 2013 um 20:12

Da würde es reichen, wenn Du einen älteren VW hast. Da gibt es türenmäßig nur eine Handvoll verschiedener Schlösser. Als Kind bin ich mal zu dem roten Polo meiner Mutter runtergelaufen, um was aus dem Auto zu holen. Im Auto habe ich mich dann gewundert, weil die Sitzbezüge so anders aussahen.

Ich hatte mich in der Parklücke vertan und mit dem Autoschlüssel meiner Mutter einen anderen roten Polo einwandfrei aufgeschlossen. (Beim Zündschloss gab es wohl mehr unterschiedliche Schlösser; aber beim Türschloss war das Phänomen durchaus bekannt.)

Insofern sind die Sicherheitsgrenzen beim Abschließen von Türen fließend. Ältere Atlasbagger haben alle denselben Schlüssel. Wenn ich mich recht entsinne, war es sogar nur eine Art Vierkantschlüssel.

An welcher Stelle beginnt da der Bereich, in dem es sicherheitskritisch ist? Ich persönlich finde es jedenfalls ziemlich weit hergeholt zu sagen, nicht abschließbare Türen sind ein Sicherheitsrisiko, weil könnte ja jemand mutwillig aufmachen und dann abhauen. Wer sowas macht, der kann auch gefährliche Gegenstände auf die Straße legen oder Steine von der Brücke schmeißen. Da ist dann derjenige kriminell, der sowas macht, und nicht der Halter des einwandfrei geparkten Fahrzeugs.

Zitat:

Original geschrieben von DominicDaytona

ich bin damals mit meinem r19 ohne mängel durch den tüv und hatte die nebelscheinwerfer abgeklebt (kennbar ausserfunktion gesetzt).

jetzt hatte ich keinen bock darauf gehabt glühlämpchen zu wechseln und habe das wieder gemacht, der prüfer trug leichten mangel ein, weil was am auto verbaut ist muss auch funktionieren.

Ganz so ist es nicht; es kommt schon darauf an, was da nicht funktioniert. Nebelscheinwerfer sind zwar nicht vorgeschrieben, aber soweit vorhanden sind sie Teil der Beleuchtungsanlage, und die ist aus offensichtlichen Gründen sicherheitsrelevant. Hingegen wird Dir kein Prüfer die Plakette verweigern, weil das Autoradio oder der Zigarettenanzünder nicht funktioniert.

Zitat:

Original geschrieben von DominicDaytona

da haben wir beim vectra das lenkradschloss ausgebaut und das auto konntest du mit krokoklemmen starten.

da war das zündschloss kaputt.

ES GAB KEINEN TÜV, obwohl das auto abschließbar war!!!

Na ja, bei solch russischer Zündanlage könnte ich mir vorstellen, dass der Prüfer argumentiert hat, die Krokoklemmen können bei unvorsichtiger Handhabung einen Kurzschluss oder ungewolltes Starten verursachen. Wenn dann noch bei eingelegtem Gang geparkt wurde, dann ist das nicht ohne.

Soweit ich mich erinnere muss eine von aussen ersichtliche Möglichkeit vorhanden sein die Türen zu öffnen um im falle eines Unfalls der Person helfen zu können. Fragt mich aber nicht nach dem §, hatte mich nur mal mitm Tüver über so etwas unterhalten...

Themenstarteram 16. April 2013 um 6:38

Bei mir ist es auch eingetragen..

deathandpain weisst du überhaupt wie man das macht???

ausversehen starten kannst du nicht machen, unmöglich!!!!

1 kabel schaltet die zündung frei, das ist das, wenn der zündschlüssel so gedreht wird, das alle lampen leuchten.

2 kabel wird jetzt kurz an die klemme gehalten, damit der anlasser dreht, wenn der wagen läuft kannst du die krokoklemme lösen (sonst dreht der anlasser immer weiter).

wegen den nebelscheinwerfer schrieb ich ja einmal ohne probleme, ein anderes mal gab es einen eintrag leichte mängel.

ich schrieb nie "es gab keine plakette".

radio und zigarettenanzünder werden nicht überprüft, das weisst du bestimmt selber.

was ich aber auch schon erlebt habe, das einer alle türen und auch die fensterheber probiert hat.

es kommt immer auf den prüfer an.

ist aber auch egal, hier geht es ja um seine türen.

lg

am 16. April 2013 um 20:37

Zitat:

Original geschrieben von Golf Cl

Soweit ich mich erinnere muss eine von aussen ersichtliche Möglichkeit vorhanden sein die Türen zu öffnen um im falle eines Unfalls der Person helfen zu können.

Mit anderen Worten, es muss einen Türgriff geben. :D Der leistet das aber auch nur bedingt, denn wenn das Fahrzeug amerikanischem Vorbild folgend nach dem Start die Türen verriegelt, dann ist Arschkarte. Das kann man ja auch bei vielen deutschen Fahrzeugen aktivieren - oder halt per Knopfdruck selber von innen verriegeln.

Zitat:

Original geschrieben von DominicDaytona

radio und zigarettenanzünder werden nicht überprüft, das weisst du bestimmt selber.

Davon rede ich. Nicht alles, was verbaut ist, muss auch funktionieren. Es muss schon irgendwie mit Sicherheitsrelevanz in Beziehung stehen.

Zitat:

Original geschrieben von DeathAndPain

Zitat:

Original geschrieben von Golf Cl

Soweit ich mich erinnere muss eine von aussen ersichtliche Möglichkeit vorhanden sein die Türen zu öffnen um im falle eines Unfalls der Person helfen zu können.

Mit anderen Worten, es muss einen Türgriff geben. :D Der leistet das aber auch nur bedingt, denn wenn das Fahrzeug amerikanischem Vorbild folgend nach dem Start die Türen verriegelt, dann ist Arschkarte. Das kann man ja auch bei vielen deutschen Fahrzeugen aktivieren - oder halt per Knopfdruck selber von innen verriegeln.

Deswegen haben ja moderne Autos, die so eine Funktion verbaut haben, die Funktion im Falle eines Unfalls, die ZV aufspringen zu lassen ;)

 

am 17. April 2013 um 22:42

Zitat:

Original geschrieben von Golf Cl

Deswegen haben ja moderne Autos, die so eine Funktion verbaut haben, die Funktion im Falle eines Unfalls, die ZV aufspringen zu lassen ;)

Und wer sagt Dir, dass das im Falle eines Unfalls noch funktioniert, wenn wesentliche Teile des Fahrzeugs beschädigt werden? Dass die Türen sich verklemmen können will ich hier mal außen vor lassen, aber auch die Zentralschließanlage kann natürlich bei einem entsprechenden Treffer außer Funktion gesetzt werden, bevor sie die Türen wieder entriegeln kann.

Das sagt niemand, da es ja nicht nur leichte unfälle gibt ;) Aber eben bei diesen wo es möglich ist, soll es nicht daran scheitern weil jemand da sich schöne cleane dinger drangebastelt hat.

Das ist aber jetzt eine kleinklein Diskussion die sich wohl kaum noch mit der realen Problematik des TEs befasst, eher Erbsen zählen ;)

 

Der TE kann das nur beim Tüv rausfinden und Punkt.

am 19. April 2013 um 8:44

Zitat:

Original geschrieben von Golf Cl

Das sagt niemand, da es ja nicht nur leichte unfälle gibt ;) Aber eben bei diesen wo es möglich ist, soll es nicht daran scheitern weil jemand da sich schöne cleane dinger drangebastelt hat.

Das ist aber ein sehr schmaler Anteil. Bei schweren Unfällen im Bereich des Fahrers ist die Wahrscheinlichkeit, dass die ZV direkt durch den Aufprall außer Funktion gesetzt wird, noch bevor sie reagieren kann, sehr hoch (egal ob es auf die Tür und damit direkt auf die ZV trifft oder ob der Einschlag von vorne kommt und dadurch schlagartig die Stromversorgung ausfällt). Bei leichten Unfällen aber, wie von Dir genannt, wird es den Fahrer in aller Regel nicht so schwer erwischen, dass er Hilfe braucht und sich nicht selbst aus dem Fahrzeug befreien oder einfach abwarten kann.

Das ist für mich auch der Grund, weshalb ich während der Fahrt meine Türen nie verriegele. Klar könnte mich jemand an der Ampel im Grand Theft Auto (GTA)-Stil aus dem Wagen zerren und ausrauben oder was auch immer. Diese Gefahr fürchte ich aber weniger, als dass ich im Falle eines Unfalls Hilfe brauche und der Helfer die Tür nicht aufkriegt, weil sie verriegelt ist.

Zumindest in Deutschland sehe ich das so. Unsicher bin ich mir, wie das in den USA zu bewerten ist. Dort ist die automatische Türverriegelung während der Fahrt ja üblicherweise voreingestellt. Ist die Raubüberfallgefahr dort so viel größer, dass man es dabei belassen sollte, oder wäre auch dort der Helferzugang im Notfall höher zu bewerten? Die Zeiten, in denen die Bronx usw. das richtig krasse Slum war, sind ja vorbei.

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